Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1731 16. Wahlperiode Eingang: 07.03.2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP Schülerbeförderung im nördlichen Enzkreis Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern gibt es eine Verpflichtung, einen Schulweg zur Wunschschule mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzubieten? 2. Wenn Frage 1 zutrifft: zu welchen Zeiten muss dies gewährleistet sein? 3. Wenn Frage 1 zutrifft: wer ist dafür zuständig, diese anzubieten? 4. Wenn Frage 1 zutrifft: wie ist diese Verpflichtung geregelt, wenn Wohnort und Schulort in zwei unterschiedlichen Landkreisen liegen, wie z. B. bei Kindern und Jugendlichen aus Sternenfels, die in Bretten das Gymnasium besuchen? 5. Inwieweit sind Verkehrsbetriebe verpflichtet, die Verbindungen auf die Schulzeiten abzustimmen, sodass zu jeder Schulstunde An- und Abreise möglich ist? 6. Wer trägt die Kosten für die Schülerbeförderung? 09.03.2017 Dr. Schweickert FDP/DVP
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