Publikation der Festsetzung und Genehmigung

Departement Bau
Amt für Städtebau
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
Telefon 052 267 54 62
Internet: http://www.staedtebau.winterthur.ch
E-Mail: [email protected]
Kommunale Sondernutzungsplanung
Privater Gestaltungsplan «Klinik Lindberg»
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung
Winterthur. Der Grosse Gemeinderat der Stadt Winterthur hat am 7. November 2016 dem
privaten Gestaltungsplan «Klinik Lindberg» zugestimmt.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den Gestaltungsplan mit Verfügung vom 20.
Februar 2017 genehmigt.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 6. März bis zum 4. April 2017, wie folgt auf:
Baupolizeiamt 4. OG und Amt für Städtebau 3. OG, Pionierstrasse 7, jeweils von Montag
bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00
Uhr / 13:30 bis 16.00 Uhr.
Die Akten sind zudem auf der Internetseite staedtebau.winterthur.ch unter «öffentliche
Auflagen» einsehbar.
Gegen
den
Beschluss
des
Grossen
Gemeinderates
sowie
gegen
die
Genehmigungsentscheide der Baudirektion kann während der Auflagefrist schriftlich Rekurs
beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag mit
Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu
bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich,
beizulegen.
Winterthur, 3. März 2017
Amt für Städtebau, Raumplanung