GG Art. 116

Mit einer „entgegengesetzten
Willenserklärung“ (WE) erklärt
man sich gegenüber den Behörden
als Souverän.
Beispiel für den Bundesstaat
Preußen hier
Damit ist die Beantragung
des „Personalausweises“
mit Vollendung des 16.
Lebensjahres gemeint.
Mit Verordnung über die Einführung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ (StAG bzw. Reichsbürgergesetz) vom 05.02.1934 durch Adolf Hitler, wurde den Bürgern der Bundesstaaten des
Deutschen Reiches (Preußen, Bayern, Württemberg etc.) die Staatsangehörigkeit in ihren Bundesstaaten gesetzes- und völkerrechtswidrig entzogen. hier
Bis dahin besaßen die Bürger ihre Staatsangehörigkeit nach dem „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ (RuStAG von 1913) in einem der Bundesstaaten des Deutschen Reichs (Preußen, Bayern, Württemberg etc.). hier