1. 2. 3. 4. Auftraggeber: Der Polizeipräsident in Berlin Serviceeinheit Technik und Logistik Referat Mobilitätsservice - SE TL A Friesenstr. 16 10965 Berlin Tel.: 030 / 4664 - 99 21 11 Fax: 030 / 4664 - 99 21 96 E-Mail: [email protected] Bearbeitungsnummer: Befkw A - Vorgang PPrBln 004/17 (bitte stets angeben) Bearbeitungsnummer: (bitte stets angeben) PPrBln 004/17 a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung b) Vertragsart: Lieferauftrag a) Art und Umfang der Leistung: Beschaffung von zwei Stück Befehlskraftwagen Führungsfz. Abschnitt mit polizeitechnischer Sonderausstattung - genaue Beschreibung in den Vergabeunterlagen b) CPV - Nr: 34114000-9 34114200-1 c) Unterteilung in Lose: (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden) Nein d) Lieferort: 10965 Berlin Lieferort Berlin, genaue Beschreibung in den Vergabeunterlagen e) Lieferfrist: 15.11.2017 a) Anforderung der Unterlagen: nur bei manueller Teilnahme: beim Auftraggeber - Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik, Referat Mobilität - SE TL A, Friesenstr. 16, 10965 Berlin b) Frist: 13.02.2017 13:00:00 c) Schutzgebühr: Nein Empfänger IBAN BIC-Code Geldinstitut Verwendungszweck 5. a) Angebotsfrist: 13.02.2017 15:00Uhr b) Anschrift: nur bei manueller Teilnahme: beim Auftraggeber - Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen, GBSt Vergabeangelegenheiten - SE Fin 5, Keibelstr. 36, 10178 Berlin c) Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 6. Kautionen und Sicherheiten: Keine 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter 9. Mindestbedingungen(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): a) Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der Zuverlässigkeit ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Aufforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. b) Eine Erklärung des Unternehmens gem. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Aufforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. c) d) 10. Zuschlagsfrist/Bindefrist: 13.03.2017 Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. 11. Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot - nähere Erläuterung siehe Vergabeunterlagen 12. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge: nicht zugelassen 13. Sonstige Angaben: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A).Es gilt deutsches Recht.
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