Kundmachung und Ladung

GEMEINDE LASSING
A-8903 Lassing 5
 03612/30296 FAX: DW 6
 [email protected]
www.lassing.at
UID-Nr.:ATU 28591208
Lassing, 27.02.2017
Zahl:
Gegenstand:
1319/2017-04
Zauner Margit und Rohrer Thomas
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
Kundmachung und Ladung
zur Bauverhandlung
und öffentliche Kundmachung durch Anschlag
Mit Eingabe vom 27.02.2017 haben Frau Margit Zauner und Herr Thomas
Rohrer, beide wohnhaft in 8940 Liezen, Südtirolergasse 12/2, gem. § 22 Abs. 1
des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995, i.d.g.F., um die
Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
auf dem Grundstück Nr. 1870/3, KG. Lassing - Sonnseite, angesucht.
Hierüber werden im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG 1991, BGBl. Nr. 51, und des §
24 Abs. 1 BauG die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für
Montag, 13.03.2017 um 10.00 Uhr
mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle angeordnet.
Gemäß § 27 Abs. 1 BauG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor
der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des §
26 Abs. 1 BauG (subjektiv - öffentlich - rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Nicht
rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine
Berücksichtigung.
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen
ergeben.
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich
rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende
Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte
hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen
nicht berücksichtigt werden.
Die Nachbarn und sonstige Beteiligte werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen
beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage
vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt Lassing zur Einsicht auf.
Ergeht an:
Stellung im Verfahren
Bauwerber +
Grundeigentümer
Name
PLZ und Ort
Straße
Margit Zauner
8940 Liezen
Südtirolergasse 12/2
Bauwerber +
Grundeigentümer
Thomas Rohrer
8940 Liezen
Südtirolergasse 12/2
Verfasser der Planunterlagen
BM Distlinger
8784 Trieben
Erzherzog – Ring 35
Sachverständiger
Dipl.- Ing. Franz Tasch
8983 Bad Mitterndorf
Rödschitz 11
Rauchfangkehrermeister
RKM Michael Lammer
8940 Liezen
Bachersiedlung 121
E-Leitungsträger
8010 Graz
Leonhardgürtel 10
Telekom-Leitungsträger
Energie Stmk. Technik GmbH
Telekom Austria AG
Auftragsmanagement NWC
8051 Graz
Exerzierplatzstraße 34
Gas-Leitungsträger
Steirische Gas-Wärme GmbH
8720 Knittelfeld
Schubertstraße 33
Nachbar
Christine Sartory
8903 Lassing
Niedermoos 1
Nachbar
Dr. Fritz Sartory
8903 Lassing
Niedermoos 1
Nachbar
Anita Lämmerer
8903 Lassing
Niedermoos 1a
Nachbar
Herbert Lämmerer
8903 Lassing
Niedermoos 1a
Nachbar
Johann Stiegler
8903 Lassing
Niedermoos 2a
Nachbar
Simone Braunsberger
8903 Lassing
Trojach 5
Nachbar
Daniel Hahn
8903 Lassing
Trojach 5
Nachbar
Gerlinde Bernkopf
8940 Liezen
Hauptstraße 1a
Nachbar
Dr. Erich Holzinger
8940 Liezen
Kornbauerstraße 42
Nachbar
Christoph Holzinger
8940 Liezen
Kornbauerstraße 42
Nachbar
Johannes Holzinger
8010 Graz
Körösistraße 67/15
Nachbar
Öffentliches Gut
8903 Lassing
Nr. 5
Hinweis für den Bauwerber:
 Die Eckpunkte des geplanten Bauvorhabens sind vor der Bauverhandlung gemäß dem Lageplan
mit Pflöcken auszustecken.
 Es wird ersucht, für die Auflage des Bauplanes einen Tisch bereitzustellen.
Weiters erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an der Amtstafel
und gem. § 42 AVG 1991, in der Fassung BGBl. Nr. 158/1998 eine Kundmachung
im Internet unter www.lassing.at
F.d.R.d.A.:
Der Bürgermeister
Friedrich Stangl eh.
Wolfram Zeiser
Angeschlagen am: 27. Februar 2017
Abgenommen am: 13. März 2017
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