Elbe-Werkstätten Hamburg: Brandschutzsanierung am Standort Nymphenweg Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 __________________________________________________________________ Anlage 1 Beschreibung der Standorte Die Elbe-Werkstätten GmbH ist eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung. Zur Erfüllung des Rehabilitationsauftrags, unterhält das Unternehmen über das Stadtgebiet verteilt eine Reihe von Standorten. Zu diesen zählen die Liegenschaften am Klotzenmoorstieg 2, Friesenweg 5, Dubben 1, Nymphenweg 22 und Rahel-Varnhagen-Weg 39. Im Jahr 2013 wurden im Rahmen von Bauzustandsbegehungen in den Gebäuden der vorgenannten Standorte Mängel im baulichen und technischen Brandschutz identifiziert. Um die Kosten für eine Beseitigung zu ermitteln, wurden zwei Fachbüros mit der detaillierten Aufnahme der Leistungspositionen und deren kostentechnischer Bewertung beauftragt. Ende 2014 bzw. Anfang 2015 wurden die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt. Nymphenweg Das Gebäude wurde 1978 fertig gestellt. In den Folgejahren der Nutzung wurde das Gebäude mehrfach erweitert bzw. in Teilen umgenutzt. Bei dem Bau handelt es sich um eine Stahlbetonskelettkonstruktion. Die Innenwände, die zum größten Teil massiv hergestellt wurden, können daher frei versetzt werden. Die in der Betriebszeit umfangreichsten Veränderungen betrafen den Umbau der Ebene 3 zum Sitz der Verwaltung (1990), die Ausschachtung des Innenhofes bis auf die 1. Ebene und dessen Nutzung als Lagerraum (2000) und die Erweiterung der West- und der Ostseite um Büro- und Küchenflächen sowie der Überbauung des offenen Eingangsbereichs (2004/2005). Die Hausmeisterwohnung wurde zu Gruppenräumen umgenutzt. Das Gebäude sollte gemäß HBauO in mehreren Brandabschnitten ausgeführt sein. Dies wurde im Bestand nicht umgesetzt. Eine Nachrüstung dieser Abschnitte ist praktisch nicht möglich. Auf der Grundlage der Stellungnahmen des Brandschutzsachverständigen Dr. Krause wurden daher als Kompensation nachträglich kleinere Rauchabschnitte realisiert, um den Personenschutz zu verbessern. Diese Rauchabschnittsbildung erfüllt jedoch die Ziele des Personen- und Sachschutzes nicht im angemessenen Umfang. Daher sollen Brandbekämpfungsabschnitte ausgebildet werden, die untereinander in der Qualität F90 und rauchdicht ausgeführt werden sollen. Durch die Aufteilung der Ebenen 2 und 3 in jeweils drei Brandbekämpfungsabschnitte kann auf die kostenträchtige Ausbildung der ansonsten erforderlich werdenden notwendigen Flure verzichtet werden. Auf der Ebene 1 sind die Trennwände in weiten Teilen in F90 und rauchdicht ausgeführt. In den übrigen Ebenen sind hingegen Wände zu ersetzen bzw. mit einer Vorwandschale zu versehen. Trennwandanschlüsse müssen an die Trapezblechdachkonstruktion rauchdicht angeschlossen werden. Auf allen Ebenen sind Türen zu ersetzen, wenn die bestehenden nicht die geforderte Qualität an den Brand- und/oder Rauchschutz erfüllen. Wo Fluchtwege aus den Treppenräumen ins Freie führen, ist die Brandeinwirkung in den Laufweg der Flüchtenden hinein mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Hierzu sind Fenster durch F30-Festverglasung zu ersetzen. Zudem ist brennbares Mobiliar durch nicht brennbares in den Flucht- und Rettungswegen z. B. Eingangsbereich auszutauschen. Zur Verbesserung der Fluchtwegsituation aus dem erhöhten hinteren Bereich des Lagerkellers auf Ebene 1 wird eine zweite Stahltreppe ergänzt, wodurch auf direktem Wege in den östlichen Treppenraum geflüchtet werden kann. Das Gebäude wurde terrassiert errichtet, dadurch kann es an den aufgehenden Bauteilen zu Brandüberschlägen in das darüber liegende Geschoß kommen. Da die Trapezblechdächer mit brennbarer extrudierter Polystyroldämmung (EPS) ausgeführt sind, muss in einem Bereich von 5m vor den Fenstern die Dämmung gegen Mineralwolle ausgetauscht und die Trapezbleche unterseitig in F30 verkleidet werden. Im Vorfeld müssen dazu Installationen und Unterdecken entfernt und im Nachgang wieder angebracht werden. Gemäß Baugenehmigung von 1976 musste das gesamte Dach in F30 ausgeführt werden. Hierzu wurde im Brandschutzkonzept ein Abweichungsantrag formuliert. Sollte dieser negativ beschieden werden, entstehen neben den Kosten für eine flächige Ertüchtigung in F30 zusätzliche Aufwendungen für den großflächigen Rückbau von Installationen und Unterdecken. Außerdem ist die Dachabdichtung abgängig. Zum Schutz der herzustellenden unterseitigen F30-Verkleidung vor eindringendem Wasser muss im Zuge einer Dachsanierung selbige erneuert werden. Dabei sind sämtliche Dachaufbauten oberhalb des Trapezbleches abzubrechen und zu erneuern. Die vorhandenen Unterdecken und Verkleidungen der haustechnischen Versorgungsleitungen verfügen zum Teil nicht über die geforderte F30- bzw. F90-Qualität. Oder müssen aufgrund von Arbeiten an der Technischen Gebäudeausstattung (TGA) aufgenommen werden. An diesen Stellen muss die Unterdecke abgebrochen und entsprechend ersetzt werden. Es ist aufgrund des Baualters des Gebäudes davon auszugehen, dass bei allen Maßnahmen an den Rasterdecken mit KMF-belastetem Material umgegangen werden wird. Gemäß der anzuwendenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 521 müssen zusätzliche Maßnahmen bezüglich der Arbeitssicherheit und der Entsorgung ergriffen werden. Im Gebäude sind fehlende bzw. defekte Rohr- und Leitungsschotts gemäß Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) zu bauen bzw. zu ersetzen. Nicht zulässige Kabelmassierungen in notwendigen Fluren sind zu schotten. Rohre und Leitungssysteme müssen in den vorgenannten Fluren nach den Vorgaben der LAR befestigt werden. Fehlende Brandschutzklappen in qualifizierten Wänden sind nachzurüsten. Die Beseitigung der Brandschutzmängel wird aufgrund des Umfanges mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Umsetzung der Brandschutzertüchtigung muss so geplant werden, dass der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird, was zu einer zeitlichen Streckung führt.
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