Rechtsanwältin Johanna Eyser

Nach Studium der Rechtswissenschaften (FU) und Referendariat in Berlin bin ich (Jahrgang 1968) seit 1997
als selbstständige Rechtsanwältin in Berlin tätig. Ich betreibe gemeinsam mit zwei Kollegen in BerlinTiergarten eine Kanzlei, in der ich mich vorwiegend um die sozial- und sozialversicherungsrechtlichen
Mandate kümmere. Seit 2004 bin ich Fachanwältin für Sozialrecht. Zudem bin ich seit 2002 nebenberuflich
als AG-Leiterin und Prüferin in der Referendarausbildung des Kammergerichts Berlin auf dem Gebiet des
öffentlichen Rechts tätig. Dem Vorstand der RAK Berlin gehöre ich seit 2013 an.
Als Mitglied der Abteilungen IV und VI habe ich in meiner ersten Amtszeit umfangreiche Erfahrungen in allen
Bereichen des Berufsrechts sammeln können und würde diese Arbeit gerne fortsetzen. Als derzeit einzige
Sozialrechtlerin im Vorstand konnte ich bei einer Reihe von Themen mit Bezug zu diesem Rechtsgebiet (wie
z.B. der vom LSG Berlin/Brandenburg zwischenzeitlich für rechtswidrig erklärten Aufrechnung der Berliner
Jobcenter gegenüber Anwaltshonoraren) für eine Klärung im Sinne der Berliner Anwaltschaft sorgen. Auch
aus diesem Grund möchte ich mich gerne weiterhin in der Selbstverwaltung engagieren. Nicht zuletzt liegt
mir ein Projekt, welches ich als Beauftragte des Vorstandes für die Juristenausbildung in Gang setzen konnte,
sehr am Herzen: Ich möchte gerne im Vorstand auch künftig darin mitarbeiten, dass die Qualität der
Anwaltsausbildung im Referendariat weiter verbessert wird. Hierfür sollte die Anzahl der von Anwälten und
Anwältinnen entwickelten Prüfungsaufgaben im zweiten Staatsexamen signifikant gesteigert werden. Im
Rahmen des hierzu bereits gestarteten Projekts müssen demnächst die Modalitäten der Kooperation
zwischen der Kammer und dem GJPA Berlin/Brandenburg ausgehandelt werden. Mit meiner langjährigen
Erfahrung als AG-Leiterin im Hintergrund würde ich dieses Projekt gerne weiterhin für die RAK Berlin
begleiten.
Wieso uns alle in der Anwaltschaft die Juristenausbildung (mehr) interessieren sollte, können Sie in meinem
Artikel zu diesem Thema im letzten „Kammerton“ Ausgabe Januar/Februar 2017 nachlesen. Im Übrigen freue
ich mich auf weitere Fragen von Ihnen unter [email protected].
Rechtsanwältin Johanna Eyser