GEMEINDE LASSING A-8903 Lassing 5 03612/30296 FAX: DW 6 [email protected] www.lassing.at UID-Nr.:ATU 28591208 Lassing, 27.02.2017 Zahl: Gegenstand: 1319/2017-04 Zauner Margit und Rohrer Thomas Errichtung eines Einfamilienwohnhauses Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung und öffentliche Kundmachung durch Anschlag Mit Eingabe vom 27.02.2017 haben Frau Margit Zauner und Herr Thomas Rohrer, beide wohnhaft in 8940 Liezen, Südtirolergasse 12/2, gem. § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995, i.d.g.F., um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 1870/3, KG. Lassing - Sonnseite, angesucht. Hierüber werden im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG 1991, BGBl. Nr. 51, und des § 24 Abs. 1 BauG die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für Montag, 13.03.2017 um 10.00 Uhr mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle angeordnet. Gemäß § 27 Abs. 1 BauG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 BauG (subjektiv - öffentlich - rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung. Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Die Nachbarn und sonstige Beteiligte werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen. Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt Lassing zur Einsicht auf. Ergeht an: Stellung im Verfahren Bauwerber + Grundeigentümer Name PLZ und Ort Straße Margit Zauner 8940 Liezen Südtirolergasse 12/2 Bauwerber + Grundeigentümer Thomas Rohrer 8940 Liezen Südtirolergasse 12/2 Verfasser der Planunterlagen BM Distlinger 8784 Trieben Erzherzog – Ring 35 Sachverständiger Dipl.- Ing. Franz Tasch 8983 Bad Mitterndorf Rödschitz 11 Rauchfangkehrermeister RKM Michael Lammer 8940 Liezen Bachersiedlung 121 E-Leitungsträger 8010 Graz Leonhardgürtel 10 Telekom-Leitungsträger Energie Stmk. Technik GmbH Telekom Austria AG Auftragsmanagement NWC 8051 Graz Exerzierplatzstraße 34 Gas-Leitungsträger Steirische Gas-Wärme GmbH 8720 Knittelfeld Schubertstraße 33 Nachbar Christine Sartory 8903 Lassing Niedermoos 1 Nachbar Dr. Fritz Sartory 8903 Lassing Niedermoos 1 Nachbar Anita Lämmerer 8903 Lassing Niedermoos 1a Nachbar Herbert Lämmerer 8903 Lassing Niedermoos 1a Nachbar Johann Stiegler 8903 Lassing Niedermoos 2a Nachbar Simone Braunsberger 8903 Lassing Trojach 5 Nachbar Daniel Hahn 8903 Lassing Trojach 5 Nachbar Gerlinde Bernkopf 8940 Liezen Hauptstraße 1a Nachbar Dr. Erich Holzinger 8940 Liezen Kornbauerstraße 42 Nachbar Christoph Holzinger 8940 Liezen Kornbauerstraße 42 Nachbar Johannes Holzinger 8010 Graz Körösistraße 67/15 Nachbar Öffentliches Gut 8903 Lassing Nr. 5 Hinweis für den Bauwerber: Die Eckpunkte des geplanten Bauvorhabens sind vor der Bauverhandlung gemäß dem Lageplan mit Pflöcken auszustecken. Es wird ersucht, für die Auflage des Bauplanes einen Tisch bereitzustellen. Weiters erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an der Amtstafel und gem. § 42 AVG 1991, in der Fassung BGBl. Nr. 158/1998 eine Kundmachung im Internet unter www.lassing.at F.d.R.d.A.: Der Bürgermeister Friedrich Stangl eh. Wolfram Zeiser Angeschlagen am: 27. Februar 2017 Abgenommen am: 13. März 2017 2
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