Stadt Lorch Beratungsunterlage Nr. 17/26 60 ASU 09.03.2017 ÖFFENTLICH TO Nr. 2 Antrag auf Baugenehmigung Erstellung eines Carports Baugrundstück: Flst. 736/4, neben Eberrainweg 21 in Lorch StR Dr. Hermann ist befangen. I. Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Flst. 736/4, neben Eberrainweg 21 in Lorch, einen Carport zu erstellen. Der Carport soll in Holzbauweise erstellt werden und eine Grundfläche von 6,50 m x 4,90 m haben, die Höhe beträgt 2,75 m. II. Das Baugrundstück liegt im Bebauungsplan „Eberrainweg/Am Eichenwäldle“ vom 07.04.1995. Die Fläche wurde gemäß des Bebauungsplanes als öffentliche Fläche für eine spätere Zufahrtsmöglichkeit einer zweiten Häuserzeile vorgesehen und als „Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung“ bezeichnet. Die Erschließung einer zweiten Häuserzeile ist aktuell nicht vorgesehen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Lorch und ist bereits langfristig an den Bauherrn zur gärtnerischen Nutzung verpachtet. Für den eventuellen Bedarf dieses Grundstücks durch die Stadt Lorch für Erschließungszwecke wird eine entschädigungslose Rückbauverpflichtung mit dem Bauherrn vereinbart, die den ggf. erforderlichen Rückbau sichert und die Grundlage einer stets widerruflichen Baugenehmigung bilden würde. Das Baugrundstück liegt außerhalb des Baufensters. Für diese Nebenanlage sind die Grenzbauvorschriften eingehalten, die Erschließung ist gesichert. III. Beschlussvorschlag: Einvernehmen wird auf Grundlage einer, für öffentliche Zwecke, stets widerruflichen Baugenehmigung, erteilt.
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