INSOWEIT ERFAHRENE FACHKRAFT – ISEF gemäß §8a SGB VIII t SIE MACHEN SICH SORGEN UM EIN KIND, DAS SIE BETREUEN? t SIE HABEN EIN KOMISCHES BAUCHGEFÜHL? t SIE SIND UNSICHER WAS SIE TUN KÖNNEN? Foto: Fotolia_Luxorphoto HOLEN SIE SICH UNTERSTÜTZUNG: Landkreis Kassel HIER ERHALTEN SIE UNTERSTÜTZUNG: DIE ISEF STELLT SICH VOR t Strukturierung der gewichtigen Anhaltspunkte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung t Entscheidungshilfe, ob das Jugendamt hinzu gezogen werden soll t Hilfe bei der Versachlichung emotional belasteter Prozesse t Unterstützung bei der Gesprächsvorbereitung mit den Kindern bzw. Bezugspersonen t Fach- und Verfahrensexpertin im Kinderschutz t Sorgt für die Einhaltung fachlicher Standards (Qualitätssicherung) t Nachbetrachtung und Aufarbeitung von abgeschlossenen Fallverläufen WIE BERÄT DIE ISEF? t In Form von Einzelberatung t Teamberatung t Leitungsberatung t Persönlich t Telefonisch GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER ISEF t gemäß §8a Abs.4 SGB VIII Ihre Ansprechpartnerin: Antje Proetel DAKITS e. V. montags - freitags 9:00 -17:00 Uhr [email protected] www.dakits.de Te l . : 0 5 6 1 / 7 1 9 3 7 8
© Copyright 2024 ExpyDoc