Kommission Klinische Studien Working Procedure V05F 20170306

Working Procedure
Feststellung des studienbedingten Mehraufwandes
durch die Kommission Klinische Studien
Anlagen:
Standardisierte Dokumentationsbögen
1. Ziel
Ziel der Working Procedure ist die Festlegung des Verfahrens zur Feststellung des
studienbedingten Mehraufwandes und zur Abgabe eines Votums durch die Kommission
Klinische Studien.
2. Hintergrund
Bei klinischen Studien wird zwischen Leistungen der routinemäßigen Krankenversorgung
und solchen Leistungen, die ausschließlich im Rahmen und für klinische Studien erbracht
werden, unterschieden. Während routinemäßige Krankenhausleistungen durch die Entgelte
abgedeckt sind, ist dies für den studienbedingten Mehraufwand nicht der Fall. Dieser ist
separat über Drittmittel (z.B. öffentliche Mittel, Industriemittel, Stiftungen) zu finanzieren. Die
Festlegung des studienbedingten Mehraufwandes stellt die Grundlage für die Finanzierung
einer klinischen Studie dar.
3. Prozess
a) Darstellung des studienbedingten Mehraufwandes durch den Antragsteller
Standardisierte Dokumentationsbögen können über das Koordinierungszentrum für Klinische
Studien (Tel. 81-19701) oder über das Internet (http://www.uniklinik-duesseldorf.de/kks ->
Kommission Klinische Studien) abgerufen werden. Der Antragsteller füllt zunächst den
allgemeinen einseitigen Bogen „Erfassung studienbedingter Mehraufwand für Klinische
Studien am UKD“ aus. Entsteht kein studienbedingter Mehraufwand im UKD, ist die
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Dokumentation damit abgeschlossen. Werden Leistungen durch andere Abteilungen des
UKD als die des Antragstellers erbracht, sind diese Abteilungen in dem Dokumentationsblatt
anzukreuzen. Für jede Abteilung, in der ein studienbedingter Mehraufwand entsteht, ist das
entsprechende Abteilungsformular zur Erstattung des studienbedingten Mehraufwandes im
Rahmen einer klinischen Studie auszufüllen. Derzeit liegen Dokumentationsbögen für
folgende Abteilungen vor:
•
Apotheke
•
Labor
•
Diagn. Radiologie
•
Nuklearmedizin
•
Pathologie
•
Cytopathologie
•
Neuropathologie
•
Mikrobiologie
•
Humangenetik
•
Hämostaseologie/Transfermedizin
•
Transplantationsdiagnostik/Zelltherapie
•
Virologie
Der Antragsteller kann sich auf Wunsch durch das Koordinierungszentrum für Klinische
Studien bei der Feststellung des studienbedingten Mehraufwandes beraten lassen
(Ansprechpartner: Frau H. Kolbe, Tel. 81-19700).
b) Antragstellung
Die ausgefüllten standardisierten Dokumentationsbögen und das Studienprotokoll werden
beim Koordinierungszentrum für Klinische Studien eingereicht:
Frau H. Kolbe
Koordinierungszentrum für Klinische Studien
Universitätsklinikum Düsseldorf
Gebäude 14.75 Ebene 01
Die vom Antragsteller ausgefüllten Dokumentationsbögen einzelner Abteilungen sind diesen
Abteilungen in Kopie zur Kenntnisnahme einzureichen.
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Das Eingangsdatum im Koordinierungszentrum für Klinische Studien wird dokumentiert.
c) Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit
Das Koordinierungszentrum prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit.
Bei fehlenden oder unklaren Informationen wird der Antragsteller kontaktiert und um
Korrektur und/oder Ergänzung der Unterlagen gebeten. Liegen die Unterlagen komplett vor,
werden sie an die Kommissionsmitglieder weitergeleitet.
Das Koordinierungszentrum für Klinische Studien strebt Bearbeitungszeiten nach
Einreichung bzw. Nacheinreichung von ca. zwei Wochen an.
d) Bewertung der Unterlagen durch die Kommissionsmitglieder
Die Kommissionsmitglieder nehmen eine inhaltliche Überprüfung der Unterlagen vor und
dokumentieren die Beurteilung auf standardisierten Dokumentationsbögen. Die ausgefüllten
Bearbeitungsbögen werden zur Auswertung an das Koordinierungszentrum für Klinische
Studien gesandt.
Die Kommissionsmitglieder streben Bearbeitungszeiten von ca. zwei Wochen an.
e) Votum
Das Koordinierungszentrum für Klinische Studien wertet die Beurteilungen aus. Bei
einstimmiger positiver Beurteilung wird ein schriftliches Votum vom Koordinierungszentrum
für Klinische Studien erstellt, vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden
unterzeichnet und dem Antragsteller zugesandt.
Die Bearbeitungszeit dieses Verfahrensschritts sollte ca. zwei Wochen betragen.
Bei unterschiedlicher Beurteilung durch die Kommissionsmitglieder wird eine gemeinsame
Bewertung herbeigeführt. Zur Klärung können hierfür von dem Antragsteller weitere
Unterlagen (z.B. Verträge mit dem Sponsor) angefordert werden und/oder der Antragsteller
zur Beratung hinzugezogen werden. Nach der Beratung wird eine erneute Beurteilung
vorgenommen. Ist diese erneut unterschiedlich, entscheidet der Vorsitzende. Auf der Basis
der Entscheidung wird ein Votum (positiv, negativ) erstellt und dem Antragsteller zugesandt.
Die Dauer der Bearbeitung ist bei unterschiedlicher Beurteilung vom Klärungsbedarf
abhängig.
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f) Erneute Einreichung
Im Falle eines negativen Votums hat der Antragsteller die Möglichkeit einmal anhand
ergänzter und überarbeiteter Unterlagen eine erneute Überprüfung des studienbedingten
Mehraufwandes zu beantragen. Das Verfahren läuft dann analog wie bei der
Ersteinreichung.
g) Beschwerden
Es wird darum gebeten, Beschwerden über die Arbeit der Kommission primär an die Leiter
der Kommission zu richten. Bei Nichtakzeptanz eines negativen Votums ist es den
Antragstellern unbenommen, den Vorstand des Universitätsklinikums Düsseldorf und/oder
das Medizinische Dekanat einzuschalten.
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