Anlage Fahrdienstregelung zur VergĆ¼tungsvereinbarung

Anlage 1
zur Vereinbarung gemäß §§ 84, 85 und 87 SGB XI über die Leistung, Qualität sowie Vergütung der Leistungen der teilstationären Pflege vom xxx
Für die Inanspruchnahme des Hol- und Bringdienstes (§ 6 Nr. 3) der Tagespflege
Tagespflege
beträgt die Vergütung ab
mittels Kraftfahrzeug ggfs. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer für die
einfache Fahrt
EUR
bis 5 km Entfernung
EUR
bis 10 km Entfernung
EUR
ab 10 km Entfernung