Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1732 16. Wahlperiode Eingang: 07.03.2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP Verbraucherschutz bei Holzbauten Ich frage die Landesregierung: 1. Wie genau definiert sie „klimaschonende und nachhaltige Baustoffe“ (siehe dazu Seite 102 des grün-schwarzen Koalitionsvertrages)? 2. Wie genau plant sie, deren Verwendung „verstärkt“ zu „fördern“? 3. Welche möglichen Regelungen, Vereinfachungen, Pflichten oder Erfüllungsoptionen hat sie diesbezüglich bisher für die Landesbauordnung angedacht oder geplant? 4. Inwiefern plant sie im Zusammenhang mit dem im grün-schwarzen Koalitionsvertrag angekündigten Ziel, die Rolle Baden-Württembergs als führendes Holzbauland weiter auszubauen, auch verstärkte Angebote zu Verbraucherinformation und Verbraucherschutz? 5. Welche wesentlichen Fragen des Verbraucherschutzes sieht sie im Zusammenhang mit den verschiedenen Holzbauweisen (Blockbau, Skelettbau, Fachwerkbau, Holzrahmenbau und neuartige Holzbauweisen) gegenüber dem klassischen Massivbau (z. B. bei Brandschutz, Feuchteschutz, Wärmeisolation, Schadstoffbelastung, Gebäudeversicherungskosten)? 6. Welche Beratungsanbieter sind ihr diesbezüglich bisher bekannt? 7. Welche einschlägigen Normen, Qualitätssiegel und Zertifizierungen sind ihr bekannt? 8. Wie werden diese im Einzelnen kontrolliert und überprüft? 07.03.2017 Dr. Bullinger FDP/DVP
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