Anlage 1 zur Vereinbarung gemäß §§ 84, 85 und 87 SGB XI über die Leistung, Qualität sowie Vergütung der Leistungen der teilstationären Pflege vom xxx Für die Inanspruchnahme des Hol- und Bringdienstes (§ 6 Nr. 3) der Tagespflege Tagespflege beträgt die Vergütung ab mittels Kraftfahrzeug ggfs. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer für die einfache Fahrt EUR bis 5 km Entfernung EUR bis 10 km Entfernung EUR ab 10 km Entfernung
© Copyright 2024 ExpyDoc