Schlauchleitungen nach europäischer Druckgeräterichtlinie Korrekte Kennzeichnung einer CHEMOLIT® ChemieSchlauchleitung nach DIN 12115. H. Birmele, Dipl.-Ing. FH Schlauchleitungen sind Druckgeräte Als Druckgeräte werden Druckbehälter, Rohrleitungen und Ausrüstungsgegenstände bezeichnet, deren maximal zulässiger Druck mehr als 0,5 bar beträgt. Zu den Rohrleitungen zählen auch einbaufertige Schlauchleitungen aus elastomeren Werkstoffen, Kunststoffen oder Metallen, nicht jedoch lose Schläuche ohne Armaturen. Einige Anwendungen sind von dieser Richtlinie ausgenommen. Sie sind als Ausnahme definiert (z.B. Wasserversorgungsleitungen) oder unterstehen teilweise einem anderen Regelwerk (z.B. Gasverbrauchseinrichtungen, Aufzugshydraulik). Modulares Konformitätsverfahren Der Hersteller einer Schlauchleitung, also derjenige, welcher den Schlauch mit Armaturen ausrüstet, ist für die Konformität seines Erzeugnisses mit der Richtlinie verantwortlich. Er hat die vorgeschriebenen Prüfungen auszuführen, den Schlauch korrekt zu kennzeichnen und eine Konformitätserklärung auszustellen. Hierfür muss er den Einsatz und die Betriebsdaten kennen, um die vorgeschriebene Einstufung vorzunehmen und die Konformität mit der Richtlinie festzustellen. Einstufung der Schlauchleitung Die Einstufung erfordert folgende Arbeitsschritte: • gefördertes Medium bewerten: flüssig, gasförmig, gefährlich oder ungefährlich • Diagramm für die Kategorien-Bestimmung wählen: erfolgt anhand der vorerwähnten Bewertung des Mediums (DGRL-Diagramm Rohrleitungen 6 bis 9) • Einteilung der Schlauchleitung: Betriebsdruck und Nennweite ergeben im gewählten Diagramm die Kategorie, der die Schlauchleitung zuzuordnen ist. Diagramm 7: Ungefährliche Gase Diagramm 6: Gefährliche Gase PS [bar] Was ist zu beachten PS PS Kategorie «nach Artikel 3, Absatz 3» Für diese, auch «gute Ingenieurpraxis» genannte Kategorie gilt unter anderem: • keine CE-Kennzeichnung zulässig • korrekte technische Auslegung • Rückverfolgbarkeit gewährleistet Ein grosser Teil der Schlauchleitungen Kategorie I Fertigung mit interner Fertigungskontrolle, was unter anderem Folgendes umfasst: • korrekte technische Auslegung • Druck- und Sichtprüfung • CE-Kennzeichnung ohne Prüfung durch benannte Stelle (Konformitätsbestätigung) • Rückverfolgbarkeit gewährleistet Für Schläuche aus Elastomeren und Kunststoffen bildet die bekannte «Chemieschlauchleitungs-Norm» DIN 12115 in der Praxis die umsetzbare Grundlage. Diagramm 8: Gefährliche Flüssigkeiten Diagramm 9: Ungefährliche Flüssigkeiten Umsetzung nach Kategorie PS [bar] 1 10 DN = 100 DN = 350 DN = 250 DN = 100 32 PS 00 50 0,1 00 35 DN = 00 10 1000 = = 100 350 PS = 0,5 0,5 N ·D 25 N ·D 10 N ·D 1 1 PS = 0,5 l Artikel 3 Absatz 3 PS = 10 10 l 100 250 1000 ll ·D N 1 lll = 20 00 PS · 50 DN 00 = 10 000 DN 10 0,1 1 10 32 100 250 1000 PS = 10 • Ein Schlauch ohne Armatur oder eine Schlaucharmatur allein fällt nie unter die Druckgeräterichtlinie und darf einzeln nicht gekennzeichnet werden. Dies ist besonders bei Reparaturen vor Ort zu berücksichtigen. • Schlauchleitungen für Drücke unter 0,5 bar oder mit einer Nennweite von 25 mm oder kleiner fallen definitiv nicht unter die DGRL. • Ausser bei der Herstellung nach «guter Ingenieurpraxis» müssen Prüfdokumentationen vorliegen. Da es für Schläuche bis heute keine harmonisierten Normen gibt und für Schläuche aus elastomeren Werkstoffen und Kunststoffen keine europäische Werkstoffzulassung existiert, sind je nach Kategorie Einzel-Zeugnisse EN 10204 2.1 oder 3.1 erforderlich. Angst+ Pfister hat Zugang zu den Fachstellen, kennt die Verfahren und fertigt Schlauchleitungen mit der Konformität gemäss europäischer Druckgeräterichtlinie 97/23/EG an. Die Abwicklung Ihrer Aufträge wird umso einfacher, je genauer die Anwendung und die tatsächlichen Anforderungen bekannt sind. l 1 PS = 0,5 0,5 PS = 500 100 PS 0,1 PS lll ll 500 ll Artikel 3 Absatz 3 PS ll 0 0 l 0,5 PS = 500 100 10 1000 lll 500 Artikel 3 Absatz 3 50 =3 00 =1 1 100 N ·D N ·D Artikel 3 Absatz 3 DN = 32 DN = 25 1000 10 fällt in diese Kategorie, so in der Regel auch alle Hydraulikschlauchleitungen. Unter www.netinform.de lässt sich im Internet die gesamte Einstufung einer Schlauchleitung vornehmen. Auch eine CD-ROM zu den Richtlinien kann dort bestellt werden. 1000 1000 20 Beispiel einer ASSIWELL® Ganzmetallschlauchleitung mit CE-Kennzeichnung PS [bar] PS [bar] 100 Kategorie II und III Auslegung, Fertigung und Rückverfolgbarkeit wie bei Kategorie I, jedoch zusätzlich: • CE-Kennzeichnung mit Kenn-Nummer der benannten Prüfstelle • Prüfung gemäss dem innerhalb der Kategorie vorgeschriebenen Modul. Das Modul legt die Prüfungsart beziehungsweise die Aufgaben der benannten Stelle fest. DN = 200 Die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG dient der Angleichung der Rechtsvorschriften für Druckgeräte innerhalb der Europäischen Union (EU). Sie soll im Wesentlichen «die Hemmnisse für den freien Handel innerhalb der EU beseitigen». Viele Nachbarstaaten, so auch die Schweiz, haben sich dieser Richtlinie angeschlossen. Druckgeräte, die für diesen Wirtschaftsraum bestimmt sind, müssen sie erfüllen. DN = 25 Die praktische Umsetzung der europäischen Druckgeräterichtlinie DGRL (Pressure Equipment Directive PED) hat sich in der Zwischenzeit weitgehend eingespielt. Wie in der Praxis in Bezug auf flexible Schlauchleitungen vorgegangen wird und welche Erfahrungen gemacht wurden, zeigen nachfolgende Ausführungen. 10 000 PS = 0,5 0,5 DN 0,1 1 10 32 100 250 1000 10 000 DN Rohrleitungen Rohrleitungen Rohrleitungen Rohrleitungen gemäss Artikel 3 Nummer 1.3 Buchstabe a) erster Gedankenstrich Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die für instabile Gase bestimmt sind und nach Diagramm 6 unter die Kategorie I oder II fallen, in die Kategorie III einzustufen. gemäss Artikel 3 Nummer 1.3 Buchstabe a) zweiter Gedankenstrich Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die Fluide mit Temperaturen von mehr als 350 °C enthalten und nach Diagramm 7 unter die Kategorie II fallen,in die Kategorie III einzustufen. gemäss Artikel 3 Nummer 1.3 Buchstabe a) erster Gedankenstrich gemäss Artikel 3 Nummer 1.3 Buchstabe a) zweiter Gedankenstrich ASSIWELL® und CHEMOLIT® sind eingetragene Schutzmarken der Angst + Pfister AG. 21
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