ALLES AUS EINER HAND Warum sind kundenseitig Transport- und Logistikausschreibungen neben der Beschreibung der Leistung so unterschiedlich? Werdegang von Klaus Weiss 1983 Abitur 1988 Abschluss „Diplom Kaufmann“ an der Friedrich-AlexanderUniversität in Erlangen/ Nürnberg 1989 – 1995 kaufmännischer Leiter in einem Produktionsunternehmen 1995 – dato kaufmännischer Leiter bei der Fritz-Gruppe, zuständig für die kaufmännische Verwaltung und alle Back-Office-Prozesse bzw. Arbeitnehmerüberlassung Ehrenamtlicher Arbeitsrichter Vorsitzender Prüfungsausschuss IHK DIE FRITZ GRUPPE ZAHLEN UND FAKTEN Die FRITZ GRUPPE gesamt ca. 700 Mitarbeiter Fritz Spedition Fritz Logistik 3800 m² Stückgutlager 65.000 m² Lagerfläche 74 Kameras 45 Rampen davon 17.500 m² Gefahrstofflager 3-Schicht-Betrieb 250 Fahrzeuge Offenes Zolllager vom Typ “C” (“privates” Zolllager) mit direkter Lagerbuchführung im ATLAS System Tendermanagement Anfrage / Tagespreis Transport Warehouse Logistik Ausschreibungen Ausschreibungen einfacher Art komplexer Art Einfach strukturiert, keine Angaben zur Haftung Einfach bis mittel strukturiert, in der Regel keine Angaben zur Haftung Einfach strukturiert, keine Angaben zur Haftung Einfach bis mittel strukturiert, in der Regel keine Angaben zur Haftung Komplexe Beschreibung der Anforderung, viele Seiten Vorspann über Vertragsbedingungen und Haftung Komplexe Beschreibung der Anforderung, viele Seiten Vorspann über Vertragsbedingungen und wenig über Haftung Vertragstext Haftung: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Warum eine Differenzierung bei Ausschreibungen von Transport und Warehouse Logistik? Hier zwei Beispiele eines Konzerns: Transport Lastenheft.pdf.pdf Warehouse Logistik § 3 Haftung / Schadensabwicklung Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Sind die Güter bereits beim Entladen beschädigt, muss dies dem Transportdienstleister, welcher die Güter beim AN angeliefert hat, unverzüglich angezeigt und von diesem sofort schriftlich bestätigt werden (Unterschrift auf Versandpapier und Beschreibung des Schadens). Im Übrigen ist der einwandfreie Zustand der Güter per Unterschrift zu dokumentieren. Etwaige später auftretende Schäden sind unabhängig von ihrer Ursache unverzüglich nach Kenntnisnahme durch den AN durch Fotos zu dokumentieren und dem AG schriftlich anzuzeigen. Der AN ist verpflichtet, dabei auch die Schadensursache sowie den Ablauf zu beschreiben soweit bekannt. § 4 Versicherung Der AN ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss eine dem Inhalt und Risiko des Vertrages angemessene Haftpflichtversicherung gemäß Lastenheftanforderungen oder anderer schriftlicher Vereinbarungen nachzuweisen und über die Vertragsdauer hinaus für den Zeitraum im gleichen Umfang aufrechtzuerhalten, in dem nach diesem Vertrag oder Gesetz Schadenersatz oder sonstige Ansprüche möglich sind. Überblick über die Haftung Transport Logistik HGB HGB Verschuldenshaftung nein Obhutshaftung § 425 nein Obhutshaftung § 475 Pfandrechte § 440 konnex und inkonnex ja § 475 b Haftungshöchstgrenzen keine keine Folgeschäden § 433, jedoch § 435 § 475 Haftung bei Verletzung von Leben, des Körpers und der Gesundheit keine Einschränkung § 433 siehe Gesetz Produkthaftung Keine Einschränkung § 433 siehe Gesetz Aufhebung Beschränkung für qualifiziertes Verschulden § 435 HGB nicht notwendig Aufrechnung Mehr- und Minderbestände Keine nicht geregelt Verjährung § 439 1 Jahr bzw. 3 Jahre § 475 a i.V.m. § 439 HGB Verlust § 431 I 8,33 SZR bzw. Haftungskorridor § 449 Beschädigung § 431 I 8,33 SZR bzw. Haftungskorridor § 449 Verspätung § 431 III 3-fache Fracht Vermögenschäden § 433 3-facher Betrag wie bei Verlust § 433 Folgeschäden bei Verspätung nicht ersatzpflichtig verdeckter Schaden keine Haftung HGB ist generell vertragsdispositiv, soweit es sich um einzelvertragliche Regelungen handelt. d.h. Spediteure sind haftungsprivilegiert, jedoch Vollhaftung bei grobem Organisationsverschulden und HBG ist vertragsdispositiv. Aufgabe für den Logistikdienstleister: Abschluss der Verträge unter dem Haftungsregime des HGB, der ADSP, Logistik-AGB oder Prüfung der Vertragsbedingungen auf Risiken. Frage: Welche Risiken sind Sie bereit einzugehen? Wie bewerten Sie die Risiken und wie sichern Sie sich ab? Versicherungs- vs. Selbsthaftungsmodell Beispiel: - Transport hochwertiger Fahrzeuge - Warenwert 800.000 € - 8,33 SZR - Eintrittswahrscheinlichkeit 1:8000 - Grobes Orga Exkurs Was kostet eine Versicherung, wie kalkuliert eine Versicherung? Beispiel: Ersetzte Schäden im Jahr 80 GE Gemeinkosten / Versicherung 20 GE Versicherungssteuer 19 GE Summe: 119 GE d.h. 49% Aufschlag auf die Schadenssumme Problemfeld Doppelversicherung für Elementarschäden und ED Problemfeld Elementarversicherung bei Inhouseprojekten Problemfeld Mehrjahresverträge mit Kunden und Versicherern Interessenkollision AG und AN Auftraggeber Auftragnehmer Mengenrisiko Keine Übernahme Staffelpreise Mengenstruktur Keine Garantie Keine Quersubversion Preissteigerung Festpreis für Laufzeit Preisindizierung Bsp.: Dieselpreismatrix Lohnsteigerungen Laufzeitverlängerung Einseitige Verlängerung Nur beidseitige Option Haftungsbegrenzung Keine HGB oder Obergrenze Versicherungslösung Lagerdifferenzen Nur Minusbestände Minus- und Plusbestände Problemfall: Internetausschreibungen Absicherung aller Risiken führt zu nicht marktkonformen Preisen Interessenkonflikte bei Ausschreibung wg. Ausschreibungsqualität Bestandsgeschäft Neugeschäft Tätigkeitsbeschreibung ungenau -Angebot wie Lastenheft -Marktkonformes Angebot? - „Aus dem Markt kalkuliert?“ - Zusatzkosten, die nicht im Lastenheft sind, bepreisen? Angebot wie Lastenheft EDV-Schnittstelle Vorhanden, keine Kosten maximal: Pflegeaufwand Schätzung Angabe von Obergrenze Anlaufkosten Keine Erheblich Auslaufkosten Personalfreisetzung Keine, evtl. bei Vertragsende Investitionskosten Ersatzinvestition? Kalkulation auf Vertragsdauer? Was wird verglichen Angebot gemäß Lastenheft oder gemäß Realität? Vorteil oder Nachteil? Minus- und Plusbestände Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
© Copyright 2024 ExpyDoc