Sichere körperpflegeprodukte

Sichere körperpflegeprodukte
Als
Verbraucherinnen
und
Verbraucher
verwenden
wir
regelmäßig zahlreiche Körperpflegeprodukte
und setzen uns
dadurch ständig
chemischen Stoffen aus. Viele dieser
Produkte verwenden wir täglich und in unterschiedlicher Form und wir gehen davon
aus, dass diese für unsere Körperhygiene
und unser gutes Aussehen gedachten Produkte nicht gesundheitsschädlich sind.
 WER KONTROLLIERT DIE SICHERHEIT
MEINER KÖRPERPFLEGEPRODUKTE?
Die Inhaltsstoffe kosmetischer Produkte wie
Konservierungsmittel, Farbstoffe, Haarfärbemittel, UV-Filter, Duftstoffe und Nanomaterialien werden in Europa im Rahmen der Kosmetikverordnung speziell kontrolliert. Seit
den 1960er Jahren ist ein unabhängiges Expertengremium tätig, der Wissenschaftliche
Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (Scientific
Committee on Consumer Safety – SCCS), der
die Europäische Kommission in Fragen der
Sicherheit kosmetischer Inhaltsstoffe berät,
wenn es um die regulatorische Entscheidung
darüber geht, ob ein chemischer Inhaltsstoff
zur Verwendung in kosmetischen Produkten
zugelassen werden soll und welche Bedingungen für seine Verwendung festgelegt
werden sollen.
 WIE WIRD DIE PRODUKTSICHERHEIT
BEWERTET?
Unsere Haut ist das Organ mit der größten
Expositionsfläche. Als wirksame Barriere
schützt sie uns vor dem Eindringen von Krankheitserregern, Partikeln usw. Allerdings ist
die Abwehr chemischer Stoffe durch die Haut
nicht in jedem Fall wirkungsvoll – einige davon bleiben eventuell nicht nur teilweise auf
der Hautoberfläche zurück, sondern gelangen
über die Haut auch in unseren Körper. Chemische Stoffe können auch über den Mund
oder die Lunge in unseren Körper gelangen,
zum Beispiel über bestimmte Mund- oder
Lippenpflegeprodukte sowie Sprays und
Aerosolprodukte. Da wir Körperpflege- und
Kosmetikprodukte sehr häufig verwenden
und direkt auf unsere Haut auftragen, sind
strenge Sicherheitsbewertungen zu unserem
Schutz als Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich.
Das Verfahren zur Bewertung der Sicherheit
kosmetischer Mittel ist äußerst gründlich;
dabei werden detaillierte Angaben zu den
physikalischen und chemischen Eigenschaften eines Inhaltsstoffs, seinen potenziellen
schädlichen Wirkungen und der Exposition
der Verbraucher gegenüber derartigen Produkten berücksichtigt. Die Bewertung soll
vor allem sämtliche mit gefährlichen Chemikalien verbundenen Sicherheitsrisiken
ausschließen – solche Stoffe können Krebs
verursachen, Genmutationen auslösen oder
die Fortpflanzung beeinträchtigen, oder sie
können im Körper verbleiben und sich dort
im Laufe der Zeit ansammeln. Nanomaterialien (unlösliche oder im Körper verbleibende Teilchen im Größenbereich von 1 bis
100 Nanometer) können andere schädliche
Wirkungen haben als dieselben chemischen
Stoffe, die nicht in Form von Partikeln eingesetzt werden. Bei der Sicherheitsbewertung
wird ebenfalls darauf geachtet, dass die chemischen Inhaltsstoffe ausreichend rein sind
und keine unzulässigen Verunreinigungen
aufweisen, die die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinträchtigen
könnten. Besonderes Augenmerk wird auch
auf die Sicherheit bestimmter, möglicherweise stärker gefährdeter Bevölkerungsgruppen gelegt – dazu zählen Säuglinge, Kinder und Schwangere sowie Personengruppen,
die den Chemikalien in Kosmetikprodukten
aufgrund ihres Berufes stärker ausgesetzt
sein können wie die Mitarbeiter von Schönheitssalons und Friseure.
Die Bewertung der Sicherheit kosmetischer Produkte setzt Daten über mögliche
schädliche Wirkungen der Inhaltsstoffe voraus. Lange Zeit wurde die toxikologische Untersuchung chemischer Stoffe im Tierversuch
durchgeführt. Seit Juli 2013 ist es in Europa
jedoch verboten, kosmetische Inhaltsstoffe
an Tieren zu testen oder kosmetische Mittel
in Verkehr zu bringen, deren Bestandteile im
Tierversuch getestet wurden. Daher werden
bei der Sicherheitsbewertung zunehmend
Daten zugrunde gelegt, die ohne Tierversuche gewonnen wurden (Zellkulturen, Modellrechnungen usw.).
Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit
Der SCCS gibt nur dann eine befürwortende Stellungnahme ab, wenn den
Experten ausreichende Nachweise für
die Sicherheit vorliegen und sie folglich für die geplanten Verwendungen
des Produkts ausschließen können,
dass ein Risiko für die Gesundheit
der Verbraucherinnen und Verbraucher besteht. So hat die Europäische
Kommission beispielsweise das Inverkehrbringen von 100 Haarfärbemitteln
genehmigt, während sie 180 andere
auf der Grundlage der Empfehlung
des SCCS oder mangels Nachweis der
Sicherheit verboten hat.
Daher ist es beruhigend zu wissen,
dass die Inhaltsstoffe in Europa eine
strenge Sicherheitsbewertung und
Zulassung durchlaufen, bevor sie in
Kosmetikprodukten verwendet werden
dürfen – auch wenn die meisten Menschen sich keinerlei Gedanken darüber
machen. Dies zeugt vom Vertrauen,
dass sie nicht nur in die von ihnen gekauften und verwendeten Kosmetika
setzen, sondern auch in die Behörden,
die diese Produkte regulieren, und in
die Hersteller dieser Produkte.
 WO FINDE
INFORMATIONEN?
ICH
WEITERE
Näheres zur Arbeit des SCCS finden Sie
unter folgendem Link:
https://ec.europa.eu/health/scientific_
committees/consumer_safety_en
Die aktuellen sowie die früheren wissenschaftlichen Stellungnahmen des
SCCS können Sie hier abrufen:
https://ec.europa.eu/health/scientific_
committees/consumer_safety/opinions_
en
Das vorliegende Informationsblatt
stützt sich auf die Stellungnahmen
des unabhängigen Wissenschaftlichen
Ausschusses „Verbrauchersicherheit“
(SCCS).
März, 2017