BDPK News Nachrichten, Positionen, Berichte ViSdP: BDPK – Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. Friedrichstraße 60 · 10117 Berlin · Telefon (0 30) 2 40 08 99-0 E-Mail: [email protected] · www.bdpk.de · Redaktion: Stefanie Erdrich Von Thomas Bublitz Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer 378 f&w 4|2017 Die AOK hat ihren KrankenhausReport veröffentlicht. Ganz anders als in den Vorjahren, hielt sich der Grad der Empörung vonseiten der Krankenhäuser in Grenzen, obwohl die Botschaften doch ähnlich waren wie in den Jahren zuvor. Mit einer gewissen Routine bei den Operationen steigt die Qualität des Behandlungsergebnisses für den Patienten. Bei EndoprothesenOperationen sinkt die Wahrscheinlichkeit eines Revisionseingriffs im ers ten postoperativen Jahr mit der Zahl der Eingriffe des Operateurs. Bei SchilddrüsenOpe rationen sinkt mit steigender OPZahl die Gefahr von Stimmbandverletzungen. Auch Kom plikationen, die bei Operationen nie gänzlich zu vermeiden sind, werden von routinierteren OPTeams besser beherrscht als von nicht so routinierten. Ja, es gilt der Grundsatz „Übung macht den Meister“. Was ist anders im Vergleich zu den Vorjahren? Trotz der AOKSpitze, die Krankenhäuser würden die gesetzlichen Mindestmengen ignorieren, liefert sie nun auch das Eingeständnis mit: Mehr Routine führt zu besseren Ergebnissen, die sich eben nicht an einer konkreten Mindestmenge festmachen lassen. 51 KnieendoprothesenOperationen sind keineswegs per se besser als 48. Eine solche Diskussion zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern wä re auch kontraproduktiv, würde sie doch vom eigentlichen Ziel der Qualitätsverbesserung ablenken und zu Scheindebatten über mehr oder wenige sinnvolle Leistungszahlen führen. Qualitätsverbesserung kann eben nicht mit stumpfen numerischen Vorgaben erreicht werden. Stattdessen müssen wir konsequent auf die Ergebnismessung mit Routinedaten set zen. Daraus lässt sich nämlich zweifelsfrei ablesen, wie gut die Operation in diesem Kran kenhaus von Ärzten gemacht wird. Dazu kommen die Daten von Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen und zeigen die Qualität der Behandlung jenseits der Mindestmengen. Die Diskussion zeigt eine Parallele zur aktuellen TopMeldung aus dem Bundesgesund heitsministerium: Krankenhäuser und gesetzliche sowie private Krankenkassen sollen sich auf verbindliche Personalvorgaben in der Pflege in sogenannten pflegesensitiven Bereichen verständigen. Damit soll die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte sinken und die Patientenver sorgung verbessert werden. Ob allerdings das dafür gewählte Instrument der Personalmin destvorgaben die richtigen Ansätze liefert? Diese Diskussion erinnert mich doch sehr an die der Mindestmengen. Warum? Wie sollen die Personalmindestvorgaben denn mit den Ver hältnissen in den einzelnen Krankenhäusern harmonisiert werden? Ist es nicht ein Unter schied, ob in einem Krankenhaus Servicekräfte die Essenausgabe auf den Patientenzim mern übernehmen, in anderen Krankenhäusern aber die Pflege? Oder reicht die zusätzliche Pflegekraft gar nicht aus, weil in diesem Krankenhaus so viele ältere und teilweise demente Patienten behandelt werden? Wenn dann noch die Wege im Krankenhaus unterschiedlich weit sind, macht die Min destvorgabe „über den dicken Daumen“ keinen Sinn. Warum messen wir hier nicht auch konkret? Die veröffentlichten Ergebnisse der Patienten, Mitarbeiterzufriedenheit und zur Patientensicherheit sowie die Verpflichtung zu einem strukturierten Verbesserungsmanage ment würden die Qualitätsverbesserung deutlich schneller voranbringen als das „Wahl kampfPlacebo“ der Personalmindestzahlen mit der Gießkanne. Teilnehmer und Referenten beim Gesundheitskongress des Westens 2017 Sektorenübergreifende Versorgung Brücken bauen Gesundheitspolitiker sowie Vertreter aus Kliniken, Fachverbänden, Forschung und Pflege haben sich auf dem 11. Gesundheitskongress des Westens, am 7. und 8. März 2017 in Köln, für eine Überwindung der sektoralen Grenzen des Gesundheitswesens ausgesprochen. Unter dem Motto „Brücken bauen – gute Versorgung über die Sektoren hinweg“ stellten sich mehr als 1.000 Teilneh merinnen und Teilnehmer in Vorträgen und Diskussionen den künftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen. Wie lässt sich Qualität im Gesundheitswesen messen? Wie werden Ärzte künftig arbeiten? Welche Prozesse und Struk turen braucht das Krankenhaus der Zukunft? Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) und der Verband Deutscher Privatkliniken NRW, Koopera tionspartner des Kongresses, unterstützten mit ihrem REHA Dialog den Austausch der Expertinnen und Experten zu Themen der Qualitätssicherung medizinischer Leistungs erbringer und der Vernetzung von ambulantem, stationärem Bereich und Rehabilitation. Von einer „akuten Schnittstellenproblematik“ aufgrund des rasanten medizinischen Fortschritts im stationären Be reich sprach Dr. Stephan Puke, Geschäftsführer Sana Klini ken Duisburg GmbH. Manuel Berger, Regionalgeschäftsfüh rer West Helios Kliniken GmbH, erklärte, dass spezialisierte Hochleistungsmedizin und die verkürzte Krankenhausver weildauer der Patientinnen und Patienten eine immense He rausforderung für die Anschlussbehandlung im RehaBe reich darstellen. Eine qualitativ hochwertige Versorgung der Rehabilitanden ist eine wesentliche Voraussetzung, damit Menschen nach akuten oder chronischen Krankheiten ge sund und selbstbestimmt in ihren Alltag und Beruf zurück kehren können. „Rehabilitationskliniken stehen genauso wie der statio näre und ambulante Bereich vor der Aufgabe, eine qualita tiv gute Patientenversorgung sicherzustellen“, betonte Dr. Katharina Nebel M. Sc., Präsidentin des BDPK und Ge schäftsführende Gesellschafterin der Privaten Kliniken Dr. Dr. med. Nebel, Vlotho. „Die Bedeutung der Reha steigt, weil die Patienten immer schneller aus dem Krankenhaus entlassen werden und zu uns kommen. Deshalb müssen wir künftig eine noch bessere Verzahnung mit den Spezialisten aus dem Akutbereich und der ambulanten Versorgung si cherstellen.“ Die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bleibt dabei eine zentrale gesellschaftliche Herausforde rung. Das erklärte Ziel lautet nach wie vor: Reha vor Pfle ge. Kontrovers geführte Diskussionen gab es zu den Themen: Auswirkungen des Krankenhausstrukturgesetzes, Trends im Krankenhausmarkt, Korruptionsbekämpfung im Gesund heitswesen, betriebliches Gesundheitsmanagement oder Um setzung elektronischer Vernetzung der Leistungserbringer vor allem auch zwischen den Sektoren. Neubesetzung in der Führungsspitze des BDPK Dr. Francesco De Meo ist neuer 2. Vizepräsident im Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK). Im Rahmen seiner jüngsten Sitzung in Berlin wählte der BDPKVorstand Dr. Francesco De Meo, Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der Helios Kliniken GmbH, zum 2. Vizepräsidenten. Dr. Francesco De Meo ist seit 2013 Mitglied des BDPK-Vorstands. Im Jahr 2000 begann er als Leiter Recht und Personal in der Helios Kliniken GmbH. Ein Jahr darauf wurde er zum Geschäftsführer für Personal und Recht sowie Forschung und Wissenschaft bei Helios. Seit dem Jahr 2008 ist De Meo Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der Helios Kliniken GmbH und Vorstandsmitglied der Fresenius SE. f&w 4|2017 379 BDPK | Rehabilitation DRV Bund für Reha-Qualitätssicherung Am Bedarf orientiert Welche Faktoren beeinflussen den Erfolg moderner Rehabilitation? Wie gelingt eine gute Ergebnisqualität in der Reha? Vor welchen Herausforderungen stehen Reha-Kliniken künftig? Antworten dazu von Andreas Konrad, Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV). Welche Perspektiven sehen Sie für die Rehabilitation in einer systemgegliederten Sozialversicherung? Welche Entwicklungen sind notwendig? Rehabilitation ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft, die sich in einem demografischen Wandel befindet und in der der Einzelne länger als früher im Erwerbsleben steht. Rehabilitationsleistungen setzen vornehmlich dann ein, wenn alleine mithilfe der klassischen kurativen Medizin Krankheitsfolgen und damit drohenden oder bereits bestehenden Funktionseinschränkungen nicht mehr begegnet werden kann. Rehabilitationsleistungen sind somit funktionaler und unverzichtbarer Bestandteil des Systems der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Damit diese Leistungen einen möglichst großen Nutzen entfalten können, müssen sie kontinuierlich an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Welche Entwicklungen kommen vonseiten der DRV auf die Kliniken zu? Die Rehabilitation ist kein statisches Handlungsfeld. Moderne Rehabilitationsleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass beruflichen Problemlagen in der Rehabilitation nachgegangen wird. Gemeinsam mit dem Rehabilitanden werden Strategien für dessen berufliche Wiedereingliederung entwickelt (sogenannte MBOR). Die Herausforderung der Zukunft besteht darin, die Leistungen kontinuierlich den sich ändernden demografischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Dabei verändern sich auch die Menschen, die RehaLeistungen in Anspruch nehmen. So gilt es, künftig die Leistungen noch stärker als bisher zu individualisieren und damit den konkreten Bedarfslagen der Rehabilitanden zu entsprechen. Welche Rolle sollte Ihrer Meinung nach künftig die Ergebnisqualität spielen? Qualität steht für die Rentenversicherung seit mehr als zwei Jahrzehnten ganz oben auf der Agenda. Ziel der RehaQualitätssicherung der Rentenversicherung ist eine am Rehabilitanden bzw. Patienten orientierte Qualitäts verbesserung der medizinischen Rehabilitation. Zusätzlich sollen Leistungsreserven in den Rehabilitationseinrich tungen erschlossen werden. Dieses Vorgehen ist von der Überzeugung getragen, dass eine gute Ergebnisqualität nur gelingen kann, wenn die Strukturen und Prozesse qualitätsgesichert sind. Hierzu sind von der Deutschen 380 f&w 4|2017 Andreas Konrad ist seit 1993 bei der DRV Bund in Berlin tätig. Seit Februar 2017 ist er Direktor der Abteilung Rehabilitation, zu der auch die Reha-Klinikgruppe der DRV Bund mit ihren 27 Reha-Kliniken gehört. Rentenversicherung konzeptionelle Vorgaben und Leitlinien entwickelt worden, die ebenfalls eine qualitativ hochwertige medizinische Rehabilitation sicherstellen sollen. Dass die Ergebnisqualität der erbrachten Leistungen sehr hoch ist, dokumentieren die Erfolge der Rehabilitation bei der Eingliederung gesundheitlich beeinträchtigter Menschen in Arbeit und Beruf. Viele Kliniken stehen vor dringend notwendigen großen Investitionen. Wie können diese künftig finanziert werden? Die Rentenversicherung verhandelt mit den Rehabilitations einrichtungen vollpauschale Vergütungssätze. Aus diesen Vergütungssätzen müssen sämtliche Kosten bestritten werden, die der Betrieb einer Rehabilitationseinrichtung mit sich bringt. Dies gilt auch für Investitionen zur Erhaltung oder Modernisierung der Einrichtungen. An diesem Verfahren wird sich auch in Zukunft nichts ändern. BDPK | Qualität Mindestmengenregelung Masse gleich Klasse? Der AOK-Bundesverband hat am 28. Februar 2017 den Krankenhaus-Report 2017 zum Thema „Gestaltende Reformen statt Reparaturbetrieb“ in Berlin vorgestellt. Das wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) beschäftigt sich im aktuellen Report mit der Frage, vor welchen Herausforderungen das Krankenhaussystem steht und untersucht, wie die akutstationäre Versorgung künftig organisiert werden soll. Die AOK fordert mit Bezugnahme auf die Ergebnisse des KrankenhausReports auch eine Ausweitung der Mindestmen genregelung. Derzeit gibt es für folgende Leistungsbereiche gesetzliche Mindestmengenregelungen: Leber und Nieren transplantationen, Stammzellentransplantationen, Knieendo prothesenOperationen, komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus und Pankreas, koronarchirurgische Eingriffe so wie für die Versorgung von Früh und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm. Neben dem Hüftgelenkersatz sollen laut AOK künftig auch Schilddrü sen und BrustkrebsOperationen oder die Geburtshilfe ei ner Mindestmengenregelung unterworfen werden. Mindestmengen stellen jedoch nur eines von vielen Qua litätssicherungsinstrumenten dar. Viel wichtiger als das Zäh len von Fällen sind die tatsächliche Ergebnisqualität und die Transparenz der Behandlungsergebnisse. Krankenhäuser in privater Trägerschaft engagieren sich bereits seit Jahren ei geninitiativ für eine kontinuierliche Verbesserung der Patien tenversorgung. Qualitätsberichte, Qualitätsportale (Qualitäts kliniken.de) und Qualitätsinitiativen (IQM, SIQ!) dienen dem offenen und transparenten Dialog. Dieses Engagement sollte nicht durch eine unnötige Überregulierung behindert werden. Selbstverständlich sind in ausgewählten Bereichen Min destmengen legitim. An begründeter Stelle werden sie aktu ell auch angewandt. Schwellenwerte müssen jedoch flexibel handhabbar bleiben, wenn Krankenhäuser auch unterhalb des festgelegten Schwellenwerts eine nachweisbar gute Be handlungsqualität liefern. Eine Ausweitung und unflexible Handhabung der Mindestmengenregelung verfehlt nicht nur ihr Ziel, sondern gefährdet auch die flächendeckende Ver sorgung. 17. und 18. Mai 2017 in Saarbrücken SALUT! DaSein gestalten. Über 700 Teilnehmer diskutierten 2016 beim zweiten Kongress „SALUT! DaSein gestalten.“ mit neuem Blick auf Versorgung und Gesundheitswirtschaft. Nun geht „SALUT!“ in die dritte Runde. Auch 2017 verknüpft der Kongress Impulse von Gesundheitsanbietern und regionalen Netzwerken mit den Lebenswelten von Bürgern und Patienten. Wachsende Ungleichheit und deren Auswirkung auf die Ge sundheit der Bürger, die Fachkräftesituation und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft werden in promi nent besetzten Runden diskutiert. Gleiches gilt für die Über windung von Innovationshürden und die Frage, ob sich die Überwindung der Sektorengrenzen durch Angleichung der Strukturen vollziehen lässt. Gleichzeitig stellt der Kongress seine Themenschwerpunkte in den Kontext bundespoliti scher Rahmensetzung. Darüber hinaus vereint das Programm große Themen blöcke wie „Gesundes Arbeiten“, „Zukunft des Wohnens“ und „Kommunale Versorgungsverantwortung“ mit Best PracticeBeispielen aus Kliniken, RehaEinrichtungen und von niedergelassenen Ärzten. Die Krankenhaus und Reha Foren thematisieren in diesem Jahr insbesondere die Ver netzung der Akut und RehaAnbieter für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit im Wettbewerb. Die Sitzung „Reha Neustart“ beschäftigt sich mit den Anforderungen und der Finanzierung zeitgemäßer Rehabilitation. Interdisziplinär und interaktiv präsentiert sich auch in die sem Jahr die Zukunftswerkstatt 2030 mit Themen zu Re silienz, der Digitalisierung für Patienten und einem neuen Blick auf die Demografie: die Jugendperspektive! Informationen zum Programm unter: www.salut.de f&w 4|2017 381
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