Elbe-Werkstätten Hamburg: Brandschutzsanierung an den Standorten Nymphenweg und
Rahel-Varnhagen-Weg
Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI 2013
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Anlage 1 Beschreibung der Standorte
Die Elbe-Werkstätten GmbH ist eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation von
Menschen mit Behinderung. Zur Erfüllung des Rehabilitationsauftrags, unterhält das
Unternehmen über das Stadtgebiet verteilt eine Reihe von Standorten. Zu diesen zählen die
Liegenschaften am Klotzenmoorstieg 2, Friesenweg 5, Dubben 1, Nymphenweg 22 und
Rahel-Varnhagen-Weg 39.
Im Jahr 2013 wurden im Rahmen von Bauzustandsbegehungen in den Gebäuden der
vorgenannten Standorte Mängel im baulichen und technischen Brandschutz identifiziert. Um
die Kosten für eine Beseitigung zu ermitteln, wurden zwei Fachbüros mit der detaillierten
Aufnahme der Leistungspositionen und deren kostentechnischer Bewertung beauftragt. Ende
2014 bzw. Anfang 2015 wurden die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt.
Nymphenweg
Das Gebäude wurde 1978 fertig gestellt. In den Folgejahren der Nutzung wurde das
Gebäude mehrfach erweitert bzw. in Teilen umgenutzt. Bei dem Bau handelt es sich um
eine Stahlbetonskelettkonstruktion. Die Innenwände, die zum größten Teil massiv
hergestellt wurden, können daher frei versetzt werden. Die in der Betriebszeit
umfangreichsten Veränderungen betrafen den Umbau der Ebene 3 zum Sitz der Verwaltung
(1990), die Ausschachtung des Innenhofes bis auf die 1. Ebene und dessen Nutzung als
Lagerraum (2000) und die Erweiterung der West- und der Ostseite um Büro- und
Küchenflächen sowie der Überbauung des offenen Eingangsbereichs (2004/2005). Die
Hausmeisterwohnung wurde zu Gruppenräumen umgenutzt.
Das Gebäude sollte gemäß HBauO in mehreren Brandabschnitten ausgeführt sein. Dies
wurde im Bestand nicht umgesetzt. Eine Nachrüstung dieser Abschnitte ist praktisch nicht
möglich. Auf der Grundlage der Stellungnahmen des Brandschutzsachverständigen Dr.
Krause wurden daher als Kompensation nachträglich kleinere Rauchabschnitte realisiert,
um den Personenschutz zu verbessern. Diese Rauchabschnittsbildung erfüllt jedoch die
Ziele des Personen- und Sachschutzes nicht im angemessenen Umfang. Daher sollen
Brandbekämpfungsabschnitte ausgebildet werden, die untereinander in der Qualität F90
und rauchdicht ausgeführt werden sollen. Durch die Aufteilung der Ebenen 2 und 3 in
jeweils drei Brandbekämpfungsabschnitte kann auf die kostenträchtige Ausbildung der
ansonsten erforderlich werdenden notwendigen Flure verzichtet werden.
Auf der Ebene 1 sind die Trennwände in weiten Teilen in F90 und rauchdicht ausgeführt. In
den übrigen Ebenen sind hingegen Wände zu ersetzen bzw. mit einer Vorwandschale zu
versehen. Trennwandanschlüsse müssen an die Trapezblechdachkonstruktion rauchdicht
angeschlossen werden. Auf allen Ebenen sind Türen zu ersetzen, wenn die bestehenden
nicht die geforderte Qualität an den Brand- und/oder Rauchschutz erfüllen. Wo Fluchtwege
aus den Treppenräumen ins Freie führen, ist die Brandeinwirkung in den Laufweg der
Flüchtenden hinein mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Hierzu sind Fenster durch
F30-Festverglasung zu ersetzen. Zudem ist brennbares Mobiliar durch nicht brennbares in
den Flucht- und Rettungswegen z. B. Eingangsbereich auszutauschen. Zur Verbesserung der
Fluchtwegsituation aus dem erhöhten hinteren Bereich des Lagerkellers auf Ebene 1 wird
eine zweite Stahltreppe ergänzt, wodurch auf direktem Wege in den östlichen Treppenraum
geflüchtet werden kann.
Das Gebäude wurde terrassiert errichtet, dadurch kann es an den aufgehenden Bauteilen zu
Brandüberschlägen in das darüber liegende Geschoß kommen. Da die Trapezblechdächer
mit brennbarer extrudierter Polystyroldämmung (EPS) ausgeführt sind, muss in einem
Bereich von 5m vor den Fenstern die Dämmung gegen Mineralwolle ausgetauscht und die
Trapezbleche unterseitig in F30 verkleidet werden. Im Vorfeld müssen dazu Installationen
und Unterdecken entfernt und im Nachgang wieder angebracht werden. Gemäß
Baugenehmigung von 1976 musste das gesamte Dach in F30 ausgeführt werden. Hierzu
wurde im Brandschutzkonzept ein Abweichungsantrag formuliert. Sollte dieser negativ
beschieden werden, entstehen neben den Kosten für eine flächige Ertüchtigung in F30
zusätzliche Aufwendungen für den großflächigen Rückbau von Installationen und
Unterdecken. Außerdem ist die Dachabdichtung abgängig. Zum Schutz der herzustellenden
unterseitigen F30-Verkleidung vor eindringendem Wasser muß im Zuge einer Dachsanierung
selbige erneuert werden. Dabei sind sämtliche Dachaufbauten oberhalb des Trapezbleches
abzubrechen und zu erneuern.
Die vorhandenen Unterdecken und Verkleidungen der haustechnischen Versorgungsleitungen
verfügen zum Teil nicht über die geforderte F30- bzw. F90-Qualität. Oder müssen aufgrund
von Arbeiten an der Technischen Gebäudeausstattung (TGA) aufgenommen werden. An
diesen Stellen muss die Unterdecke abgebrochen und entsprechend ersetzt werden. Es ist
aufgrund des Baualters des Gebäudes davon auszugehen, dass bei allen Maßnahmen an
den Rasterdecken mit KMF-belastetem Material umgegangen werden wird. Gemäß der
anzuwendenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 521 müssen zusätzliche
Maßnahmen bezüglich der Arbeitssicherheit und der Entsorgung ergriffen werden.
Im Gebäude sind fehlende bzw. defekte Rohr- und Leitungsschotts gemäß Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) zu bauen bzw. zu ersetzen. Nicht zulässige Kabelmassierungen in
notwendigen Fluren sind zu schotten. Rohre und Leitungssysteme müssen in den
vorgenannten Fluren nach den Vorgaben der LAR befestigt werden. Fehlende
Brandschutzklappen in qualifizierten Wänden sind nachzurüsten.
Rahel-Varnhagen-Weg
Der Altbau am Rahel-Varnhagen-Weg wurde 1991 genehmigt und 2007 und 2011 in
Teilbereichen umgebaut. In der Ursprungsgenehmigung für das Gebäude wurde eine
brandschutztechnische Nutzungstrennung gefordert, die erhebliche Mängel in der
Ausführung aufweist. Weiterhin liegen zwei noch nicht genehmigte Nutzungsänderungen vor
(Wohnung des Haustechnikers zu Büro sowie Technikräume zu Berufsbildungsbereich).
Das Brandschutzkonzept sieht vor, das Gebäude in zwei Brandabschnitte sowie zwölf
Nutzungseinheiten zu unterteilen. Diese Festlegung entspricht im wesentlichen dem
genehmigten Bestand. Baulich wurden die Brandabschnitts- bzw. Nutzungstrennungen
bezüglich des Anschlusses zur Dachhaut nicht hergestellt.
Den Zustand gemäß Baugenehmigung herzustellen, ist nachträglich ohne Demontage der
gegebenen Dachkonstruktion aus Leimbindern und Trapezblechdach nicht möglich. Alle
Dachanschlüsse der Brandabschnittstrennung sowie der Nutzungstrennungen sind daher
dem Brandschutzkonzept und den darin beschriebenen Abweichungen entsprechend zu
ertüchtigen, um den Forderungen der Bauordnung soweit als möglich zu genügen. Dies hat
zur Folge, dass auch die zum Teil schadstoffbelasteten Unterdecken in großem Umfang
unter Berücksichtigung der TRGS 521 entsorgt und ersetzt werden müssen. Oberhalb von
Trennwänden muss die brennbare Dämmung gegen nicht brennbare Dämmung ausgetauscht
werden.
Einzelne Türen sind am Standort in Brandschutzqualität zu ersetzen. In der ehemaligen
Wohnung des Haustechnikers ist eine Gaube zur Herstellung eines normgerechten
Notausstiegs zu vergrößern. Am Neubau ist eine Fluchttreppe als zweiter erster baulicher
Rettungsweg zu errichten.
Sollte die zuständige Aufsichtsbehörde den im Brandschutzkonzept dargestellten
Abweichungen nicht zustimmen, so müsste eine Gesamtertüchtigung des Daches in F30 von
unten vorgenommen werden. Hinzu kämen die Herstellung nicht brennbarer Dämmung über
allen Trennwänden, die Errichtung eines für die Aufnahme der Notstromversorgung
geeigneten Raumes sowie eine Löschanlage für die Späneabsauganlage.
Im Gebäude sind fehlende bzw. defekte Rohr- und Leitungsschotts gemäß Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) zu bauen bzw. zu ersetzen. Nicht zulässige Kabelmassierungen in
notwendigen Fluren sind zu schotten. Rohre und Leitungssysteme müssen in den
vorgenannten Fluren nach den Vorgaben der LAR befestigt werden. Fehlende
Brandschutzklappen in qualifizierten Wänden sind nachzurüsten.
Die Beseitigung der Brandschutzmängel wird aufgrund des Umfanges mehrere Jahre in
Anspruch nehmen. Die Umsetzung der Brandschutzertüchtigung muss so geplant werden,
dass der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird, was zu einer zeitlichen
Streckung führt.