Der Polizeipräsident in Berlin Serviceeinheit Technik und Logistik

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4.
Auftraggeber:
Der Polizeipräsident in Berlin
Serviceeinheit Technik und Logistik
Referat Mobilitätsservice - SE TL A
Friesenstr. 16
10965 Berlin
Tel.: 030 / 4664 - 99 21 11
Fax: 030 / 4664 - 99 21 96
E-Mail: [email protected]
Bearbeitungsnummer: Befkw A - Vorgang PPrBln
004/17 (bitte stets angeben)
Bearbeitungsnummer:
(bitte stets angeben)
PPrBln 004/17
a)
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
b)
Vertragsart:
Lieferauftrag
a)
Art und Umfang der Leistung:
Beschaffung von zwei Stück Befehlskraftwagen
Führungsfz. Abschnitt mit polizeitechnischer
Sonderausstattung - genaue Beschreibung in den
Vergabeunterlagen
b)
CPV - Nr:
34114000-9
34114200-1
c)
Unterteilung in Lose:
(Neben Einzellosen können auch
mehrere oder alle Lose angeboten
werden)
Nein
d)
Lieferort:
10965 Berlin
Lieferort Berlin, genaue Beschreibung in den
Vergabeunterlagen
e)
Lieferfrist:
15.11.2017
a)
Anforderung der Unterlagen:
nur bei manueller Teilnahme: beim Auftraggeber - Der
Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und
Logistik, Referat Mobilität - SE TL A, Friesenstr. 16,
10965 Berlin
b)
Frist:
13.02.2017 13:00:00
c)
Schutzgebühr:
Nein
Empfänger
IBAN
BIC-Code
Geldinstitut
Verwendungszweck
5.
a)
Angebotsfrist:
13.02.2017 15:00Uhr
b)
Anschrift:
nur bei manueller Teilnahme: beim Auftraggeber - Der
Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen,
GBSt Vergabeangelegenheiten - SE Fin 5, Keibelstr.
36, 10178 Berlin
c)
Sprache:
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
6.
Kautionen und Sicherheiten:
Keine
7.
Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen:
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der
Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
8.
Rechtsform, die die
Bietergemeinschaft bei der
Auftragserteilung annehmen muss:
muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter
9.
Mindestbedingungen(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers):
a)
Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der Zuverlässigkeit ist vorzulegen.
Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die
die Erklärung auf Aufforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
b)
Eine Erklärung des Unternehmens gem. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) ist vorzulegen.
Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder
Unternehmen, die die Erklärung auf Aufforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht
berücksichtigt.
c)
d)
10.
Zuschlagsfrist/Bindefrist:
13.03.2017
Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass
ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde.
11.
Zuschlagskriterien:
wirtschaftlichstes Angebot - nähere Erläuterung siehe
Vergabeunterlagen
12.
Nebenangebote/
Änderungsvorschläge:
nicht zugelassen
13.
Sonstige Angaben:
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den
Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§
19 Absatz 1 VOL/A).Es gilt deutsches Recht.