Schlauchleitungen nach europäischer

Schlauchleitungen nach
europäischer Druckgeräterichtlinie
Korrekte Kennzeichnung einer CHEMOLIT® ChemieSchlauchleitung nach DIN 12115.
H. Birmele, Dipl.-Ing. FH
Schlauchleitungen sind Druckgeräte
Als Druckgeräte werden Druckbehälter,
Rohrleitungen und Ausrüstungsgegenstände bezeichnet, deren maximal
zulässiger Druck mehr als 0,5 bar beträgt. Zu den Rohrleitungen zählen auch
einbaufertige Schlauchleitungen aus elastomeren Werkstoffen, Kunststoffen oder
Metallen, nicht jedoch lose Schläuche
ohne Armaturen. Einige Anwendungen
sind von dieser Richtlinie ausgenommen.
Sie sind als Ausnahme definiert (z.B.
Wasserversorgungsleitungen) oder unterstehen teilweise einem anderen Regelwerk (z.B. Gasverbrauchseinrichtungen,
Aufzugshydraulik).
Modulares Konformitätsverfahren
Der Hersteller einer Schlauchleitung, also
derjenige, welcher den Schlauch mit Armaturen ausrüstet, ist für die Konformität
seines Erzeugnisses mit der Richtlinie
verantwortlich. Er hat die vorgeschriebenen Prüfungen auszuführen, den
Schlauch korrekt zu kennzeichnen und
eine Konformitätserklärung auszustellen.
Hierfür muss er den Einsatz und die
Betriebsdaten kennen, um die vorgeschriebene Einstufung vorzunehmen
und die Konformität mit der Richtlinie
festzustellen.
Einstufung der Schlauchleitung
Die Einstufung erfordert folgende Arbeitsschritte:
• gefördertes Medium bewerten:
flüssig, gasförmig, gefährlich oder ungefährlich
• Diagramm für die Kategorien-Bestimmung wählen:
erfolgt anhand der vorerwähnten Bewertung des Mediums (DGRL-Diagramm Rohrleitungen 6 bis 9)
• Einteilung der Schlauchleitung:
Betriebsdruck und Nennweite ergeben
im gewählten Diagramm die Kategorie,
der die Schlauchleitung zuzuordnen ist.
Diagramm 7: Ungefährliche Gase
Diagramm 6: Gefährliche Gase
PS
[bar]
Was ist zu beachten
PS
PS
Kategorie «nach Artikel 3, Absatz 3»
Für diese, auch «gute Ingenieurpraxis»
genannte Kategorie gilt unter anderem:
• keine CE-Kennzeichnung zulässig
• korrekte technische Auslegung
• Rückverfolgbarkeit gewährleistet
Ein grosser Teil der Schlauchleitungen
Kategorie I
Fertigung mit interner Fertigungskontrolle,
was unter anderem Folgendes umfasst:
• korrekte technische Auslegung
• Druck- und Sichtprüfung
• CE-Kennzeichnung ohne Prüfung
durch benannte Stelle (Konformitätsbestätigung)
• Rückverfolgbarkeit gewährleistet
Für Schläuche aus Elastomeren und
Kunststoffen bildet die bekannte «Chemieschlauchleitungs-Norm» DIN 12115
in der Praxis die umsetzbare Grundlage.
Diagramm 8: Gefährliche Flüssigkeiten
Diagramm 9: Ungefährliche Flüssigkeiten
Umsetzung nach Kategorie
PS
[bar]
1
10
DN = 100
DN = 350
DN = 250
DN = 100
32
PS
00
50
0,1
00
35
DN
=
00
10
1000
=
=
100 350
PS = 0,5
0,5
N
·D
25
N
·D
10
N
·D
1
1
PS = 0,5
l
Artikel 3
Absatz 3
PS = 10
10
l
100 250 1000
ll
·D
N
1
lll
=
20
00
PS
·
50 DN
00 =
10 000
DN
10
0,1
1
10
32
100 250
1000
PS = 10
• Ein Schlauch ohne Armatur oder eine
Schlaucharmatur allein fällt nie unter
die Druckgeräterichtlinie und darf einzeln nicht gekennzeichnet werden.
Dies ist besonders bei Reparaturen
vor Ort zu berücksichtigen.
• Schlauchleitungen für Drücke unter
0,5 bar oder mit einer Nennweite von
25 mm oder kleiner fallen definitiv
nicht unter die DGRL.
• Ausser bei der Herstellung nach
«guter Ingenieurpraxis» müssen Prüfdokumentationen vorliegen. Da es für
Schläuche bis heute keine harmonisierten Normen gibt und für Schläuche aus elastomeren Werkstoffen
und Kunststoffen keine europäische
Werkstoffzulassung existiert, sind je
nach Kategorie Einzel-Zeugnisse
EN 10204 2.1 oder 3.1 erforderlich.
Angst+ Pfister hat Zugang zu den Fachstellen, kennt die Verfahren und fertigt
Schlauchleitungen mit der Konformität
gemäss europäischer Druckgeräterichtlinie 97/23/EG an. Die Abwicklung
Ihrer Aufträge wird umso einfacher, je
genauer die Anwendung und die tatsächlichen Anforderungen bekannt sind.
l
1
PS = 0,5
0,5
PS = 500
100
PS
0,1
PS
lll
ll
500
ll
Artikel 3
Absatz 3
PS
ll
0
0
l
0,5
PS = 500
100
10
1000
lll
500
Artikel 3
Absatz 3
50
=3
00
=1
1
100
N
·D
N
·D
Artikel 3
Absatz 3
DN = 32
DN = 25
1000
10
fällt in diese Kategorie, so in der Regel
auch alle Hydraulikschlauchleitungen.
Unter www.netinform.de lässt sich im
Internet die gesamte Einstufung einer
Schlauchleitung vornehmen. Auch eine
CD-ROM zu den Richtlinien kann dort
bestellt werden.
1000
1000
20
Beispiel einer ASSIWELL® Ganzmetallschlauchleitung
mit CE-Kennzeichnung
PS
[bar]
PS
[bar]
100
Kategorie II und III
Auslegung, Fertigung und Rückverfolgbarkeit wie bei Kategorie I, jedoch zusätzlich:
• CE-Kennzeichnung mit Kenn-Nummer
der benannten Prüfstelle
• Prüfung gemäss dem innerhalb der
Kategorie vorgeschriebenen Modul.
Das Modul legt die Prüfungsart beziehungsweise die Aufgaben der benannten Stelle fest.
DN = 200
Die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
dient der Angleichung der Rechtsvorschriften für Druckgeräte innerhalb der
Europäischen Union (EU). Sie soll im
Wesentlichen «die Hemmnisse für den
freien Handel innerhalb der EU beseitigen». Viele Nachbarstaaten, so auch
die Schweiz, haben sich dieser Richtlinie
angeschlossen. Druckgeräte, die für diesen Wirtschaftsraum bestimmt sind, müssen sie erfüllen.
DN = 25
Die praktische Umsetzung der
europäischen Druckgeräterichtlinie DGRL (Pressure Equipment
Directive PED) hat sich in der
Zwischenzeit weitgehend eingespielt. Wie in der Praxis in Bezug
auf flexible Schlauchleitungen
vorgegangen wird und welche
Erfahrungen gemacht wurden,
zeigen nachfolgende Ausführungen.
10 000
PS = 0,5
0,5
DN
0,1
1
10
32
100 250 1000
10 000
DN
Rohrleitungen
Rohrleitungen
Rohrleitungen
Rohrleitungen
gemäss Artikel 3 Nummer 1.3 Buchstabe a) erster Gedankenstrich
Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die für instabile Gase bestimmt sind und nach Diagramm 6 unter die Kategorie I oder II fallen,
in die Kategorie III einzustufen.
gemäss Artikel 3 Nummer 1.3 Buchstabe a) zweiter Gedankenstrich
Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die Fluide mit Temperaturen
von mehr als 350 °C enthalten und nach Diagramm 7 unter die Kategorie II fallen,in die Kategorie III einzustufen.
gemäss Artikel 3 Nummer 1.3 Buchstabe a) erster Gedankenstrich
gemäss Artikel 3 Nummer 1.3 Buchstabe a) zweiter Gedankenstrich
ASSIWELL® und CHEMOLIT® sind eingetragene
Schutzmarken der Angst + Pfister AG.
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