GEMEINDERAT Aus den Verhandlungen des

GEMEINDERAT
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Umsetzung des Bundesasylzentrums
Im Rahmen der Neustrukturierung des Asylwesens wird das bisherige kantonale Durchgangszentrum in ein Bundeszentrum mit 360 Plätzen überführt. Die konzeptionelle Phase ist vom
Staatssekretariat für Migration SEM so weit abgeschlossen, dass anfangs März 2017 ein Teil
des kantonalen Zentrums durch den Bundesbetrieb ersetzt werden kann. Das SEM richtet
zurzeit ein Bundesasylzentrum mit 120 Plätzen ein. Daneben hält das kantonale Durchgangszentrum seinen Betrieb mit 240 Plätzen aufrecht, womit in Embrach max. 360 Personen aus
dem Asylbereich untergebracht werden. Das SEM wird den Vollausbau der Anlage auf die
Gesamtkapazität von 360 Plätzen weiter vorantreiben und rechnet damit, den Vollbetrieb
spätestens im Jahre 2019 aufnehmen zu können. Nach der definitiven Inbetriebnahme des
Bundeszentrums mit maximal 360 Plätzen wird der Kanton kein Durchgangszentrum in Embrach mehr betreiben.
Ab sofort wird eine Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Bevölkerung, den
Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde und der für die Sicherheit und Betreuung zuständigen Organisationen den Betrieb unterstützen und gegebenenfalls Massnahmen für ein reibungsloses Funktionieren des Zentrums besprechen. Die Anliegen der Gemeinde Embrach
vertritt dabei der Gemeindepräsident Erhard Büchi. Für die Bevölkerung aus dem Hard-NordQuartier wird Heinrich Dünki, alte Rheinstrasse 86, 8424 Embrach, in der Begleitgruppe vertreten sein.
Der Gemeinderat ist nach wie vor zuversichtlich, dass mit dem Betrieb eines Bundesasylzentrums den Aspekten der Sicherheit der Dorfbevölkerung (objektiv und subjektiv) noch mehr
Beachtung geschenkt wird als bisher. Der im März 2017 erfolgenden teilweisen Inbetriebnahme und den weiteren Umsetzungsschritten sieht der Gemeinderat mit Zuversicht entgegen. Als Kompensation gilt zudem wie bisher, dass die Gemeinde vom Betrieb von eigenen
Asylunterkünften befreit ist, was eine relevante Entlastung (Kosten und Arbeit) bedeutet.
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Gemeindeammann- und Betreibungsamt Embrachertal
Friedensrichteramt Embrach
Das Bezirksgericht Bülach hat beim Betreibungsamt Embrachertal sowie beim Friedensrichteramt Embrach die ordentliche Visitation durchgeführt. Der Gemeinderat nimmt von den
erfreulichen Berichten Kenntnis und dankt dem Friedensrichter, Philipp Stockmann, und dem
Abteilungsleiter des Betreibungskreises Embrachertal, Andreas Bertschinger mit seinem
Team, für die professionelle und gewissenhafte Erledigung ihrer Tätigkeiten.
Gemeindereferendum
Der Kantonsrat hat am 23.1.2017 eine Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die
Pflegekinderfürsorge beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung werden sich die Gemeinden
wiederum an den Kosten der inner- und ausserkantonalen Platzierungen von Kindern beteiligen müssen, falls die Eltern wirtschaftlich dazu nicht in der Lage sind.
Sowohl das Verwaltungs- als auch das Bundesgericht kamen in verschiedenen Urteilen zum
Schluss, dass die Versorgertaxe durch den Kanton zu tragen ist. Die Gesetzesänderung trägt
aus Sicht des Gemeinderates dieser Rechtsprechung zu wenig Rechnung und wirkt sich negativ auf die Gemeindefinanzen aus. Der Gemeinderat ergreift gegen den Beschluss des Kantonsrates zur Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge
deshalb das Gemeindereferendum. Unterstützen insgesamt 12 politische Gemeinden, die
Stadt Zürich oder die Stadt Winterthur das Referendum, so ist die Gesetzesänderung dem
Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.
Embrach, 22. Februar 2017
Der Gemeinderat