Das rhenag Gasgeräte-Förderprogramm Kreuzen Sie Ihren Förderungswunsch an! Erdgassteckdose nag rhe huss c Zus 150 € Erdgaskaminöfen nag rhe huss c Zus 150 € Erdgasherd Erdgastrockner nag rhe huss c Zus 150 € nag rhe huss c Zus 150 € Erdgasheizstrahler nag rhe huss c Zus 150 € Persönliche Daten Kundennummer Name, Vorname Erdgasgrill nag rhe huss c Zus 150 € Bankverbindung Kontoinhaber Geldinstitut Straße, Hausnummer BIC PLZ, Ort DE IBAN Email Telefon/Handy Gefördert werden die oben genannten Erdgasgeräte, die im Versorgungsgebiet der rhenag installiert bzw. genutzt werden. Zwischen Kauf und Beantragung der Förderung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen. Es gilt das Datum auf der Rechnung. Die Förderung kann nur von Kunden mit einem Erdgasliefervertrag der rhenag aus deren Grundversorgungsgebiet beantragt werden. Der Kunde verpflichtet sich, die von der rhenag angebotene Energie Erdgas für die nächsten 5 Jahre, beginnend mit dem Tag der Förderungszuwendung, zu beziehen. Für den Fall der Vertragsbeendigung innerhalb dieser Zeit ist der Kunde zur Rückzahlung der gezahlten Förderung an rhenag verpflichtet. Der Anspruch auf Förderung besteht nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel, maßgeblich ist der Eingang der Anträge. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Vorzulegen sind der Kaufbeleg und ein Nachweis des Einbaus der Geräte beim Kunden. Infoline: 0800 - 8 743 624* *kostenfrei Stand: 2017
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