Gründerland. Bayern Handwerk Die Branche Das Handwerk umfasst gewerbliche Tätigkeiten, die Produkte meist auf Bestellung fertigen oder Dienstleistungen auf Nachfrage erbringen. Der Berufsstand wird in Deutschland verbindlich durch die Handwerksordnung geregelt. Handwerk steht der industriellen Massenproduktion gegenüber. Mit ihren speziellen Fähigkeiten und ihrer Flexibilität sind Handwerksbetriebe zugleich als Zulieferer oder Dienstleister oft wichtige Partner für die Industrie oder für größere mittelständische Unternehmen. Nach oben Besonderheiten Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur nach Eintragung in die Handwerksrolle gestattet. Die Eintragung in die Handwerksrolle setzt voraus, dass der Betriebsinhaber oder ein von ihm beschäftigter Betriebsleiter - die Meisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung im Sinne von § 7 Abs. 2 HwO abgelegt hat. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung (§ 7 Abs. 3 HwO) oder Ausübungsberechtigung (§ 7Abs.7 HwO) für das betreffende Handwerk zu erhalten. Die Eintragung erfolgt bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer. Fakten Das Handwerk zeichnet sich durch seine große Vielfalt und eine solide wirtschaftliche Dynamik aus. Allein die 41 meisterpflichtigen Gewerke bieten vielfältige Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten in sehr unterschiedlich strukturierten technologie- und dienstleistungsorientierten Bereichen. Mit über 200.000 Betrieben ist das Handwerk im Freistaat flächendeckend in Stadt und Land präsent. Im Bereich Business to Business kann es auf der gesunden Wirtschaftsstruktur Bayerns aufbauen. Die konsumorientierten Gewerke profitieren von der hohen Kaufkraft und Lebensqualität sowie vom hochwertigen Freizeit- und Tourismusangebot. Aufgrund des demographischen Wandels steht eine Vielzahl gut eingeführter Unternehmen zur Nachfolge an. Die anspruchsvolle Aus- und Weiterbildung im Handwerk wird durch professionelle, praxisorientierte Qualifizierungsangebote der Handwerkskammern und Innungen gesichert. Unterstützungsangebote Die Betriebsberater der regional zuständigen Handwerkskammer beraten individuell in allen Fragen der Unternehmensübernahme und der Existenzgründung, einschließlich der Kapitalbeschaffung, der Fachkräfteversorgung und technologischer Fragen. In Bayern finden Sie zudem ein breites Unterstützungsangebot: von der Beratung vor der Gründung über Finanzierungsmöglichkeiten, unter anderem über die LfA Förderbank Bayern oder die Kreditanstalt 24.04.2017 1/2 Handwerk für Wiederaufbau (KfW), bis hin zur Wachstumsförderung. Ansprechpartner Spezielle Hilfestellung bei der Existenzgründung im Handwerk erhalten Sie bei Ihrer regional zuständigen Handwerkskammer. Des Weiteren stehen Ihnen zahlreiche Partner vor Ort zur Verfügung. Download Förderwegweiser Kontakt Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28 80538 München Telefon: +49 (0)89 2162-0 Fax: +49 (0)89 2162-2760 E-Mail:info(at)gruenderland.bayern 24.04.2017 2/2 Handwerk
© Copyright 2024 ExpyDoc