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Pressemitteilung
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Nr. 03 vom 09. März 2017
Zoll: Shisha-Bars im Fokus
Zoll kontrolliert Shisha-Bars im Großraum Ostfriesland. 32 Kilogramm
Wasserpfeifentabak wurden sichergestellt.
Zöllner des Hauptzollamts Oldenburg kontrollierten in
den vergangenen Wochen mehrere Gaststätten, die
auch als Shisha-Bars bekannt sind. In diesem Zusammenhang konnten 32 Kilogramm Wasserpfeifentabak
sichergestellt werden.
„Zum größten Teil handelt es sich bei den 32 Kilogramm
um Schmuggelware, also Tabak für den keine Steuer
entrichtet wurde. Bei erster Sichtprüfung der Tabakbestände vor Ort, ist dies schnell durch die fehlenden
Steuerzeichen an den Verpackungen erkennbar“ erläutert Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts
Wasserpfeifen vor dem Gebrauch im Gastraum
Archivbild: HZA Oldenburg
Oldenburg.
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Gegen die mit der Schmuggelware handelnden Betreiber der Gaststätten wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Steuerschaden beläuft sich auf rund
1.000 Euro.
Zusatzinformation:
Das Rauchen von Wasserpfeifen (sog.
Shishas) ist seit einigen Jahren bei jungen
Erwachsenen sehr im Trend. Wasserpfeifentabak kann in Deutschland auch legal
vertrieben und erworben werden. Allerdings
muss der Tabak versteuert sein – leicht erkennbar durch die als Siegel angebrachte
deutsche Steuerbanderole.
Vorratslager für Wasserpfeifentabak
Bild: HZA Oldenburg
Neben den steuerrechtlichen Aspekten, gilt es auch gesundheitliche Risiken
zu beachten. Konsumenten bezeichnen das Shisha-Rauchen als angenehm
mild. Ungesund bleibt es dennoch: Laut Weltgesundheitsorganisation inhalieren Wasserpfeifenraucher bei einer Shisha-Sitzung die Rauchmenge von 80
Zigaretten. Illegal gehandelter Tabak beinhaltet zudem bedenkliche Konservierungsstoffe, Aromen oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren Wirkungen auf
den Raucher noch unbekannt sind.
Zusätzlich weist der Wasserpfeifentabak aus den Ursprungsländern eine sehr
hohe Feuchtigkeit auf. Der aromatische Tabakrauch wirkt dadurch kälter und
kann tiefer inhaliert werden. Erreicht wird diese Feuchtigkeit oftmals durch die
Zugabe von Glycerin oder Zuckermelasse. Verbrennen diese Zugaben, erzeugen sie gesundheitsschädliche Substanzen, die direkt durch den Wasserpfeifenraucher inhaliert werden. Folgen können Reizungen des Kehlkopfes
und der Nasenschleimhäute sein.
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-----------------------------------------------------------------------------------------------------Das Hauptzollamt Oldenburg ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem Audit
„Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de – Beruf und Karriere.
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