TOP 2 - in der Stadt Lorch!

Stadt Lorch
Beratungsunterlage Nr. 17/26
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ASU 09.03.2017
ÖFFENTLICH
TO Nr. 2
Antrag auf Baugenehmigung
Erstellung eines Carports
Baugrundstück: Flst. 736/4, neben Eberrainweg 21 in Lorch
StR Dr. Hermann ist befangen.
I.
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Flst. 736/4, neben Eberrainweg 21
in Lorch, einen Carport zu erstellen.
Der Carport soll in Holzbauweise erstellt werden und eine Grundfläche von 6,50 m x
4,90 m haben, die Höhe beträgt 2,75 m.
II.
Das Baugrundstück liegt im Bebauungsplan „Eberrainweg/Am Eichenwäldle“ vom
07.04.1995. Die Fläche wurde gemäß des Bebauungsplanes als öffentliche Fläche
für eine spätere Zufahrtsmöglichkeit einer zweiten Häuserzeile vorgesehen und als
„Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung“ bezeichnet.
Die Erschließung einer zweiten Häuserzeile ist aktuell nicht vorgesehen.
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Lorch und ist bereits langfristig
an den Bauherrn zur gärtnerischen Nutzung verpachtet. Für den eventuellen Bedarf
dieses Grundstücks durch die Stadt Lorch für Erschließungszwecke wird eine
entschädigungslose Rückbauverpflichtung mit dem Bauherrn vereinbart, die den ggf.
erforderlichen Rückbau sichert und die Grundlage einer stets widerruflichen
Baugenehmigung bilden würde.
Das Baugrundstück liegt außerhalb des Baufensters.
Für diese Nebenanlage sind die Grenzbauvorschriften eingehalten, die Erschließung
ist gesichert.
III.
Beschlussvorschlag:
Einvernehmen wird auf Grundlage einer, für öffentliche Zwecke, stets widerruflichen
Baugenehmigung, erteilt.