Vereinsregisterauszug zum Stichtag 01.02.2017 Allgemeine Daten Zuständigkeit Salzburg LPD sich.- u verwaltpol. Angel. SVA ZVR-Zahl 535576571 Vereinsdaten Name Sitz c/o Zustellanschrift Land Entstehungsdatum statutenmäßige Vertretungsregelung KARATE Union Shotokan Salzburg Salzburg Keine Eintragung gespeichert 5020 Salzburg, Ganshofstrasse 17 Österreich 30.07.1970 Der Obmann vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des Obmanns und des Schriftführers. In Geldangelegenheiten(=vermögenswerte Dispositionen) des Obmannes und Kassiers. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds. Der Obmannstellvertreter vertritt den Obmann bei dessen Verhinderung. Organschaftliche Vertreter Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode) Familienname Vorname Titel Obmann 22.09.2015 - 21.09.2018 Eppenschwandtner Manfred Keine Eintragung gespeichert Obmann Stellvertreter Vertretungsbefugnis 22.09.2015 - 21.09.2018 (Funktionsperiode) Familienname Mauch Vorname Franz Titel Keine Eintragung gespeichert Schriftführer Vertretungsbefugnis 22.09.2015 - 21.09.2018 (Funktionsperiode) Familienname Daspelgruber Vorname Karl Titel Keine Eintragung gespeichert Kassier Vertretungsbefugnis 22.09.2015 - 21.09.2018 (Funktionsperiode) Familienname Pliger Vorname Hermann Titel Keine Eintragung gespeichert Hinweise Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach außen befugt sind. Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw des Vereins über seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden Vereinsstatuten. Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben oder hatten. Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht Seite 1 von 2 jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG). Aussteller BUNDESMINISTERIUM F.INNERES ABT.IV/2 IT-MS Tagesdatum \ Uhrzeit Mittwoch 01.Februar 2017 \ 06:09:02 Datum/Zeit 2017-02-01T06:09:06+01:00 Aussteller-Zertifikat a-sign-corporate-light-02 Serien-Nr. 1624172 Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der ausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen. Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert. Seite 2 von 2
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