Amtliche Bekanntmachungen vom 9. März 2017

STADTVERWALTUNG MÜHLACKER
-Amtliche BekanntmachungDonnerstag, den 09.März 2017 Nr.11 Sonder-ÖBK Seite 1
1.) Aufstellung des Bebauungsplans „Lug-Osttangente 1. Änderung“
Gemarkung Mühlacker
Der Ausschuss für Technik und Umwelt (UTA) der Stadt Mühlacker hat am 07.03.2017
in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen,
für den Bereich „Lug-Osttangente 1. Änderung“ einen Bebauungsplan sowie örtliche
Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Geltungsbereich
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 01.03.2017
Abbildung: Planbereich
Stadt Mühlacker
Planungs- und Baurechtsamt
Planbereich Bebauungsplan
Stand: 01.03.2017
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 7,64 ha.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
Im Einzelnen umfasst das Plangebiet folgende Flurstücke, die sich vollständig innerhalb
der Abgrenzung befinden: 3286, 3289, 3291/1, 3293, 3294, 3295, 3300, 3301/1, 3302,
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3303, 3304/1, 3304/2, 3305, 3306, 3307/1, 8545/1 (Weg), 8574, 8574/1 (Weg), 8575,
8576.
Nur teilweise innerhalb der Abgrenzung liegen die Flurstücke mit den folgenden
Nummern: 3264/17, 3265/22, 3315/1, 3315/2, 3315/3, 3316, 3317, 3318, 3319, 3320/1,
3320/2, 3321, 3322, 3383/3 (Feldweg), 3265/23 (Osttangente), 3671/1 (B10), 4051/14
(straßenbegleitend), 4051/17 (In den Waldäckern), 8545, 8555, 8556, 8557, 8579/2
(Radweg).
Ziel der Planung:
Die Stadt Mühlacker verfügt nur noch über wenige gewerbliche Flächenreserven. Um
einer Nachfrage an Produktionsflächen nachzukommen und eine gewerbliche
Entwicklung am Standort Lug-Osttangente zu ermöglichen, soll das bestehende
Gewerbegebiet „Lug-Osttangente“ geändert werden und so den Anforderungen der am
Standort geplanten Nutzung entsprechen.
Für die Ansiedlung eines produzierenden Gewerbebetriebs am Standort mit 2
Produktionshallen und einer Lagerhalle auf einer Fläche von ca. 45.000 m² sind die
kleinteilige Parzellierung sowie der geplante Erschließungsring des rechtskräftigen
Bebauungsplans „Lug Osttangente“ nicht mehr erforderlich. Der Bebauungsplan soll
entsprechend geändert und die Baufenster angepasst werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird mit Textteil und Begründung (Fassung vom
01.03.2017), sowie dem Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften (Fassung vom
01.03.2017) ab sofort bis zum
16.03.2017 (einschließlich)
im Foyer des Planungs- und Baurechtsamts der Stadt Mühlacker, Rathaus,
2. Obergeschoss, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker während folgender
Öffnungszeiten
Montag
Dienstag, Mittwoch und Freitag
Donnerstag
ausgelegt.
8.00 bis 16.00 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr
8.00 bis 18.00 Uhr öffentlich
Informationsveranstaltung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung außerdem
am 15.03.2017 um 18:30 Uhr
im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Mühlacker, Kelterplatz 7, in 75417
Mühlacker eine Informationsveranstaltung statt.
Darüber hinaus kann der Bebauungsplan Vorentwurf ab Donnerstag, den 09.03.2017
auf der Seite der Stadt unter
http://www.muehlacker.de/stadt/bauen-wirtschaft-verkehr/bauen/bebauungsplan.php
unter
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Frühzeitige Beteiligung am Bebauungsplan „Lug-Osttangente 1. Änderung“
eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
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Untersuchungen zum Artenschutz (Artenschutzgutachten), die im Rahmen der
Bebauungsplanaufstellung „Lug Osttangente“ erfolgten.
Es wurden drei Brutvogelarten aufgenommen. Insgesamt wurden 29 Vogelarten im
Untersuchungsgebiet vorgefunden. Gefährdete Arten wurden nicht kartiert.
Im Rahmen eines Immissionsgutachtens wurde überprüft, ob durch das geplante
Gewerbegebiet das westlich gelegene Kreiskrankenhaus (Enzkreis-Klinik
Mühlacker) in seiner Schutzbedürftigkeit durch Emissionen und Immissionen
beeinträchtigt wird. Der Prüfumfang erstreckte sich auf die Emissionen und
Immissionen von Schall, Gerüchen und Staub. Das Gutachten kommt zu dem
Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der getroffenen Annahmen und Vorgaben,
sich durch gewerbliche Tätigkeiten im Bebauungsplangebiet Lug Osttangente keine
erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schall-, Geruchs- oder
Staubimmissionssituation am Kreiskrankenhaus ergeben. Das Gutachten ist in
Überarbeitung und wird an die geplante Bebauungsplanänderung angepasst.
Im Rahmen des Umweltberichts zum rechtkräftigen Bebauungsplan „Lug
Osttangente“ wurden insbesondere Auswirkungen der geplanten Gewerbe- und
Industrienutzung auf den Menschen (Krankenhausstandort), Pflanzen und Tiere,
Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild und Erholung untersucht. Im
Ergebnis kann auch hier festgehalten werden, dass aufgrund der geplanten
Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen. Der
Umweltbericht ist in Überarbeitung und wird an die neue Planung angepasst.
Jedermann kann den Bebauungsplanvorentwurf und den Vorentwurf der örtlichen
Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift – beim Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Mühlacker, Rathaus 2. OG,
Zimmer 206 bis 208 sowie 216 und 217, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker abgegeben
werden.
Die Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamts sind erreichbar während der regulären
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
8.00 -12.00 Uhr sowie
Donnerstag
14.00 -18.00 Uhr.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der
Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
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Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO
unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Mühlacker, den 06.03.2017
gez. A b i c h t (Bürgermeister)