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Arzneimittelzulassung für Oxalsäureverdampfung
Von: Rainer Stähler aus: 83486 Ramsau
An: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in: Deutschland
Zeichnungsfrist bis: 08.06.2017
Der größte Feind unserer Bienen ist die Varroamilbe. Diese verursacht jedes Jahr große Verluste bei den Bienenvölkern. Die Kosten und
den Schaden trägt allein der Imker vor Ort. In Deutschland ist die Varroabehandlung u. a. mit Oxalsäure nur mit dem Träufel- bzw. dem
Sprühverfahren zugelassen.
In anderen Ländern wie z.B. Österreich und in der Schweiz ist die Oxalsäureverdampfung bereits seit Jahren zugelassen und ein
bewährtes Mittel, da sie in der Anwendung eher temperaturunabhängig ist. Es ist im Gegensatz zu anderen zugelassenen Arzneimitteln
zur Varroabekämpfung kein Totenfall von Bienen aufgrund der Behandlung bzw. eine verringerte oder keine Futteraufnahme zu
beobachten.
Während der Auffütterung und im Herbst findet aus zusammenbrechenden Völkern eine "Varroareinvasion" in bis dahin weitestgehende
varroafreie Bienenvölker statt. Die Varroamilbe wird hierbei durch eigene, räubernde Bienen bzw. durch die sich einbettelnden Bienen aus
dem varroabehafteten und zusammenbrechenden Volk eingetragen. Die dann notwendige Varroabehandlung ist mit der
Oxalsäureverdampfung gerade in der Auffütterungsphase und im Herbst trotz Temperaturunterschiede bzw. niedrigen Lufttemperaturen
möglich. Die Oxalsäureverdampfung ergänzt damit die bisher zugelassenen Arzneimittel im Jahresverlauf sinnvoll.
Da Oxalsäure (Kleesäure) in Apotheken frei zugänglich ist, wird kein Unternehmen in Deutschland die Kosten für eine
Arzneimittelzulassung in Höhe von 100.000 € übernehmen. Eine Refinanzierung aus dem Vertrieb muss schließlich angezweifelt werden.
In Deutschland werden Oxalsäuretabletten zum Bleichen, Desinfizieren und Entrosten vertrieben, ausdrücklich nicht zur
Varroabekämpfung.
Daher unsere Forderung: Die Kosten für das Zulassungsverfahren sollen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
übernommen werden.
Eine Zulassung der Oxalsäureverdampfung im Standartzulassungsverfahren scheiterte. Über die Hintergründe dazu klärt die
Arbeitsgemeinschaft der Institute für Bienenforschung e.V. in "Varroa unter Kontrolle" aus dem Jahre 2007 auf:
aus: http://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/bienen/dateien/varroa_unter_kontrolle.pdf
1. "Bei diesem Verfahren werden Oxalsäurekapseln oder -tabletten mit einem „Heizlöffel“, der durch das Flugloch geschoben wird, im
Volk verdampft. Die dabei auftretenden Dämpfe erfordern einen hohen Aufwand für den Anwenderschutz (Gasmaske)."
Aber: In der Vergangenheit und heute musste und muss sich der Imker im Rahmen der Varroabehandlung gem. den
Sicherheitsdatenblättern eine persönliche Schutzausrüstung tragen. Der Schutz durch Tragen einer "Gasmaske" darf und kann nicht das
ausschließende Kriterium sein. Der Imker handelt stets eigenverantwortlich.
Weiterentwickelte Verdampfungsgeräte arbeiten bereits mit einer Automatik. So kann man nach dem Einschalten in Ruhe weggehen und
in sicherer Entfernung das Ende der Verdampfung abwarten. Eine wesentliche Verbesserung des Anwender- und Arbeitsschutzes.
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2. "Diese Methode ist aufgrund fehlender Daten zur Herstellung und Haltbarkeit der Kapseln/Tabletten nicht zulassungsfähig und kann
daher nicht empfohlen werden".
Aber: In der Vergangenheit und heute war und ist der Imker dazu aufgerufen, die Menge des einzusetzenden Arzneimittels zur
Varroabekämpfung selbst aufgrund der Temperatur sowie der Volksstärke selbst vor Ort zu bestimmen.
Bei dem Verdampfungsverfahren wird Oxalsäure in der Menge von 1 gr. und weniger verwendet. Es ist die Anwendung mittels Tablette
oder Messlöffel möglich. Somit ist eine Auflistung nach Herstellung und Lagerung der Tabletten nicht notwendig.
Begründung:
“Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben." Albert Einstein
Das Problem des Bienensterbens aufgrund der Varroamilbe betrifft uns letztendlich alle. Die Imker, die sich mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand um der Erhalt der Bienen
bemühen, verdienen alle Unterstützung. Jeder Imker zahlt für seine Verluste und Schäden allein.
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