Presseerklärung Nr. 2 Berlin, 08.03.2017 BRAO-Reform: Viel Gutes und eine große Enttäuschung Nach mehrfacher Vertagung hat der Rechtsausschuss des Bundestages am heutigen 08.03.2017 eine Entscheidung über den in verschiedenen Punkten strittigen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie getroffen. Auf der Grundlage dieses Entwurfes soll nun der Bundestag das Gesetz verabschieden. Die BRAK begrüßt wichtige Klarstellungen für Syndikusrechtsanwälte und für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), mit denen bisherige Regelungslücken geschlossen werden: Für Syndici wird in § 46a BRAO nun geregelt, dass die Mitgliedschaft in der jeweiligen Rechtsanwaltskammer rückwirkend ab Eingang des Zulassungsantrages begründet wird. Positiv ist auch die klare Regelung in § 31a BRAO, nach der die BRAK das beA empfangsbereit einzurichten hat und ab dem 01.01.2018 eine Nutzungspflicht für jeden Rechtsanwalt besteht. Aus Sicht der BRAK ebenfalls erfreulich ist die geschaffene Satzungskompetenz für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt. Der Satzungsversammlung wurde jetzt die Satzungskompetenz zugesprochen, sodass die bereits vorbereitete Regelung in § 14 BORA (vgl. Presseerklärung Nr. 16 v. 22.11.2016) eine Gesetzesgrundlage erhält. Dem Wunsch der Satzungsversammlung nach einer Regelung der allgemeinen Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte ist der Rechtsausschuss allerdings nicht nachgekommen. Es wird weder eine Satzungskompetenz für die Satzungsversammlung zur generellen Festlegung konkreter Fortbildungspflichten (§ 59b Abs. 2) noch eine Regelung in der BRAO selbst geben. Über die für Fachanwälte ohnehin geltende Fortbildungspflicht hinaus wurde offenbar kein Bedürfnis gesehen, entsprechende Pflichten für alle Rechtsanwälte in Gesetzesform zu gießen, da bereits § 43a Abs. 6 BRAO eine allgemeine Fortbildungsverpflichtung als wesentliche Pflicht eines jeden Rechtsanwalts festlegt. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer resümiert: "Wir bedauern die Entscheidung sehr. Wir brauchen klare Regelungen, um die Qualität der anwaltlichen Arbeit zu sichern und zu stärken. Nur mit der Qualität ihrer Beratung wird die Anwaltschaft mittelfristig im Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben." Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die Dachorganisation der anwaltlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die Interessen der 28 Rechtsanwaltskammern und damit der gesamten Anwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland mit etwa 164.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegenüber Behörden, Gerichten und Organisationen – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Weitere Informationen: Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, (Geschäftsführerin/Pressesprecherin) Tel. 030.28 49 39-82 Mail [email protected] Cornelia Kaschel-Blumenthal (Sekretariat) Tel. 030.28 49 39-19 Mail [email protected] Bundesrechtsanwaltskammer Büro Berlin – Hans Litten Haus Büro Brüssel The German Federal Bar Barreau Fédéral Allemand www.brak.de Littenstraße 9 10179 Berlin Deutschland Avenue des Nerviens 85/9 1040 Brüssel Belgien Tel. +49.30.28 49 39 - 0 Fax +49.30.28 49 39 -11 Mail [email protected] Tel. +32.2.743 86 46 Fax +32.2.743 86 56 Mail [email protected]
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