alles aus einer hand

ALLES AUS
EINER HAND
Warum sind kundenseitig
Transport- und Logistikausschreibungen
neben der Beschreibung der
Leistung so unterschiedlich?
Werdegang von Klaus Weiss
1983
Abitur
1988
Abschluss „Diplom Kaufmann“ an der Friedrich-AlexanderUniversität in Erlangen/ Nürnberg
1989 – 1995
kaufmännischer Leiter in einem Produktionsunternehmen
1995 – dato
kaufmännischer Leiter bei der Fritz-Gruppe,
zuständig für die kaufmännische Verwaltung
und alle Back-Office-Prozesse bzw.
Arbeitnehmerüberlassung
Ehrenamtlicher Arbeitsrichter
Vorsitzender Prüfungsausschuss IHK
DIE FRITZ GRUPPE
ZAHLEN UND FAKTEN
Die FRITZ GRUPPE
gesamt ca. 700 Mitarbeiter

Fritz Spedition

Fritz Logistik

3800 m² Stückgutlager

65.000 m² Lagerfläche

74 Kameras


45 Rampen
davon 17.500 m²
Gefahrstofflager

3-Schicht-Betrieb

250 Fahrzeuge
Offenes Zolllager vom Typ “C” (“privates” Zolllager)
mit direkter Lagerbuchführung im ATLAS System
Tendermanagement
Anfrage /
Tagespreis
Transport
Warehouse
Logistik
Ausschreibungen Ausschreibungen
einfacher Art
komplexer Art
Einfach strukturiert, keine
Angaben zur Haftung
Einfach bis mittel
strukturiert, in der Regel
keine Angaben zur
Haftung
Einfach strukturiert, keine
Angaben zur Haftung
Einfach bis mittel
strukturiert, in der Regel
keine Angaben zur Haftung
Komplexe Beschreibung
der Anforderung, viele
Seiten Vorspann über
Vertragsbedingungen
und Haftung
Komplexe Beschreibung
der Anforderung, viele
Seiten Vorspann über
Vertragsbedingungen und
wenig über Haftung
Vertragstext
Haftung:
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Warum eine Differenzierung bei Ausschreibungen von
Transport und Warehouse Logistik?
Hier zwei Beispiele eines Konzerns:
Transport
Lastenheft.pdf.pdf
Warehouse Logistik
§ 3 Haftung / Schadensabwicklung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
Sind die Güter bereits beim Entladen beschädigt, muss dies dem Transportdienstleister, welcher
die Güter beim AN angeliefert hat, unverzüglich angezeigt und von diesem sofort schriftlich
bestätigt werden (Unterschrift auf Versandpapier und Beschreibung des Schadens). Im Übrigen ist
der einwandfreie Zustand der Güter per Unterschrift zu dokumentieren. Etwaige später auftretende
Schäden sind unabhängig von ihrer Ursache unverzüglich nach Kenntnisnahme durch den AN
durch Fotos zu dokumentieren und dem AG schriftlich anzuzeigen. Der AN ist verpflichtet, dabei
auch die Schadensursache sowie den Ablauf zu beschreiben soweit bekannt.
§ 4 Versicherung
Der AN ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss eine dem Inhalt und Risiko des
Vertrages angemessene Haftpflichtversicherung gemäß Lastenheftanforderungen oder anderer
schriftlicher Vereinbarungen nachzuweisen und über die Vertragsdauer hinaus für den Zeitraum im
gleichen Umfang aufrechtzuerhalten, in dem nach diesem Vertrag oder Gesetz Schadenersatz
oder sonstige Ansprüche möglich sind.
Überblick über die Haftung
Transport
Logistik
HGB
HGB
Verschuldenshaftung
nein Obhutshaftung § 425
nein Obhutshaftung § 475
Pfandrechte
§ 440 konnex und inkonnex
ja § 475 b
Haftungshöchstgrenzen
keine
keine
Folgeschäden
§ 433, jedoch § 435
§ 475
Haftung bei Verletzung von Leben, des Körpers
und der Gesundheit
keine Einschränkung § 433
siehe Gesetz
Produkthaftung
Keine Einschränkung § 433
siehe Gesetz
Aufhebung Beschränkung für qualifiziertes
Verschulden
§ 435 HGB
nicht notwendig
Aufrechnung Mehr- und Minderbestände
Keine
nicht geregelt
Verjährung
§ 439 1 Jahr bzw. 3 Jahre
§ 475 a i.V.m. § 439 HGB
Verlust
§ 431 I 8,33 SZR bzw. Haftungskorridor § 449
Beschädigung
§ 431 I 8,33 SZR bzw. Haftungskorridor § 449
Verspätung
§ 431 III 3-fache Fracht
Vermögenschäden
§ 433 3-facher Betrag wie bei Verlust
§ 433 Folgeschäden bei Verspätung nicht
ersatzpflichtig
verdeckter Schaden
keine Haftung
HGB ist generell vertragsdispositiv,
soweit es sich um einzelvertragliche
Regelungen handelt.
d.h.
Spediteure sind haftungsprivilegiert, jedoch Vollhaftung
bei grobem Organisationsverschulden und HBG ist vertragsdispositiv.
Aufgabe für den Logistikdienstleister:
Abschluss der Verträge unter dem Haftungsregime des
HGB, der ADSP, Logistik-AGB oder Prüfung der
Vertragsbedingungen auf Risiken.
Frage:
Welche Risiken sind Sie bereit einzugehen?
Wie bewerten Sie die Risiken und wie sichern Sie sich ab?
Versicherungs- vs. Selbsthaftungsmodell
Beispiel:
- Transport hochwertiger Fahrzeuge
- Warenwert 800.000 €
- 8,33 SZR
- Eintrittswahrscheinlichkeit 1:8000
- Grobes Orga
Exkurs
Was kostet eine Versicherung, wie kalkuliert eine Versicherung?
Beispiel:
Ersetzte Schäden im Jahr
80 GE
Gemeinkosten / Versicherung
20 GE
Versicherungssteuer
19 GE
Summe:
119 GE
d.h. 49% Aufschlag auf die Schadenssumme
Problemfeld Doppelversicherung für
Elementarschäden und ED
Problemfeld Elementarversicherung
bei Inhouseprojekten
Problemfeld Mehrjahresverträge mit
Kunden und Versicherern
Interessenkollision AG und AN
Auftraggeber
Auftragnehmer
Mengenrisiko
Keine Übernahme
Staffelpreise
Mengenstruktur
Keine Garantie
Keine Quersubversion
Preissteigerung
Festpreis für Laufzeit
Preisindizierung
Bsp.: Dieselpreismatrix
Lohnsteigerungen
Laufzeitverlängerung
Einseitige Verlängerung
Nur beidseitige Option
Haftungsbegrenzung
Keine
HGB oder Obergrenze
Versicherungslösung
Lagerdifferenzen
Nur Minusbestände
Minus- und Plusbestände
Problemfall:
Internetausschreibungen
Absicherung aller Risiken führt zu nicht marktkonformen Preisen
Interessenkonflikte bei Ausschreibung wg. Ausschreibungsqualität
Bestandsgeschäft
Neugeschäft
Tätigkeitsbeschreibung
ungenau
-Angebot wie Lastenheft
-Marktkonformes Angebot?
- „Aus dem Markt kalkuliert?“
- Zusatzkosten, die nicht im
Lastenheft sind, bepreisen?
Angebot wie Lastenheft
EDV-Schnittstelle
Vorhanden, keine Kosten
maximal: Pflegeaufwand
Schätzung
Angabe von Obergrenze
Anlaufkosten
Keine
Erheblich
Auslaufkosten
Personalfreisetzung
Keine, evtl. bei Vertragsende
Investitionskosten
Ersatzinvestition?
Kalkulation auf
Vertragsdauer?
Was wird verglichen
Angebot gemäß Lastenheft
oder gemäß Realität?
Vorteil oder Nachteil?
Minus- und Plusbestände
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit