Diesen Artikel online lesen: VW Skandal Urteile - herbe Schlappe für ARAG Rechtsschutz in zahlreichen Fällen vor dem Landgericht Düsseldorf https://ptext.de/n/1193685 09.03.2017 - 18:48 - Kategorie: Geldanlage und Vermögensverwaltung - (ots) Seite 1 Das Landgericht Düsseldorf hat die ARAG Rechtsschutzversicherung in zahlreichen Fällen (z.B. 9 O 95/16, 9 O 157/16, 9 O 113/16 - nicht rechtskräftig) verurteilt, Deckungszusagen im VW Abgasskandal zu erteilen. Die ARAG Rechtsschutzversicherung (ARAG SE) hat seit Beginn des VW-Skandals beharrlich und grob rechtswidrig darauf bestanden, dass es keine hinreichenden Erfolgsaussichten im VW-Skandal für die Geschädigten gebe und deshalb keine Deckungszusagen erteilt werden müssen. Dieser grob rechtswidrigen Verweigerung der ARAG Rechtsschutzversicherung in den VW Fällen hat nunmehr, neben zahlreichen weiteren Gerichten, das Landgericht Düsseldorf in zahlreichen Urteilen eine klare Absage erteilt. Das Landgericht Düsseldorf führt beispielsweise in dem Verfahren 9 O 95/16 aus: "Die Beklagte kann ihre Leistungspflicht nicht deshalb verneinen, weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Klägerseite keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig ist (§ 128 S. 1 VVG i.V.m. den zugrundeliegenden ARB)." Kurz-URL im Browser eingeben oder QR-Code einscannen Pressekontakt Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 kanzlei [at] dr-stoll-kollegen [dot] de www.vw-schaden.de Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell Nach § 128 VVG war die ARAG verpflichtet, einen Hinweis auf ein Schiedsgutachterverfahren bzw. ein Stichentscheidsverfahren zu erteilen. Das Landgericht Düsseldorf kommt zu dem Ergebnis, dass der von der ARAG erteilte Hinweis fehlerhaft ist und damit der Rechtsschutzfall als anerkannt gilt. Bei diesen Feststellungen belässt es das Landgericht jedoch nicht. Das Landgericht Düsseldorf teilt vielmehr auch mit, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und die ARAG deshalb verpflichtet ist, die Kosten zu tragen. Das Landgericht Düsseldorf führt hierzu in seinem o.g. Urteil aus: "Hierbei muss die Interessenwahrnehmung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Dies bemisst sich nach den zu § 114 ZPO entwickelten Quelle: http://www.presseportal.de/pm/1052 54/3581218 Das ptext Presseportal ist ein Projekt der digi.ch GmbH. Diesen Artikel online lesen: VW Skandal Urteile - herbe Schlappe für ARAG Rechtsschutz in zahlreichen Fällen vor dem Landgericht Düsseldorf https://ptext.de/n/1193685 09.03.2017 - 18:48 - Kategorie: Geldanlage und Vermögensverwaltung - (ots) Seite 2 Kurz-URL im Browser eingeben oder QR-Code einscannen Grundsätzen. Der Standpunkt des Versicherungsnehmers muss nach den von ihm aufgestellten Behauptungen und den ihm bekannten Einwendungen des Gegners zumindest vertretbar sein. Hat sich noch keine herrschende Meinung gebildet, so ist großzügig zu verfahren, sofern es nicht um Fragen geht, die wegen ihrer Selbstverständlichkeit gar nicht diskutiert werden. Es muss zudem als möglich erscheinen, dass der Versicherungsnehmer den Beweis der von ihm zu beweisenden Tatsachen mit Hilfe zulässiger und geeigneter Beweismittel zu führen vermag. (...) Es besteht wegen der beabsichtigten Rechtsverfolgung sowohl gegen den Händler, als auch gegen die VW-AG eine zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit für einen positiven wie negativen Ausgang für die klagende Partei. Es ist ohne weiteres jedenfalls vertretbar, anzunehmen, dass der klagenden Partei Schadensersatzansprüche gegen die Vertragshändlerin oder die Volkswagen AG zustehen. Es besteht die zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit für einen positiven Ausgang des Vorgehens gegen die VW-AG aus § 826 BGB wie für einen negativen Ausgang. Der Anspruch aus § 826 BGB setzt voraus, dass die VW AG der klagenden Partei in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt hat, indem sie wissentlich manipulierte Software in ihre Fahrzeuge einbaute und diese in den Verkehr brachte. Einen Schaden im Sinne von § 826 BGB bedeutet jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses oder Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung, gleichgültig, ob vermögensrechtlicher oder nicht vermögensrechtlicher Art (Paland/Sprau, 75. Aufl. 2016, § 826 Rn. 3). Es besteht jedenfalls Quelle: http://www.presseportal.de/pm/1052 54/3581218 Das ptext Presseportal ist ein Projekt der digi.ch GmbH. Diesen Artikel online lesen: VW Skandal Urteile - herbe Schlappe für ARAG Rechtsschutz in zahlreichen Fällen vor dem Landgericht Düsseldorf https://ptext.de/n/1193685 09.03.2017 - 18:48 - Kategorie: Geldanlage und Vermögensverwaltung - (ots) Seite 3 Kurz-URL im Browser eingeben oder QR-Code einscannen eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass Fahrzeuge mit der manipulierten Software an Marktwert einbüßen und nur zu (ggf. wesentlich) geringeren Preisen verkäuflich sind als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht betroffen sind (LG Köln, Urteil vom 22.06.2016, Az.: 20 O 62/16). Jüngst erging hierzu auch ein Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen die VW-AG. Hierin bejaht das LG Hildesheim einen Anspruch der dort klagenden Partei aus § 826 BGB. Durch die Manipulation habe die VW-AG dem dortigen Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise einen Schaden zugefügt und darüber hinaus den Tatbestand des Betruges verwirklicht: Kein verständiger Kunde würde ein Fahrzeug mit einer nicht gesetzeskonformen Motorsteuerungssoftware erwerben - der (dortige) Kläger habe nicht das bekommen, was ihm aus dem Kaufvertrag zustand, nämlich ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug. Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte müsse davon ausgegangen werden, dass die Beklagte die Softwaremanipulation vorsätzlich vorgenommen habe (LG Hildesheim Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16, Pressemitteilung LG Hildesheim)." Damit hat die ARAG Rechtsschutz Versicherung eine weitere, herbe Schlappe vor Gericht erlitten. Die ARAG war noch nicht einmal in der Lage ihren Hinweispflichten aus dem Versicherungsvertragsgesetz ordentlich nachzukommen. Schlimmer kann es für die ARAG kaum kommen. Es ist ein Armutszeugnis für diese Versicherung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehr als 30.000 Geschädigte des VW Skandals vertritt und berät, hat von Beginn an die Auffassung vertreten, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Zwischenzeitlich haben dies auch Quelle: http://www.presseportal.de/pm/1052 54/3581218 Das ptext Presseportal ist ein Projekt der digi.ch GmbH. Diesen Artikel online lesen: VW Skandal Urteile - herbe Schlappe für ARAG Rechtsschutz in zahlreichen Fällen vor dem Landgericht Düsseldorf https://ptext.de/n/1193685 09.03.2017 - 18:48 - Kategorie: Geldanlage und Vermögensverwaltung - (ots) Seite 4 Kurz-URL im Browser eingeben oder QR-Code einscannen zahlreiche Gerichte, darunter auch die Oberlandesgerichte Celle und Hamm, entschieden. Die ARAG Rechtsschutzversicherung war jedoch weitgehend unbelehrbar und hat die Deckung hinsichtlich der Mandanten der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in sehr vielen (nicht in allen) Fällen mit dem Hinweis verweigert, es würden keine hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Dabei handelt es sich um eine grob rechtswidrige Verhaltenserweise, die offensichtlich ausschließlich dazu dienen sollte, keine Versicherungsleistungen erbringen zu müssen. Die ARAG lies ihre Kunden schlichtweg im Stich mit rechtswidrigen Ablehnungen, um Kosten einsparen zu können. Es wurden bei Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer meist nur Deckungen für eine Erstberatung oder die Einholung eines Verjährungsverzichts erteilt (wobei sich dies geändert hat: in der letzten Zeit wurden teilweise auch umfassendere Zusagen in einigen Fällen erteilt). Leistungen von den Kunden kassieren, aber im Leistungsfall nichts bezahlen wollen, dies scheint das Motto in diesen Fällen gewesen zu sein. Dem hat nunmehr, neben anderen Gerichten, das Landgericht Düsseldorf eine klare Absage erteilt. Die ARAG SE ist im VW Abgasskandal auch von folgenden Gerichten (nicht rechtskräftig) verurteilt worden, die Deckung für Geschädigte des VW-Skandals zu erteilen. Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2016, 27 C 136/16 Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2016, 55 C 66/16 Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2017, 56 C 108/16 Landgericht Koblenz, Urteil vom 29.09.2016, 16 O 70/16 Landgericht Köln, Urteil vom 22.06.2016, 20 O 62/16 Landgericht Mosbach, Urteil vom 04.11.2016, 2 O 62/16 Quelle: http://www.presseportal.de/pm/1052 54/3581218 Das ptext Presseportal ist ein Projekt der digi.ch GmbH.
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