LehrerInnen Info zur Vertragsumstellung und Vertragsverlängerun

LEHRERiNNEN INFO
Vertragsverlängerung und
Vertragsumstellung
05.03.2017
Welche befristeten Verträge können vorliegen?
• IIL in Vertretung für von einer oder mehreren konkret benannte/n Person/en (§ 42b VBG)
• IIL in vorübergehendem Bedarf (z.B.: Schulversuche)
• IL im ersten Dienstjahr (bei Verlängerung um mehr als 3 Monate automatisch unbefristet) § 4 VBG
• IL Artikel X (in den ersten 10 Jahren)
Barbara Schweighofer-Maderbacher
Vorsitzende im Fachausschuss BMHS
Frauenreferentin der BMHS
Gewerkschaft
0676 / 373 90 20
Gerlinde Bernhard
Vorsitzende im ZA BMHS
0664 / 524 30 57
Daniel Piller
Fachausschuss BMHS
0676 / 913 68 08
Andrea Langwieser
Besoldungsreferentin der
BMHS Gewerkschaft
Bundesfachgruppenleitung
0664 / 188 21 41
Herbert Roser
Vorsitzender der BMHS-LehrerInnen
im ÖAAB
0664 / 463 22 34
Andreas Reindl
DA-Vorsitzender TGM
0699/1 96 96 610
Wie komme ich als IIL-Lehrperson zu einem unbefristeten Vertrag?
Einem Ansuchen um Weiterverwendung und Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis
nach Veröffentlichung der Ausschreibungen der Lehrerposten in der Wiener Zeitung wird nach
Maßgabe der vorhandenen Planposten entsprochen.
Ein Ansuchen um Weiterverwendung ist auch möglich, wenn eine Lehrperson in Elternkarenz ist.
Nach spätestens 5 Jahren muss eine Umstellung von IIL auf IL erfolgen.
Wie erfolgt die Vertragsverlängerung bei IL Artikel X?
• Wegfall des Grundes für Artikel X (Erfüllen der Anstellungserfordernisse)
• Ansuchen um Nachsicht der Anstellungserfordernisse wird vom Dienstgeber entsprochen
• Ansuchen um Vertragsverlängerung (vorerst jährlich, nach dem 5. Dienstjahr erfolgt die
Verlängerung um 2 Jahre und nach dem 7. Dienstjahr um 3 Jahre)
• Nach 10 Jahren kann der Artikel X-Vertrag vom Dienstgeber in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt werden. Ein Antrag ist sinnvoll. Wenn dabei Probleme auftreten,
unterstützt der Fachausschuss.
Wie erfolgt die Überprüfung der Eignung zum Lehrberuf?
Bis Ende November hat die Direktion den/die zuständige/n LSI über alle LehrerInnen, die den
zu erwartenden Arbeitserfolg möglicherweise nicht aufweisen oder erheblich überschreiten, zu
informieren.
Die Direktion ist in bestimmten Fällen verpflichtet, Unterrichtsbesuche und Nach-besprechungen
durchzuführen.
Anlass für die Erstellung von Leistungsberichten:
befristetes Dienstverhältnis – jährlich
unbefristetes Dienstverhältnis – im 1. Dienstjahr
Form des Leistungsberichtes im Bereich des SSR:
Kurzform für LehrerInnen, die den Arbeitserfolg aufweisen
Langform für die, die den Arbeitserfolg möglicherweise nicht aufweisen
Die Lehrperson hat das Recht, den Leistungsbericht zu sehen, Kopien anzufertigen und den
Leistungsbericht mit der Direktion (auch in Anwesenheit der Personalvertretung) zu besprechen.
Die Direktion ist verpflichtet, diesen Leistungsbericht mit der Lehrperson zu besprechen.
Was bedeutet ungesicherte Verwendung?
Wenn gesicherte Stunden vorhanden sind, ist ein IL-Vertrag auszustellen. Dieser Vertrag kann
auch ungesicherte Stunden (Vertretung, etc.) enthalten. Nach spätestens 5 Jahren sind die als
ungesichert ausgewiesenen Stunden in Wegfall zu bringen. Die Lehrperson hat künftig Anrecht
auf gesicherte Verwendung im jenem Ausmaß, das im 5. Jahr erbracht wurden (maximal aber
20 Werteinheiten). Es empfiehlt sich daher darauf zu achten, dass man im 5. Jahr vollbeschäftigt
ist. Auch wenn diese Einschränkung per Gesetz wegfällt, empfiehlt es sich, diese
Vertragsänderung schriftlich zu verlangen.
Wie werden befristete Dienstverhältnisse in der provisorischen Lehrfächerverteilung
berücksichtigt?
Auch Lehrpersonen mit IIL-Verträgen und befristeten IL-Verträgen sind in die provisorische
Lehrfächerverteilung aufzunehmen (SSR-Schulen). Gleichzeitig erfolgt aber auch die
Ausschreibung der Stunden in der Wiener Zeitung.
Kontakt
Barbara Schweighofer
Mobil: 0676 / 373 90 20
E-Mail: [email protected]
Homepage: wirbmhs-wien.at