1. 2. 3. 4. Auftraggeber: Der Polizeipräsident in Berlin Landeskriminalamt - LKA Stab 5217 Tempelhofer Damm 12, 12101 Berlin Tel.: 030-4664 981133, Fax: 030-4664 82299021; E-Mail: [email protected] Bearbeitungsnummer: (bitte stets angeben) PPrBln 045/17 a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung b) Vertragsart: Lieferauftrag a) Art und Umfang der Leistung: Versorgung der Polizei Berlin mit dem Abformmittel AccuTrans® von der Firma Coltene/Whaledent nebst Zubehör Es ist beabsichtigt, nach Öffentlicher Ausschreibung hierfür einen Rahmenvertrag abzuschließen. genaue Beschreibung in den Vergabeunterlagen b) CPV - Nr: 33950000-4 c) Unterteilung in Lose: (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden) nein d) Lieferort: siehe Vergabeunterlagen e) Lieferfrist: 01.05.2017 bis 30.04.2018 mit Verlängerungsoption bis zum 30.04.2019; siehe Vergabeunterlagen a) Anforderung der Unterlagen: beim Auftraggeber b) Frist: 27.03.2017 13:00:00 c) Schutzgebühr: Nein Empfänger IBAN BIC-Code Geldinstitut Verwendungszweck 5. a) Angebotsfrist: 27.03.2017 15:00Uhr b) Anschrift: Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen, SE Fin 5, Keibelstr. 36, 10178 Berlin c) Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 6. Kautionen und Sicherheiten: 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Zahlungen in Euro, Bedingungen in den Vergabeunterlagen 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter 9. Mindestbedingungen(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): a) Eine Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmens ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. b) Eine Erklärung gem. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. c) Eine Erklärung zur Verpackung ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. d) 10. Zuschlagsfrist/Bindefrist: 28.04.2017 Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. 11. Zuschlagskriterien: niedrigster Preis, die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen müssen jedoch erfüllt sein 12. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge: nicht zugelassen 13. Sonstige Angaben: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A).Es gilt deutsches Recht.
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