1. Auftraggeber

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4.
Auftraggeber:
Der Polizeipräsident in Berlin
Landeskriminalamt - LKA Stab 5217
Tempelhofer Damm 12, 12101 Berlin
Tel.: 030-4664 981133, Fax: 030-4664 82299021;
E-Mail: [email protected]
Bearbeitungsnummer:
(bitte stets angeben)
PPrBln 045/17
a)
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
b)
Vertragsart:
Lieferauftrag
a)
Art und Umfang der Leistung:
Versorgung der Polizei Berlin mit dem Abformmittel
AccuTrans® von der Firma Coltene/Whaledent nebst
Zubehör
Es ist beabsichtigt, nach Öffentlicher Ausschreibung
hierfür einen Rahmenvertrag abzuschließen.
genaue Beschreibung in den Vergabeunterlagen
b)
CPV - Nr:
33950000-4
c)
Unterteilung in Lose:
(Neben Einzellosen können auch
mehrere oder alle Lose angeboten
werden)
nein
d)
Lieferort:
siehe Vergabeunterlagen
e)
Lieferfrist:
01.05.2017 bis 30.04.2018 mit Verlängerungsoption bis
zum 30.04.2019;
siehe Vergabeunterlagen
a)
Anforderung der Unterlagen:
beim Auftraggeber
b)
Frist:
27.03.2017 13:00:00
c)
Schutzgebühr:
Nein
Empfänger
IBAN
BIC-Code
Geldinstitut
Verwendungszweck
5.
a)
Angebotsfrist:
27.03.2017 15:00Uhr
b)
Anschrift:
Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen,
SE Fin 5, Keibelstr. 36, 10178 Berlin
c)
Sprache:
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
6.
Kautionen und Sicherheiten:
7.
Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen:
Zahlungen in Euro, Bedingungen in den
Vergabeunterlagen
8.
Rechtsform, die die
Bietergemeinschaft bei der
Auftragserteilung annehmen muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem
Vertreter
9.
Mindestbedingungen(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers):
a)
Eine Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmens ist vorzulegen.
Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die
Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
b)
Eine Erklärung gem. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) ist vorzulegen.
Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder
Unternehmen die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht
berücksichtigt.
c)
Eine Erklärung zur Verpackung ist vorzulegen.
Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen enthalten oder Unternehmen, die die
Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
d)
10.
Zuschlagsfrist/Bindefrist:
28.04.2017
Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass
ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde.
11.
Zuschlagskriterien:
niedrigster Preis, die im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Anforderungen müssen jedoch erfüllt sein
12.
Nebenangebote/
Änderungsvorschläge:
nicht zugelassen
13.
Sonstige Angaben:
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den
Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§
19 Absatz 1 VOL/A).Es gilt deutsches Recht.