Departement Bau Amt für Städtebau Pionierstrasse 7 8403 Winterthur Telefon 052 267 54 62 Internet: http://www.staedtebau.winterthur.ch E-Mail: [email protected] Kommunale Sondernutzungsplanung Privater Gestaltungsplan «Klinik Lindberg» Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung Winterthur. Der Grosse Gemeinderat der Stadt Winterthur hat am 7. November 2016 dem privaten Gestaltungsplan «Klinik Lindberg» zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den Gestaltungsplan mit Verfügung vom 20. Februar 2017 genehmigt. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 6. März bis zum 4. April 2017, wie folgt auf: Baupolizeiamt 4. OG und Amt für Städtebau 3. OG, Pionierstrasse 7, jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13:30 bis 16.00 Uhr. Die Akten sind zudem auf der Internetseite staedtebau.winterthur.ch unter «öffentliche Auflagen» einsehbar. Gegen den Beschluss des Grossen Gemeinderates sowie gegen die Genehmigungsentscheide der Baudirektion kann während der Auflagefrist schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag mit Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Winterthur, 3. März 2017 Amt für Städtebau, Raumplanung
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