Kanton St.Gallen Amt für Militär und Zivilschutz Kreiskommando Bedingungen für Eigentumsanspruch der persönlichen Armeewaffe Hinweis für Angehörige der Armee, die bei der Entlassung aus der Armee einen Eigentumsanspruch geltend machen Ein bis zur Entlassung eingeteilter, diensttauglicher Angehöriger der Armee muss, gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, folgende Bedingungen erfüllen: 1. In den letzten drei Jahren vor der Entlassung müssen Sie je zwei obligatorische Bundesübungen (OP) 300 m und Feldschiessen (FS) 300 m geschossen haben. Diese vier Schiessübungen müssen bei der Abgabe Ihrer Militärausrüstung in Ihrem Militärischen Leistungsausweis eingetragen sein. 2. aktueller Waffenerwerbschein (nicht älter als sechs Monate vor Materialrückgabe) St.Gallen, im März 2017 V\Ben\kc\Div\SAD;EigentumsanspruchStgw90_2017_03_02.docx
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