Kleine Anfrage der Fraktion der CDU

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft
19. Wahlperiode
Drucksache 19/
07.03.2017
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU
Wie viele Spielflächen werden beim Neubau von Mehrfamilienhäusern errichtet?
Bremen hat sich selbst das Leitbild einer bespielbaren Stadt gegeben, in der Kinder ausreichend Gelegenheiten für ein unfallfreies Spielen vorfinden sollen. Durch die auf Spielund Bolzplätzen gemachten Erfahrungen werden Kinder früh in motorischer und kognitiver Hinsicht geprägt. Besonders das Spielen in der Nähe des Wohnortes ist in diesem
Zusammenhang wichtig.
Um dieses Ziel zu erreichen und die Entwicklung von Kindern zu unterstützen, sollen jeder
Bremerin und jedem Bremer drei Quadratmeter bespielbaren Platzes zur Verfügung stehen. Diese Vorgabe soll auch durch das „Erste Ortsgesetz über Kinderspielflächen in der
Stadtgemeinde Bremen“ erreicht werden. Das Gesetz schreibt vor, dass bei einem Neubau von Mehrfamilienhäusern Spielflächen in bestimmter Größe angelegt und erhalten
werden müssen. Der Verstoß gegen die Mindestvorgaben des Gesetzes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, solange nicht ein Ausgleichsbetrag mit einer bestimmten Zweckbindung gezahlt worden ist.
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Spielplätze beziehungsweise Spielflächen wurden seit 2010 nach §1
des Ortsgesetzes über Kinderspielflächen in der Stadtgemeinde Bremen errichtet? (Aufgeschlüsselt nach Jahr, Stadtteil und Größe der Spielfläche)
2. Wie stellt der Senat Verstöße gegen §6 des Ortsgesetzes fest? Wie viele Verstöße wurden seit 2010 bei welcher Anzahl an durchgeführten Kontrollen festgestellt? Wie werden insbesondere der Erhalt und der Zustand der Spielflächen kontrolliert? (Aufgeschlüsselt nach Jahr, Stadtteil und Art des Verstoßes)
3. Neben den aufgeführten Kontrollen unter Punkt 2, durch welchen Personenkreis wurden Verstöße gegen §6 des Ortsgesetztes in der Vergangenheit gemeldet? Welchen Grund gaben die Personen für eine entsprechende Meldung
an? Wann ist die Behörde verpflichtet einer entsprechenden Meldung nachzugehen und anhand welcher Kriterien wird darüber entschieden?
4. Welche Ablösungsbeträge nach §8 des Ortsgesetzes wurden seit 2010 gezahlt? Welche Zweckbindung wurde für die Ablösungsverträge vereinbart?
(Aufgeschlüsselt nach Jahr, Stadtteil, Größe der Spielfläche und Höhe des
Ablösungsbetrags)
5. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit Ablösungsbeträge nach §8 des Ortsgesetzes zu zahlen? Welche Vor- und welche Nachteile sieht der Senat durch
diese Möglichkeit?
6. Wie viele Mehrfamilienhäuser ab 4 Wohnungen wurden seit 2010 gebaut oder
baugenehmigt, denen die Pflicht, einen hausnahen Spielplatz zu errichten (a)
oder Ablösebeträge zu bezahlen (b), erlassen worden ist? Falls vorhanden,
wie wurden diese Fälle begründet?
7. Wie viele Quadratmeter bespielbaren Platzes stehen, gemessen an der Gesamtfläche der Stadtgemeinde, zur Verfügung? Welche Strategie hat der Senat, um die angestrebte Fläche von drei Quadratmetern bespielbaren Platzes
pro Einwohner mittelfristig zu erreichen?
8. Wie bewertet der Senat die Qualität der seit 2010 entstandenen hausnahen
Spielplätze? Wie stellt der Senat die Erhaltung dieser Spielflächen sicher?
9. Welche Einflussmöglichkeiten haben die Bewohner und Eigentümer der Mehrfamilienhäuser auf die Gestaltung der hausnahen Spielplätze? Hält der Senat
diese Einflussmöglichkeiten für ausreichend?
10. Welche Kriterien werden für das sogenannte „Pooling“ angelegt? Anhand welches Verfahrens wird entschieden ob ein Pooling durchgeführt wird? Anhand
welcher konkreten Merkmale wird ein entsprechender Auftrag an eine Gesellschaft vergeben? Wer entscheidet schließlich, ob es zum Pooling kommt?
Sandra Ahrens, Silvia Neumeyer, Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und
Fraktion der CDU