Alles Liebe zum 8. März 2017 Nach den Überlieferungen vergangener Zeiten (aus der Antike und dem Mittelalter), stammt die syrische Frau von der Königin (Ishtar) Palmyras und der Göttin (Zenobia) der Fruchtbarkeit, Jugend und Schönheit ab und hat demzufolge einen Ehrenplatz in der ursprünglichen syrischen Gesellschaft inne. Dieser Ehrenplatz ist in der heutigen Gesellschaft verloren gegangen. Diese Probleme können im Wesentlichen auf gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Hindernisse zurückgeführt werden. Zu gesellschaftlichen Hindernissen zählen Traditionen, Bräuche und Sitten, die eine Dominanz der Männer in der Familie propagieren und somit ein patriarchalisches Selbstverständnis in der Gesellschaft begründen. Dies führt u.a. dazu, dass sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe geächtet und sogar mit Enterbung oder Ehrenmord bestraft werden. Besonders problematisch sind Zwangsehen, die sehr weit verbreitet sind. Außerdem wird schon in der Kindererziehung zwischen den Rechten von Jungen und Mädchen unterschieden, sodass schon früh jegliche Form der Emanzipation der Frau unterdrückt wird. Unter politische Hindernissen fallen ein weit verbreitetes Analphabetentum, radikal religiöse Machtbestrebungen und die gezielte Unterbindung der Bildung von Frauengruppen und – vereinen. Zu den wirtschaftlichen Hindernissen zählt vor allem, dass obwohl die Frau nach dem Gesetz eigenes Vermögen besitzen und frei verwalten darf, sie in der Praxis nicht über ihr eigenes Vermögen verfügt, sondern vielmehr der Ehemann oder das männliche Familienoberhaupt. Als Ergebnis jahrelanger Bemühungen, konnte die syrische Frau trotz dieser Hindernisse Erfolge erreichen und Rechte in der Gesellschaft hinzugewinnen, wie z.B. folgende: 1910 •Veröffentlichung des ersten Frauenmagazins 1915 •Gründung der ersten Frauenvereine, wie z.B. „Aufstand des arabischen Mädchens“ 1944 •Gründung einer Frauenpartei 1949 •Frauenwahlrecht 1950 • Zum ersten Mal kandidierte eine syrische Frau bei einer Parlamentswahl 1953 • Zum ersten Mal engagieren sich syrische Frauen in der Diplomatie und bis 2005 gibt es 5 syrische Außenministerinnen 1960 • Zwei syrische Frauen werden gewählt und erhalten Plätze im Parlament 1971 •Syrische Frauen bekommen vier Plätze im Parlament (und nach Änderung der Verfassung in 2012 stellen sie 12% der Sitze im Parlament) 1975 •Zum ersten Mal besetzt eine syrische Frau als stellvertretende Richterin ein Amt im Justizbereich 1979 •Eine syrische Frau wird Kulturministerin und besetzt somit zum ersten Mal ein Amt im Ministerium 1991 •Zum zweiten Mal besetzt eine syrische Frau als Ministerin für Hochschulbildung im Ministerium 2006 •Eine syrische Frau wird Vizepräsidentin 1973 • Die syrische Verfassung ermöglicht ein Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen („… der Staat verpflichtet sich der Frau alle Chancen in politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu gewähren und arbeitet daran alle Hindernisse, die die Entwicklung der Frau und ihrer Mitwirkung in der Gesellschaft verhindern zu beseitigen.“) Außerdem trifft der Staat Maßnahmen für Mutterschutz und für Kinderrechte. Die Verfassung garantiert der syrischen Frau, das Recht auf Eigentum und das Recht ihren Namen und ihre Staatsbürgerschaft nach der Ehe zu behalten. Es wurden viele Gesetze erlassen, die die Gleichberichtigung von Männern und Frauen bezüglich Rechte und Pflichten garantiert, beispielsweise bezüglich z.B. Arbeitsstunden und Vergütung dieser. Gleichzeitig werden naturgegebene Unterschiede der Frau zu ihrem Vorteil berücksichtigt. So gewährt der Staat arbeitenden Müttern einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 120 Tagen für das erste Kind, 90 Tagen für das zweite Kind und 75 Tagen für das dritte Kind. Am 28. März 2003 hat die syrische Regierung die Beseitigung aller Formen des Sexismus gegen Frauen in der Verfassung und Gesetzgebung erlassen, wobei einige Artikel und Absätze unverändert bestehen blieben. Diese erfordern eine Gesetzesänderung zur Erreichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere hinsichtlich der vom Islam geprägten Rechte, wie z.B. das Weitergeben der Staatsbürgerschaft der Frau an ihre Kinder oder des frei wählbaren Aufenthalts- bzw. Wohnorts, der Gleichberechtigung in der Ehe oder Scheidung, des Sorgerechts für gemeinsame Kinder oder die Wahl des eigenen Nachnamens. Die Zukunft der syrischen Frauen bleibt aktuell ungewiss. Der anhaltende kriegerische Konflikt in Syrien, die mit Mord, Obdachlosigkeit und Gewalt einhergehen, stellen für die syrische Frau ein unvorstellbares Leid dar. Impressum: Herausgeber: AStA der Fachhochschule Dortmund Redaktion: Merle Friederike Stricker Text (Arabisch): Abir Malasi Übersetzung: Hanane Bourqia Gestaltung: Lisa Bieker www.studierbar.de www.fh-dortmund.de/gleichstellung
© Copyright 2024 ExpyDoc