Sichere körperpflegeprodukte Als Verbraucherinnen und Verbraucher verwenden wir regelmäßig zahlreiche Körperpflegeprodukte und setzen uns dadurch ständig chemischen Stoffen aus. Viele dieser Produkte verwenden wir täglich und in unterschiedlicher Form und wir gehen davon aus, dass diese für unsere Körperhygiene und unser gutes Aussehen gedachten Produkte nicht gesundheitsschädlich sind. WER KONTROLLIERT DIE SICHERHEIT MEINER KÖRPERPFLEGEPRODUKTE? Die Inhaltsstoffe kosmetischer Produkte wie Konservierungsmittel, Farbstoffe, Haarfärbemittel, UV-Filter, Duftstoffe und Nanomaterialien werden in Europa im Rahmen der Kosmetikverordnung speziell kontrolliert. Seit den 1960er Jahren ist ein unabhängiges Expertengremium tätig, der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety – SCCS), der die Europäische Kommission in Fragen der Sicherheit kosmetischer Inhaltsstoffe berät, wenn es um die regulatorische Entscheidung darüber geht, ob ein chemischer Inhaltsstoff zur Verwendung in kosmetischen Produkten zugelassen werden soll und welche Bedingungen für seine Verwendung festgelegt werden sollen. WIE WIRD DIE PRODUKTSICHERHEIT BEWERTET? Unsere Haut ist das Organ mit der größten Expositionsfläche. Als wirksame Barriere schützt sie uns vor dem Eindringen von Krankheitserregern, Partikeln usw. Allerdings ist die Abwehr chemischer Stoffe durch die Haut nicht in jedem Fall wirkungsvoll – einige davon bleiben eventuell nicht nur teilweise auf der Hautoberfläche zurück, sondern gelangen über die Haut auch in unseren Körper. Chemische Stoffe können auch über den Mund oder die Lunge in unseren Körper gelangen, zum Beispiel über bestimmte Mund- oder Lippenpflegeprodukte sowie Sprays und Aerosolprodukte. Da wir Körperpflege- und Kosmetikprodukte sehr häufig verwenden und direkt auf unsere Haut auftragen, sind strenge Sicherheitsbewertungen zu unserem Schutz als Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich. Das Verfahren zur Bewertung der Sicherheit kosmetischer Mittel ist äußerst gründlich; dabei werden detaillierte Angaben zu den physikalischen und chemischen Eigenschaften eines Inhaltsstoffs, seinen potenziellen schädlichen Wirkungen und der Exposition der Verbraucher gegenüber derartigen Produkten berücksichtigt. Die Bewertung soll vor allem sämtliche mit gefährlichen Chemikalien verbundenen Sicherheitsrisiken ausschließen – solche Stoffe können Krebs verursachen, Genmutationen auslösen oder die Fortpflanzung beeinträchtigen, oder sie können im Körper verbleiben und sich dort im Laufe der Zeit ansammeln. Nanomaterialien (unlösliche oder im Körper verbleibende Teilchen im Größenbereich von 1 bis 100 Nanometer) können andere schädliche Wirkungen haben als dieselben chemischen Stoffe, die nicht in Form von Partikeln eingesetzt werden. Bei der Sicherheitsbewertung wird ebenfalls darauf geachtet, dass die chemischen Inhaltsstoffe ausreichend rein sind und keine unzulässigen Verunreinigungen aufweisen, die die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinträchtigen könnten. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Sicherheit bestimmter, möglicherweise stärker gefährdeter Bevölkerungsgruppen gelegt – dazu zählen Säuglinge, Kinder und Schwangere sowie Personengruppen, die den Chemikalien in Kosmetikprodukten aufgrund ihres Berufes stärker ausgesetzt sein können wie die Mitarbeiter von Schönheitssalons und Friseure. Die Bewertung der Sicherheit kosmetischer Produkte setzt Daten über mögliche schädliche Wirkungen der Inhaltsstoffe voraus. Lange Zeit wurde die toxikologische Untersuchung chemischer Stoffe im Tierversuch durchgeführt. Seit Juli 2013 ist es in Europa jedoch verboten, kosmetische Inhaltsstoffe an Tieren zu testen oder kosmetische Mittel in Verkehr zu bringen, deren Bestandteile im Tierversuch getestet wurden. Daher werden bei der Sicherheitsbewertung zunehmend Daten zugrunde gelegt, die ohne Tierversuche gewonnen wurden (Zellkulturen, Modellrechnungen usw.). Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Der SCCS gibt nur dann eine befürwortende Stellungnahme ab, wenn den Experten ausreichende Nachweise für die Sicherheit vorliegen und sie folglich für die geplanten Verwendungen des Produkts ausschließen können, dass ein Risiko für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher besteht. So hat die Europäische Kommission beispielsweise das Inverkehrbringen von 100 Haarfärbemitteln genehmigt, während sie 180 andere auf der Grundlage der Empfehlung des SCCS oder mangels Nachweis der Sicherheit verboten hat. Daher ist es beruhigend zu wissen, dass die Inhaltsstoffe in Europa eine strenge Sicherheitsbewertung und Zulassung durchlaufen, bevor sie in Kosmetikprodukten verwendet werden dürfen – auch wenn die meisten Menschen sich keinerlei Gedanken darüber machen. Dies zeugt vom Vertrauen, dass sie nicht nur in die von ihnen gekauften und verwendeten Kosmetika setzen, sondern auch in die Behörden, die diese Produkte regulieren, und in die Hersteller dieser Produkte. WO FINDE INFORMATIONEN? ICH WEITERE Näheres zur Arbeit des SCCS finden Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/health/scientific_ committees/consumer_safety_en Die aktuellen sowie die früheren wissenschaftlichen Stellungnahmen des SCCS können Sie hier abrufen: https://ec.europa.eu/health/scientific_ committees/consumer_safety/opinions_ en Das vorliegende Informationsblatt stützt sich auf die Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS). März, 2017
© Copyright 2024 ExpyDoc