Stolpersteine - Zusatzleistungen und Abgaben Inhaltsübersicht 1. 2. 3. 4. Allgemeines Lohnsteuer und Sozialversicherung Freigrenze und Freibetrag Zusatzleistungen Information 1. Allgemeines Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers können für die Beteiligten von großem Nutzen sein. Der Mitarbeiter erhält aus seinem Arbeitsverhältnis zusätzliche Vorteile, das Unternehmen fördert u.a. Betriebstreue und Motivation. Häufig gibt es jedoch Zweifel, ob und in welchem Umfang aus solchen Zuwendungen Steuern und Sozialabgaben anfallen. Teilweise werden auch Optimierungsmodelle angeboten, die helfen sollen, Abgaben zu sparen. Lesen Sie, wie sie die Vorteile nutzen können und was unbedingt zu beachten ist. 2. Lohnsteuer und Sozialversicherung Es gilt der Grundsatz: Für zusätzliche Vergütungen, die lohnsteuerfrei sind, sind auch keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen ( § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV ). Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber die Bezüge mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum lohnsteuerfrei belässt. Wird die Steuerfreiheit erst im Nachhinein geltend gemacht, bleibt es bei der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Erhebt der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum bei Zulagen, Zuschüssen und ähnlichen Einnahmen pauschal nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 , Abs. 2 EStG oder § 40b EStG , führt dies ebenfalls zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ( § 1 Abs. 1 S. 2 SvEV ). Voraussetzung ist außerdem, dass diese Bezüge nicht individuell beim einzelnen Arbeitnehmer versteuert werden. Es reicht also nicht aus, dass die Pauschalversteuerung rechtlich zulässig ist; Beitragsfreiheit tritt nur ein, wenn der entsprechende Entgeltbestandteil bei der jeweiligen Abrechnung tatsächlich pauschal versteuert wurde. Eine im Nachhinein erfolgte Pauschalversteuerung wirkt sich nach einer Vereinbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger nur bis zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung aus. Diese ist spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres zu erstellen ( § 41b EStG ). Andere Rechtsgrundlagen für die Pauschalbesteuerung führen nicht zur Beitragsfreiheit und haben auch keinen Einfluss auf die Beurteilung der Versicherungspflicht. Für die Steuerfreiheit bzw. die Zulässigkeit der Pauschalversteuerung muss es sich um eine Leistung handeln, die "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinzukommt". Dazu vertritt der BFH die Auffassung, dass es sich um freiwillige Leistungen handeln muss. Praxistipp: Das BMF geht jedoch darüber hinaus und erkennt alle zweckbestimmten Leistungen an, die zu dem Arbeitslohn hinzukommen, den der Betrieb aus anderen Gründen schuldet (BMF-Schreiben vom 22.05.2013 – IV C 5 – S 2388/11/10007-02). Es kann sich auch um Zahlungen handeln, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Lediglich Umwandlungen von regulärem Gehalt in Zusatzleistungen werden nicht anerkannt. Eine zusätzliche Leistung liegt aber vor, wenn sie unter Anrechnung auf eine andere freiwillige Sonderzahlung, z.B. freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld, erbracht wird. Bei bestimmten Leistungen des Betriebes gilt das Zusätzlichkeitserfordernis allein für das Sozialversicherung- nicht aber für das Steuerrecht (z.B. verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung). Darüber hinaus kennt bei manchen Leistungen weder das Steuer- noch das Sozialversicherungsrecht das Zusätzlichkeitserfordernis (z.B. Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung). In diesen Fällen wird in der Regel auch bei Entgeltumwandlungen Beitragsfreiheit anerkannt (weitere Einzelheiten 1 © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 siehe auch die Stellungnahme der OFD Nordrhein-Westfalen vom 09.07.2015 – Kurzinfo LSt 05/2015). Zu dem Zusätzlichkeitserfordernis siehe auch das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.05.2016 – L 11 R 4048/15 . Danach wirkt sich eine arbeitsvertraglich vereinbarte Verringerung des Barlohns unter im Gegenzug gewährter lohnsteuerfreier und pauschal besteuerter weiterer Leistungen auch auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus. Durch die Absenkung der Barvergütung sind die Lohnabzüge geringer. Soweit die Sachleistungen wie Tankgutscheine, Restaurantschecks, Erholungsbeihilfen, Kinderbetreuungszuschüsse etc. lohnsteuerfrei sind bzw. diese bereits mit den richtigen Sachbezugswerten versteuert wurden, dürfen darauf keine Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Nach dem Urteil ist die Änderung der Arbeitsverträge auch für das Beitragsrecht der Sozialversicherung zu beachten; es handle sich nicht um eine reine Lohnverwendungsabrede. Lediglich für einen Teil der vereinbarten Leistungen (wie eine Reinigungspauschale und Personalrabatte) lagen die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit nicht vor. Revision hat das LSG Baden-Württemberg nicht zugelassen. Praxistipp: Dies ermöglicht einerseits die Einsparung von Lohnnebenkosten; andererseits erhalten die Arbeitnehmer unterm Strich netto mehr. Dies zieht jedoch zwangsläufig für die Mitarbeiter geringe Sozialleistungen (z.B. bei der Rente, Arbeitslosigkeit, oder Krankengeldbezug) nach sich. Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung ist teilweise unmittelbar im Gesetz geregelt (z.B. für Betriebsveranstaltungen in § 40 Abs. 2 EStG ), zum Teil muss aber auch das Betriebsstättenfinanzamt zustimmen ( § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ). Praxistipp: Da die steuerliche und beitragsrechtliche Behandlung der Bezüge teilweise detailliert geregelt ist, sollten sie diese im Zweifel genau prüfen und sich ggf. beim Finanzamt oder der Krankenkasse erkundigen. Der Arbeitnehmer kann eine vermeintlich unberechtigte Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen nicht in Form einer Leistungsklage vor den Arbeitsgerichten geltend machen (BAG, 09.08.2016 – 9 AZR 417/15) . 3. Freigrenze und Freibetrag Die beiden Begriffe müssen sehr sorgfältig unterschieden werden. Wird eine Freigrenze überschritten, führt dies zur Abgabenpflicht für die gesamte Zuwendung. Beispiel: Sonstige Sachbezüge sind nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG FG Baden-Württemberg, 04.08.2016 – 10 K 2128/14 nicht als Arbeitslohn anzusehen, wenn ihr Wert einschließlich Verpackungs- und Versandkosten () nach Abzug evtl. Eigenbeteiligungen die Bagatellgrenze von 44 EUR im Monat nicht überschreitet. Unter die Regelung fallen die meisten Sachleistungen. Erhält ein Mitarbeiter solche Sachbezüge im Wert von 44,01 EUR im Monat, werden aus dem gesamten Betrag Abgaben fällig. Erhält der Mitarbeiter verschiedene Sachbezüge, sind diese zu addieren. Die Freigrenze kann also nur einmal angewandt werden. Außerdem handelt es sich um einen Monatsbetrag; wird er in einem Monat nicht ausgeschöpft, dann der Rest nicht übertragen werden. Bei Freibeträgen dagegen bleibt es bis zu dem festgelegten Wert bei der Abgabenfreiheit, auch wenn die Zuwendung höher ist. Beispiel: 2 © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 Ein Übungsleiter erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Vergütung von 400 EUR; es besteht Versicherungspflicht. Nach § 3 Nr. 26 EStG gilt ein Freibetrag von 2.400 EUR jährlich, 200 EUR monatlich. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind daher aus 200 EUR monatlich zu berechnen. 4. Zusatzleistungen Die folgende Tabelle enthält einen Überblick über die wichtigsten Zusatzleistungen. Für die Besteuerung bzw. die Beitragspflicht im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, von Reisekosten und für Firmenwagen gelten differenzierte Regelungen; siehe dazu die Beiträge im Arbeitsrechts-Lexikon. Bezug Freigrenze und Freibetrag Option Hinweise/ Praxistipps Pauschalversteuerung Aktienoptionen Freibetrag: 360 EUR jährlich Option bezieht sich darauf, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder danach Aktien des Unternehmens zu einem festgelegten, günstigen Kurs zu erwerben. Macht der Mitarbeiter davon Gebrauch, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser bemisst sich nach dem Kurswert der Aktie z. Zt. des Kaufes abzüglich des gezahlten Preises. Bei handelbaren Optionen sind Besonderheiten zu beachten. Siehe auch Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Annehmlichkeiten (Getränke und Genussmittel, die dem Arbeitnehmer zum Verzehr im Betrieb überlassen werden (z.B. Kaffeeautomat, Getränke und Gebäck bei Besprechungen) Freigrenze: Kein Höchstbetrag – in vollem Umfang steuerfrei Muss angemessen sein und darf nicht zur Bereicherung des Mitarbeiters führen. Anwesenheitsprämie Aufmerksamkeiten (Geschenke aus persönlichen Anlässen, Speisen bei außergewöhnlichen Einsätzen im betrieblichen Interesse) 3 Wird gezahlt, wenn der Mitarbeiter nicht oder nur wenig wegen Krankheit ausgefallen ist. Es handelt sich um steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. In der Sozialversicherung liegt in der Regel eine Einmalzahlung vor. Siehe auch Anwesenheitsprämie – Allgemeines. Freigrenze: 60,00 EUR je Geschenk © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 Maßgebend ist der Bruttobetrag. Kann mehrfach im Jahr genutzt werden. Gilt nicht für Geldzuwendungen. BahnCard Steuerfrei, wenn sie für Dienstreisen angeschafft wird und die Ersparnis für das Unternehmen die Anschaffungskosten der Karte übersteigt. Mitarbeiter kann dann die Karte auch für private Reisen nutzen. Belegschaftsrabatte (Bezug Freibetrag: 1.080 EUR von Waren des jährlich Unternehmens zum Sonderpreis) Vom Preis kann der Bewertungsabschlag von 4 Prozent und ggf. ein üblicher Rabatt für den Endverbraucher abgezogen werden. Alternativ kann auch der nachgewiesene, günstigste Marktpreis angesetzt werden. Belege zur Ermittlung des Endpreises bei den Lohnunterlagen aufbewahren. Begünstigt sind Waren oder Dienstleistungen, die nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Vorteil beschränkt sich auf die Partner des jeweiligen Arbeitsvertrages (nicht z. B. auf Tochterunternehmen innerhalb eines Konzerns) – siehe aber FG München, 30.05.2016 – 7 K 428/15 . Beratungs- und Freibetrag: 600 EUR jährlich Betreuungskosten, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (Vermittlung von Betreuungspersonal für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, Notbetreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen erforderlich wird). Regelung gilt ab 01.01.2015 ( § 3 Nr. 34a EStG ).Gilt auch für Dienstleistungen, die von Fremdfirmen angeboten werden.Zweckbestimmung der Aufwendungen ist durch entsprechende Belege im Lohnkonto nachzuweisen. Betriebsveranstaltungen (Ausflüge, Feiern) Freibetrag: 110 EUR jährlich je Mitarbeiter. Sachzuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen bis zu 60 EUR pro Mitarbeiter sind in die Gesamtkosten einzubeziehen. Übersteigender Betrag kann mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Bußgelder – Übernahme 4 Freibetrag gilt für maximal zwei Veranstaltungen jährlich. Siehe auch Betriebsausflug/ Betriebsfeier Urteil des BFH vom © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 durch Arbeitgeber Darlehn an Mitarbeiter 14.11.2013 – VI R 36/12 : Grundsätzlich Arbeitslohn, daher: Steuer- und SV-pflichtig. Ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 – L 4 KR 358/10 . Frühere, abweichende Rechtsprechung wurde aufgegeben. Möglich als Sachzuwendung, soweit die Voraussetzungen des § 37b EStG erfüllt sind. Geldwerter Vorteil ist aber bei eigenen Arbeitnehmern beitragspflichtig in der Sozialversicherung (siehe auch § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 14 SvEV ). Nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist auch eine Pauschalversteuerung mit Genehmigung des Finanzamtes möglich; führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung (§ Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SvEV). (Elektro)Fahrrad, das dem Mitarbeiter auch für privaten Fahrten gestellt wird 5 Bei günstigeren Konditionen als marktüblich muss die Differenz zwischen marktüblichem und tatsächlichem Zins versteuert/ verbeitragt werden. Der marktübliche Zins kann um 4 Prozent verringert werden. Liegt der verbleibende Vorteil unter 44 EUR monatlich, fallen keine Abgaben an. Dabei sind ggf. weitere Sachzuwendungen zu berücksichtigen. Sonderregelungen für die Ermittlung des Zinsvorteils gelten, wenn der Arbeitgeber Darlehn überwiegend an betriebsfremde Dritte vergibt.Einzelheiten siehe das BMF-Schreiben vom 19.05.2015 – IV C 5 – S 2334/07/0009; Aufzeichnungspflicht beachten! Versteuerung nach den Regeln für Dienstfahrzeuge (monatlich 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, wenn das Fahrzeug nicht als Kfz. einzustufen ist). Andernfalls gelten die Regelungen für Dienstfahrzeuge. Für Fahrten zum Betrieb gilt die 0,03 % Regelung zusätzlich nur, wenn ein E-Bike verkehrstechnisch als Kraftfahrzeug behandelt wird. In diesem Fall können auch zusätzlich die Steuervorteile im Rahmen der Elektromobilität angewandt werden – siehe dort. Siehe hierzu auch OFD Nordrhein-Westfalen, © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 03.05.2016 – Kurzinfo LSt 1/2016. Die Freigrenze für Sachbezüge kann nicht zusätzlich angewandt werden. Elektromobilität (Förderung) Wird eine Ladestation unentgeltlich oder verbilligt an den Mitarbeiter übereignet, kann der geldwerte Vorteil mit 25 % pauschal versteuert werden ( § 40 Abs. 2 EStG ). Pauschalversteuerung löst auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Entgeltumwandlung zu Freibetrag: jährlich 4 % der Gunsten einer betrieblichen Beitragsbemessungsgrenze Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung (2017 = 3.048 EUR, monatlich 254,00 EUR). Zusätzlich können bei Neuverträgen 1.800 EUR steuerfrei bleiben. Erholungsbeihilfen, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden 6 Freibetrag: Zur Abwehr oder Heilung von Berufskrankheiten: unbegrenzt steuerfrei. Bei Kuraufenthalt des Mitarbeiters zur Wiederherstellung der Arbeitskraft als Beihilfe bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei. Darf der Arbeitnehmer sein Elektroauto im Betrieb kostenfrei aufladen, ist dieser Vorteil steuerfrei. Dies gilt auch, wenn dem Arbeitnehmer eine Ladestation zur privaten Nutzung ausgeliehen wird ( § 3 Nr. 46 EStG ). Dies gilt auch für das Aufladen von Dienstfahrzeugen, die auch privat genutzt werden können. Voraussetzung für die Steuervorteile ist, dass die Leistung zusätzlich zu der geschuldeten Vergütung erbracht wird (keine Entgeltumwandlung möglich). Steuerfreiheit gilt auch für Mitarbeiter von "verbundenen Unternehmen" (Leiharbeitnehmer). Voraussetzungen: Versorgungsleistungen sind zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt und werden erst bei Eintritt des Risikos fällig. Die Anwartschaft muss wertgleich zu der Entgeltumwandlung sein. Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für den Freibetrag von 3.048 EUR, nicht aber für den zusätzlichen Steuerfreibetrag bei Neuverträgen von 1.800 EUR. Jährlich bis 156 EUR für Abwälzung der Mitarbeiter, 104 EUR für Pauschalsteuer auf den seinen Ehepartner und Arbeitnehmer ist zulässig. 52 EUR für jedes Kind können mit 25 Prozent pauschalversteuert werden.Sind die Leistungen höher, ist eine individuelle Versteuerung des gesamten Betrages erforderlich. Beihilfe muss entweder innerhalb von drei Monaten vor oder nach © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 dem Urlaub des Mitarbeiters gezahlt werden oder der Mitarbeiter muss schriftlich erklären, dass er das Geld für den Urlaub verwendet. Essensmarken/ freie oder verbilligte Mahlzeiten, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden Fahrtkostenzuschüsse, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich zum geschuldeten 7 Freigrenze: Mahlzeiten im Betrieb sind mit den amtlichen Sachbezugswerten anzusetzen. Essensmarke ist nicht mit dem tatsächlichen Wert, sondern ebenfalls mit dem amtlichen Sachbezugswert (2017 = 3,17 EUR für Mittagessen) zu versteuern. Der Wert der einzelnen Marke darf (2017) nicht mehr als 6,27 EUR pro tatsächlichem Arbeitstag betragen.Voraussetzungen siehe auch BMF-Schreiben vom 24.02.2016 – IV C 5 – S 2334/08/10006). Pauschalversteuerung mit 25 Prozent möglich, wenn Mahlzeiten nicht als Entgelt vereinbart sind. Gilt auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte nach Ablauf von drei Monaten vom Arbeitgeber oder einem Dritten zur Verfügung gestellt werden. Wert der Mahlzeit darf 60 EUR nicht übersteigen. Siehe auch die Schreiben des BMF vom 16.12.2014 – IV C 5 – S 2334/14/10005 und vom 05.01.2015 – IV C 5 – S 2334/08/10006. Unentgeltliche Verpflegung ist kein lohnsteuerpflichtiger und damit beitragspflichtiger Arbeitslohn, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer kostenfreien Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt (FG Hamburg, 17.09.2015 – 2 K54/15) . Regelung gilt auch, wenn statt Papier-Essensmarken ein elektronisches System verwendet wird (BMF-Schreiben vom 24.02.2016 – IV C 5 – S 2334/08/10006). Gilt auch, wenn keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und der Abgabestelle der Mahlzeit bestehen (vgl. auch Schreiben OFD Frankfurt, v. 11.07.2016 – S 2334 A -30St 211). Pauschalversteuerung mit 15 Prozent, bis maximal arbeitstäglich 0,30 EUR je Entfernungskilometer. Es darf keine individuelle Versteuerung erfolgen, wenn die Pauschalversteuerung durchgeführt wird. Hinsichtlich der Zuordnung einer © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 Arbeitslohn erbracht werden Fort- und Weiterbildungskosten Zur Ermittlung der maßgebenden Entfernung siehe BFH, 24.09.2013 – VI R 20/13 . Maßgebend kürzeste Verbindung (Ausnahme: Mitarbeiter benutzt regelmäßig eine offensichtlich Verkehrsgünstigere Verbindung. Nebenkosten, wie z.B. Mautgebühren dürfen nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Kosten öffentlicher Verkehrsmittel können in vollem Umfang pauschal versteuert werden. Übernahme solcher Kosten führt nicht zur Steuerpflicht, soweit die Bildungsmaßnahme im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Fahrpreisermäßigung zu § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 1 Abs. 1 Nr. 2 SvEV siehe die BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 19/12 R und 20/12 R . Siehe zur aktuellen Rechtslage § 23a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB IV i.d.F. des Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB IV vom 15.04.2015 (BGBl I. Nr. 15 S. 583). Siehe Arbeitgeber – Übernahme von Studiengebühren; R 19.7 LStR Geldbuße – Übernahme durch Arbeitgeber Siehe unter Verwarnungsgelder Gesundheitsförderung, Freibetrag: Bis 500 EUR Leistungen des jährlich pro Mitarbeiter Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden ( § 3 Nr. 34 EStG ) Angebot muss von Zweck, Qualität und Zielen her den Anforderungen der §§ 20 (jetzt) 20 b , 20a SGB V entsprechen. Handelt es sich um ein zertifiziertes Präventionsangebot i.S.d. § 20 Abs. 2 SGB V , ist eine Einzelfallprüfung durch das Finanzamt nicht erforderlich (Bundestags-Drucksache 18/4282, S. 26). Übernahme von Beiträgen von Sportvereinen oder Fitnessstudios bzw. Zuschüsse dazu sind nicht begünstigt. Gruppenzusatzversicherung Freigrenze: 44,00 EUR monatlich (bis 31.12.2013) – seit 01.01.2014 kann Freigrenze nicht mehr angewandt werden. Zur Klärung, ob Sachlohn vorliegt, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann, ist unter 8 Mit Genehmigung des Finanzamtes ist eine Pauschalversteuerung möglich, wenn Beiträge als "sonstige Bezüge" jährlich gezahlt werden und je Arbeitnehmer den Wert von 1.000 EUR nicht übersteigen ( § 40 Abs. 1 EStG ). Bei Unfallversicherung, wenn die Prämie ohne © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 Siehe auch Schreiben BMF vom 10.10.2013 – IV C 5 – S 2334/13/10001. Steuerpflicht besteht danach ohne Rücksicht darauf, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist. Zu dieser Frage ist unter dem Az. VI R 13/16 ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig. dem Az. VI R 13/16 ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig. Heimarbeitsplatz Versicherungssteuer durchschnittlich 62 EUR jährlich nicht übersteigt ( § 40b Abs. 3 EStG ). Es besteht dann auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Anmietung eines Raumes durch den Arbeitgeber in der Wohnung oder im Haus des Arbeitnehmers, das dieser zur Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt. Erforderlich ist, dass • ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen wird; • für den Mitarbeiter im Unternehmen kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist; • der Arbeitgeber hat für andere Mitarbeiter, die nicht über geeignete Räume verfügen, bei Dritten Räume angemietet; • es besteht eine detaillierte Vereinbarung über die Nutzung der Räume. In diesem Fall liegt kein Arbeitsentgelt vor; der Mitarbeiter hat aber Einnahmen aus Vermietung. Incentivreisen Jobticket 9 Freigrenze: 44 EUR (Sachbezug) monatlich. R 8.1 (3) LStR beachten!Bei Geltung des Tickets für einen längeren Zeitraum ist das Überschreiten der Grenze ggf. unschädlich (siehe Verfügung des Bayrischen Landesamtes für Steuern vom 12.08.2015 – S 2334.2.1-98/5 St 32). Dies gilt, wenn Monatstickets jeden Monat ausgehändigt 30 Prozent Pauschalsteuer bei Zuwendungen bis 10.000 EUR pro Mitarbeiter und Jahr. Siehe zur Pauschalbesteuerung auch BMF-Schreiben vom 19.05.2015, IV C 6 S 2297-b/14/10001 .Trotz Pauschalsteuer volle Beitragspflicht zur SV. Ausnahmsweise kein Arbeitslohn, wenn die Teilnahme im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Pauschalversteuerung mit 15 Prozent möglich (siehe § 40 Abs. 2 S. 2 EStG ). Löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 EStG ist auch eine Pauschalversteuerung mit Genehmigung des Finanzamtes möglich. Grundsätzlich handelt es sich um einen steuer- und beitragspflichtigen Sachbezug ( § 8 Abs. 2 S. 11 EStG ). Kein geldwerter Vorteil und daher keine Steuer- und Beitragspflicht, wenn das Ticket zu dem mit dem Verkehrsträger vereinbarten Preis überlassen wird – ggf. unter Weitergabe von ausgehandelten Rabatten. Sonderregelungen gelten für © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 oder monatlich freigeschaltet werden. Weitere Sachbezüge sind auf die Freigrenze anzurechnen. Jubiläumszuwendungen Arbeitnehmer eines Verkehrsträgers ( § 8 Abs. 3 EStG ). 30 Prozent Pauschalsteuer bei Sachzuwendungen im Wert bis 10.000 EUR. Bei Bezügen bis 1.000 EUR pro Arbeitnehmer ist eine Pauschalversteuerung mit einem besonderen Pauschalsteuersatz möglich. Möglich bei Bezügen bis 1.000 EUR pro Arbeitnehmer mit einem besonderen Pauschalsteuersatz. Grundsätzlich voll zu versteuern; es besteht Beitragspflicht. Bei Pauschalversteuerung auch Beitragsfreiheit, soweit keine einmalige Zuwendung vorliegt. Soweit Arbeitslohn für mehrere Jahre vorliegt, kann § 34 EStG angewandt werden. Kinderbetreuungskosten/ Kindergartenzuschüsse, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden Bei Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung unbegrenzt steuer- und beitragsfrei. ( § 3 Nr. 33 EStG ). Regelung gilt auch bei Barzuschuss. Siehe auch Kostenzuschuss für Kindergartenplatz. Parkplatz – unentgeltliche Überlassung Stellt der Arbeitgeber auf dem Firmengelände oder in der Umgebung dem Mitarbeiter kostenfrei einen Parkplatz zur Verfügung, liegt kein steuerund beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor (FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4176/02) . Anders ist die Rechtlage, wenn der Betrieb dem Arbeitnehmer die Parkgebühren an der ersten Tätigkeitsstätte erstattet. Dann fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Werden bei Dienstreisen die Parkgebühren erstattet, besteht Steuer- und Beitragsfreiheit ( R 9.8 LStR 2015 , R 9.8 LStR 2011 ). Personalrabatte, die der Betrieb auf seine Waren oder Dienstleistungen seinen Mitarbeitern gewährt. PC/Handykosten, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn 10 Freibetrag: 1.080 EUR je Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei. Siehe "Belegschaftsrabatte" Bei unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung oder Zuschuss für die © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 Bei leihweiser Überlassung zur privaten Nutzung steuerfrei. erbracht werden Internetnutzung: Pauschalversteuerung mit 25 Prozent ( § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG ). Rabatte durch Fremdfirmen Sachzuwendungen allgemein Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer. 11 Arbeitslohn und damit steuerund beitragspflichtig nur, wenn sie eine Gegenleistung für die Arbeit des Mitarbeiters sind und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Dafür spricht, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung der Preisvorteile aktiv mitgewirkt hat. Schreiben BMF vom 20.01.2015 – IV C 5 – S 2360/12/10002. Anwendbar ist die Freigrenze von 44 EUR monatlich für Sachbezüge. Freigrenze: 44,00 EUR monatlich ( § 8 Abs. 2 S. 11 EStG ). Verschiedene Sachzuwendungen sind zu addieren. Ob Barlohn oder Sachbezug vorliegt, entscheidet sich danach, ob der Arbeitnehmer lediglich die Sache selbst beanspruchen kann oder er einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber ihm anstelle der Sache deren Wert in Geld ausbezahlt. In diesem Fall liegt auch dann kein Sachbezug vor, wenn ihm der Arbeitgeber tatsächlich eine Sache zukommen lässt. Möglich sind auch zweckgebundene Zuschüsse. Bei Prüfung der Freigrenze sind auch evtl. Verpackungs- und Versandkosten zu berücksichtigen ( FG Baden-Württemberg, 04.08.2016 – 10 K 2128/14 ). Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG mit einem Pauschalsteuersatz von 30 Prozent möglich. Voraussetzung: Sachzuwendung führt beim Empfänger dem Grunde nach zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften. Entscheidung zur Erhebung der Pauschalsteuer kann für Arbeitnehmer und © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 Streuwerbeartikel bis zum Nettowert von 10 EUR begründen keine Steuerpflicht. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Aufmerksamkeit (siehe dort) handelt. Einzelheiten siehe BFM-Schreiben vom 19.05.2015 – IV C 6 S 2297-b/14/10001; siehe auch § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 14 SvEV . Nichtarbeitnehmer unabhängig voneinander durch Abgabe der entsprechenden Lohnsteueranmeldung ausgeübt werden (BFH, 15.06.2016 – VI R 54/15) . Entscheidung kann nach dem Urteil später wieder rückgängig gemacht werden (anders bisher BMF-Schreiben 19.05.2015 – IV C 6 S 2297-b/14/10001. Sonstige Sachbezüge (z.B. Dienstwohnung, Belobigungsprämien, Fahrpreisermäßigungen etc.) Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 1 S. 1 EStG möglich, Siehe dazu auch BSG, 17.12.2014 – B 12 KR 19/12 R . Bei Pauschalbesteuerung auch Beitragsfreiheit, soweit kein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt( § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SvEV ) Stromkosten, private Zuschuss ist möglich, mit der Auflage, dass der Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise verwendet wird. Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer erforderlich! Alternative: Betrieb schließt Vereinbarung mit dem Stromanbieter. Freigrenze: 44,00 EUR monatlich. BFH, 11.11.2010 – VI R 27/09 , IWW-Abruf Nr. 110548.Bei Freigrenze sind alle Sachzuwendungen zu addieren. Tankgutscheine Freigrenze: 44,00 EUR monatlich – gilt nicht für Barzuwendungen Bei Freigrenze sind alle Sachzuwendungen zu addieren. Trinkgelder Freigrenze: Steuerfrei nach § 3 Nr. 51 EStG Um Trinkgeld handelt es sich, wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit von Dritten eine freiwillige Leistung erhalten, darauf jedoch keinen Rechtsanspruch haben (BFH, 18.06.2015 – VI R 37/14) . Es besteht Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ( § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV ). Ausnahme gilt für Zahlungen an die Mitarbeiter der Spielbank (siehe BFH, 18.12.2008 – VI R 49/06 , 18.06.2015 – VI R 37/14 ). Unfallversicherung 12 Pauschalbesteuerung möglich unter den Voraussetzungen des >>> § 40b Abs. 3 EStG . Siehe auch R 40.1 LStR © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 Siehe auch unter Gruppenzusatzversicherung. Grundsätzlich liegt bei über den Betrieb abgeschlossenen Gruppenunfallversicherungen 2015 . Löst ein vermögenswerter Vorteil Beitragsfreiheit in der vor, der als steuer- und Sozialversicherung aus. sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn anzusehen und grundsätzlich individuell zu versteuern ist. Steht dem Mitarbeiter gegen den Versicherer ein eigener Leistungsanspruch zu, ist die anteilige Prämie bereits zur Zeit der Zahlung als Arbeitslohn anzusehen. Ist das nicht der Fall, entsteht die Steuer- und Beitragspflicht erst im Leistungsfall. Die Versicherungsleistung ist dann als Arbeitslohn anzusehen, begrenzt auf die bis dahin gezahlten anteiligen Versicherungsprämien. Die 44-EUR Freigrenze ist nicht anwendbar, da Barlohn und kein Sachbezug vorliegt. Kein Arbeitslohn liegt vor für Prämienteile, mit denen Unfälle auf Dienstreisen abgesichert sind. Insoweit handelt es sich um Reisenebenkosten. Verwarnungsgelder – Übernahme durch Arbeitgeber Urteil des BFH, 14.11.2013 – VI R 36/12 : Grundsätzlich Arbeitslohn: Daher Steuerund SV-pflichtig. Ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 – L 4 KR 358/10 .Frühere, abweichende Rechtsprechung wurde aufgegeben. Gilt auch für Geldbußen wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht (BFH, 22.07.2008 – IV R 47/06). Werbungskostenersatz Es liegt grundsätzlich steuerund sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vor. Ausnahmen gelten bei Erstattung von Umzugskosten, Reisekosten, Mehrkosten für doppelte Haushaltsführung, typischer Berufskleidung und Werkzeuggeld vor. Dafür ist auch eine Entgeltumwandlung zulässig, soweit sie vor Entstehung des Erstattungsanspruchs vereinbart wurde. 13 © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017 Wohnung – Überlassung durch den Arbeitgeber 14 Mitarbeiter unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, liegt ein vermögenswerter Vorteil vor, der steuerpflichtig und beitragspflichtig in der Sozialversicherung ist. Abzugrenzen davon ist der Sachbezug "Unterkunft"; für den der amtliche Wert ( § 2 Abs. 3 SvEV ) anzusetzen ist. Eine Wohnung umfasst mehrere abgeschlossene Räume, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist die tatsächliche der ortsüblichen Miete gegenüberzustellen, ggf. sind die Werte der SvEV anzusetzen ( § 2 Abs. 4 SvEV ). © 2017 aok-business.de - PRO Online, 25.04.2017
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