Antrag zur Förderung eines Erdgasgerätes

Das rhenag Gasgeräte-Förderprogramm
Kreuzen Sie Ihren Förderungswunsch an!
Erdgassteckdose
nag
rhe huss
c
Zus 150
€
Erdgaskaminöfen
nag
rhe huss
c
Zus 150
€
Erdgasherd
Erdgastrockner
nag
rhe huss
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Zus 150
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nag
rhe huss
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Zus 150
€
Erdgasheizstrahler
nag
rhe huss
c
Zus 150
€
Persönliche Daten
Kundennummer
Name, Vorname
Erdgasgrill
nag
rhe huss
c
Zus 150
€
Bankverbindung
Kontoinhaber
Geldinstitut
Straße, Hausnummer
BIC
PLZ, Ort
DE
IBAN
Email
Telefon/Handy
Gefördert werden die oben genannten Erdgasgeräte, die im Versorgungsgebiet der rhenag installiert bzw. genutzt werden. Zwischen Kauf und Beantragung der Förderung dürfen nicht mehr als
3 Monate liegen. Es gilt das Datum auf der Rechnung. Die Förderung kann nur von Kunden mit einem Erdgasliefervertrag der rhenag aus deren Grundversorgungsgebiet beantragt werden. Der
Kunde verpflichtet sich, die von der rhenag angebotene Energie Erdgas für die nächsten 5 Jahre, beginnend mit dem Tag der Förderungszuwendung, zu beziehen. Für den Fall der Vertragsbeendigung innerhalb dieser Zeit ist der Kunde zur Rückzahlung der gezahlten Förderung an rhenag verpflichtet. Der Anspruch auf Förderung besteht nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Fördermittel, maßgeblich ist der Eingang der Anträge. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Vorzulegen sind der Kaufbeleg und ein Nachweis des Einbaus der Geräte beim Kunden.
Infoline: 0800 - 8 743 624*
*kostenfrei
Stand: 2017