Foto: sylvi.bechle / photocase.de »Männer und Frauen sind gleichberechtigt« Art. 3 Abs. 2 GG www.frauenbeauftragte-saarland.de Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Art. 3 Abs. 2 GG Layout: gabriele jakobi – design strategien / www.jakobi-design.de
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