COM(2017) 113 final

Rat der
Europäischen Union
Brüssel, den 8. März 2017
(OR. en)
7060/17
CORDROGUE 35
SAN 90
ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Absender:
Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor, im Auftrag des Generalsekretärs
der Europäischen Kommission
Eingangsdatum:
Empfänger:
6. März 2017
Herr Jeppe TRANHOLM-MIKKELSEN, Generalsekretär des Rates der
Europäischen Union
Nr. Komm.dok.:
COM(2017) 113 final
Betr.:
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT Bericht über die Ex-post-Bewertung des Programms
„Drogenprävention und -aufklärung“ (2007-2013)
Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 113 final.
Anl.: COM(2017) 113 final
7060/17
/ar
DGD 2C
DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 6.3.2017
COM(2017) 113 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT
Bericht über die Ex-post-Bewertung des Programms „Drogenprävention und
-aufklärung“ (2007-2013)
DE
DE
INHALT
1
EINLEITUNG ............................................................................................................. 3
1.1
ZWECK DES BERICHTS .......................................................................................... 3
1.2
METHODIK UND INFORMATIONSQUELLEN..................................................... 3
1.3
ÜBERBLICK ÜBER DAS PROGRAMM.................................................................. 3
2
3
ERGEBNISSE DER BEWERTUNG .......................................................................... 8
2.1
RELEVANZ DES PROGRAMMS ............................................................................. 8
2.2
KOHÄRENZ UND KOMPLEMENTARITÄT .......................................................... 9
2.3
WIRKSAMKEIT ....................................................................................................... 11
2.4
NACHHALTIGKEIT UND ÜBERTRAGBARKEIT .............................................. 14
2.5
EFFIZIENZ UND VEREINFACHUNGSPOTENZIAL........................................... 16
2.6
EUROPÄISCHER MEHRWERT ............................................................................. 22
SCHLUSSFOLGERUNGEN .................................................................................... 26
2
3
1
EINLEITUNG
1.1
ZWECK DES BERICHTS
Der Beschluss zur Auflegung des Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ (DPIP) sieht vor,
dass die Kommission eine Ex-post-Bewertung für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorlegt. 1 Diese
Bewertung 2 wurde durch einen unabhängigen externen Bewerter mit Unterstützung der zuständigen
Kommissionsmitarbeiter erstellt.
Der vorliegende Bericht beruht auf dieser Bewertung. Der Aufbau des Berichts folgt den wichtigsten
Bewertungskriterien und den entsprechenden Fragen. Diese Kriterien umfassen Relevanz, Kohärenz
und
Komplementarität, Wirksamkeit, Wirkung und Nachhaltigkeit, Effizienz und
Vereinfachungspotenzial sowie den europäischen Mehrwert.
1.2
METHODIK UND INFORMATIONSQUELLEN
Diese abschließende Bewertung des DPIP stützt sich auf Folgendes:
• umfassende Auswertung der verfügbaren Dokumente zu allen 51 maßnahmenbezogenen
Finanzhilfen und Betriebskostenzuschüssen, die durch das Programm im Zeitraum 2007-2013
finanziert wurden;
• Auswertung der Programmdokumentation, z. B. des Beschlusses zur Auflegung des
Programms, der Jahresarbeitsprogramme und der Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen für Finanzhilfen und öffentliche Aufträge;
• Auswertung sonstiger online verfügbarer Informationen, z. B. EU-Strategiedokumente,
Websites und Gründungsbeschlüsse verwandter EU-Programme;
• quantitative Analyse der 51 durch das DPIP geförderten Projekte und Maßnahmen;
• Analyse der 23 Antworten auf die Online-Erhebung unter den Empfängern der Finanzhilfen
des DPIP;
• Berichte zu fünf nachfassenden Gesprächen mit Koordinatoren von Projekten/Organisationen,
die Finanzhilfen im Rahmen des DPIP 2007-2013 erhielten.
1.3
ÜBERBLICK ÜBER DAS PROGRAMM
Das Programm „Drogenprävention und -aufklärung“ (DPIP) wurde durch den Beschluss
Nr. 1150/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates als Teil des Generellen Programms
„Grundrechte und Justiz“ aufgelegt. Das Programm wurde in einem Zeitraum von sieben Jahren von
2007 bis 2013 durchgeführt. In der EU-Drogenstrategie (2005-2012) und im EU-Drogenaktionsplan
(2005-2008) und (2009-2012) wird auf das Programm verwiesen.
Die drei allgemeinen Ziele des Programms sind gemäß Artikel 2 des Beschlusses:
• Prävention und Reduzierung des Drogenkonsums, der Drogenabhängigkeit
drogenbedingter Schädigungen;
• Beitrag zur Verbesserung der Aufklärung über Drogenkonsum;
• Förderung der Umsetzung der EU-Drogenstrategie.
und
Die spezifischen Ziele des Programms (gemäß Artikel 3 des Beschlusses Nr. 1150/2007/EG) sind:
• Förderung grenzübergreifender Maßnahmen
1
Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe d des Beschlusses Nr. 1150/2007/EG vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms
„Drogenprävention und -aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007-2013.
2
Der Bericht des externen Bewerters über die Ex-post-Bewertung ist unter den folgenden Adressen abrufbar: Hauptteil des Berichts:
http://ec.europa.eu/justice/grants1/files/expost_evaluations_2007_2013/dpip_programme_evaluation_final_report.pdf,
Anhänge: http://ec.europa.eu/justice/grants1/files/expost_evaluations_2007_2013/dpip_annex_1,_2_and_3.pdf,
http://ec.europa.eu/justice/grants1/files/expost_evaluations_2007_2013/dpip_annex_4_quantitative_analysis.pdf
Der Bericht des externen Bewerters über die Halbzeitbewertung ist unter der folgenden Adresse abrufbar: http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52011DC0246&qid=1467122450426&from=DE
4
•
•
– zur Errichtung multidisziplinärer Netze;
– zur Erweiterung der Wissensgrundlage, zum Informationsaustausch sowie zur
Ermittlung und Verbreitung bewährter Vorgehensweisen;
– zur Sensibilisierung für gesundheitliche und soziale Probleme aufgrund von
Drogenkonsum;
– zur Unterstützung von Maßnahmen, die die Prävention des Drogenkonsums zum Ziel
haben, und zwar unter anderem durch die Verringerung drogenbedingter
Schädigungen und durch Behandlungsmethoden, die die neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnisse berücksichtigen;
Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Umsetzung und Weiterentwicklung der EUDrogenstrategie und der EU-Aktionspläne; und
Überwachung, Durchführung und Bewertung der Umsetzung der spezifischen Maßnahmen im
Rahmen der Drogenaktionspläne 2005-2008 und 2009-2012.
Zur Erreichung dieser Ziele förderte das Programm Maßnahmen durch drei verschiedene
Finanzinstrumente: 3 „maßnahmenbezogene Finanzhilfen“, „Betriebskostenzuschüsse“ und öffentliche
Aufträge. Maßnahmenbezogene Finanzhilfen wurden für spezifische grenzübergreifende Projekte von
Interesse für die gesamte EU oder für nationale Projekte gewährt, die grenzübergreifende Projekte
oder Unionsmaßnahmen vorbereiteten oder ergänzten oder die zur Entwicklung innovativer Methoden
und/oder übertragbarer Technologien beitrugen. Betriebskostenzuschüsse wurden für
Nichtregierungsorganisationen oder sonstige Stellen gewährt, die ein Ziel von allgemeinem
europäischen Interesse im Bereich der Drogenpolitik verfolgten. Zudem waren Fördermittel für die
Durchführung
spezifischer
von
der
Kommission
festgelegter
Projekte
(Kommissionsinitiativen)
verfügbar,
zum
Beispiel
Durchführbarkeitsstudien,
themenspezifische Forschungsarbeiten, Organisation von Konferenzen oder Entwicklung von
IT-Systemen. 4
Der geplante Gesamthaushalt des DPIP für den Zeitraum von Januar 2007 bis Dezember 2013 betrug
22,332 Mio. EUR (siehe Tabelle 1-1: Aufgliederung des Haushaltsplans für das DPIP (2007-2013)). 5
Die gesamten eingesetzten Mittel für den genannten Zeitraum beliefen sich auf 20,738 Mio. EUR.
Tabelle 1-1: Aufgliederung des Haushaltsplans für das DPIP (2007-2013)
Verfügbare Mittel für Finanzhilfen (maßnahmenbezogene Finanzhilfen und
Betriebsmittelzuschüsse) und Aufträge
Projekte
(maßnahmenbezogene
Finanzhilfen)
Betriebskostenzuschüsse
Kommissionsinitiativen
Gesamtjahresbudget
Jahr
Wert
(EUR)
%
Wert
(EUR)
%
Wert
(EUR)
%
Wert (EUR)
%
2007
2 150 000
72 %
n. z.
-
750 000
25 %
2 900 000
100 %
2008
2 150 000
72 %
500 000
17 %
350 000
12 %
3 000 000
100 %
2009
2 400 000
80 %
n. z.
-
600 000
20 %
3 000 000
100 %
2010
1 717 600
56 %
400 000
13 %
958 000
31 %
3 075 600
100 %
3
Artikel 8 des Beschlusses Nr. 1150/2007/EG vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention und
-aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007-2013.
4
Ex post evaluation of five programmes implemented under the 2007-2013 financial perspective. Specific programme evaluation:
Drug Prevention and Information Programme (DPIP), ICF, 28. Juli 2015, S. 2:
http://ec.europa.eu/justice/grants1/files/expost_evaluations_2007_2013/dpip_programme_evaluation_final_report.pdf
5
Artikel 12 des Beschlusses Nr. 1150/2007/EG vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention
und -aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007-2013.
5
2011
3 045 200
74 %
250 000
6%
800 000
20 %
4 095 200
100 %
2012
2 058 000
67 %
500 000
16 %
520 000
17 %
3 078 000
100 %
2013
3 040 000
99 %
n. z.
-
43 334
1%
3 084 000
100 %
16 560 800
75 %
1 650 000
18 %
22 232 800
100 %
Ziele
Allgemeine Ziele:
i)
Prävention und
Reduzierung des
Drogenkonsums, der
Drogenabhängigkeit
und drogenbedingter
Schäden
ii)
Beitrag zur
Verbesserung der
Informationsarbeit zum
Thema Drogenkonsum
iii)
Förderung der
Umsetzung der EUDrogenstrategie
Spezifische Ziele:
Beiträge
EU-Mittel 20072013: 21,35 Mio. €:
• 70 %:- 5 Ausschreibungen
(maßnahmenb.
FH)
• 22 %: Initiativen
d. Kommission
(öff. Aufträge)
• 8 %: 4 Ausschreibungen
(Beiträge zu
Betriebskosten)
Kofinanzierung mit
Eigenmitteln der
Antragsteller oder
Partner oder
anderer Quellen
nichtfinanzielle
Beiträge wie Leitung durch die
Kommission: i) jährl.
Arbeitsprogramme,
ii) Antragsprüfung
(durch Bewertungsausschuss), iii)
Regelung finanzieller Aspekte und der
Berichterstattung
von Seiten der
Begünstigten
Ergebnisse
Kommission: 28 spezifische
Maßnahmen (öffentliche
Aufträge), z.B. Europäische
Aktion Drogen, Studien und
Forschung, Konferenzen,
Programmevaluierung usw.

Unterstützung durch 15
Beiträge zu Betriebskosten für NRO oder andere Organisationen mit
Zielen von allgemeinem
drogenpolitischen EUInteresse (z.B.. Europ.
Behandlungszentren für
Drogensucht, Europäisches Institut für Studien
über Drogenprävention)
Projekte:
 36 maßnahmenbez. FH
für i) länderüberreifende
und/ oder ii) nationale
Projekte (z.B. wissensch.
Forschung zu neuen Drogen, Programme für Drogenprävention und die
Verringerung drogenbedingter Schädigungen,
Aufklärungskampagnen,
Austausch bewährter
Verfahren)

Fortschritts- und
Abschlussberichte zu den
Projekten
Erwartete
Ergebnisse
Zusammenarbeit zwischen
europ. NRO und anderen
Organisationen bei der Förderung der Drogenprävention
und der Verringerung drogenbedingter Schädigungen
Schaffung nachhaltiger fachund länderübergreifender
Netze , die zu den Programmzielen beitragen
stärkere Sensibiliserung und
mehr Dialog über Drogen,
bessere Kenntnis der Drogenpräventionsstrategien der MS
und der EU, innovative Forschung zur Drogenprävention ,
Verringerung drogenbedingter Schädigungen und
neue Behandlungsmethoden
bessere Vorbeugung
gegen Drogenmissbrauch in der EU
besseres Wissen und
bessere Aufklärung über
Drogen und drogenbedingte Schädigungen
in der EU
bessere Umsetzung der
EU-Drogenstrategie und
spezifischer Maßnahmen der Aktionspläne
Einflussbereich
bessere Zusammenarbeit und
besserer Austausch von
Informationen und bewährten
Verfahren zwischen den MS
Erwartete
Effekte
Kontextbezogene/externe Faktoren: Die EU-Politik will Drogenmissbrauch durch Verknappung von Angebot und Nachfrage vorbeugen und gegen neue Drogen, die die Drogennachfrage und ihre Folgen verschlimmern, und weltweit agierende Schmugglernetze, die das Drogenangebot verändern, usw. vorgehen. Die EU-Drogenstrategie (2005-2012) und ihre
Aktionspläne 2005-2008 und 2009-2012 bezwecken eine messbare Reduzierung des Drogenmissbrauchs und der durch diesen verursachten Gesundheits- und sozialen Probleme.
Vorgehensgründe
Drogenmissbrauch
verursacht große
Gesundheitsprobleme
in der EU. Er wirkt sich
nicht nur auf die
Förderung grenzübergreifenKrankheitsanfälligkeit
der Maßnahmen i) zur Errichaus, sondern verurtung multidisziplinärer Netze,
sacht auch hohe
ii) zur Erweiterung der Wissoziale und wirtschaft- sensgrundlage, zum Informationsaustausch sowie zur Erliche Kosten für die
gesamte Gesellschaft. mittlung und Verbreitung bewährter Vorgehensweisen, iii)
Daher sollten dieses
zur Sensibilisierung für geProblem öffentlich
sundheitliche und soziale Proanerkannt und die
bleme aufgrund von Drogenschädlichen Auswirkonsum, iv) zur Unterstützung
kungen von Drogen
von Maßnahmen, die die Präauf die Gesundheit des vention des Drogenkonsums
zum Ziel haben, u.a. durch die
Einzelnen und der
Verringerung drogenbedingter
Gesellschaft als
Schädigungen und durch BeGanzen verringert
handlungsmethoden, die die
werden.
neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnisse berücksichtigen
Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Umsetzung
und Weiterentwicklung der
EU-Drogenstrategie und der
EU-Aktionspläne;,und
Überwachung, Durchführung
und Bewertung der Umsetzung der spezifischen Maßnahmen im Rahmen der
Drogenaktionspläne 2005—
2008 und 2009—2012
Kontrollbereich
6
4 021 334
7%
Insgesamt
Quelle: DPIP – jährliche Arbeitsprogramme (2007-2013)
Die Interventionslogik des DPIP ist in der nachstehenden Abbildung 1-1 dargestellt:
Abbildung 1-1: Interventionslogik des Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ (2007-2013)
In Tabelle 1-2 ist zusammengefasst, wie viele verschiedene Initiativen in jedem Jahr der
Programmdurchführung gefördert wurden. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für
maßnahmenbezogene Finanzhilfen wurden auf die Zeiträume 2009-2010 und 2011-2012 aufgeteilt.
Tabelle 1-2: Zahl der geförderten Initiativen nach Jahr
Maßnahmenbezogene
Finanzhilfen
Betriebskostenzuschüsse
Öffentliche
Aufträge
2007
2008
20092010
2009
2010
2011
20112012
2012
2013
9
6
10
n. z.
0
0
11
0
Nicht
berücksichtigt 6
36
0
5
0
n. z.
4
2
0
4
Nicht
berücksichtigt
15
1
1
n. z.
5
11
7
n. z.
1
2
INSGESAMT
28
Die
Leitung
der
DPIP-Projekte
und
-Maßnahmen
übernahmen
zumeist
Nichtregierungsorganisationen/nationale Netzwerke (33 % aller federführenden Organisationen),
gefolgt von Universitäten (23 %), Forschungseinrichtungen (22 %) und europäischen
Netzwerken/Plattformen/Foren (14 %). 7
Abbildung 1-2 veranschaulicht die wichtigsten Tätigkeiten, die im Rahmen des DPIP durch
maßnahmenbezogene Finanzhilfen (links) und Betriebskostenzuschüsse (rechts) gefördert wurden. Der
Schwerpunkt von Projekten, die über maßnahmenbezogene Finanzhilfen gefördert wurden, lag in den
meisten Fällen auf Sensibilisierung, Aufklärung und Informationsverbreitung (31 %) sowie
Analysetätigkeiten (31 %), gefolgt von gegenseitigem Lernen, Austausch bewährter Vorgehensweisen
und Zusammenarbeit (18 %). An vierter Stelle standen bei den über maßnahmenbezogene
Finanzhilfen geförderten Projekten Schulungsmaßnahmen (12 %). Bei den Projekten, die über
Betriebskostenzuschüsse gefördert wurden, lag der Schwerpunkt in den meisten Fällen ebenfalls auf
Sensibilisierung, Aufklärung und Informationsverbreitung (27 %), gefolgt von gegenseitigem Lernen,
Austausch bewährter Vorgehensweisen und Zusammenarbeit (20 %). An dritter und vierter Stelle der
häufigsten durch Betriebskostenzuschüsse geförderten Initiativen standen Analysetätigkeiten (16 %)
und Unterstützung für wichtige Akteure (16 %). Der Schwerpunkt bei öffentlichen Aufträgen lag auf
drei Tätigkeiten: Studien sowie Organisation von Veranstaltungen und Sitzungen. 8
6
Im Rahmen dieser Bewertung nicht berücksichtigt, da die Abschlussberichte während dieses Bewertungsverfahrens nicht vorlagen.
7
Ex post evaluation of five programmes implemented under the 2007-2013 financial perspective. Specific programme evaluation:
Drug Prevention and Information Programme (DPIP), ICF, 28. Juli 2015, S. 3:
http://ec.europa.eu/justice/grants1/files/expost_evaluations_2007_2013/dpip_programme_evaluation_final_report.pdf
8
Ebenda, S. 2.
7
Abbildung 1-2: Maßnahmenbezogene Finanzhilfen (links) und Betriebskostenzuschüsse (rechts) im Rahmen des DPIP
nach wichtigster Tätigkeit
8
2
ERGEBNISSE DER BEWERTUNG
2.1
RELEVANZ DES PROGRAMMS
Die Relevanz des DPIP wird danach bewertet, inwieweit die Maßnahmen logisch zur Erreichung der
Programmziele sowie zur Erfüllung des weiter gefassten politischen Bedarfs der EU und der
Bedürfnisse der Zielgruppen beitragen.
2.1.1
In den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und bei den ausgewählten
Maßnahmen festgelegte Prioritäten und ihre politische Relevanz
Im Zeitraum von 2007 bis 2013 gab es auf EU-Ebene drei wichtige politische und legislative
Entwicklungen in den für das DPIP relevanten Bereichen: den Rahmenbeschluss 2004/757/JI des
Rates, die EU-Drogenstrategie und die zugehörigen Aktionspläne sowie die Entwicklungen im
Zusammenhang mit neuen Drogen wie neuen psychoaktiven Substanzen.
Mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011-2012 wurden neue Prioritäten 9
eingeführt, um nicht nur diese politischen und legislativen Entwicklungen, sondern auch den aktuellen
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Durch diese Flexibilität wurde das
Programm relevanter für den Kontext, in dem es durchgeführt wurde.
Auf Projektebene wurde festgestellt, dass die ausgewählten Initiativen die politischen Entwicklungen
angemessen unterstützten – einerseits weil dies das Haupt-Projektziel war, und andererseits, weil die
Ergebnisse vieler Initiativen an politische Entscheidungsträger weitergeleitet wurden und/oder in
politische Entscheidungen auf EU-Ebene/nationaler Ebene einflossen. 10
Zusätzlich zu den Projekten hatten durch das Programm finanzierte öffentliche Aufträge speziell die
Entwicklung und Durchführung der politischen Strategien und der Rechtsvorschriften im Bereich der
Drogenprävention zum Ziel. Es lässt sich belegen, dass einige Aufträge für die politischen/legislativen
Entwicklungen in diesem Bereich besonders relevant waren (beispielsweise führte die
Folgenabschätzung zu einem neuen Legislativvorschlag über neue psychoaktive Substanzen). 11
2.1.2
Relevanz des Programms für die Bedürfnisse der Zielgruppen
Das DPIP war insgesamt auf die Erfüllung der Bedürfnisse der Finanzhilfeempfänger ausgerichtet.
Erstens war das Programm auf diesen Politikbereich zugeschnitten. Zweitens schloss es eine Lücke in
der Finanzierung drogenbezogener Initiativen auf nationaler Ebene. Darüber hinaus entsprachen das
Rahmenkonzept und die Prioritäten des Programms den Bedürfnissen der Akteure, die im Bereich der
Reduzierung der Drogennachfrage tätig waren. 12
Die meisten DPIP-Projekte umfassten eine Bedarfsanalyse 13, um zu gewährleisten, dass ihre
Maßnahmen für die Zielgruppe relevant waren. Insgesamt 16 der 23 Befragten (67 %) gaben in der
9
http://ec.europa.eu/justice/grants1/files/expost_evaluations_2007_2013/dpip_annex_1,_2_and_3.pdf
10
Ex post evaluation of five programmes implemented under the 2007-2013 financial perspective. Specific programme evaluation:
Drug Prevention and Information Programme (DPIP), ICF, 28. Juli 2015, S. 9:
http://ec.europa.eu/justice/grants1/files/expost_evaluations_2007_2013/dpip_programme_evaluation_final_report.pdf
11
Ebenda.
12
Ebenda, S. 11.
Die Bedarfsanalyse sollte eine robuste Analyse sowie relevante und zuverlässige Daten umfassen, aus denen die Notwendigkeit für die
Maßnahme klar hervorgeht. Der Antragsteller kann auf bestehende Forschungsarbeiten und Studien sowie frühere Projekte verweisen, in
denen diese Notwendigkeit bereits ermittelt wurde. In der Bedarfsanalyse muss klar erläutert und quantifiziert werden, in welchem Umfang
der Bedarf durch die Maßnahmen erfüllt wird. Der Antragsteller sollte spezifische Angaben mit Schwerpunkt auf die konkreten Bedürfnisse
machen, die durch das Projekt erfüllt werden sollen, und die Analyse sollte sich nicht auf allgemeine Aussagen und Informationen über die
generellen Probleme und Bedürfnisse der Zielgruppe beschränken.
13
9
Online-Erhebung an, dass das durchgeführte Projekt bzw. die durchgeführten Maßnahmen auf der
Grundlage von Bedarfsanalysen gestaltet worden waren. Neun dieser Befragten erklärten, dass die
Bedarfsanalysen im Jahr des Projektbeginns oder im Vorjahr durchgeführt worden waren, und konnten
so belegen, dass bei der Analyse die aktuellsten Daten berücksichtigt wurden. 14
2.2
KOHÄRENZ UND KOMPLEMENTARITÄT
2.2.1
Komplementarität mit anderen EU-Programmen
Der Beschluss Nr. 1150/2007/EG des Rates 15 zur Auflegung des DPIP für den Zeitraum 2007-2013
besagt, dass die EU den Maßnahmen der Mitgliedstaaten „im Bereich der Drogenprävention
und -aufklärung einschließlich der Behandlung und Reduzierung drogenbedingter Schädigungen durch
Ergänzung dieser Maßnahmen und Förderung von Synergieeffekten“ einen Mehrwert verleihen kann.
Artikel 11 des Beschlusses betont, dass Synergieeffekte und Komplementarität mit anderen
Gemeinschaftsinstrumenten angestrebt werden, insbesondere mit den folgenden Instrumenten:
•
•
•
Generelles Programm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“;
7. Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung; und
Gesundheitsprogramm (2008-2013).
Der Beschluss besagt auch, dass die Komplementarität des DPIP mit der Europäischen
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) dadurch gewährleistet werden sollte, dass
der Sachverstand, die Methoden und die bewährten Vorgehensweisen der Beobachtungsstelle genutzt
werden, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung statistischer Angaben über Drogen.
Zusätzlich zu den im Beschluss des Rates genannten Instrumenten bestand ein Potenzial für
Komplementarität und Synergieeffekte zwischen dem DPIP und anderen Programmen der GD Justiz,
zum Beispiel den Programmen „Strafjustiz“ (JPEN), „Ziviljustiz“ (JCIV), „Grundrechte und
Unionsbürgerschaft“ (FRC) und Daphne III. Hinsichtlich des Risikos von Überschneidungen gab es
zudem in den jährlichen Arbeitsprogrammen des DPIP einen formellen Schutzmechanismus zur
Vermeidung von Dopplungen mit Projekten, die im Rahmen anderer Programme gefördert werden.
Das
DPIP
wies
Ähnlichkeiten
mit
dem
Programm
„Kriminalprävention
und
Kriminalitätsbekämpfung“ (ISEC) im Rahmen des Generellen Programms „Sicherheit und Schutz der
Freiheitsrechte“ dahingehend auf, dass drogenbezogene Initiativen ein Schwerpunkt beider
Programme waren. Das DPIP war jedoch auf die Reduzierung der Drogennachfrage ausgerichtet,
während das Programm ISEC auf die Reduzierung des Drogenangebots konzentriert war, insbesondere
durch Maßnahmen zur Einschränkung des Drogenhandels.
Das Gesundheitsprogramm (2008-2013), das von der GD SANTE im Rahmen ihres integrierten
Gesundheitskonzepts verwaltet wurde, befasste sich aus der Perspektive der öffentlichen Gesundheit
und der Förderung einer gesunden Lebensweise ebenfalls mit der Drogenpolitik und der Verhinderung
des Drogenkonsums. Die im Rahmen dieses Programms geförderten Maßnahmen konzentrierten sich
ausschließlich auf die Thematik des Drogenkonsums und verfolgten dabei einen direkteren Ansatz als
das DPIP. Initiativen zur Verbreitung von Informationen zu Gesundheitsfragen umfassen sehr
fachliche/wissenschaftliche
Informationen
oder
Maßnahmen
zur
Verbesserung
des
Informationszugangs für Patienten wie Ärzte.
14
Ebenda, S. 11; auf der Grundlage einer Analyse der 23 Antworten auf die Online-Erhebung unter den Empfängern der Finanzhilfen des
DPIP und der Berichte zu fünf nachfassenden Gesprächen mit Koordinatoren von Projekten/Organisationen, die Finanzhilfen im Rahmen des
DPIP 2007-2013 erhielten.
15
BESCHLUSS NR. 1150/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2007 zur Auflegung
des spezifischen Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den
Zeitraum 2007-2013.
10
Innerhalb des 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (RP7) (20072013) wurden Projekte finanziert, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Folgen des
Drogenkonsums in den Bereichen öffentliche Gesundheit, sozioökonomische Wissenschaften und
Geisteswissenschaften ausbauen sollten. Da auch der Schwerpunkt des Rahmenprogramms
hauptsächlich auf großen Forschungsprojekten lag, ergänzte es die durch das DPIP geförderten
kleineren Projekte. 16
Auf Programmebene ergab die Bewertung, dass das DPIP andere EU-Programme, wie oben erläutert,
hinsichtlich Themenbereichen und Zielen, förderfähigen Antragstellern, Endbegünstigten sowie der
Art der geförderten Maßnahmen und Interventionen ergänzte. Dieser Bewertung zufolge bestand bei
den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen kein Potenzial für Überschneidungen mit den
anderen Aufforderungen der GD Justiz und anderen EU-Instrumenten hinsichtlich förderfähiger
Maßnahmen, da sich diese im Hinblick auf Prioritäten und Zielsetzungen unterschieden. 17
Die Ergebnisse der Bewertung bestätigen, dass das DPIP kohärent ist. Erstens ist die
Interventionslogik (siehe Abbildung 1-1: Interventionslogik des Programms „Drogenprävention
und -aufklärung“ (2007-2013)) intern konsistent, d. h. die Zielsetzungen, Beiträge, Maßnahmen und
erwarteten Ergebnisse des DPIP sind nicht widersprüchlich. 18
Zweitens ergänzen sich die verschiedenen Finanzierungsinstrumente (maßnahmenbezogene
Finanzhilfen, Betriebskostenzuschüsse und öffentliche Aufträge) und überschneiden sich nicht.
Abschließend ist anzumerken, dass nur begrenzte Daten vorliegen, die auf bestehende Synergieeffekte
zwischen dem DPIP und anderen Interventionen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene schließen
lassen. Einige Synergieeffekte wurden im Rahmen der Bewertung jedoch erwähnt. Zu den
Maßnahmen, die zur Schaffung von Synergieeffekten beitrugen, gehörten die Verbreitung von
Projektergebnissen, der Aufbau von Netzwerken, gemeinsame Maßnahmen und die
Zusammenarbeit. 19
2.2.2
Komplementarität auf Projektebene
Projektzusammenfassungen mit Informationen über alle durch das DPIP geförderten Projekte waren
auf einer speziellen Webseite der GD Justiz für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im
Rahmen des DPIP öffentlich verfügbar. Ausgewählte Informationen über Projekte sind außerdem auf
der Website der EBDD zu finden. 20 Darüber hinaus enthielt die Veröffentlichung „Projects, studies
and research on illicit drugs funded by the European Commission 2007-2010“ 21 (Von der
Europäischen Kommission finanzierte Projekte, Studien und Forschungsarbeiten zu illegalen Drogen,
2007-2010) einen umfassenden Überblick über die Projekte, die im Rahmen des DPIP, des
Gesundheitsprogramms, des RP7 und des Programms ISEC im Zeitraum 2007-2010 gefördert wurden.
Eine weitere Veröffentlichung – „New Psychoactive Substances. Projects, Studies and Research“ 22
(Neue psychoaktive Substanzen: Projekte, Studien und Forschung) – enthielt ebenfalls Informationen
über Projekte mit dem Schwerpunkt neue psychoaktive Substanzen, die (im Zeitraum 2007-2013)
durch das DPIP, das Gesundheitsprogramm, das RP6, das RP7 und das Programm ISEC gefördert
wurden.
16
Ex post evaluation of five programmes implemented under the 2007-2013 financial perspective. Specific programme evaluation:
Drug Prevention and Information Programme (DPIP), ICF, 28. Juli 2015, S. 15-16:
http://ec.europa.eu/justice/grants1/files/expost_evaluations_2007_2013/dpip_programme_evaluation_final_report.pdf
17
Ebenda, S. 14.
18
Ebenda.
19
Ebenda.
20
http://www.emcdda.europa.eu/
21
Europäische Kommission (2011): Projects, studies and research on illicit drugs funded by the European Commission, 2007-2013:
http://ec.europa.eu/justice/anti-drugs/files/2007-2010_drug_related_projects_en.pdf
Europäische Kommission (2014): New Psychoactive Substances. Projects, Studies and Research funded by the European Commission:
http://ec.europa.eu/justice/anti-drugs/files/nps_report_2014_en.pdf
22
11
Das Risiko von Überschneidungen zwischen Projekten wurde durch die Anforderungen und die
Prioritätensetzung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des DPIP weiter
verringert. Die Daten, die bei der Bestandsaufnahme der Projekte, bei den nachfassenden Gesprächen
und bei der Online-Erhebung erfasst wurden, ließen darauf schließen, dass einige DPIP-Projekte mit
Projekten, die durch andere EU-Programme finanziert wurden, komplementär waren. Eine
Komplementarität von Projekten ist beispielsweise auch bei Programmen der GD Justiz (JPEN, JCIV,
FRC und Daphne III) festzustellen. 23
2.3
WIRKSAMKEIT
Die Wirksamkeit eines Programms bezeichnet dem Umfang, in dem die Ziele eines Programms bzw.
die Ziele von DPIP-Projekten erreicht wurden.
2.3.1
Programmergebnisse
Die bislang zusammengetragenen Daten lassen darauf schließen, dass das DPIP seine allgemeinen
Programmziele insgesamt erreicht hat. Es ist jedoch zu beachten, dass im Förderzeitraum 2007-2013
nur 51 Initiativen kofinanziert wurden. Daher konnte der Beitrag zum Ziel der Prävention und
Verringerung des Drogenkonsums in der EU nur relativ sein. 24 Dennoch hat das DPIP einen Beitrag
zur innereuropäischen Sensibilisierung und Aufklärung über Drogen und drogenbedingte
Schädigungen, insbesondere unter jungen Menschen und Drogenkonsumenten, geleistet.
Die im Rahmen des DPIP geförderten Initiativen führten zudem zu einem verbesserten Dialog über
Drogen und unterstützten den Austausch bewährter Vorgehensweisen unter Akteuren, insbesondere
unter Nichtregierungsorganisationen, Sozialarbeitern, politischen Entscheidungsträgern und
Sachverständigen. Die Initiativen erreichten in den Mitgliedstaaten, in denen die meisten Maßnahmen
durchgeführt wurden, eine umfassendere Wirkung; dies sind Italien, das Vereinigte Königreich,
Deutschland, die Niederlande, Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, die Tschechische Republik,
Bulgarien, Estland und Belgien. 25
Im Rahmen des DPIP geförderte Initiativen trugen jedoch nur beschränkt zur Umsetzung der EUDrogenstrategie und der zugehörigen Aktionspläne bei. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die
Durchführung und Entwicklung der Drogenstrategie und der zugehörigen Aktionspläne in den
Maßnahmen einen geringeren Stellenwert als andere Ziele/Prioritäten hatten.
Das Programm erreichte seine allgemeinen Ziele auch über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Der
Schwerpunkt des Programms lag weniger auf der Unterstützung der Entwicklung von
Rechtsvorschriften und politischen Strategien auf nationaler Ebene und EU-Ebene und stärker auf der
Entwicklung neuer Vorgehensweisen im Bereich der Drogenprävention und der Verringerung des
Drogenkonsums. Die Einbeziehung dieser Vorgehensweisen in politische Strategien auf EU-Ebene
war jedoch nicht so erfolgreich. Zudem leisteten nur wenige Projekte einen Beitrag zur nationalen
politischen Entwicklung. Obwohl politische Entscheidungsträger bei den meisten DPIP-Projekten
aktiv einbezogen waren, gibt es nur wenige Belege dafür, dass die Kontakte mit diesen Akteuren
praktische Auswirkungen auf die politische Entwicklung hatten. 26
Allgemeines Ziel 1: Prävention und Reduzierung des Drogenkonsums, der Drogenabhängigkeit
und drogenbedingter Schädigungen
Mit im Rahmen des DPIP geförderten Interventionen wurde ein breites Spektrum von Maßnahmen
durchgeführt, durch die die Sensibilisierung und der Dialog über Drogen verbessert wurden.
23
Ex post evaluation of five programmes implemented under the 2007-2013 financial perspective. Specific programme evaluation:
Drug Prevention and Information Programme (DPIP), ICF, 28. Juli 2015, S. 19:
http://ec.europa.eu/justice/grants1/files/expost_evaluations_2007_2013/dpip_programme_evaluation_final_report.pdf
24
Ebenda, S. 22.
25
Ebenda.
26
Ebenda.
12
Außerdem führten sie zu einer besseren Prävention und zu einer Reduzierung des Drogenkonsums, der
Drogenabhängigkeit und drogenbedingter Schädigungen. Zur Erreichung dieses Ziels wurden in erster
Linie Maßnahmen in den Bereichen Sensibilisierung und gegenseitiges Lernen durchgeführt.
Insbesondere die Maßnahmen im Bereich des gegenseitigen Lernens führten zu einer Verbesserung
des Dialogs über Drogen und förderten den Austausch bewährter Vorgehensweisen zwischen
Akteuren aus unterschiedlichen Umgebungen. Außerdem trugen diese Maßnahmen zum Aufbau
nachhaltiger grenzübergreifender multidisziplinärer Netzwerke bei, die auf die Drogenprävention
spezialisiert waren (im Förderzeitraum wurden 12 Netzwerke eingerichtet oder ausgebaut). Diese
Wirkung war in den Mitgliedstaaten stärker, in denen diese Maßnahmen direkt durchgeführt wurden;
in Italien, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Österreich, gefolgt von – in
eingeschränktem Umfang – Dänemark, Bulgarien, Portugal und der Tschechischen Republik. Bei fast
der Hälfte der Maßnahmen wurden Workshops oder Fokusgruppen (insgesamt 20) eingerichtet. 27
Sensibilisierungsmaßnahmen verbesserten das Bewusstsein und die Aufklärung zum Thema Drogen
und drogenbedingte Schädigungen. Auch diese Wirkung war in den Mitgliedstaaten stärker, in denen
diese Maßnahmen direkt durchgeführt wurden: in Italien, im Vereinigten Königreich, in Deutschland,
in den Niederlanden und in Spanien, gefolgt von Frankreich, Litauen, Portugal, Dänemark, Estland
und Slowenien. 28
Die Maßnahmen richteten sich in erster Linie an gefährdete Menschen und Gruppen (z. B. junge
Menschen, Frauen, benachteiligte Gruppen und Strafgefangene), um diese für die Folgen des
Drogenkonsums zu sensibilisieren. Sensibilisierungsmaßnahmen wurden zudem mit Blick auf die
breite Öffentlichkeit durchgeführt. 29
Allgemeines Ziel 2: Beitrag zur Verbesserung der Aufklärung über Drogenkonsum
Bei im Rahmen des DPIP geförderten Interventionen wurde ein breites Spektrum von Maßnahmen
durchgeführt, die durch die Entwicklung innovativer Interventionsprogramme und Strategien zur
Verringerung drogenbedingter Schädigungen zu einer verbesserten Bereitstellung von Informationen
über Drogen führten. Diese Interventionen umfassten in erster Linie Analysetätigkeiten 30 mit
Schwerpunkt auf den neuesten Entwicklungen in der Drogenpolitik (z. B. neue Trends im
Zusammenhang mit psychoaktiven Substanzen, Konsumenten kombinierter verschiedener Drogen und
dem Drogenkonsum von gefährdeten Gruppen wie Strafgefangenen, früheren Strafgefangenen und
Sexarbeitern).
Die im Rahmen des Programms durchgeführten Analysetätigkeiten trugen zu einer Förderung der
Innovation in der Wissenschaft und zur Verringerung drogenbedingter Schädigungen durch
Entwicklung innovativer Behandlungsmethoden bei. Diese Wirkung war in den Mitgliedstaaten
stärker, in denen diese Maßnahmen direkt durchgeführt wurden: Deutschland, Vereinigtes Königreich,
Italien, Spanien, Niederlande, Tschechische Republik, Dänemark, Belgien, Polen, Portugal, Lettland,
Estland, Österreich, Rumänien und Bulgarien. Die Wirkung von Projekten zur Entwicklung solcher
Maßnahmen war anscheinend weiterreichend – einerseits aufgrund der großen Zahl von
Mitgliedstaaten, die an dieser Art von Maßnahmen beteiligt waren, und andererseits weil die meisten
Projektergebnisse einfach innerhalb der Union verbreitet werden konnten.
Die im Rahmen dieser Bewertung durchgeführte Bestandsaufnahme der Dokumentation ergab, dass
bei 41 Projekten Analysetätigkeiten durchgeführt wurden. 15 dieser Projekte führten wissenschaftliche
Forschungsarbeiten durch und/oder erstellten Berichte, 13 erarbeiteten Erhebungen und Fragebogen,
um Daten von Drogenkonsumenten und/oder von Organisationen, die sich mit der Drogenproblematik
27
Ebenda, S. 23.
28
Ebenda.
29
Ebenda.
30
Ebenda, S. 24.
13
befassen, zu erheben, und fünf konzentrierten sich auf die Erhebung/Analyse von Daten oder auf die
Statistik. 31
Als Ergebnis dieser Analysetätigkeiten wurden verschiedene Berichte erstellt – 21 Leitfäden und
Handbücher (z. B. Handbücher zu der erarbeiteten Intervention) und 20 Berichte mit einer Darstellung
statistischer Daten (in Bezug auf den Drogenmarkt und die unterschiedliche Dauer des
Drogenkonsums) – und 18 Erhebungen durchgeführt (z. B. um direkte Informationen von Zielgruppen
zu erfassen).
Darüber hinaus wurden 43 weitere Arten von Berichten als Ergebnis von Analysetätigkeiten erstellt,
darunter Berichte, in denen Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus Workshops oder Seminaren
zusammengefasst wurden, Analyseberichte über die Wirksamkeit der Instrumente, die in Programmen
für Screenings, Interventionen und Überweisungen zur Behandlung eingesetzt wurden, sowie
zusammenfassende Berichte über die Ergebnisse von Erhebungen und anderen Formen der
Konsultation von Interessenvertretern. 32
Wissenschaftliche Forschungsarbeiten wurden hauptsächlich eingesetzt, um Bestandteile neuer
psychoaktiver Substanzen zu identifizieren und neue Methoden für den Nachweis dieser Substanzen
im menschlichen Körper zu entwickeln.
Die wichtigsten Beiträge der Analysetätigkeiten / unterstützenden Maßnahmen lassen sich
folgendermaßen zusammenfassen:
Schließen von Wissenslücken und Lücken in der wissenschaftlichen Forschung in Bezug
auf Drogen (d. h. neue synthetische Drogen / neue psychoaktive Substanzen) und die damit
zusammenhängenden Gesundheitsrisiken;
•
Förderung der Debatte über Änderungen und Reformen der Drogenpolitik; und
•
Entwicklung von Strategien zur Verringerung drogenbedingter Schädigungen und von
Behandlungen zur Bewältigung rascher Änderungen des Drogenkonsums (z. B. neue psychoaktive
Substanzen, Konsumenten kombinierter verschiedener Drogen).
•
Allgemeines Ziel 3: Förderung der Umsetzung der EU-Drogenstrategie
Die Umsetzung und die Entwicklung der EU-Drogenstrategie und der EU-Aktionspläne sollten in
erster Linie durch Vergabe öffentlicher Aufträge erreicht werden. Eine Studie über
Mindestqualitätsstandards bei der Reduzierung der Drogennachfrage („Minimum quality standards in
drug demand reduction (EQUS)“) trug zum politischen Prozess in diesem Bereich bei. 33 Dieser
wiederum unterstützte die Durchführung der entsprechenden Maßnahme in der EU-Drogenstrategie
und im EU-Drogenaktionsplan. Außerdem wurde eine Folgenabschätzung zu neuen psychoaktiven
Substanzen als Grundlage für den Entwurf eines neuen Legislativvorschlags zu neuen psychoaktiven
Substanzen verwendet. 34 Diese Folgenabschätzung stellte nicht nur wie oben beschrieben einen
Beitrag zur Entwicklung der EU-Drogenpolitik dar, sondern wurde auch zu einem Referenzdokument
für die wissenschaftliche Gemeinschaft in der Union.
Einige im Rahmen des DPIP geförderte Projekte unterstützten die politischen Entscheidungsträger auf
nationaler Ebene bzw. auf EU-Ebene bei der Gestaltung neuer politischer Strategien und neuer
Rechtsvorschriften. In anderen Projekten wurden Instrumente für Screenings, kurze Interventionen
und Überweisungen zur Behandlung für junge Menschen mit Drogenproblemen entwickelt. Diese
Instrumente wurden danach in nationale Drogenpläne und andere nationale Strategiedokumente über
die Drogenprävention aufgenommen. Die meisten DPIP-Projekte suchten den Kontakt mit den
31
Ebenda, S. 25.
32
Ebenda.
33
http://ec.europa.eu/justice/anti-drugs/files/nps_report_2014_en.pdf
34
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52013SC0319&from=EN
14
zuständigen politischen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene, allerdings mit
unterschiedlichen Ergebnissen. 35
Die im Rahmen des DPIP geförderten Initiativen setzten unterschiedliche Methoden ein, um politische
Entscheidungsträger auf nationaler und EU-Ebene zu erreichen: Beispielsweise luden 91 % der
Befragten der Online-Erhebung, die Finanzhilfen im Rahmen des DPIP erhielten, politische
Entscheidungsträger zu Workshops und/oder anderen Informationsveranstaltungen ein; 78 % der
Befragten der Online-Erhebung, die DPIP-Fördermittel erhielten, stellten politischen
Entscheidungsträgern Kommunikationsmaterial (Broschüren, Faltblätter und Handzettel) zur
Verfügung; 65 % der Finanzhilfeempfänger veranstalteten Projektsitzungen, an denen politische
Entscheidungsträger teilnahmen; und 65 % der Befragten, die durch das DPIP gefördert wurden, luden
politische Entscheidungsträger zu Veranstaltungen wie Informationssitzungen und Konferenzen ein. 36
Die Reaktion der politischen Entscheidungsträger bestand in der Teilnahme an Veranstaltungen wie
Seminaren, Konferenzen und Workshops im Rahmen der Projekte oder in der Anwendung einiger
Elemente des Projekts wie des eingesetzten Konzepts / der eingesetzten Methode oder der
durchgeführten Maßnahmen.
2.3.2
Projektergebnisse
Die Mehrheit der DPIP-Projekte erreichte die Projektziele. Dies wird durch die Ergebnisse der OnlineErhebung und durch die nachfassenden Gespräche mit allen im Rahmen dieser Bewertung befragten
Finanzhilfeempfängern bestätigt, die angaben, dass sie alle oder die meisten geplanten
Ziele/Ergebnisse fristgerecht erreicht haben oder erreichen werden. Zusätzlich zu den Belegen für die
Erreichung der Projektziele gaben fast alle Befragten der Online-Erhebung an, dass ihre Projekte die
erwarteten Zielgruppen erreicht haben oder erreichen werden. 37
2.4
NACHHALTIGKEIT UND ÜBERTRAGBARKEIT
Es wurde analysiert, ob die Ergebnisse und die Wirkung der Projekte über den Projektförderzeitraum
hinaus nachhaltig waren. Dabei wurden drei Nachhaltigkeitsebenen identifiziert:
•
•
•
2.4.1
kurzfristige Nachhaltigkeit, die in erster Linie durch die Verbreitung der Projektergebnisse
erreicht wird;
mittelfristige Nachhaltigkeit, die die Fortführung der Projektergebnisse und/oder
Partnerschaften umfasst; und
längerfristige Nachhaltigkeit, die in erster Linie durch die erfolgreiche Übertragung der
Projektergebnisse auf andere Kontexte, Organisationen und Mitgliedstaaten ohne zusätzlichen
Förderaufwand (oder nur mit beschränkten Fördermitteln) erreicht wird.
Fortführung und Verbreitung der Projekttätigkeiten und -ergebnisse
Sowohl die Kommission als auch die Empfänger der Finanzhilfen unternahmen erhebliche
Anstrengungen, um die Ergebnisse der im Rahmen des DPIP geförderten Projekte zu verbreiten. Dies
trug zur Steigerung der Wirkung der Projekte an der Basis bei. Durch den Einsatz unterschiedlicher
Verbreitungsmethoden konnten verschiedene Arten von Akteuren erreicht werden, zum Beispiel
politische Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene, Nichtregierungsorganisationen,
Sozialarbeiter, junge Menschen und Politikexperten. Auf EU-Ebene wurden die Projektergebnisse
über die Websites der Kommission und der EBDD verbreitet; dadurch wiederum wurde auch die
Außenwirkung des Programms verbessert.
35
Ex post evaluation of five programmes implemented under the 2007-2013 financial perspective. Specific programme evaluation:
Drug Prevention and Information Programme (DPIP), ICF, 28. Juli 2015, S. 27:
http://ec.europa.eu/justice/grants1/files/expost_evaluations_2007_2013/dpip_programme_evaluation_final_report.pdf
36
Frage 23b der Erhebung: Haben die politischen Entscheidungsträger auf die durch das Projekt / die Maßnahmen bereitgestellten
Informationen reagiert? (Mehrere Antworten möglich.) In: ebenda., S. 27. Auf Grundlage einer Analyse der 23 Antworten auf die OnlineErhebung unter den Empfängern der Finanzhilfen des DPIP und der Berichte zu fünf nachfassenden Gesprächen mit Koordinatoren von
Projekten/Organisationen, die Finanzhilfen im Rahmen des DPIP 2007-2013 erhielten.
37
Ebenda, S. 28.
15
Die Vergabe öffentlicher Aufträge trug durch die Erstellung von Informationsmaterial und die
Organisation von Informationsveranstaltungen ebenfalls zur Verbreitung der Projektergebnisse bei.
Auf Projektebene planten die Projektleiter eine Reihe von Verbreitungsinstrumenten (wie die
Organisation von Veranstaltungen und die Veröffentlichung von gedruckten und audiovisuellen
Materialien) und setzten diese erfolgreich zur Publizierung der Projektergebnisse ein. Außerdem
wurden die Projektergebnisse bei den meisten Projekten auf den eigenen Websites verbreitet. Spezielle
Projekt-Websites wurden jedoch generell nur für einen beschränkten Zeitraum eingerichtet, was sich
nachteilig auf die Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Projektergebnisse auswirkte. Die Mehrheit
der befragten Finanzhilfeempfänger gab an, dass zusätzliche Fördermittel benötigt wurden, selbst
wenn Vorkehrungen für die fortgesetzte Nutzung und/oder Verfügbarkeit der Projektergebnisse (z. B.
Websites) getroffen worden waren. 38
Die Auswertung der Projektdokumentation bestätigt, dass die meisten Projekte einen Nachhaltigkeitsund/oder Verbreitungsplan erarbeiteten (siehe Abbildung 2-1). Der Umfang, in dem die
Projektbegünstigten die Nachhaltigkeit und die Übertragbarkeit der Projektergebnisse/-tätigkeiten
sicherstellen konnten, war jedoch stark unterschiedlich. In den meisten Fällen erstellten die
Begünstigten lediglich Informationsmaterial, das in den sechs Monaten nach Abschluss des
Förderzeitraums unter Partnern und Zielgruppen verteilt wurde. 39
Die meisten Leiter von im Rahmen des DPIP geförderten Projekten übermittelten ihre
Projektergebnisse während der Projektlaufzeit der EBDD, aber einige verbreiteten die Ergebnisse ihrer
Projekte auch über das Reitox-Netzwerk. Darüber hinaus wurden Projektergebnisse auf Sitzungen und
Konferenzen der EBDD, des Drogenforums der Zivilgesellschaft und der Horizontalen Gruppe
„Drogen“ des Rates (HDG) präsentiert. 40
Abbildung 2-1: Methoden für die Verbreitung von Projektergebnissen
Jeder Partner war bzw. ist für die Verbreitung der Ergebnisse in einem
Land bzw. mehreren Ländern verantwortlich (N=14)
26 %
70 %
Wir hatten bzw. haben einen klaren Plan für die Verbreitung der
Ergebnisse unseres Projekts (N=21)
91 %
Das Verbreitungsmaterial wurde bzw. wird in mehr als einem Land
produziert (N=21)
78 %
Die Ergebnisse des Projekts bzw. der Tätigkeiten wurden bzw. werden in
mehr als einem Land verbreitet (N=21)
Nein
22 %
100 %
0%
Ja
9%
20 %
40 %
60 %
80 %
entfällt
Quelle: Erhebung für die Ex-post-Bewertung der fünf Programme der GD Justiz 2007-2013.
Frage 24: Bitte nehmen Sie Stellung zu den folgenden Aussagen über die Verbreitung der Ergebnisse Ihres
Projekts / Ihrer Maßnahmen.
Die quantitative Analyse ergibt, dass mindestens eine Veranstaltung je Projekt (54 Veranstaltungen bei
51 Projekten) organisiert wurde, so dass etwas mehr als 41 000 Personen erreicht wurden, während
zahlreiche Projekte anscheinend Materialien und/oder Informations- oder Beratungswebsites
veröffentlicht haben. Anscheinend wurden aber nur bei einer eingeschränkten Zahl der Projekte
Informationen proaktiverer verbreitet (z. B. mit Pressemitteilungen, unter Einbeziehung der Medien
oder in Medienkampagnen). Da junge Menschen eine der wichtigsten Zielgruppen des DPIP sind,
wurden jedoch bei einigen Projekten Anstrengungen unternommen, durch innovativ und/oder kreativ
38
Ebenda, S. 31.
39
Ebenda, S. 32.
40
Ebenda, S. 33.
16
100 %
gestaltete Verbreitungsmaßnahmen eine Zielgruppe anzusprechen, die generell schwer zu erreichen
ist, und dieser Zielgruppe wirksamer Informationen über Drogen zu vermitteln. 41
2.4.2
Fortführung von Partnerschaften nach Projektabschluss
Die meisten Partnerschaften, die bei der Durchführung von im Rahmen des DPIP geförderten
Projekte/Maßnahmen gebildet worden waren, wurden nach Abschluss des Förderzeitraums fortgeführt,
wie aus den Ergebnissen der Online-Erhebung und den nachfassenden Gesprächen hervorgeht. Die
meisten Befragten der Online-Erhebung (82 %) gaben an, dass ihre Partnerschaft nach
Projektabschluss weiterbestand bzw. weiterbestehen wird. In den meisten Fällen bedeutete die
Fortsetzung der Partnerschaft eine weitere Zusammenarbeit in ähnlichen Projekten oder die
Zusicherung aller Partner, die Projektergebnisse weiterhin zu verbreiten. 42 Nur bei wenigen im
Rahmen des DPIP geförderten Maßnahmen konnten jedoch belegt werden, dass die Maßnahmen
bereits eine mittelfristige Nachhaltigkeit, d. h. die Fortführung der Projektergebnisse, gewährleisteten.
2.4.3
Potenzielle Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Ergebnisse
Obwohl es einige Belege für die mittelfristige Wirkung und Nachhaltigkeit DPIP-geförderter und die
Nachhaltigkeit von im Rahmen des DPIP geförderten Initiativen gibt, ist die Bewertung der
längerfristigen Nachhaltigkeit schwierig. Nur bei wenigen im Rahmen des DPIP geförderten Projekten
konnte belegt werden, dass ein Mechanismus zur Gewährleistung einer längerfristigen Nachhaltigkeit
eingeführt worden war, indem die Projektergebnisse übertragen oder Partnerschaften fortgesetzt
wurden.
Die Übertragbarkeit bezog sich in den meisten Fällen auf die Leistungen der im Rahmen des DPIP
geförderten Projekte/Tätigkeiten (nicht auf Ergebnisse) und auf die Möglichkeit, diese mit kleinen
Änderungen bzw. mit geringem Aufwand in anderen Mitgliedstaaten umzusetzen (gemäß den
Angaben von 78 % der Befragten der Online-Erhebung und von zwei von fünf Befragten in den
nachfassenden Gesprächen). Die Hälfte von beiden Gruppen dieser Befragten gab an, dass die
Ergebnisse von DPIP-Projekten in anderen Mitgliedstaaten bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Die
Mehrheit der befragten Akteure war der Ansicht, dass die Ergebnisse der Projekte/Tätigkeiten für eine
Berücksichtigung bei politischen Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten in Betracht kamen; eine
solche Berücksichtigung fand jedoch tatsächlich nur in wenigen Fällen statt. 43
Zudem wurden im Rahmen der vorliegenden Bewertung mögliche Hindernisse für die Übertragbarkeit
der Ergebnisse von DPIP-Projekten identifiziert. Erstens kann die Übertragbarkeit von Ergebnissen
und Konzepten, die im Rahmen von DPIP-Projekten erarbeitet wurden, durch Unterschiede der
politischen Prozesse zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt sein. Zweitens kann eine
Beeinträchtigung der Übertragbarkeit der Ergebnisse durch das unterschiedliche Niveau des
Kapazitätsaufbaus der Nichtregierungsorganisationen und Netzwerke gegeben sein, die an der
Umsetzung der Strategien für Prävention und Risikominderung beteiligt sind. 44
2.5
EFFIZIENZ UND VEREINFACHUNGSPOTENZIAL
In diesem Abschnitt wird die Effizienz des Programms danach bewertet, inwieweit die verfügbaren
Finanzmittel ausreichend waren und wie effizient sie eingesetzt wurden, inwieweit die
Ausgabenbeträge hinsichtlich der erreichten positiven Wirkung angemessen waren und inwieweit die
Mittelzuweisung für die verschiedenen Förderinstrumente für die Erreichung der Projektziele
angemessen und ausreichend war. Die Effizienz der Verwaltung durch die Kommission und das
Potenzial für die Vereinfachung der Programmverwaltung werden ebenfalls geprüft.
41
Ebenda, S. 34.
42
Ebenda, S. 35.
43
Ebenda, S. 36.
44
Ebenda.
17
2.5.1
Ausreichende Höhe der verfügbaren Finanzmittel und deren effizienter Einsatz
Die Bewertung der Effizienz ergab, dass die für die Umsetzung des DPIP bereitgestellten Finanzmittel
angesichts der Ambitioniertheit einiger Ziele, der äußerst hohen Nachfrage nach Fördermitteln und der
hohen Inanspruchnahme der Finanzhilfen möglicherweise nicht ganz ausreichend waren. Die
Untersuchung, inwieweit die ursprünglich zugewiesenen Finanzmittel des Programms tatsächlich
eingesetzt wurden, ergab Folgendes: Insgesamt 12,9 Mio. EUR wurden für maßnahmenbezogene
Finanzhilfen eingesetzt (d. h. entsprechende Finanzhilfevereinbarungen wurden unterzeichnet);
0,9 Mio. EUR wurden für Betriebskostenzuschüsse eingesetzt, und etwa 2,7 Mio. EUR wurden für
öffentliche Aufträge eingesetzt. Gemessen an der ursprünglichen Mittelzuweisung wurden für
maßnahmenbezogene Finanzhilfen und Betriebskostenzuschüsse weniger Mittel eingesetzt als
ursprünglich vorgesehen (0,6 Mio. EUR bzw. 0,8 Mio. EUR weniger als geplant). Trotz dieser
Differenz bestand insgesamt eine sehr große Nachfrage nach den Finanzhilfen. 45 Aus Abbildung 2-2
ist ersichtlich, dass Betriebskostenzuschüsse nur in geringem Umfang verwendet wurden,
insbesondere in der zweiten Hälfte des Förderzeitraums.
Insbesondere um das Ziel der Reduzierung der Drogennachfrage zu erreichen, hätten dem Programm
mehr Finanzmittel zugewiesen werden können. Die äußerst hohe Zahl der Anträge auf Förderung im
Rahmen des DPIP (im Gegensatz zur geringen Anzahl der geförderten Projekte) und der Umstand,
dass die meisten der geförderten Organisationen Nichtregierungsorganisationen waren, die weitgehend
auf eine externe Finanzierung angewiesen sind, bestätigt, dass generell ein Bedarf an angemessenen
Finanzmitteln im Bereich der Drogenpolitik besteht. Ein Vergleich der eingesetzten Finanzmittel und
der Ergebnisse für die einzelnen Projektbudgets zeigt, dass die verfügbaren Finanzmittel insgesamt
effizient eingesetzt wurden. 46
Obwohl einige der erwarteten Wirkungen des DPIP, die sich aus den Programmzielen ergaben, sehr
ambitioniert waren, erreichten die durchgeführten Projekte eine hinreichende Anzahl von positiven
Ergebnissen und Leistungen, die den Schluss zulassen, dass der Ausgabenbetrag in einem
angemessenen Verhältnis zu den erreichten Zielen steht. Die Wirkung der Projekte zeigt sich in der
Entwicklung neuer Instrumente für die Prävention; in Behandlungsmethoden, die dem aktuellen
wissenschaftlichen Kenntnisstand im Drogenbereich entsprechen; und in Sensibilisierungskonzepten
für spezifische (gefährdete) Zielgruppen. Außerdem konnte die Kommission durch die große
Nachfrage nach DPIP-Finanzhilfen diejenigen Projekte auswählen, die das beste Potenzial zeigten und
die wirtschaftlichsten Ansätze hatten. 47
Abbildung 2-2: Gesamte zugewiesene, eingesetzte und ausgezahlte DPIP-Finanzmittel sowie gesamte
Mittelüberschreitung / unzureichende Mittelausschöpfung und nicht ausgeschöpfte Mittel je Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen (oben maßnahmenbezogene Finanzhilfen (AG), unten Betriebskostenzuschüsse (OG))
45
Ebenda, S. 39.
46
Ebenda, S. 37.
47
Ebenda.
18
x 100000
60
50
50
42
40
47
39
29
30
22
22
22
17
20
21
19
10
0
-10
-8 %
2009-2010 AG*
-10 %
2008 AG
-21 %
2007 AG
2011-2012 AG*
zugewiesene Mittel
gebundene Mittel (alle Projekte)
Zahlung
nicht ausgegebene Mittel
nicht in Anspruch genommene/nicht gedeckte Mittelzuweisungen
Tausend
Anmerkung: Für maßnahmenbezogene Finanzhilfen im Zeitraum 2011-2012 waren keine Informationen zu
ausgezahlten Finanzmitteln und zu nicht ausgeschöpften Mitteln verfügbar.
600
500
400
500
500
409
400
351
400
300
220
200
229
196
91
100
79
0
-100
-200
-14 %
-11 %
-14 %
2010 OG
2011 OG
-23 %
-300
-400
2008 OG
2012 OG
zugewiesene Mittel
gebundene Mittel (alle Projekte)
Zahlung
nicht ausgegebene Mittel
nich in Anspruch genommene/nicht gedeckte Mittelzuweisungen
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des DPIP (2007-2012) – 2013 konnte im Rahmen dieser
Bewertung nicht berücksichtigt werden, da die Projekt-Abschlussberichte während dieses Bewertungsverfahrens nicht
vorlagen. AG= maßnahmenbezogene Finanzhilfen, OG= Betriebskostenzuschüsse.
2.5.2
Angemessenes Verhältnis der Ausgaben zu der erreichten Wirkung
Für das DPIP wurden die folgenden Wirkungen erwartet:
Verbesserung der Prävention des Drogenkonsums in der EU;
besseres Verständnis bzw. verbesserte Informationen im Bereich Drogen und
drogenbedingte Schädigungen in der EU;
•
bessere Durchführung der EU-Drogenstrategie und spezifischer Maßnahmen aus den
Aktionsplänen.
•
•
19
177
Es ist angemessen, zu erwarten, dass das Programm seine Ziele mit den verfügbaren Mitteln erreicht,
insbesondere hinsichtlich der verbesserten Bereitstellung von Informationen über Drogen und
drogenbedingte Schädigungen in der EU. Das erste Ziel – die Verbesserung der Prävention – war
jedoch am schwersten zu erreichen, wenn man einerseits das Ausmaß des Problems des
Drogenkonsums mit der Größe des Programms vergleicht und andererseits berücksichtigt, dass die
Verringerung des Drogenkonsums inhärent mit Verhaltensänderungen und mit der Lebensführung
zusammenhängt, die generell schwer zu beeinflussen sind und eine Reihe langfristiger Interventionen
erfordern können. Auf die Erreichung des zweiten Ziels wurde durch die Verbreitung der Ergebnisse
durch die Kommission und die einzelnen Projekte und Netzwerke hingearbeitet (Näheres dazu siehe
Abschnitt 2.4.1 (Fortführung und Verbreitung der Projekttätigkeiten und -ergebnisse)). Das dritte Ziel
– eine bessere Durchführung der EU-Drogenstrategie und der Aktionspläne – wurde in erster Linie
durch eine Reihe von Berichten über übergeordnete politische Maßnahmen erreicht, die eine Vielzahl
von drogenpolitischen Maßnahmen in der EU abdeckten. Die Erstellung dieser Berichte wurde in
Form öffentlicher Aufträge extern vergeben. 48
Die im Rahmen dieser Bewertung zusammengetragenen Daten sind noch nicht ausreichend, um zu
dem gesicherten Schluss zu kommen, dass die für das Programm ausgegebenen Finanzmittel im
Verhältnis zu den erreichten langfristigen Ergebnissen und Wirkungen angemessen sind.
Andererseits
waren
die
Ergebnisse
der
maßnahmenbezogenen
Finanzhilfen
und
Betriebskostenzuschüsse im Rahmen des DPIP, die die Grundlage für die langfristigen Ergebnisse und
Wirkungen bilden, positiv, insbesondere hinsichtlich folgender Aspekte: 49
•
Entwicklung von neuen Präventionsinstrumenten, Maßnahmen zur Verringerung
drogenbedingter Schädigungen und Behandlungskonzepte zur Bewältigung neuer Entwicklungen
und rascher Veränderungen im Drogenbereich oder Entwicklung von Instrumenten (z. B.
Qualitätsstandards für Online-Beratungsstellen), die die Arbeit von Organisationen unterstützen,
die sich mit Zielgruppen befassen;
•
Entwicklung neuer Konzepte für die Sensibilisierung und die Bereitstellung von
Informationen für spezifische Zielgruppen bzw. gefährdete Gruppen;
•
Aufbau
multidisziplinärer
Netzwerke
und/oder
Plattformen,
um
den
Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Organisationen zu steigern,
Projektergebnisse / bewährte Vorgehensweisen und die Außenwirkung bei politischen
Entscheidungsträgern zu verbessern;
•
Kapazitätsaufbau und Schulungen zur Verbesserung der Durchführung der EUDrogenstrategie und der Aktionspläne und zur Stärkung einschlägiger Akteure bei der Prävention
des Drogenkonsums / der Drogenabhängigkeit und drogenbedingter Schädigungen.
Im Rahmen des DPIP wurden mehr als 51 zumeist grenzübergreifende Projekte gefördert, an denen
etwa 200 federführende Organisationen und Partnerorganisationen beteiligt waren. Die Analyse der
bislang abgeschlossenen Projekte zeigt, dass für mindestens 63 % der abgeschlossenen
maßnahmenbezogenen Finanzhilfen und Betriebskostenzuschüsse Belege vorliegen, dass die
jeweiligen Projekte ihre Ziele erreicht haben; allerdings ist die Zahl der maßnahmenbezogenen
Finanzhilfen mit solchen Belegen (60 %) etwas kleiner als die Zahl der Betriebskostenzuschüsse
(67 %). 50
2.5.3
Angemessene Mittelzuweisung für die verschiedenen Förderinstrumente
Gemäß den jährlichen Arbeitsprogrammen lagen die Gesamtmittelzuweisungen für die Durchführung
des DPIP 2007-2013 bei 22,232 Mio. EUR. Die Aufgliederung des Haushaltsplans ist in der
48
Ebenda, S. 44.
49
Ebenda, S. 45.
50
Ebenda.
20
nachstehenden Tabelle 1-1: Aufgliederung des Haushaltsplans für das DPIP (2007-2013)
(Aufgliederung des Haushaltsplans für das DPIP (2007-2013) dargestellt. Der durchschnittliche Wert
der maßnahmenbezogenen Finanzhilfen stieg zwischen 2007 und 2012 an, wobei der überwiegende
Teil der Mittel in der zweiten Hälfte des Durchführungszeitraums zugewiesen wurde. Die
Mittelinanspruchnahme bei maßnahmenbezogenen Finanzhilfen (Auszahlungen als Anteil der
Mittelverwendung) war mit 88 % akzeptabel. Das lässt darauf schließen, dass die Finanzmittel für
maßnahmenbezogene Finanzhilfen effizient zugewiesen wurden. 51 Es ist zu beachten, dass die meisten
Finanzhilfen, die als maßnahmenbezogene Finanzhilfen für 2011-2012 gewährt wurden, in dieser
Analyse nicht berücksichtigt sind.
Betriebskostenzuschüsse erhielten mehr als die Hälfte der ursprünglich zugewiesenen Mittel. Der
Durchschnittswert der Betriebskostenzuschüsse ging zwischen 2008 und 2012 deutlich zurück und lag
zwischen 20 499 EUR (2012) und 200 000 EUR (2008); dabei wurde der geringste Wert im Jahr 2011
erreicht. Der geringere Wert der Betriebskostenzuschüsse ist durch die kürzere Laufzeit (höchstens
12 Monate) zu erklären, ebenso wie durch den Umstand, dass ein Betriebskostenzuschuss nur zur
Förderung einer einzelnen Organisation dient, während eine Partnerschaft von Organisationen in Form
von maßnahmenbezogenen Finanzhilfen gefördert wird. Die Mittelinanspruchnahme bei
Betriebsmittelzuschüssen war mit 85 % akzeptabel. Wie bei den maßnahmenbezogenen Finanzhilfen
wurden die Fördermittel bei den Betriebskostenzuschüssen anscheinend effizient eingesetzt. 52
Während des Durchführungszeitraums wendete die Kommission etwa 2,7 Mio. EUR für insgesamt
28 öffentliche Aufträge auf (d. h. etwa 17 % der gesamten eingesetzten Mittel des DPIP). Etwa die
Hälfte der Mittel für öffentliche Aufträge wurde für die Europäische Aktion Drogen (EAD) – eine
mehrjährige Sensibilisierungskampagne – und für regelmäßige Sitzungen des Drogenforums der
Zivilgesellschaft aufgewandt. Die Mittel für öffentliche Aufträge – mit einer ursprünglichen
Zuweisung von mehr als 4 Mio. EUR – wurden nicht ausgeschöpft, was sich möglicherweise negativ
auf (beispielsweise) die Verbreitung der Programmergebnisse auf EU-Ebene ausgewirkt hat. 53
Abschließend ist anzumerken, dass die Förderinstrumente alle im Rahmen eines
Wettbewerbsprozesses mit Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (für Finanzhilfen) und
Ausschreibungen (für öffentliche Aufträge) angewandt wurden, für die zahlreiche Anträge eingingen.
Die maßnahmenbezogenen Finanzhilfen und öffentlichen Aufträge sind wirksamere und effizientere
Förderinstrumente. 54
2.5.4
Verwaltung durch die Kommission und Vereinfachungspotenzial
Nach den Ergebnissen der Online-Erhebung wurden die Anforderungen an die Antragsteller für die
Gewährung einer DPIP-Förderung insgesamt als angemessen erachtet (siehe folgende Abbildung 2-3).
Abbildung 2-3: Anforderungen an die Anträge
51
Ebenda.
52
Ebenda, S. 45-46.
53
Ebenda, S. 46.
54
Ebenda.
21
Wir wurden während des Beantragungsverfahrens gut durch die
Kommission unterstützt (N=23)
4
Das Verfahren für die Antragseinreichung war unkompliziert (N=23)
4
Die Angaben in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
waren klar und leicht verständlich (N=23)
Stimme teilweise zu
1
5
5
13
6
0%
Stimme völlig zu
8
2
12
20%
Weiß nicht / keine Meinung
40%
Stimme nicht zu
2
60%
1
2
1 1
80%
Stimme überhaupt nicht zu
Quelle: Erhebung für die Ex-post-Bewertung der fünf Programme der GD Justiz 2007-2013.
Frage 36: Bitte nehmen Sie Stellung zu den folgenden Aussagen (siehe obenstehende Abbildung) über die Verwaltung der fünf
Programme durch die Kommission, einschließlich der Überwachung und Bewertung Ihres Projekts / Ihrer Maßnahmen durch die
Kommission:
Die in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen angegebenen Informationen waren über
den gesamten Förderzeitraum klar und erläuterten die verschiedenen für den Finanzhilfeantrag
erforderlichen Elemente. Allerdings wurde das Dokument im Laufe der Zeit recht lang, was zum Teil
auf die zunehmende Detailtiefe im Antragsformular, die Zahl der angebotenen Prioritäten und die
Einführung des IT-Systems PRIAMOS zurückzuführen war. Die in den Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Informationen waren nach Aussage der meisten Befragten
der Online-Erhebung klar und leicht verständlich. Für die Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen 2013 wurde der einheitliche Leitfaden für Antragsteller eingeführt, der die fünf
Programme der GD Justiz sowie ISEC und PROGRESS abdeckte. Mit dem einheitlichen Leitfaden
wurde der Prozess für Antragsteller zur Einreichung von Vorschlägen für verschiedene Projekte
vereinfacht und effizienter gestaltet.
Im Antragsformular für das gesamte Programm wurden die Antragsteller aufgefordert, bezüglich ihres
Projekts ausführliche Angaben zu folgenden Punkten zu machen: allgemeine Projektinformationen,
Durchführung, finanztechnischer Verwaltung, Ergebnissen, Bewertung und Verbreitung. Darüber
hinaus mussten die Antragsteller Haushaltsvoranschlagsformulare, eine Personalkostenanalyse und
eine Partnerschaftserklärung ausfüllen. Ab 2010 wurden die Antragsteller zudem aufgefordert,
Indikatoren für die Bewertung der Ergebnisse, Belege für bestehende Programmerfahrungen sowie
weitere Details zu Partnern und Arbeitsabläufen vorzulegen. Dadurch wurde die potenzielle
Projektqualität erhöht, und die Antragsteller wurden motiviert, einen fundierteren Plan und eine
präzise Kostenabschätzung für jede ihrer Maßnahmen zu erstellen.
Insgesamt verbesserte sich die Verwaltung des DPIP durch die Kommission im Laufe der Zeit
aufgrund der folgenden Faktoren:
•
mit der Einrichtung eines zentralen Referats für die Programmverwaltung;
•
mit der Veröffentlichung eines Handbuchs für Kommissionsbeamte;
•
indirekt durch die Verbreitung eines Projektmanagement-Leitfadens.
Die Finanzhilfeempfänger empfanden die Zusammenarbeit mit der Kommission insgesamt als positiv.
Die Anforderungen an die Finanzhilfeanträge folgten einem ähnlichen Prozess wie andere Programme,
die von der Kommission zentral verwaltet werden, und erforderten ausführlichere Informationen, was
sich positiv auf die Qualität der Anträge und der Projekte auswirkte. Die Änderungen in der
Berichterstattung sorgten zudem für einen ausgewogeneren Ansatz für die finanzielle Rechtfertigung
einerseits und die Bewertung/Beurteilung der Ergebnisse und der potenziellen Wirkung eines Projekts
andererseits.
Im Jahr 2007 erforderte das Antragsformular die folgenden Angaben: Ziele und Relevanz des Projekts;
Projektdurchführung (Wirkung, Methodik, Dauer, konkrete Ergebnisse sowie vorhersehbare Risiken
22
100%
und Schwierigkeiten); nachfassende Maßnahmen, Nachhaltigkeit und Außenwirkung (einschließlich
Verbreitung und europäischer Mehrwert); Informationen über den Antragsteller und die Partner;
Erklärung des Antragstellers; sowie Antragspaket und Checkliste.
Die Antragsteller wurden aufgefordert, neben dem Antragsformular auch Anhänge einzureichen, unter
anderem Erklärungen der Partner und der assoziierten Organisationen, Formulare mit der
Kofinanzierungserklärung, Haushaltsformulare, ein Formular mit einer Personalkostenanalyse, einen
Zeitplan, die Formblätter „Finanzangaben“ und „Rechtsträger“, eine Erklärung zu den
Ausschlusskriterien und Lebensläufe.
Nach den Informationen aus der Erhebung musste knapp die Hälfte der Befragten (48 %) zumindest zu
einigen Aspekten Hilfe einholen, um der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
nachzukommen. Außerdem bestätigten mehr als die Hälfte der Befragten (61 %), dass sie potenzielle
Antragsteller kannten, die der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgrund der
komplexen Anforderungen der Kommission nicht nachkamen. Diese Erkenntnisse sind in
Abbildung 2-4 dargestellt:
Abbildung 2-4: Verwaltung der fünf Programme durch die Kommission während der Antragsphase
Ich weiß von in diesen Bereichen tätigen Personen oder
Organisationen, die an der Ausschreibung nicht
teilgenommen haben, weil sie sie zu komplex oder zu
schwierig fanden (N=23)
8
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, musste ich
Hilfe von Personen mit einschlägigen Fachkenntnissen der
betreffenden Verfahren anfordern (N=23)
5
0%
Stimme völlig zu
Stimme teilweise zu
7
Weiß nicht / keine Meinung
20%
4
6
2
40%
60%
Stimme nicht zu
3
5
80%
Stimme überhaupt nicht zu
Quelle: Erhebung für die Ex-post-Bewertung der fünf Programme der GD Justiz 2007-2013.
Frage 36: Bitte nehmen Sie Stellung zu der folgenden Aussage über die Verwaltung der fünf Programme durch die
Kommission, einschließlich der Überwachung und Bewertung Ihres Projekts / Ihrer Maßnahmen durch die Kommission:
Trotz der Schwierigkeiten, mit denen Antragsteller konfrontiert waren, nahm die Gesamtzahl der
eingehenden Anträge auf maßnahmenbezogene Finanzhilfen kontinuierlich zu (von 39 im Jahr 2007
auf 117 im Jahr 2013). Bei den Anträgen auf Betriebskostenzuschüsse war jedoch ein Rückgang zu
verzeichnen: von 16 Antragstellern im Jahr 2008 und 19 im Jahr 2010 auf 7 im Jahr 2011 und 12 im
Jahr 2012.
Informationen zu den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen – für maßnahmenbezogene
Finanzhilfen wie für Betriebskostenzuschüsse – waren auf der Website der GD Justiz verfügbar. 55
Diese umfassten unter anderem Dokumente für Antragsteller, praktische Informationen über die
Vorgehensweise bei der Antragstellung, Informationen über die Meldung von Betrugsfällen und
Unregelmäßigkeiten sowie die für jede Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten
Projekte. Die überwiegende Mehrheit der Befragten der Erhebung (78 %) hielt die Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen für klar und leicht verständlich. Ebenso empfanden die meisten
Befragten (74 %) das Verfahren für die Einreichung eines Antrags auf Gewährung von
maßnahmenbezogenen Finanzhilfen oder Betriebskostenzuschüssen als unkompliziert.
55
http://ec.europa.eu/justice/grants1/programmes-2007-2013/drug/index_en.htm
23
2
100%
Die Regelungen für die Berichterstattung zu den Fortschritten und erreichten Ergebnissen der
Projekte/Maßnahmen wurden insgesamt von 56 % der Befragten der Online-Erhebung als angemessen
erachtet. Zudem hielten etwas weniger als die Hälfte der Befragten der Erhebung die
Überwachungsregelungen der Kommission während der Durchführung der Projekte und Tätigkeiten
zumindest zum Teil für gut und hilfreich. 56
Fast die Hälfte (43 %) der Finanzhilfeempfänger, die an der Online-Erhebung teilnahmen, hielten die
Überwachungsregelungen der Kommission während der Durchführung der Projekte/Tätigkeiten
zumindest zum Teil für gut und hilfreich. Darüber hinaus erachteten die Finanzhilfeempfänger
Fortschrittsberichte für Finanzhilfen mit einer Laufzeit von 24 Monaten oder mehr als hilfreich, da
diese den Projektleitern und der Kommission einen Überblick über die bislang erreichten Ergebnisse
vermitteln und gegebenenfalls eine Möglichkeit für Anpassungen der Arbeitsabläufe bieten. 57
2.6
EUROPÄISCHER MEHRWERT
Der Mehrwert für die EU bezeichnet den Umfang, in dem der EU-Bezug des Programms eine
Wertschöpfung für die Akteure des Programms mit sich bringt, sowie den Umfang, in dem die EU
einen relativen Vorteil gegenüber nationalen und internationalen Akteuren hat, die in diesem Bereich
tätig sind. Zunächst werden der EU-Bezug des Programms und die geografische Reichweite erörtert.
Danach wird der EU-Mehrwert bezüglich der Wertschöpfung für die EU und für die Begünstigten
untersucht. Es ist jedoch noch nicht möglich, den Mehrwert für die EU in Form von Auswirkungen zu
ermitteln und zu messen.
Das DPIP hatte eine starke grenzübergreifende Dimension. Diese ergab sich aus den Programmzielen
und aus den Arten von Maßnahmen, die laut dem Beschluss von 2007 als förderfähig gelten. Artikel 4
des Beschlusses besagt, dass im Rahmen des DPIP spezifische grenzübergreifende Projekte von
Unionsinteresse unterstützt werden, die von mindestens zwei Mitgliedstaaten oder mindestens einem
Mitgliedstaat und einem anderen Land, bei dem es sich entweder um ein Beitrittsland oder um ein
Bewerberland handeln kann, eingereicht werden. Förderfähige Maßnahmen beinhalteten auch
nationale Projekte.
2.6.1
Geografische Reichweite und Beteiligung der Mitgliedstaaten
Das DPIP umfasste federführende Organisationen und Partnerorganisationen aus insgesamt 25 EUMitgliedstaaten und aus Norwegen. Insgesamt war die geografische Reichweite der Maßnahmen in der
gesamten EU relativ gut. Das Programm war aufgrund seiner Natur mit einer Wertschöpfung für die
EU und für die meisten Finanzhilfeempfänger verbunden. Einige Mitgliedstaaten erhielten jedoch
mehr Finanzhilfen und beteiligten sich an einer größeren Zahl von Partnerschaften als andere (siehe
Abbildung 2-5). Die federführenden Organisationen waren in drei Mitgliedstaaten konzentriert: in
Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Italien. Zusammengenommen übernahmen diese drei
Mitgliedstaaten die Führungsrolle bei 61 % aller Projekte.
Von den insgesamt 457 Anträgen, die für das DPIP eingingen, wurde die größte Zahl von italienischen
Organisationen eingereicht (109, d. h. 24 %), gefolgt von Organisationen mit Sitz im Vereinigten
Königreich (60) und in Spanien (55). Antragsteller aus diesen führenden drei Mitgliedstaaten reichten
49 % aller Anträge auf Förderung durch das Programm ein. Vor diesem Hintergrund ist anzumerken,
dass die höchsten Erfolgsquoten für die eingereichten Anträge bei Anträgen aus Österreich,
Deutschland und den Niederlanden zu verzeichnen waren.
56
Auf Grundlage einer Analyse der 23 Antworten auf die Online-Erhebung unter den Empfängern der Finanzhilfen des DPIP und der
Berichte zu fünf nachfassenden Gesprächen mit Koordinatoren von Projekten/Organisationen, die Finanzhilfen im Rahmen des DPIP 20072013 erhielten. „Ex post evaluation of five programmes implemented under the 2007-2013 financial perspective. Specific programme
evaluation: Drug Prevention and Information Programme (DPIP)“, ICF, 28. Juli 2015, S. 48-49:
http://ec.europa.eu/justice/grants1/files/expost_evaluations_2007_2013/dpip_programme_evaluation_final_report.pdf
57
Ebenda, S. 50.
24
Die Partnerschaftsstruktur der Mitgliedstaaten mit der höchsten Zahl von federführenden
Organisationen (Deutschland, Vereinigtes Königreich und Italien) ist in Abbildung 2-6 dargestellt.
Aus den Daten geht hervor, dass es wahrscheinlicher war, dass die federführenden Organisationen
Partnerschaften mit Organisationen aus demselben Mitgliedstaat als mit Organisationen aus anderen
EU-Mitgliedstaaten bildeten. Dies galt in besonderem Ausmaß für Italien. Dies war jedoch nicht für
Projekte unter der Federführung des Vereinigten Königreichs der Fall, bei denen die federführenden
Organisationen in den meisten Fällen Partnerschaften mit deutschen Organisationen eingingen.
Beispielsweise bildeten italienische federführende Organisationen Partnerschaften mit sechs
italienischen Organisationen und mit drei Organisationen im Vereinigten Königreich; dagegen
bildeten deutsche federführende Organisationen Partnerschaften mit vier deutschen und drei
belgischen, drei österreichischen und drei litauischen Organisationen. Federführende Organisationen
aus dem Vereinigten Königreich gingen Partnerschaften mit sechs deutschen, fünf französischen und
vier italienischen Organisationen ein.
Abbildung 2-5: Gesamtzahl der Organisationen, die an Projekten beteiligt waren, die maßnahmenbezogene
Finanzhilfen im Rahmen des DPIP erhielten, einschließlich federführender Organisationen (links) und
Partnerorganisationen (rechts)
25
Abbildung 2-6: Partnerschaftsstruktur für die drei Mitgliedstaaten, in denen die meisten federführenden
Organisationen ihren Sitz haben
2.6.2
Mehrwert für die EU und die Finanzhilfeempfänger
Die Ergebnisse dieser Bewertung zeigen, dass die folgenden Merkmale am häufigsten einen EUMehrwert des Programms für die Finanzhilfeempfänger brachten:
• gegenseitiges Lernen und Informationsaustausch sowie Wissenserweiterung durch
grenzübergreifende Zusammenarbeit;
• die „Marke EU“ und das Ansehen aufgrund des DPIP;
• die EU-Fördermittel, die die Durchführung der Projekte ermöglichten.
Aus den Ergebnissen der Erhebung und der Befragungen von Akteuren ging hervor, dass die
grenzübergreifende Dimension des DPIP es Organisationen mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten
ermöglichte, zusammenzuarbeiten und grenzübergreifende Maßnahmen zur Reduzierung der
Drogennachfrage zu entwickeln und durchzuführen. Obwohl die federführenden Organisationen
geografisch in nur wenigen Mitgliedstaaten konzentriert sind, ermöglichten die gebildeten
Partnerschaften es einer großen Zahl von Organisationen aus anderen Mitgliedstaaten, an Projekten
teilzunehmen und mitzuarbeiten und mit/von den federführenden Organisationen zu lernen und
ähnliche Maßnahmen durchzuführen. Insgesamt trugen grenzübergreifende Partnerschaften zum
gegenseitigen Lernen, zur Zusammenarbeit und zu einer nachhaltigen Unterstützung auf nationaler
und EU-Ebene bei. Dies geht auch aus den Ergebnissen der Befragung der Akteure hervor, die in
diesem Abschnitt näher untersucht werden.
Die Bewertung kam zu dem Schluss, dass die grenzübergreifenden Partnerschaften bei der
Durchführung von DPIP-Projekten die folgenden wichtigsten spezifischen Nutzen mit sich brachten:
den Aufbau eines Netzwerks mit internationalen Partnern (90 % der Befragten der Erhebung), die
Erweiterung von Kenntnissen/Fachwissen im thematischen Bereich (85 % der Befragten) und die
Erweiterung des Wissens über politische Strategien und die Praxis in anderen Mitgliedstaaten (70 %
der Befragten). Daher trugen grenzübergreifende Partnerschaften auch dazu bei, die folgenden
spezifischen Ziele des DPIP zur Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen zu erreichen: den
Aufbau multidisziplinärer Netzwerke, die Erweiterung der Wissensgrundlage, den
Informationsaustausch sowie die Identifizierung und Verbreitung bewährter Vorgehensweisen. Bei der
Durchführung grenzübergreifender Maßnahmen im Bereich der Reduzierung der Drogennachfrage
förderten DPIP-Projekte zudem das grenzübergreifende Lernen durch Partnerschaften. Aus den
nachfassenden Gesprächen mit Projektbegünstigten ging hervor, dass grenzübergreifende
Partnerschaften zur Erreichung folgender Ziele beitrugen: Verbreitung bewährter Vorgehensweisen,
Förderung des grenzübergreifenden Lernens sowie Identifizierung von Informationslücken und
verbreiteten Problemen bei der Reduzierung der Drogennachfrage.
26
Die spezifischen Nutzen grenzübergreifender Partnerschaften (siehe Abbildung 2-7) ergaben sich auch
aus guten Erfahrungen bei der Zusammenarbeit zwischen Projektpartnern. Die meisten Befragten der
Erhebung gaben an, dass gute Arbeitsbeziehungen mit ihren transnationalen Partnern bestanden
(74 %) und dass sie mit den Partnerschaften, die im Rahmen der Projekte gebildet worden waren,
zufrieden waren (62 %). Die positiven Beziehungen ermöglichten und stärkten das grenzübergreifende
Lernen – die meisten Befragten (68 %) tauschten sich mit ihren Partnern während der
Projektdurchführung über Erfahrungen und gewonnene Erkenntnisse aus. In diesem Zusammenhang
stimmten 48 % der Befragten der Aussage zu, dass es sinnvoll gewesen wäre, mehr Partner aus
verschiedenen Mitgliedstaaten bei der Projektdurchführung einzubeziehen, um diesen Effekt zu
verstärken.
Abbildung 2-7: Umfang, in dem die grenzübergreifende Partnerschaft eine gute Erfahrung für die
Projektbegünstigten war
Quelle: Erhebung für die Ex-post-Bewertung der fünf Programme der GD Justiz 2007-2013.
Eine weitere Form der Wertschöpfung durch das Programm war die „Marke EU“ und das mit dem
DPIP verbundene Ansehen. Dies führte dazu, dass die Projekte eine stärkere Außenwirkung hatten,
mehr Interesse erweckten und größeren Einfluss auf politische Entscheidungsträger auf EU-Ebene und
auf nationaler Ebene sowie auf Praktiker und die breite Öffentlichkeit hatten.
Und schließlich ergab die Bewertung, dass die EU-Förderung für die Durchführung der DPIP-Projekte
und für die Erreichung der Ziele der EU unerlässlich war. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die
Ziele der EU – und damit auch die Ziele der EU-Drogenstrategie – ohne eine EU-Förderung erreicht
werden, inhärent begrenzt. 58
58
Ebenda, S. 59.
27
3
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Relevanz des Programms 59
•
•
•
•
Die Prioritäten der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der
ausgewählten Initiativen waren insgesamt relevant für die Programmziele gemäß der
Festlegung in der Rechtsgrundlage. Die allgemeinen und spezifischen Ziele des DPIP
sind in der Rechtsvorschrift weit gefasst und übermäßig ambitioniert. Die von der
Kommission festgelegten jährlichen Prioritäten waren jedoch nicht nur klar definiert,
sondern auch realistisch und erreichbar und umfassten die wichtigsten politischen
Entwicklungen in diesem Politikbereich. Sie wurden für die Kommission zu einem
immer wichtigeren Instrument, mit dem sie das Spektrum der geförderten Projekte
während der Programmlaufzeit beeinflussen konnte.
Die ausgewählten Maßnahmen waren für die Programmziele relevant. Die Projekt/Arbeitsprogrammziele aller 51 Projekte standen mit den spezifischen Programmzielen
im Einklang. Die Betriebskostenzuschüsse waren nur teilweise auf die spezifischen Ziele
des DPIP abgestimmt.
Auf Projektebene unterstützten die ausgewählten Initiativen die politischen
Entwicklungen anscheinend hinreichend. Die öffentlichen Aufträge waren ebenfalls
ausgesprochen relevant für die politische und legislative Entwicklung in diesem Bereich.
Das Programm war insgesamt für die Bedürfnisse der Finanzhilfeempfänger relevant.
Das Programm ist in diesem Bereich einzigartig und schloss eine Lücke in der
Finanzierung auf nationaler Ebene. Darüber hinaus entsprachen das Rahmenkonzept und
die Prioritäten des Programms den Bedürfnissen der Akteure, die im Bereich der
Drogenprävention tätig waren.
Kohärenz und Komplementarität
•
Es wurde eine fast vollständige Komplementarität des DPIP mit anderen Programmen
und Interventionen der EU erreicht – durch Mechanismen, die die Kommission einerseits
bei der Programmgestaltung und andererseits bei der Gestaltung der Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen einführte.
Wirksamkeit
•
•
•
•
59
Das DPIP erreichte seine allgemeinen Programmziele insgesamt erfolgreich, obwohl die
Wirkung durch die relativ geringen Haushaltsmittel und die Zahl der geförderten
Projekte etwas eingeschränkt war. Das DPIP trug zur innereuropäischen Sensibilisierung
und Aufklärung über Drogen und drogenbedingte Schädigungen bei, insbesondere unter
jungen Menschen und Drogenkonsumenten. Außerdem verbesserten die im Rahmen des
DPIP geförderten Maßnahmen den Dialog über Drogen und erleichterten den Austausch
bewährter Vorgehensweisen unter den Akteuren.
Einige DPIP-Projekte leisteten einen Beitrag zur politischen/legislativen Entwicklung in
der EU. In dieser Hinsicht waren öffentliche Aufträge, die spezifisch auf die
Entwicklung und Durchführung von politischen Strategien und Rechtsvorschriften im
Bereich der Drogenprävention ausgerichtet waren, wirksamer, da sie politische
Diskussionen anregten und den politischen Entscheidungsprozess auf Ebene der EU und
der Mitgliedstaaten lenkten.
Auf Projektebene erreichten die meisten Initiativen die jeweiligen Ziele, insbesondere
durch gute Arbeitsbeziehungen mit Partnern und durch eine klare Interventionslogik
hinsichtlich Zielgruppe, Zielen, Methodik und durchzuführenden Tätigkeiten. Bei der
Durchführung der Projekttätigkeiten traten keine großen Hindernisse auf.
Mit im Rahmen des DPIP geförderten Maßnahmen wurden auch Instrumente entwickelt,
die in verschiedenen Bereichen als innovativ anerkannt wurden, darunter Maßnahmen
Ebenda, S. 60-62.
28
zur Prävention und zur Verringerung drogenbedingter Schädigungen sowie
Behandlungskonzepte, Forschungsmethoden oder Beiträge zu neuen Forschungsarbeiten,
um Wissenslücken zu schließen, und innovative Konzepte zur Bereitstellung von
Informationen und zur Sensibilisierung gefährdeter Gruppen.
Nachhaltigkeit und Verbreitung
•
•
•
Die Verbreitung der Ergebnisse von DPIP-Projekten trug insgesamt zu einer Steigerung
der Wirkung der Projekte vor Ort bei, insbesondere dank der angewandten
Verbreitungsmethoden, mit denen ein breites Spektrum von Akteuren (politische
Entscheidungsträger auf EU- und nationaler Ebene, Nichtregierungsorganisationen /
zivilgesellschaftliche Organisationen, Sozialarbeiter, junge Menschen und
Drogenexperten) erreicht wurde.
Die Projektergebnisse wurden über die Websites und Netzwerke der Begünstigten sowie
über die Websites der Kommission und der EBDD verbreitet. Dadurch wurde auch die
Außenwirkung des Programms an sich verbessert (wie durch die steigende Zahl
eingehender Anträge deutlich wurde). Außerdem wurden öffentliche Aufträge vergeben,
um die Projektergebnisse durch die Erstellung von Informationsmaterial und die
Organisation von Informationsveranstaltungen zu publizieren. Das Potenzial der
Mechanismen und Strategien für die Verbreitung wurde jedoch nicht vollständig
ausgeschöpft.
Bei den meisten Initiativen wurde ein Nachhaltigkeits- und/oder Verbreitungsplan
erarbeitet. Die Projektbegünstigten sorgten jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang für
die Nachhaltigkeit und die Übertragbarkeit der Projektergebnisse und -tätigkeiten.
Effizienz
•
•
•
Die für die Umsetzung des DPIP bereitgestellten Finanzmittel waren angesichts der
Ambitioniertheit einiger Ziele, der hohen Nachfrage nach Fördermitteln, der hohen
Inanspruchnahme der Finanzhilfen und der großen Zahl der erreichten Ergebnisse
möglicherweise nicht ganz ausreichend. Dennoch waren die im Rahmen des DPIP
bereitgestellten Fördermittel ausreichend dafür, dass die Begünstigten ihre spezifischen
Ziele erreichen konnten.
Die Verwaltung durch die Kommission wurde im Laufe der Zeit besser, und die
Finanzhilfeempfänger empfanden die Zusammenarbeit mit der Kommission als positiv.
Was das Vereinfachungspotenzial angeht, nahm die im Antragsformular geforderte
Detailtiefe ab der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010 zu und schloss
die Einführung von Arbeitsabläufen ein. Dies wirkte sich für die Kommission und für die
Antragsteller gleichermaßen positiv aus. Die überwiegende Mehrheit der Befragten hielt
die Berichterstattungsanforderungen für angemessen. Die Überwachungsvorkehrungen
der Kommission während der Durchführung des Projekts bzw. der Tätigkeiten wurden
zumindest zum Teil als gut und hilfreich erachtet. Die Anforderungen an die
Berichterstattung sind Ausdruck eines ausgewogeneren Ansatzes für die finanzielle
Rechtfertigung einerseits und die Bewertung der tatsächlichen Ergebnisse und der
potenziellen Wirkung der Projekte andererseits.
Mehrwert für die EU
•
Die meisten EU-Mitgliedstaaten nahmen am DPIP teil, entweder über federführende
Organisationen oder über Partnerorganisationen.
•
Der Mehrwert des Programms für die EU bestand darin, dass das DPIP Organisationen
mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten in die Lage versetzte, Verbesserungen im
Bereich der Reduzierung der Drogennachfrage zu bewirken. Die im Rahmen der Projekte
gebildeten Partnerschaften leisteten einen Beitrag zur Förderung des
grenzübergreifenden Lernens und zur Verbesserung der Außenwirkung der
durchgeführten Initiativen sowie zur Ermittlung von Informationen im Bereich der
Drogenprävention und -bekämpfung. Außerdem verbesserten die Partnerschaften die
29
grenzübergreifende Zusammenarbeit, trugen zum Austausch und zur Verbreitung von
bewährten Vorgehensweisen und Informationen bei, erhöhten das gegenseitige Vertrauen
unter Mitgliedstaaten und unterstützten die Entwicklung von praktischen Instrumenten
und Lösungen zur Bekämpfung globaler Herausforderungen. Der Umfang dieser
Verbesserungen und Beiträge, d. h. der Mehrwert für die EU in Form von
Auswirkungen, konnte jedoch noch nicht gemessen werden.
Wichtigste Empfehlungen
•
Bessere Prioritätensetzung: Die Kommission sollte mehr Zeit und mehr
Humanressourcen in den Prozess der Prioritätensetzung investieren, um zu
gewährleisten, dass die Prioritäten im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsmittel
angemessen erfüllt werden können.
•
Realistische Bewertung der Projektrisiken und bessere Strategien für die
Risikominderung: Die Kommission sollte die Risiken während der Projektlaufzeit besser
überwachen, beispielsweise durch Anforderung kurzer Fortschrittsberichte, in denen
potenzielle Risiken angegeben werden, sobald sie im Laufe der Projektdurchführung
auftreten.
•
Bei der Überwachung und Bewertung sollte ein stärkerer Schwerpunkt auf die
Beurteilung der Auswirkungen auf allen Ebenen und nicht nur auf Ergebnisse gelegt
werden. Dies geht mit der Notwendigkeit einher, für Projekt- und Programmbewertungen
objektive und unabhängige Daten zusammenzutragen, zu analysieren und zu nutzen.
•
Auslotung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Umsetzung von Projektergebnissen
und bewährten Vorgehensweisen durch andere Organisationen, auch in anderen
Mitgliedstaaten, darunter mehr Ressourcen für Übersetzungen, Kommunikation und
Verbreitung.
•
Verbesserung der Interventionslogik des Programms: Neben dem Anwendungsbereich
des Programms und seinen allgemeinen und spezifischen Zielen und Prioritäten, Arten
von Maßnahmen und Arten von Interventions- und Durchführungstätigkeiten wird die
Kommission bei einer eventuellen zukünftigen Fortsetzung des Programms
Anstrengungen unternehmen, die Interventionslogik zu verbessern 60 und die
Beziehungen zwischen Beweggründen, Zielen, eingesetzten Finanzmitteln, Leistungen,
Begünstigten, erwarteten Ergebnissen und Auswirkungen noch klarer, präziser und
konkreter darzustellen.
60
Siehe z. B. Abbildung 1-1: Interventionslogik des Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ (2007-2013)Abbildung 1-1:
Interventionslogik des Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ (2007-2013).
30