Neueste Informationen zum beA (Stand 01.07.2015) I. Seit dem 27.06.2015 ist (endlich) die Informations-Website der BRAK zum beA (www.bea.brak.de) freigeschaltet. Wir empfehlen einen Besuch der Website, auf welcher Sie jede Menge Informationen zum beA erhalten. II. Um den Zugang zum individuellen beA für alle Mitglieder der 28 Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet ab 01.01.2016 sicherzustellen, muss die BRAK bis dahin mehr als 160.000 individuelle Zugangskarten herstellen lassen. Diese Zugangskarten werden ausschließlich auf Antrag zugesandt. Die BRAK wird alle Kolleginnen und Kollegen ab Anfang August 2015 anschreiben, die Einzelheiten erläutern und die Zugangsdaten mitteilen, mittels derer Ihre persönliche Zugangskarte ausschließlich über eine besondere Internetseite beantragt werden kann. Nach Zugang dieses BRAK Schreibens sollten Sie unbedingt zeitnah Ihre Zugangskarte beantragen und so dazu beitragen, dass alle Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig Ihre persönliche Karte in Empfang nehmen können. Voraussichtlich ab 16.11.2015 wird mittels Karte und PIN dann die Inbesitznahme Ihres beA möglich sein, welches aber erst ab 01.01.2016 über alle geplanten Funktionalitäten verfügen wird. Sollten Sie Fragen zum beA haben, versuchen Sie bitte, die Antworten hierzu zunächst unter www.bea.brak.de zu finden. Hilfsweise steht Ihnen auch die Kammergeschäftsstelle zur Verfügung.
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