Einwohnergemeinde Arch Unterdorfstrasse 12 3296 Arch Tel. 032 679 33 22 Fax 032 679 23 33 [email protected] www.arch-be.ch Bau- und Gewässerschutzpublikation Bauherrschaft: Iwan und Sarah Bohner, Jurastrasse 21, 3296 Arch Projektverfasser: GLB Seeland, Andreas Hofmann, Projektleiter, Grenzstr. 25, 3250 Lyss Bauvorhaben: Umbau Stöckli / Neubau Autounterstand Es wird auf die Baugesuchsakten und Profile verwiesen. Parzelle / Standort: 2279 / Jurastrasse 23, 3296 Arch Nutzungszone: Landwirtschaftszone Koordinaten: 599.560 / 224.170 Beanspruchte Ausnahmen: Ausnahmen zur Kantonalen Bauverordnung (BauV): - Art. 64 Abs. 1 (Unterschreitung Mindestfensterfläche) - Art. 67 Abs. 1 + 2 (Unterschreitung der Mindestraumhöhe) Vorbehalten bleibt die Zonenkonformitätsbestätigung bzw. die Ausnahme nach Art. 24 des Raumplanungsgesetzes (für den Autounterstand) durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung Gewässerschutzmassnahmen: Dach- sowie Vorplatzwasser des neuen Autounterstandes werden (soweit möglich) versickert. Zeigt der Baugrund, dass eine Versickerung nicht möglich ist, wird das Sauberwasser in die Gemeindekanalisation abgeleitet. Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation abgegeben. Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Arch, Unterdorfstr. 12, 3296 Arch Auflage und Einsprachefrist: 27. März 2017 Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Baubewilligungsbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Gemeindeverwaltung Arch Publiziert im Anzeiger Büren vom 23. Februar und 2. März 2017
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