Ausschreibung

Holzrücke-Einsteigerkurs am 10. Juni und 1. Juli 2017
Liebe Pferdefreundinnen, liebe Pferdefreunde
Das Holzrücken als eine weitere Möglichkeit, uns und unseren Pferden Beschäftigung, Spass und Abwechslung zu bereiten, fasziniert mich schon seit geraumer Zeit. Es geht dabei um Geschicklichkeit, präzises Arbeiten und gute Kommunikation mit dem Pferd. Daher organisiere ich in diesem Jahr einen Einsteigerkurs hierzu.
Das benötigte Material und die Ausrüstung stellen uns die Kursleiter gerne zur Verfügung. Ein komplettes
Fahrgeschirr (Kummet oder Brustblatt) muss aber mitgebracht werden; Zaum möglichst ohne Scheuklappen.
Das Pferd sollte ans Fahrgeschirr gewöhnt sein.
Der Kurs wird zweimal durchgeführt:
 Samstag, 10. Juni
 Samstag, 1. Juli
Bitte beachtet, dass eure Anmeldung erst gültig ist, wenn die Kursgebühr in Höhe von CHF 40.- bis spätestens 24. April 2017 überwiesen ist (Bitte keine Bareinzahlung!). Bei Abmeldungen wird kein Geld zurückerstattet. PostFinance, Birgit Faller, IBAN CH31 0900 0000 8763 2562 1
Kursort:
Stall Reitenbach, Reitenbach 28, 8320 Fehraltorf (www.reitenbach.ch), zwischen Fehraltorf und
Rumlikon
Kursleiter: Beat Huber und Fredi Buschor
Kursprogramm:








ab 7.15 Uhr:
8.00 Uhr:
8.45 Uhr:
9.00 Uhr:
12.00 Uhr:
13.00 Uhr:
15.00 Uhr:
15.30 Uhr:
Eintrefen - Kaffee und Gipfeli
Vorstellungsrunde, Theorie - Wissenswertes zum Holzrücken
Besichtigung der Hindernisse; Demonstration
Praktische Holzrückelektionen in Gruppen
Mittagspause
Fortsetzung praktische Holzrückelektionen in Gruppen
Schlussbesprechung
Kursende
Getränke und Brot werden bereitgestellt. Wer noch etwas für die Gemeinschaft beitragen möchte (z.B. Salat,
Kuchen, Dessert), melde sich bitte bei mir. In der Mittagspause kann ein Grill genutzt werden. Bitte Grilladen
selbst mitbringen!
Anbindevorrichtungen sind vorhanden.
Wir freuen uns auf 2 tolle Holzrücke-Kurstage mit euch.
Kontakt:
Birgit Faller, Wattstrasse 13a, 8307 Effretikon,
Tel.: 052 672 43 16 oder 079 315 03 30 oder per Mail: [email protected]
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Haftung: Die Haftung des Veranstalters und seines Personals für die Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung der teilnehmenden
Pferde wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt für vertragliche wie gesetzliche Haftung. Der
Teilnehmer anerkennt mit seiner Anmeldung die Gültigkeit des Haftungsausschlusses.