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03.03.2017
Breitbandförderung: Höchstzahl bei Bundesanträgen aus
Sachsen – Über Viertelmilliarde Euro Förderung in Aussicht
Am 28. Februar endete der nunmehr vierte Förderaufruf für das
Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Aus Sachsen wurden dabei
42 Förderanträge eingereicht, hinter denen insgesamt 63 Kommunen
stehen. Der Landkreis Görlitz hat über verschiedene Teilprojekte die
landkreisweite Erschließung beantragt. Die anderen Anträge stammen von
Städten und Gemeinden aus den Landkreisen Meißen, Sächsische-SchweizOsterzgebirge, Zwickau, Mittelsachsen sowie dem Erzgebirgskreis. Damit
hält die Antragsdynamik aus Sachsen beim Bundesprogramm weiter an
(erster Förderaufruf 3 Anträge; zweiter Förderaufruf 18 Anträge; dritter
Förderaufruf 25 Anträge). Bis wann der Bund über die Anträge des vierten
Förderaufrufes entscheidet ist noch offen. Mit einer Entscheidung über die
Anträge des dritten Förderaufrufes wird noch im März gerechnet.
Hinter den Anträgen beim vierten Förderaufruf stehen geplante
Investitionen in hochleistungsfähige Breitbandnetze mit einem
Gesamtvolumen von knapp 288 Mio. Euro. Bei erfolgreicher Bewerbung
könnten Bund und Freistaat diesen Ausbau mit zusammen bis zu rund 259
Mio. Euro unterstützen. Der Anteil des Freistaates Sachsen könnte dabei bis
zu rund 95 Mio. Euro betragen. Nach Abschluss der Ausbauprojekte sollen
über 56.800 weitere Haushalte und Unternehmen mit Anschlüssen von mit
mindestens 50 Mbit/s versorgt sein. Unter anderem sollen dabei mehr als
9.100 km neue Glasfaser verlegt werden.
Staatssekretär Stefan Brangs, Beauftragter der Staatsregierung für
Digitales: „Ich danke allen Kommunen und Landkreisen, die sich
der Herausforderung des Breitbandausbaues gestellt haben, für ihr
Engagement. Damit konnte die bisher höchste Anzahl von Anträgen beim
Bund realisiert werden. Darin zeigt sich neben dem hohen Engagement
der Verantwortlichen vor Ort auch die intensive Begleitung der Projekte
auf dem Weg zum Antrag. Der Freistaat bekennt sich hier klar zu
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seiner Verantwortung, unter anderem auch durch das ab diesem Jahr
den Antragstellern beratend und begleitend zur Verfügung stehende
Breitbandkompetenzzentrum Sachsen. Und natürlich geht mein Appell auch
wieder an die vorrangig für den Breitbandausbau verantwortlichen privaten
Telekommunikationsunternehmen. Nur gemeinsam können Wirtschaft,
Bund, Freistaat und die Kommunen diese enorme infrastrukturelle
Herausforderung erfolgreich angehen.“
Hintergrund:
Der Freistaat Sachsen verfolgt bis 2025 das Ziel einer ächendeckenden
Breitbandversorgung mit mindestens 100 Mbit/s. Als Zwischenschritt soll
dabei in Übernahme des entsprechenden Ausbauzieles des Bundes bis
zum Jahr 2018 der Freistaat möglichst ächendeckend mit mindesten 50
Mbit/s versorgt werden. Voraussichtlich in diesem Monat gibt der Bund die
Ausbauzahlen für Deutschland und die einzelnen Bundesländer mit Stand
Ende 2016 bekannt. Diese spiegeln überwiegend die eigenwirtschaftlichen
Ausbauaktivitäten der privaten Telekommunikationsunternehmen wieder,
die laut Grundgesetz vorrangig für den Breitbandausbau verantwortlich
sind. Die Wirkung der Breitbandförderung dürfte sich dabei aufgrund der
häug noch nicht abgeschlossenen, dahinter stehenden Ausbauprojekte
noch nicht in der Breite abbilden.
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