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2016-09
CRAMO HYRFÖRSÄKRING - EINE ZUSÄTZLICHE SICHERHEIT FÜR DEN FALL DER FÄLLE
Eine einzigartige Versicherung
Cramo bietet eine Versicherung für Mietgegenstände, die bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft als
Versicherungsgeberin abgeschlossen wird. Die Versicherung schützt vermietete Gegenstände bei plötzlich eintretenden,
unvorhergesehenen Ereignissen wie Einbruch, Feuer, Wasserschaden oder Maschinendefekten.
Geringer Beitrag und Eigenanteil
Wenn Sie bei uns Maschinen und Geräte mieten, können Sie einen Versicherungsbeitrag für die Cramo
Hyrförsäkring für einzelne Produkte oder für eine ganze Maschinengruppe einbezahlen.
Wenn Sie häufig in großem Umfang mieten, können Sie einen allgemeinen Vertrag abschließen, in dem der Beitrag für die
Cramo Hyrförsäkring enthalten ist.
Der Beitrag ist niedrig, 6 % des Grundpreises der jeweils vereinbarten Preisliste. Ihre Eigenbeteiligung beträgt nur
3000,- SEK je Schadensfall. Vergleichen Sie dies mit dem Ein- bis Zweifachen des Grundbetrags, das in der Regel erhoben
wird. Stattdessen beträgt die Selbstbeteiligung nur gut 1/15 des Grundbetrags. Sichern Sie sich sorgloses Arbeiten mit der
Cramo Hyrförsäkring – es lohnt sich für Sie!
Einschränkung
Verschleiß, Verbrauch, Korrosion, Beläge oder fahrlässige Handhabung gelten nicht als plötzlich
eintretender, unvorhergesehener Schaden. Bei Diebstahl muss der Tatzeitpunkt angegeben werden, zudem müssen im
Hinblick auf den Wert des Mietgegenstands und den Anreiz zum Diebstahl sowie im Hinblick auf die sonstigen Umstände
angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sein. Dies muss aus dem Polizeibericht hervorgehen.
Die Versicherung gilt nicht für Graffiti oder während eines Transports auftretende Schäden, den der Mieter nicht selbst mit
seinem eigenen Fahrzeug ausführt. Darüber hinaus deckt die Versicherung nicht den Diebstahl aus einem Fahrzeug ab,
wenn sich dieser ereignet, während das Fahrzeug zu privaten Zwecken genutzt wird.
Die Versicherung gilt nicht bei Untervermietungen. Bei größeren Baustellen oder bei der Anmietung von
Spezialgeräten erfolgt eine individuelle Versicherungsprüfung.
Sicherheitsvorschriften
Der Versicherte muss die Gesetze, Verordnungen sowie behördlichen Vorschriften und Vorgaben des
Herstellers oder Lieferanten einhalten, die mitgeteilt werden, um Schäden vorzubeugen oder zu begrenzen.
Hat der Versicherte bei Eintritt eines Schadens eine aus den Versicherungsbedingungen hervorgehende Sicherheitsvorschrift oder eine aus der Gesetzgebung oder behördlichen Vorschrift hervorgehende
Sicherheitsvorschrift, auf die die Bedingungen verweisen, nicht eingehalten, übernimmt die Versicherung den Schaden
nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass dieser auch dann eingetroffen wäre, wenn die Vorschrift eingehalten worden
wäre. Wenn besondere Gründe vorliegen, kann der Schaden in eingeschränktem Umfang auch übernommen werden,
obwohl die Vorschrift nicht eingehalten wurde.
Die Angestellten des Versicherten einschließlich Führungskräfte im Unternehmen oder vor Ort sind mit dem Versicherten
gleichgestellt.
Vergleichen Sie selbst!
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Die Tagesmiete für einen Drucklufthammer ist nicht besonders hoch. Auch die Versicherungsbeiträge sind nicht sehr hoch. Sollte es trotz entsprechender Vorkehrungen zu einem Diebstahl kommen, beträgt Ihre Eigenbeteili gung nur 3.000,- SEK. Vergleichen Sie dies mit dem Neuanschaffungspreis in Höhe von ca. 24.000,-.
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Die Miete für einen 6m3-Dieselkompressors beträgt ca. 1280,- SEK pro Tag. Der Beitrag für die Cramo
Hyrförsäkring beträgt in diesem Fall nur 77,- SEK pro Tag. Die Selbstbeteiligung bleibt bei 3000,- SEK für eine Maschine, die gut 140.000,- SEK kostet.
So lässt sich das Angebot zusammenfassen, das Cramo Hyrförsäkring Ihnen machen kann. Ein Schaden wird laut den
Versicherungsbedingungen reguliert.
Im Schadensfall:
Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Cramo-Station:
1.
Geben Sie den Kundennamen, die Adresse, Telefonnummer, den Ansprechpartner und die
Auftragsnummer an.
2.
Geben Sie den beschädigten Gegenstand sowie ggf. die Fahrzeugnummer an.
3.
Beschreiben Sie den Sachverhalt. Art und Umfang des Schadens
4.
Ergriffene Maßnahmen (Diebstahl, Einbruch und Beschädigung müssen schnellstmöglich zur
Anzeige gebracht werden. Die Anzeige muss der Meldung beigelegt werden).
5.
Bis dem Vermieter die Strafanzeige vorliegt, wird die vereinbarte Miete für das Mietobjekt erhoben.
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