Vereinsregisterauszug zum Stichtag 15.04.2017 Allgemeine Daten Zuständigkeit BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WEIZ ZVR-Zahl 676847039 Vereinsdaten Name Sitz c/o Zustellanschrift Land Entstehungsdatum statutenmäßige Vertretungsregelung Karate-do Birkfeld Birkfeld Keine Eintragung gespeichert 8190 Birkfeld, Sportplatzsiedlung 21/6 Österreich 30.06.1992 Der Obmann ist der höchste Vereinsfunktionär: Ihm obliegt die Vertretung des Vereines, insbesondere nach außen, gegenüber Behörden und dritten Personen. Der stellvertretende Obmann vertritt den Vereinsobmann bei dessen Abwesenheit und unterstützt diesen bei der Erfüllung der Aufgaben. Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereines, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden, sind vom Obmann oder von seinem Vertreter zu unterfertigen. Organschaftliche Vertreter Obmann Vertretungsbefugnis 01.01.2016 - 31.12.2017 (Funktionsperiode) Familienname Göslbauer Vorname Robert Titel Keine Eintragung gespeichert Obmann Stellvertreter Vertretungsbefugnis 01.01.2016 - 31.12.2017 (Funktionsperiode) Familienname Spreitzhofer Vorname Jürgen Titel Keine Eintragung gespeichert Finanzreferent Vertretungsbefugnis 01.01.2016 - 31.12.2019 (Funktionsperiode) Familienname Arbesleitner Vorname Christian Titel Keine Eintragung gespeichert Hinweise Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach außen befugt sind. Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw des Vereins über seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden Vereinsstatuten. Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben oder hatten. Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG). Aussteller BUNDESMINISTERIUM F.INNERES ABT.IV/2 IT-MS Tagesdatum \ Uhrzeit Samstag 15.April 2017 \ 06:07:03 Seite 1 von 1 Datum/Zeit 2017-04-15T06:06:31+02:00 Aussteller-Zertifikat a-sign-corporate-light-02 Serien-Nr. 1624172 Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der ausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen. Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.
© Copyright 2024 ExpyDoc