Einladung Workshop zuschaltbare Lasten 17.03.2017

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin
Geschäftszeichen: VIII 300-1
per E-Mail
Bearbeiterin: Frau Kramm
Telefon: 0385 588-8301
Telefax: 0385 588-8032
E-Mail: [email protected]
Datum: 21. Februar 2017
Einladung zum Workshop „Zuschaltbare Lasten“ am 17.03.2017 in Schwerin
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung eine Regelung über den Einsatz
zuschaltbarer Lasten in Form von KWK-Anlagen im EnWG verankert (s. §13 Abs. 6a
EnWG). Entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur ist MecklenburgVorpommern mit seiner gesamten Landesfläche Teil des sogenannten
Netzausbaugebietes und damit auch von der Regelung für zuschaltbare Lasten
unmittelbar betroffen. Innerhalb der Gebietskulisse des Netzausbaugebietes wird der
Ausbau der Windenergie abgebremst, was auch zu einer Abbremsung des
wirtschaftlichen Wachstums führen kann. Daher ist es umso wichtiger, neue
Entwicklungspotentiale offensiv zu mobilisieren. Die Nutzung Zuschaltbarer Lasten nach
§ 13 Abs. 6a EnWG kann in diesem Zusammenhang eine neue Chance sein.
Die praktische Umsetzung des neuen § 13 Abs. 6a EnWG wirft jedoch bislang noch
viele Fragen auf. Das Energieministerium und die IHK zu Schwerin möchten daher
zwischen der heimischen Energiewirtschaft sowie der Bundesnetzagentur und dem
Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz einen ersten Austausch zu diesem Thema initiieren.
Ich lade Sie daher zu einem Workshop zu o.g. Thema ein.
Die Veranstaltung findet statt:
am Freitag, dem 17. März 2017 von 10:00 bis 14:00 Uhr
in der IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus,
Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
Ziele des Workshops sind die Benennung und – falls bereits möglich – Auflösung von
Unklarheiten hinsichtlich der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für zuschaltbare
Lasten sowie deren praktische Umsetzung. Ebenso können erste Weichen für die
zukünftige Vertragsgestaltung zwischen ÜNB und KWK-Betreibern gelegt werden.
Hausanschrift:
Schloßstraße 6 – 8  19053 Schwerin
Telefon: 0385 588-0
Telefax: 0385 588-8099
E-Mail: [email protected]
Internet: www.em.regierung-mv.de
2
Die vorgesehenen Themen und Beiträge entnehmen Sie bitte der beiliegenden
Tagesordnung.
Ihre verbindliche Anmeldung erbitte ich bis zum 07. März 2017 per E-Mail an folgende
Adresse: [email protected].
Die Bedeutung des Workshops ergibt sich insbesondere aus den Detailregelungen des
§13 Abs. 6a EnWG. So ist vorgesehen, dass die ÜNB mit den Betreibern bestehender
KWK-Anlagen im sog. Netzausbaugebiet Durchführungsverträge abschließen und die
Anlagen als zusätzliches Instrument im Redispatch zur Vermeidung von Netzengpässen
heranziehen können. Um die Einbeziehung ins Redispatch zu ermöglichen, können die
KWK-Anlagen mit elektrischen Wärmeerzeugern ausgestattet werden, die eine flexible
Fahrweise der Anlagen ermöglichen. Für die Engpassentlastung wird bei Abruf die
fossile Wärme- und Strombereitstellung der KWK-Anlage eingesenkt; die fossile
Wärmeerzeugung wird durch eine elektrische Wärmeerzeugung (PtH-Anwendung)
substituiert. Damit bewirkt der Abruf der KWK-Anlage eine doppelte Entlastungswirkung:
konventionelle Stromerzeugung wird abgesenkt und die PtH-Anwendung entnimmt
zusätzlich Strom aus dem Netz. Die netztechnisch geeigneten KWK-Anlagen können mit
den ÜNB auf freiwilliger Basis einen Durchführungsvertrag abschließen. Im Gegenzug
erhalten die KWK-Anlagenbetreiber die Investitionskosten für die elektrische
Wärmeerzeugung sowie die bei Abruf entstehenden zusätzlichen Betriebskosten
erstattet.
Für alle Interessierten hat Herr Dr. Wolf (Geschäftsführer der Stadtwerke Schwerin
GmbH) das Angebot gemacht, im zeitlichen Umfeld des Workshops durch die
„Tauchsiederanlage“ zu führen. Interessenten wenden sich hierfür bitte unter der
Telefon-Nummer 0385/633-1100 direkt an Herrn Dr. Wolf.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez.
Christian Dahlke
(Abteilungsleiter Energie)