Bau- und Gewässerschutzpublikation

Einwohnergemeinde Arch
Unterdorfstrasse 12
3296 Arch
Tel. 032 679 33 22
Fax 032 679 23 33
[email protected]
www.arch-be.ch
Bau- und Gewässerschutzpublikation
Bauherrschaft:
Iwan und Sarah Bohner, Jurastrasse 21, 3296 Arch
Projektverfasser:
GLB Seeland, Andreas Hofmann, Projektleiter, Grenzstr.
25,
3250 Lyss
Bauvorhaben:
Umbau Stöckli / Neubau Autounterstand
Es wird auf die Baugesuchsakten und Profile verwiesen.
Parzelle / Standort:
2279 / Jurastrasse 23, 3296 Arch
Nutzungszone:
Landwirtschaftszone
Koordinaten:
599.560 / 224.170
Beanspruchte Ausnahmen:
Ausnahmen zur Kantonalen Bauverordnung (BauV):
- Art. 64 Abs. 1 (Unterschreitung Mindestfensterfläche)
- Art. 67 Abs. 1 + 2 (Unterschreitung der Mindestraumhöhe)
Vorbehalten bleibt die Zonenkonformitätsbestätigung bzw.
die Ausnahme nach Art. 24 des Raumplanungsgesetzes
(für den Autounterstand) durch das Amt für Gemeinden und
Raumordnung
Gewässerschutzmassnahmen:
Dach- sowie Vorplatzwasser des neuen Autounterstandes
werden (soweit möglich) versickert. Zeigt der Baugrund,
dass eine Versickerung nicht möglich ist, wird das Sauberwasser in die Gemeindekanalisation abgeleitet. Das
Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation abgegeben.
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Arch, Unterdorfstr. 12, 3296 Arch
Auflage und Einsprachefrist:
27. März 2017
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im
Doppel einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die der Baubewilligungsbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt.
Gemeindeverwaltung Arch
Publiziert im Anzeiger Büren vom 23. Februar und 2. März 2017