Was sind eigentlich Für alle Menschen, deren Geschichtskenntnisse nicht mehr so ganz frisch sind. Kurz und bündig. Am 31. Dezember 1870 wurde die neue Verfassung des Deutschen Reichs verkündet. 25 Bundesstaaten (Gliedstaaten) wie z.B. Bayern, Hessen, Baden, Preußen, u.s.w. und das später hinzugekommene Reichsland Elsaß-Lothringen, bildeten nun das „Deutsche Reich“, um gemeinsame Interessen besser nach Außen vertreten zu können. Alle Bundesstaaten behielten jedoch eine Teilsouveränität, die auch die jeweilige Staatsangehörigkeit beinhaltete. So sprach man auch von den „Deutschen Völkern“ und nicht vom Deutschen Volk. Ein Preuße war also ein Preuße im Deutschen Reich, ein Bayer ein Bayer im Deutschen Reich u.s.w. Im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913 finden wir dann auch im §1 folgende Erklärung: § 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt. Inländer und damit Bürger waren also solche Personen, die die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat des Deutschen Reiches inne hatten. Also Hessen, Bayern, Württemberger etc.. Unmittelbare Reichsangehörige waren solche Personen, die in den Deutschen Kolonien lebten. Unmittelbare Reichsangehörige waren oder sind keine Bürger und verfügen nicht über bürgerliche Rechte, diese sind den Staatsbürgern der Bundesstaaten vorbehalten. Am 15. September 1935 wurde das RuStAG von 1913 zum StAG = Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsbürgergesetz) und entscheidend von Adolf Hitler verändert in dem er über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 RGBl. IS 85 verordnete: „Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)“ Seite 1 von 2 „Reichsbürger“ gibt es also erst seit 1934. Im „Dritten Reich“ haben viele Deutsche ihren Pass mit jeweiliger Bundesstaatsangehörigkeit gegen einen Reichsausweis getauscht. Damit haben sie sich freiwillig aus der Staatlichkeit bewegt und wurden faktisch staatenlos. Sie wurden zu „Staatenlosen“. Diese „Staatenlosen“ bekamen von den Alliierten (auf Antrag) einen PERSONALausweis. Das kommt Ihnen bekannt vor? Sicher, schauen Sie doch einfach auf IHREN Personalausweis (den Sie im Alter von 16 Jahren selbst beantragt haben). Dumm gelaufen. Wer ist KEIN Reichsbürger Jeder, in dessen PERSONENausweis bzw. Staatsangehörigkeitsausweis die Bundesstaatsangehörigkeit steht (also z.B. Bayern, Preußen, Württemberg u.s.w.). Wer IST Reichsbürger? Jeder, in dessen Reichsausweis oder Personalausweis unter Staatsangehörigkeit steht „Deutsches Reich“ oder „DEUTSCH“. Wieder dumm gelaufen, oder? Schlußbemerkung Im Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934 ist die "deutsche Staatsangehörigkeit" (Reichsangehörigkeit) geregelt, nicht zu verwechseln mit RuStAG 1913 in dem von einem "Deutschen" die Rede ist. Das Grundgesetz für die BRD führt in Art. 116 aus: (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt Das Grundgesetz bezieht sich nicht auf das RuStAG von 1913, da hier ein Deutscher ein Staatsangehöriger in einem Bundesstaat ist, sondern auf einen Deutschen, der die "deutsche Staatsangehörigkeit" (Reichsangehörigkeit) besitzt. Man achte eben auf die Feinheiten. Und davon gibt es noch sehr, sehr viele … Anmerkung der administrativen Regierung des Freistaats Preußen: Der Freistaat Preußen und die Staatsangehörigen dieses Bundesstaates distanzieren sich ausdrücklich von sogenannten Reichsbürgern, rechtsradikalen Einstellungen/Gedankengut sowie gewalttätigen Aktionen, und wollen weder in der Presse noch sonstigen Medien damit in Verbindung gebracht werden. Mißachtungen dieser Anmerkung werden zur Strafverfolgung gebracht. Seite 2 von 2
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