ZVR: 676847039

Vereinsregisterauszug zum Stichtag 15.04.2017
Allgemeine Daten
Zuständigkeit BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WEIZ
ZVR-Zahl 676847039
Vereinsdaten
Name
Sitz
c/o
Zustellanschrift
Land
Entstehungsdatum
statutenmäßige
Vertretungsregelung
Karate-do Birkfeld
Birkfeld
Keine Eintragung gespeichert
8190 Birkfeld, Sportplatzsiedlung 21/6
Österreich
30.06.1992
Der Obmann ist der höchste Vereinsfunktionär: Ihm obliegt die Vertretung des
Vereines, insbesondere nach außen, gegenüber Behörden und dritten Personen.
Der stellvertretende Obmann vertritt den Vereinsobmann bei dessen Abwesenheit und
unterstützt diesen bei der Erfüllung der Aufgaben.
Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereines, insbesondere den
Verein verpflichtende Urkunden, sind vom Obmann oder von seinem Vertreter zu
unterfertigen.
Organschaftliche Vertreter
Obmann
Vertretungsbefugnis 01.01.2016 - 31.12.2017
(Funktionsperiode)
Familienname Göslbauer
Vorname Robert
Titel Keine Eintragung gespeichert
Obmann Stellvertreter
Vertretungsbefugnis 01.01.2016 - 31.12.2017
(Funktionsperiode)
Familienname Spreitzhofer
Vorname Jürgen
Titel Keine Eintragung gespeichert
Finanzreferent
Vertretungsbefugnis 01.01.2016 - 31.12.2019
(Funktionsperiode)
Familienname Arbesleitner
Vorname Christian
Titel Keine Eintragung gespeichert
Hinweise
Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder
Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als
organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach
außen befugt sind.
Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich
diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw des Vereins über
seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden
Vereinsstatuten.
Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass
die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben
oder hatten.
Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht
jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG).
Aussteller BUNDESMINISTERIUM F.INNERES ABT.IV/2 IT-MS
Tagesdatum \ Uhrzeit Samstag 15.April 2017 \ 06:07:03
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Datum/Zeit
2017-04-15T06:06:31+02:00
Aussteller-Zertifikat
a-sign-corporate-light-02
Serien-Nr.
1624172
Prüfinformation
Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen
Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at
Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der ausstellenden
Behörde/Dienststelle erfolgen.
Hinweis
Dieses Dokument wurde amtssigniert.