STADTVERWALTUNG MÜHLACKER -Amtliche BekanntmachungDonnerstag, den 09.März 2017 Nr.11 Sonder-ÖBK Seite 1 1.) Aufstellung des Bebauungsplans „Lug-Osttangente 1. Änderung“ Gemarkung Mühlacker Der Ausschuss für Technik und Umwelt (UTA) der Stadt Mühlacker hat am 07.03.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Lug-Osttangente 1. Änderung“ einen Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Geltungsbereich Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 01.03.2017 Abbildung: Planbereich Stadt Mühlacker Planungs- und Baurechtsamt Planbereich Bebauungsplan Stand: 01.03.2017 Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 7,64 ha. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: Im Einzelnen umfasst das Plangebiet folgende Flurstücke, die sich vollständig innerhalb der Abgrenzung befinden: 3286, 3289, 3291/1, 3293, 3294, 3295, 3300, 3301/1, 3302, Seite 2 3303, 3304/1, 3304/2, 3305, 3306, 3307/1, 8545/1 (Weg), 8574, 8574/1 (Weg), 8575, 8576. Nur teilweise innerhalb der Abgrenzung liegen die Flurstücke mit den folgenden Nummern: 3264/17, 3265/22, 3315/1, 3315/2, 3315/3, 3316, 3317, 3318, 3319, 3320/1, 3320/2, 3321, 3322, 3383/3 (Feldweg), 3265/23 (Osttangente), 3671/1 (B10), 4051/14 (straßenbegleitend), 4051/17 (In den Waldäckern), 8545, 8555, 8556, 8557, 8579/2 (Radweg). Ziel der Planung: Die Stadt Mühlacker verfügt nur noch über wenige gewerbliche Flächenreserven. Um einer Nachfrage an Produktionsflächen nachzukommen und eine gewerbliche Entwicklung am Standort Lug-Osttangente zu ermöglichen, soll das bestehende Gewerbegebiet „Lug-Osttangente“ geändert werden und so den Anforderungen der am Standort geplanten Nutzung entsprechen. Für die Ansiedlung eines produzierenden Gewerbebetriebs am Standort mit 2 Produktionshallen und einer Lagerhalle auf einer Fläche von ca. 45.000 m² sind die kleinteilige Parzellierung sowie der geplante Erschließungsring des rechtskräftigen Bebauungsplans „Lug Osttangente“ nicht mehr erforderlich. Der Bebauungsplan soll entsprechend geändert und die Baufenster angepasst werden. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird mit Textteil und Begründung (Fassung vom 01.03.2017), sowie dem Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften (Fassung vom 01.03.2017) ab sofort bis zum 16.03.2017 (einschließlich) im Foyer des Planungs- und Baurechtsamts der Stadt Mühlacker, Rathaus, 2. Obergeschoss, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker während folgender Öffnungszeiten Montag Dienstag, Mittwoch und Freitag Donnerstag ausgelegt. 8.00 bis 16.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr 8.00 bis 18.00 Uhr öffentlich Informationsveranstaltung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung außerdem am 15.03.2017 um 18:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Mühlacker, Kelterplatz 7, in 75417 Mühlacker eine Informationsveranstaltung statt. Darüber hinaus kann der Bebauungsplan Vorentwurf ab Donnerstag, den 09.03.2017 auf der Seite der Stadt unter http://www.muehlacker.de/stadt/bauen-wirtschaft-verkehr/bauen/bebauungsplan.php unter Seite 3 Frühzeitige Beteiligung am Bebauungsplan „Lug-Osttangente 1. Änderung“ eingesehen werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: - - - Untersuchungen zum Artenschutz (Artenschutzgutachten), die im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung „Lug Osttangente“ erfolgten. Es wurden drei Brutvogelarten aufgenommen. Insgesamt wurden 29 Vogelarten im Untersuchungsgebiet vorgefunden. Gefährdete Arten wurden nicht kartiert. Im Rahmen eines Immissionsgutachtens wurde überprüft, ob durch das geplante Gewerbegebiet das westlich gelegene Kreiskrankenhaus (Enzkreis-Klinik Mühlacker) in seiner Schutzbedürftigkeit durch Emissionen und Immissionen beeinträchtigt wird. Der Prüfumfang erstreckte sich auf die Emissionen und Immissionen von Schall, Gerüchen und Staub. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der getroffenen Annahmen und Vorgaben, sich durch gewerbliche Tätigkeiten im Bebauungsplangebiet Lug Osttangente keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schall-, Geruchs- oder Staubimmissionssituation am Kreiskrankenhaus ergeben. Das Gutachten ist in Überarbeitung und wird an die geplante Bebauungsplanänderung angepasst. Im Rahmen des Umweltberichts zum rechtkräftigen Bebauungsplan „Lug Osttangente“ wurden insbesondere Auswirkungen der geplanten Gewerbe- und Industrienutzung auf den Menschen (Krankenhausstandort), Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild und Erholung untersucht. Im Ergebnis kann auch hier festgehalten werden, dass aufgrund der geplanten Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen. Der Umweltbericht ist in Überarbeitung und wird an die neue Planung angepasst. Jedermann kann den Bebauungsplanvorentwurf und den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – beim Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Mühlacker, Rathaus 2. OG, Zimmer 206 bis 208 sowie 216 und 217, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker abgegeben werden. Die Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamts sind erreichbar während der regulären Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 -12.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 -18.00 Uhr. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Seite 4 Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Mühlacker, den 06.03.2017 gez. A b i c h t (Bürgermeister)
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