Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Geschäftszeichen: VIII 300-1 per E-Mail Bearbeiterin: Frau Kramm Telefon: 0385 588-8301 Telefax: 0385 588-8032 E-Mail: [email protected] Datum: 21. Februar 2017 Einladung zum Workshop „Zuschaltbare Lasten“ am 17.03.2017 in Schwerin Sehr geehrte Damen und Herren, im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung eine Regelung über den Einsatz zuschaltbarer Lasten in Form von KWK-Anlagen im EnWG verankert (s. §13 Abs. 6a EnWG). Entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur ist MecklenburgVorpommern mit seiner gesamten Landesfläche Teil des sogenannten Netzausbaugebietes und damit auch von der Regelung für zuschaltbare Lasten unmittelbar betroffen. Innerhalb der Gebietskulisse des Netzausbaugebietes wird der Ausbau der Windenergie abgebremst, was auch zu einer Abbremsung des wirtschaftlichen Wachstums führen kann. Daher ist es umso wichtiger, neue Entwicklungspotentiale offensiv zu mobilisieren. Die Nutzung Zuschaltbarer Lasten nach § 13 Abs. 6a EnWG kann in diesem Zusammenhang eine neue Chance sein. Die praktische Umsetzung des neuen § 13 Abs. 6a EnWG wirft jedoch bislang noch viele Fragen auf. Das Energieministerium und die IHK zu Schwerin möchten daher zwischen der heimischen Energiewirtschaft sowie der Bundesnetzagentur und dem Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz einen ersten Austausch zu diesem Thema initiieren. Ich lade Sie daher zu einem Workshop zu o.g. Thema ein. Die Veranstaltung findet statt: am Freitag, dem 17. März 2017 von 10:00 bis 14:00 Uhr in der IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Ziele des Workshops sind die Benennung und – falls bereits möglich – Auflösung von Unklarheiten hinsichtlich der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für zuschaltbare Lasten sowie deren praktische Umsetzung. Ebenso können erste Weichen für die zukünftige Vertragsgestaltung zwischen ÜNB und KWK-Betreibern gelegt werden. Hausanschrift: Schloßstraße 6 – 8 19053 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-8099 E-Mail: [email protected] Internet: www.em.regierung-mv.de 2 Die vorgesehenen Themen und Beiträge entnehmen Sie bitte der beiliegenden Tagesordnung. Ihre verbindliche Anmeldung erbitte ich bis zum 07. März 2017 per E-Mail an folgende Adresse: [email protected]. Die Bedeutung des Workshops ergibt sich insbesondere aus den Detailregelungen des §13 Abs. 6a EnWG. So ist vorgesehen, dass die ÜNB mit den Betreibern bestehender KWK-Anlagen im sog. Netzausbaugebiet Durchführungsverträge abschließen und die Anlagen als zusätzliches Instrument im Redispatch zur Vermeidung von Netzengpässen heranziehen können. Um die Einbeziehung ins Redispatch zu ermöglichen, können die KWK-Anlagen mit elektrischen Wärmeerzeugern ausgestattet werden, die eine flexible Fahrweise der Anlagen ermöglichen. Für die Engpassentlastung wird bei Abruf die fossile Wärme- und Strombereitstellung der KWK-Anlage eingesenkt; die fossile Wärmeerzeugung wird durch eine elektrische Wärmeerzeugung (PtH-Anwendung) substituiert. Damit bewirkt der Abruf der KWK-Anlage eine doppelte Entlastungswirkung: konventionelle Stromerzeugung wird abgesenkt und die PtH-Anwendung entnimmt zusätzlich Strom aus dem Netz. Die netztechnisch geeigneten KWK-Anlagen können mit den ÜNB auf freiwilliger Basis einen Durchführungsvertrag abschließen. Im Gegenzug erhalten die KWK-Anlagenbetreiber die Investitionskosten für die elektrische Wärmeerzeugung sowie die bei Abruf entstehenden zusätzlichen Betriebskosten erstattet. Für alle Interessierten hat Herr Dr. Wolf (Geschäftsführer der Stadtwerke Schwerin GmbH) das Angebot gemacht, im zeitlichen Umfeld des Workshops durch die „Tauchsiederanlage“ zu führen. Interessenten wenden sich hierfür bitte unter der Telefon-Nummer 0385/633-1100 direkt an Herrn Dr. Wolf. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Christian Dahlke (Abteilungsleiter Energie)
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