Handwerk: Gründerland.Bayern

Gründerland. Bayern
Handwerk
Die Branche
Das Handwerk umfasst gewerbliche Tätigkeiten, die Produkte meist auf Bestellung fertigen oder
Dienstleistungen auf Nachfrage erbringen. Der Berufsstand wird in Deutschland verbindlich durch die
Handwerksordnung geregelt. Handwerk steht der industriellen Massenproduktion gegenüber. Mit ihren
speziellen Fähigkeiten und ihrer Flexibilität sind Handwerksbetriebe zugleich als Zulieferer oder
Dienstleister oft wichtige Partner für die Industrie oder für größere mittelständische Unternehmen.
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Besonderheiten
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur nach Eintragung in die
Handwerksrolle gestattet. Die Eintragung in die Handwerksrolle setzt voraus, dass der Betriebsinhaber oder ein von ihm beschäftigter Betriebsleiter - die Meisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung im
Sinne von § 7 Abs. 2 HwO abgelegt hat. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine
Ausnahmebewilligung (§ 7 Abs. 3 HwO) oder Ausübungsberechtigung (§ 7Abs.7 HwO) für das
betreffende Handwerk zu erhalten. Die Eintragung erfolgt bei der örtlich zuständigen
Handwerkskammer.
Fakten
Das Handwerk zeichnet sich durch seine große Vielfalt und eine solide wirtschaftliche Dynamik aus.
Allein die 41 meisterpflichtigen Gewerke bieten vielfältige Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten in
sehr unterschiedlich strukturierten technologie- und dienstleistungsorientierten Bereichen. Mit über
200.000 Betrieben ist das Handwerk im Freistaat flächendeckend in Stadt und Land präsent. Im Bereich
Business to Business kann es auf der gesunden Wirtschaftsstruktur Bayerns aufbauen. Die
konsumorientierten Gewerke profitieren von der hohen Kaufkraft und Lebensqualität sowie vom
hochwertigen Freizeit- und Tourismusangebot. Aufgrund des demographischen Wandels steht eine
Vielzahl gut eingeführter Unternehmen zur Nachfolge an. Die anspruchsvolle Aus- und Weiterbildung im
Handwerk wird durch professionelle, praxisorientierte Qualifizierungsangebote der Handwerkskammern
und Innungen gesichert.
Unterstützungsangebote
Die Betriebsberater der regional zuständigen Handwerkskammer beraten individuell in allen Fragen der
Unternehmensübernahme und der Existenzgründung, einschließlich der Kapitalbeschaffung, der
Fachkräfteversorgung und technologischer Fragen.
In Bayern finden Sie zudem ein breites Unterstützungsangebot: von der Beratung vor der Gründung
über Finanzierungsmöglichkeiten, unter anderem über die LfA Förderbank Bayern oder die Kreditanstalt
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für Wiederaufbau (KfW), bis hin zur Wachstumsförderung.
Ansprechpartner
Spezielle Hilfestellung bei der Existenzgründung im Handwerk erhalten Sie bei Ihrer regional
zuständigen Handwerkskammer. Des Weiteren stehen Ihnen zahlreiche Partner vor Ort zur Verfügung.
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Förderwegweiser
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: +49 (0)89 2162-0
Fax: +49 (0)89 2162-2760
E-Mail:info(at)gruenderland.bayern
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