$rd.nung Ev. ftir di e Konf irmand.enarbe it in der -luth. Kirchengreme ind.e Hese I 20. Februar L992 Kirch*nv#r*tand qrnd trfä.rr&rnt l:ah*n fr"rn üf#rrrrÄS $ ä4 d.es Kär*h*ng*5stx*s *b*r Cie K*nfirn'rand€ft&rheit" v*ffi #- 154) f*lg#sld.* ürdnung Amtshl J.4. ffiem*mher 1S*ü iKirchl. he**h1**s*r:: . I Grundsätze Evangelisch-lutherische Kirche lebt von den Gaben Gottes in W*rt und Sakrament. Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage in der Zusage und dem Auftrag Jesu Christi: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Es'den. Darum gehet hin und machet zu Jüngern a1le Völk*r: Taufet sie auf den Namen des Vaters und. des $ohnes und des heiligen Geistes und lehret sie halten allesi was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei auch alle Tage bis an der llelt Ende" (l,latthäus 28, L8 aO) " Fie Kirche lädt junge l{enschen ein, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus 211 glauben. Die Konfirmanden so11en vertraut werden mit dem Leben der Kirche in gottesdienstlichec" Feier und im Alltagr der Welt, besonders aber mit der biblischen Botschaft. Es ist wichtig, daF die Konfirmanden die Konfirmandenarbeit nicht a1s eine isolierte Veranstaltung erleben, sondern r,,rährend, der Konfirmandenzeit rnögiichst viel vom Leben der Gemeinde kennenler* nen. Unter Zugrund.elegung dieser Grundsätse werden die nachstehenden Regelungen getroffen: I1 Dauer Die Konfirmandenarbeit beginnt in der Zeit nach Ostern für die Kinder des sechsten Schulbesuchsjahres und erstreckt sich über ca. zwei Jahre. Sie schliept mit der im achten Schulbesuchsjahr zu Palrnani.m stattf indenden Konf irmation ab. III Anmeldung Xur Anmeldung werden die Erziehungsherechtigten zusammen mit den zukünftigen Konf irmanden eingelad.en und. gebeten, d.ie Geburts* und Taufbesche inigung mitzubringen. Der Termin wird rechtzeitiq vorher im 6emeindebrief ben " h*3t*"n"sT*g*#* * iehre*gshere*htigten erhalten hei d"sr Anme d"l-rn*r e ä ne &us * f,*rtäryung di"es*r.' *rd"nuä?E s*ari* d.i* f *"r d *n tfnt"*rr i *h*, $e 1*en*-#n Rahrnenrä*ht I inien. I]ä s Kre x. Zu Beginn der Konfirmandenarbeit wird eu einem Elternabend eingeladen. An dem Elternabend" r^rird über Forrn und Inhalt der Konfirmandenarbeit informiert . Die Konfirmandeaeeit beginnt mit einem besonderen Gottesdieast ( Ei nführungsgott.esdi enst ) . IV Organisationsform Zur Konfirmandenarbeit gehören Unterricht und weitere Veranstaltungen wie Freizeiten, Gemeindepraktika rrnd Kurse. Die Teilnahme i st grrrrneisä{'ts } i#h v*rhänd I i ch . I)*r Tjnt#rrächt. T;xr1fm*t fnsry*s&.ffi* #ä. Stinuteni *{J YJntsrrä*htsstundsr} {a' *{i ä Der Unterricht findet im ersten Jahr auperhalb der Schulferien wöchentlich am Dienstag ader Donnerstag ab 1"5 Uhr statt und umfapt jeweils eine Unterrichtsstunde / 90 Minuten. Im zweiten Jahr findet der Unterricht auperhalb der Schulferien uusammengefaBt in bestimmten Zeitahschnitten {Epochenunterrichti in folgender Weise statt: 4 Doppelstunden hintereinander, dann einiEe Wochen unterrichtsfreie Zeit. Ein gienauer Terrninplan wird am Beginn jedes Jahrgangs mitgeteilt. Fer im Zusammenhang rnit Freizeiten, Gemelndepraktika und Kursen erteilte Unterricht wird auf d.le Gesamtstundenäahl angerechnet. l{ährend der Konfirmandenzeit finden zwei mehrtägige Freizeiten statt. Die Kirchengemeinde beteiligt sich an den Kosten der Freizeit. Das Pfarramt wird im Auftrage der Erzlehungsberechtigten die notwendigen Beurlaubungen vom $chulunterricht beantragen. tiber die Freizeit wird vorher an einem Elternabend näher infor* miert " aus wichtigen Gründen verhindert sind, ärr der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sle sich möglichst vorher vom Ffarramt beurlauberr lassen. Für eine nachträgliche Entschuldigung legen sie eine entsprechende ErkIärung der Erziehungsbe* rechtigten vor. Wenn Konfirmanden v Arbeitsmittel Die Konfirmanden benötigen folgende Arbeitsmittel : Bibe - Liederheft (wird vom Pfarramt gesteilt) - DIN A 4 llappe (fester EinbandJ - Die Kosten für gelegentliche Kopien für Unterrichtsmaterialien etc. werden auf a1le Konfirmanden umgeiegt, 1 VI Teilnahme am Gottesdienst und Heiligen Äbendmahl Dle Konfirmanden nehmen an den Gottesdiensten der Gemeinde teil und gestalten diese teilweise mit. Ein regelmäBiger Sottesdienst* besuch - etwa alle zwei Hochen - ist notraendig, wenn die Konfirmanden mit dem gottesdienstlichen Leben vertraut werden .sa11en. Die Erziehungsberechtigten sind eingeladen, gtemeinsam mit den Konfirrnanden an den Gottesdiensten tei lzunehmen. Das Abendmahi wird im Zusammenhang mit der Konfirmatian gefeiert. Wenn getaufte Konfirmanden vor der Konfirmation zum Heiligen Abendmahl eingeladen vrerden so11en, i^lerden zuvor die Erziehungsberechtigten gehdrt. VT ä Ere i ehu.&grsbere cht i gte gebeten, die Konfirmanden während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten sowie an Elternabenden teileunehmen. Während der Konfirmandenselt finden mindestens drei Elternabende statt. Dj.e Erziehungsberechtigten r^rerden VIII Abschlup der Konfirmandenarbeit dem Abschlup der Konfirmandenarbeit r^rerden mit den Erzi.ehungsberecht3.gten anläplich eines Elternabends die mit der Konfirmation zusammenhängenden Fragen besprochen. Frühzeitig vor In deE $chlupphase der Konfirmandenzeit stellen sich die Konfirmanden der Gemeinde 1n einern von ihnen mitqestalteten Gottesd.ienst vor. Auperdem wird in einem Abschlupgespräch an1äp11ch eines Kanfirmandennachmittagsy'*abend.s Wesentl iches aus der Konfirmandenarbeit wiederhalt, r^robei di.e Kor:f irmanden ihre erworbenen Einsichten und Kenntnisse einbringen. Z* diesem Gespräch $rerden die Erziehungrs* berechtigten, Paten und Kirchenvorsteher eingleladen. r,& #qP Konf irrua.ti on 3{*säfä:"mi"*s-*y? Sass#r} k"ann sä*h, }-r*tr gr*tauf't ä st n"änC rese rrs*äS ä g ärt d*r K*ffifirrneräd*n*"rh*it teä iftrn$mffi*n hs"t Är-if Ss-us?t *sr T* i l" nahm* &n S*s" Ki:nfl ä x"mn,nd*n.&rh* ä *" #nt s #h# ä d.** ui"er K äx:*i":#rarrilr"st*and {ih#r *"äw ät;lm"sslrslry xur ä<*o*nf irmeti*s:. ä . Die Zulassung zur Kq:nfirmation kann versagt werden, w#ffiäi - die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit häufig v#r sääil.rnt w#r * den ist, - diese Ordnung beharrlich verletzt worden ist, besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation n ä * ht ry#r*'# klt * fertlgt erscheinen lassen. die Zulassung zur Konfirmation versagt werden sol 1, wird ein eingehendes Gespräch mit den betreffenden Konfirmanden und Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand über die Angelegenheit beraten. 1{ean die Versagungen könaen die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten und gegen dessen Entscheidung weitere Beschwerde bei dem Landessuperintendenten einlegen. Gegen Diese Ordnung schliept die Einführung und Genehmigung anderer und ergänzender Organisationsformen nicht grundsätzlich aus. Die vorstehende Ordnung wird hiermit gemäp S 1-4 Abs. 3 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dezember l-989 (Kirchl. Amtsbl. S. 154) genehmigt. Le< ).t.. "den *,2*7*'* *1.'*.1.q9.3, Xv. *luth { Vors ver** t . KirbFrenkreis nd#r V*rsitsender {'f steher ) ) Leer
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