8. März 2017 - FH Dortmund

Alles Liebe zum
8. März 2017
Nach den Überlieferungen vergangener Zeiten (aus der Antike
und dem Mittelalter), stammt die syrische Frau von der Königin
(Ishtar) Palmyras und der Göttin (Zenobia) der Fruchtbarkeit,
Jugend und Schönheit ab und hat demzufolge einen Ehrenplatz
in der ursprünglichen syrischen Gesellschaft inne.
Dieser Ehrenplatz ist in der heutigen Gesellschaft verloren gegangen. Diese Probleme können im Wesentlichen auf gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Hindernisse zurückgeführt werden. Zu gesellschaftlichen Hindernissen zählen
Traditionen, Bräuche und Sitten, die eine Dominanz der Männer in der Familie propagieren und somit ein patriarchalisches
Selbstverständnis in der Gesellschaft begründen.
Dies führt u.a. dazu, dass sexuelle Beziehungen außerhalb der
Ehe geächtet und sogar mit Enterbung oder Ehrenmord bestraft
werden. Besonders problematisch sind Zwangsehen, die sehr
weit verbreitet sind.
Außerdem wird schon in der Kindererziehung zwischen den
Rechten von Jungen und Mädchen unterschieden, sodass
schon früh jegliche Form der Emanzipation der Frau unterdrückt wird.
Unter politische Hindernissen fallen ein weit verbreitetes Analphabetentum, radikal religiöse Machtbestrebungen und die
gezielte Unterbindung der Bildung von Frauengruppen und –
vereinen.
Zu den wirtschaftlichen Hindernissen zählt vor allem, dass
obwohl die Frau nach dem Gesetz eigenes Vermögen besitzen
und frei verwalten darf, sie in der Praxis nicht über ihr eigenes
Vermögen verfügt, sondern vielmehr der Ehemann oder das
männliche Familienoberhaupt.
Als Ergebnis jahrelanger Bemühungen, konnte die syrische
Frau trotz dieser Hindernisse Erfolge erreichen und Rechte in
der Gesellschaft hinzugewinnen, wie z.B. folgende:
1910 •Veröffentlichung des ersten Frauenmagazins
1915 •Gründung der ersten Frauenvereine, wie z.B. „Aufstand
des arabischen Mädchens“
1944 •Gründung einer Frauenpartei
1949 •Frauenwahlrecht
1950 •
Zum ersten Mal kandidierte eine syrische Frau
bei einer Parlamentswahl
1953 •
Zum ersten Mal engagieren sich syrische Frauen
in der Diplomatie und bis 2005 gibt es 5 syrische
Außenministerinnen
1960 •
Zwei syrische Frauen werden gewählt und erhalten
Plätze im Parlament
1971 •Syrische Frauen bekommen vier Plätze im Parlament
(und nach Änderung der Verfassung in 2012 stellen sie
12% der Sitze im Parlament)
1975 •Zum ersten Mal besetzt eine syrische Frau als stellvertretende Richterin ein Amt im Justizbereich
1979 •Eine syrische Frau wird Kulturministerin und besetzt
somit zum ersten Mal ein Amt im Ministerium
1991 •Zum zweiten Mal besetzt eine syrische Frau als Ministerin für Hochschulbildung im Ministerium
2006 •Eine syrische Frau wird Vizepräsidentin
1973 •
Die syrische Verfassung ermöglicht ein Gesetz zur
Gleichstellung von Männern und Frauen („… der Staat
verpflichtet sich der Frau alle Chancen in politischen,
gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu gewähren und arbeitet daran alle Hindernisse,
die die Entwicklung der Frau und ihrer Mitwirkung in
der Gesellschaft verhindern zu beseitigen.“)
Außerdem trifft der Staat Maßnahmen für Mutterschutz und
für Kinderrechte. Die Verfassung garantiert der syrischen Frau,
das Recht auf Eigentum und das Recht ihren Namen und ihre
Staatsbürgerschaft nach der Ehe zu behalten.
Es wurden viele Gesetze erlassen, die die Gleichberichtigung
von Männern und Frauen bezüglich Rechte und Pflichten garantiert, beispielsweise bezüglich z.B. Arbeitsstunden und Vergütung dieser. Gleichzeitig werden naturgegebene Unterschiede
der Frau zu ihrem Vorteil berücksichtigt. So gewährt der Staat
arbeitenden Müttern einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von
120 Tagen für das erste Kind, 90 Tagen für das zweite Kind und
75 Tagen für das dritte Kind.
Am 28. März 2003 hat die syrische Regierung die Beseitigung
aller Formen des Sexismus gegen Frauen in der Verfassung und
Gesetzgebung erlassen, wobei einige Artikel und Absätze unverändert bestehen blieben. Diese erfordern eine Gesetzesänderung zur Erreichung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern, insbesondere hinsichtlich der vom Islam geprägten
Rechte, wie z.B. das Weitergeben der Staatsbürgerschaft der
Frau an ihre Kinder oder des frei wählbaren Aufenthalts- bzw.
Wohnorts, der Gleichberechtigung in der Ehe oder Scheidung,
des Sorgerechts für gemeinsame Kinder oder die Wahl des eigenen Nachnamens.
Die Zukunft der syrischen Frauen bleibt aktuell ungewiss. Der
anhaltende kriegerische Konflikt in Syrien, die mit Mord, Obdachlosigkeit und Gewalt einhergehen, stellen für die syrische
Frau ein unvorstellbares Leid dar.
Impressum:
Herausgeber: AStA der Fachhochschule Dortmund
Redaktion: Merle Friederike Stricker
Text (Arabisch): Abir Malasi
Übersetzung: Hanane Bourqia
Gestaltung: Lisa Bieker
www.studierbar.de
www.fh-dortmund.de/gleichstellung