LEHRERiNNEN INFO Vertragsverlängerung und Vertragsumstellung 05.03.2017 Welche befristeten Verträge können vorliegen? • IIL in Vertretung für von einer oder mehreren konkret benannte/n Person/en (§ 42b VBG) • IIL in vorübergehendem Bedarf (z.B.: Schulversuche) • IL im ersten Dienstjahr (bei Verlängerung um mehr als 3 Monate automatisch unbefristet) § 4 VBG • IL Artikel X (in den ersten 10 Jahren) Barbara Schweighofer-Maderbacher Vorsitzende im Fachausschuss BMHS Frauenreferentin der BMHS Gewerkschaft 0676 / 373 90 20 Gerlinde Bernhard Vorsitzende im ZA BMHS 0664 / 524 30 57 Daniel Piller Fachausschuss BMHS 0676 / 913 68 08 Andrea Langwieser Besoldungsreferentin der BMHS Gewerkschaft Bundesfachgruppenleitung 0664 / 188 21 41 Herbert Roser Vorsitzender der BMHS-LehrerInnen im ÖAAB 0664 / 463 22 34 Andreas Reindl DA-Vorsitzender TGM 0699/1 96 96 610 Wie komme ich als IIL-Lehrperson zu einem unbefristeten Vertrag? Einem Ansuchen um Weiterverwendung und Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis nach Veröffentlichung der Ausschreibungen der Lehrerposten in der Wiener Zeitung wird nach Maßgabe der vorhandenen Planposten entsprochen. Ein Ansuchen um Weiterverwendung ist auch möglich, wenn eine Lehrperson in Elternkarenz ist. Nach spätestens 5 Jahren muss eine Umstellung von IIL auf IL erfolgen. Wie erfolgt die Vertragsverlängerung bei IL Artikel X? • Wegfall des Grundes für Artikel X (Erfüllen der Anstellungserfordernisse) • Ansuchen um Nachsicht der Anstellungserfordernisse wird vom Dienstgeber entsprochen • Ansuchen um Vertragsverlängerung (vorerst jährlich, nach dem 5. Dienstjahr erfolgt die Verlängerung um 2 Jahre und nach dem 7. Dienstjahr um 3 Jahre) • Nach 10 Jahren kann der Artikel X-Vertrag vom Dienstgeber in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt werden. Ein Antrag ist sinnvoll. Wenn dabei Probleme auftreten, unterstützt der Fachausschuss. Wie erfolgt die Überprüfung der Eignung zum Lehrberuf? Bis Ende November hat die Direktion den/die zuständige/n LSI über alle LehrerInnen, die den zu erwartenden Arbeitserfolg möglicherweise nicht aufweisen oder erheblich überschreiten, zu informieren. Die Direktion ist in bestimmten Fällen verpflichtet, Unterrichtsbesuche und Nach-besprechungen durchzuführen. Anlass für die Erstellung von Leistungsberichten: befristetes Dienstverhältnis – jährlich unbefristetes Dienstverhältnis – im 1. Dienstjahr Form des Leistungsberichtes im Bereich des SSR: Kurzform für LehrerInnen, die den Arbeitserfolg aufweisen Langform für die, die den Arbeitserfolg möglicherweise nicht aufweisen Die Lehrperson hat das Recht, den Leistungsbericht zu sehen, Kopien anzufertigen und den Leistungsbericht mit der Direktion (auch in Anwesenheit der Personalvertretung) zu besprechen. Die Direktion ist verpflichtet, diesen Leistungsbericht mit der Lehrperson zu besprechen. Was bedeutet ungesicherte Verwendung? Wenn gesicherte Stunden vorhanden sind, ist ein IL-Vertrag auszustellen. Dieser Vertrag kann auch ungesicherte Stunden (Vertretung, etc.) enthalten. Nach spätestens 5 Jahren sind die als ungesichert ausgewiesenen Stunden in Wegfall zu bringen. Die Lehrperson hat künftig Anrecht auf gesicherte Verwendung im jenem Ausmaß, das im 5. Jahr erbracht wurden (maximal aber 20 Werteinheiten). Es empfiehlt sich daher darauf zu achten, dass man im 5. Jahr vollbeschäftigt ist. Auch wenn diese Einschränkung per Gesetz wegfällt, empfiehlt es sich, diese Vertragsänderung schriftlich zu verlangen. Wie werden befristete Dienstverhältnisse in der provisorischen Lehrfächerverteilung berücksichtigt? Auch Lehrpersonen mit IIL-Verträgen und befristeten IL-Verträgen sind in die provisorische Lehrfächerverteilung aufzunehmen (SSR-Schulen). Gleichzeitig erfolgt aber auch die Ausschreibung der Stunden in der Wiener Zeitung. Kontakt Barbara Schweighofer Mobil: 0676 / 373 90 20 E-Mail: [email protected] Homepage: wirbmhs-wien.at
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