PP-Präsentation

Kutschenführerschein
Multiplikatoren-Schulung
für Richter, Prüfer und Lehrgangsleiter
Dieter Lauterbach & Rolf Schettler
Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
Oberursel-Bommersheim, am 25. Febr. 2017
Ihre Referenten:
Dieter Lauterbach, Dillenburg
Pferdewirtschaftsmeister, Trainer A (Fahren),
Bundesjugendtrainer
Rolf Schettler, Haltern/Westf.
Trainer A (Fahren), Trainer B (Reiten), Vorsitzender Fachgruppe
Fahren in Deutschen Reiter- und Fahrer-Verband
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Zusatzmodul Sicherheit im Gespannfahren
 Neue Zusatzqualifikation im Rahmen der Einführung des
Kutschenführerscheins
 Zertifikat nach Teilnahme an 8 LE-Pflichtfortbidlung
 Zertifikat ist Voraussetzung für
 Lehrgangsleitung Kutschenführerschein A (mind. Trainer C)
und B (mind. Trainer B)
 Tätigkeit als Richter, Richter Breitensport oder Prüfer Breitensport
Fahren bei Prüfungen zum Kutschenführerschein A und B
 Tätigkeit als Richter beim FA 5
 Zusatzqualifikation zugleich anerkannte Trainer- und Richterfortbildung
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Kutschenführerschein – wie alles begann
 Auftakt am 6. April 2016 beim ADAC in Dortmund
 Gemeinsamer Workshop „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“
 ADAC, FN incl. Landesverbände, Westf. Fahrlehrerverband und
Deutscher Reiter- und Fahrer-Verband
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www.pferd-aktuell.de
Kutschenführerschein – wie alles begann
Rolf Schettler, Haltern
Kutschenführerschein – wie alles begann
 Statistikdilemma
 Was sind „Kutschenunfälle“?
 Erfassung als sonstige Unfälle, Unfälle mit landw. Fahrzeugen und
Maschinen
 Zu geringe Zahl, um in Unfallstatistik separat erfasst zu werden
 Problem: unpräzise Unfallaufnahme
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Verkehrsunfälle mit Pferdegespannen
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Verkehrsunfälle mit Pferdegespannen
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Kutschenführerschein – wie alles begann
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Kutschenführerschein – wie alles begann
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Kutschenführerschein – wie alles begann
Unterteilung der Fahrer in drei Risikogruppen

Sport-/Turnierfahrer

Hobbyfahrer, die nicht turniersportlich engagiert sind und
gelegentlich den Schützenkönig oder eine Hochzeit fahren

Gewerbliche Kutscher und Fahrer
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Kutschenführerschein – wie alles begann
Ursachenanalyse
 Risikosphäre Gespannfahrer:
 Ausrüstungs-/Anspannungsmängel
 technische Mängel am Fahrzeug
 Ausbildungsmängel (Pferde und Fahrer)
 Fahren ohne Beifahrer
 mangelnde Sichtbarkeit
(Pferdegespann wie stehendes Hindernis)
 Leichtsinn, Alkohol
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Kutschenführerschein – wie alles begann
Ursachenanalyse
 Risikosphäre Kfz-/Motorradfahrer:
 fehlende „Pferdekenntnis“
 unzureichende Abschätzung von Sicherheitsabständen und
Zwischenräumen
 Rücksichtslosigkeit
Konsequenz:
Intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit in allgemeinen Medien,
Social Media, bei Auto- und Motorradfahrern, (Kfz-) Fahrlehrern und
Verbänden
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Blick ins Ausland
BHS / Horse & Hound:
Road safety campaign could reach millions of drivers
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Blick ins Ausland
2010 – 2015 in Großbritannien über 2000 Verkehrsunfälle mit Pferden
 dabei 36 menschliche Todesopfer
 181 tödlich verunglückte Pferde/Ponys
 ¾ der Unfälle infolge zu geringer Seitenabstände und überhöhter
Geschwindigkeit überholender Fahrzeuge
 „Dead Slow (= Schneckentempo) Campaign“: Zeitungsanzeigen und
Zapfsäulenaktion in 96 Großtankstellen erreichen 9,2 Mio. Auto- und
Motorradfahrer – Appell, mit max. 15 mph (= ca. 25 km/h) Pferde und
Pferdegespanne zu überholen
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Wirkungsanalyse
 Wirkung in der Öffentlichkeit:

„Kutschefahren ist gefährlich!“

PETA-Aktivitäten

Vermengung von Sicherheits- und Tierschutzaspekten

„Der Kutscher ist immer schuld!“
 Akzeptanz des Pferdesports insgesamt gefährdet!
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Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
Berlin 2016
Online-Petition gegen Pferdekutschen in Berlin
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Koalitionsvereinbarung Landesregierung Berlin
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Auszug aus dem Berliner Koalitionsvertrag
 „ Die Koalition wird in Berlin ein Verbandsklagerecht für
anerkannte Tierschutzorganisationen einführen und unterstützt die
Schaffung des Verbandsklagerechts auf Bundesebene im
Tierschutzgesetz.“
 „Das Amt des Tierschutzbeauftragten Berlin wird hauptamtlich
besetzt.“
 „Es wird ein Tierschutzbeirat eingerichtet, in dem Tierschutzverbände und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses
vertreten sind.“
 „In der Berliner Innenstadt sollen keine Pferdekutschen mehr
fahren dürfen“ (Koalitionsvertrag, S. 150)
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Reaktion der Ersteller der Online-Petition
22
Oktoberfest 2016
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Umfrage zum Fahrsport von Horse Future Panel

Problem: unpräzise Unfallaufnahme
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Ziel
 Warten auf den Gesetzgeber?
 Besser: proaktives Handeln mit sachlich fundierten Maßnahmen, bevor
Aktionismus und Populismus den Fahrern bürokratische Regeln
überstülpen
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Ziel
 Unfallprophylaxe nachhaltig erhöhen
 weniger angreifbar werden
 das Fahren muss das Natürlichste der Welt bleiben
 Rückhalt für das Fahren in möglichst breiten Teilen der Bevölkerung
sichern durch ...
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Ziel
 ... einen von der FN geforderten und angebotenen
Kutschenführerschein
 Häufiges Missverständnis:
FN-Kutschenführerschein als Pflicht?
 Keine gesetzliche Pflicht,
 aber moralische Verpflichtung und nachdrückliche Forderung
 Qualifizierungsangebot für alle
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Meilensteine
•
Sitzung des Lenkungskreises „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“
(Abteilungen Breitensport, Vereine und Betriebe, Ausbildung und Wissenschaft,
Veterinär, Marketing und Kommunikation), Bildung und Besetzung weiterer
Arbeitskreise (AG Kutschenführerschein A und B, AG Richtlinien Kutschenbau,
AG Politik, AG Fahrschulen/Lehrmaterial)
•
Sitzung zur Einführung des Kutschenführerscheins mit Abteilung Ausbildung
und Wissenschaft, Verankerung in der APO
•
Sitzung der AG Kutschenführerschein, Konzeptausarbeitung für den
Kutschenführerschein, Festlegung der weiteren Vorgehensweise
•
Einbindung des APO Arbeitskreises Fahren und des APO Arbeitskreises
Abzeichen in das Konzept Kutschenführerschein
•
Zusendung aller erforderlichen Informationen zum Kutschenführerschein an die
Landesverbände, viel positives Feedback
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Meilensteine
•
AG Kutschenbau, Überarbeitung der Richtlinien für den Bau und Betrieb
pferdebespannter Fahrzeuge
•
04.10.2016 Vorstellung und Vereinbarung des Konzepts Kutschenführerschein
bei der AG Landesverbände in Warendorf
•
Gespräch mit Friedel Thiele, dem 1. Vorsitzenden des Fahrlehrer – Verbandes
Westfalen e.V.
•
07.12.2016 Beschluss der Einführung des Kutschenführerscheins durch den
Beirat Sport
•
Versendung der Informationen an sämtliche zuständige Bundes- und
Landesbehörden mit Bitte um Unterstützung (Innen-, Verkehrs- und
Landwirtschaftsministerien)
•
die konkrete Umsetzung des Kutschenführerscheins A und B soll zum
01.06.2017 starten
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Blick ins Ausland
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Kutschenführerschein A – Privatperson
„nicht-organisierte“ Fahrer:
• Auf Grundlage der Inhalte des APO-Fahrpasses tritt der
Kutschenführerschein an die Stelle des bisherigen Fahrpasses
• Thema „Sicherheit beim Gespannfahren im Straßenverkehr“ wird auf
8 LE (1 Tag) ausgebaut
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Kutschenführerschein A - Privatperson
„organisierte“ Fahrer:
• Sport wird nicht gestört 
keine eigenständige Kutschenführerschein-Prüfung für FA 5- Bewerber
• auf Grundlage der Inhalte des APO - Fahrabzeichens 5 wird das Thema
„Sicherheit beim Gespannfahren im Straßenverkehr“ auf 8 LE (1 Tag)
ausgebaut
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Kutschenführerschein A - Privatperson
Besitzstandswahrung
• Inhaber des Fahrpasses, des FA 5 oder des DFA IV bzw. des
Trainerscheins C, B, A (Fahren) oder FN-Gespannführer (gem. APO)
können sich den Kutschenführerschein A - Privatperson auf Antrag
ausstellen lassen
• ohne weitere Prüfung
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Mindestalter für eigenverantwortliches Gespannfahren
 Ausstellung des Kutschenführerscheins A – Privatperson nach
bestandener Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16.
Lebensjahres
 junge, unter 16- jährige Fahrer müssen in Begleitung eines
erwachsenen Beifahrers (mindestens Inhabers des
Kutschenführerscheins A mit 2 jähriger Fahrpraxis) im öffentlichen
Raum fahren.
 FA 5 – Prüflinge jeden Alters müssen den 8 LE Block „Sicherheit“
absolvieren und erhalten automatisch ab Vollendung des 16.
Lebensjahres den KFS A  Jugendsport wird nicht gestört!
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Ausschnitte der Lehrinhalte aus dem APO-Merkblatt für Prüfer und
Lehrgangsleiter Kutschenführerschein A – Privatperson (45 LE)
Station Sicherheit (8 LE):
 Merkmale und Eigenschaften eines verkehrsgeeigneten Pferdes;
Gehfreudigkeit/Bewegungsdrang
 Pferdeverhalten, vorausschauendes Erkennen/Fühlen von
Pferdereaktionen und fahrerische Maßnahmen
 Sicherheitsbestimmungen von Wagen, richtiges Beladen und korrekte
Gewichtsverteilung im Wagen
 Sichtbarmachung von Wagen, Erkennen von Wagen im Straßenverkehr
 Radstand (Breite, Länge)

Bremsverhalten
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Sicherheit
 Fahren im Straßenverkehr auf Landes- und Kreisstraßen und im
Gelände
 Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen
 besondere Verkehrssituationen am Gespann (z.B. bei Pannen,
Absicherungsmaßnahmen)
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Kutschenführerschein A - Privatperson
Theorie (15 LE):
 Grundkenntnisse des Fahrens (Sitz des Fahrers, Hilfen, Fahrlehrgerät,
Erlernen verschiedener Griff- und Verkürzungstechniken)
 Sichere Grundhaltung (beide Leinen in einer Hand) als unverzichtbare
Voraussetzung
 Einwirken auf Pferde und Wagen in richtiger Reihenfolge
 bedarfsgerechte Hilfengebung
 Geschirrkunde, Wagenkunde, Fahrphysik, Ausrüstung, Anspannungen
 Verhaltensweisen für die Umweltverträglichkeit des Fahrens im
Straßenverkehr und im Gelände
 Rechtsvorschriften: Tierhalterhaftung- und Versicherung, StVO, StVZO,
Tierschutzgesetz
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Kutschenführerschein A - Privatperson
Praxis (22 LE):
 Aufschirren und Anspannen, Gespannkontrolle
 Halten aus Schritt und Trab im Zusammenspiel der Hilfengebung,
sicheres Stehen und ruhiges Anfahren, auch am Berg
 Übungsfahrten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften,
vorausschauendes Fahren im Straßenverkehr auf Landes- und
Kreisstraßen
 Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen
 Links/rechts abbiegen, überqueren von Kreuzungen und Brücken,
Straßenüberquerung
 Versorgen des Pferdes bei Rast, Überprüfung des Gespanns
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Kutscheführerschein B - Gewerbe
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Kutschenführerschein B – Gewerbe
Als Grundlage und Orientierung für den Kutschenführerschein B –
Gewerbe für Personen die gewerblich pferdebespannte Fuhrwerke im
Straßenverkehr bewegen dient der Niedersächsische Kutschenerlass aus
dem Jahr 2004 (aktuell in der Bearbeitung).
 Mindestalter: Vollendung des 18. Lebensjahres
 auf Grundlage des APO - Gespannführers entwickelt
 klare inhaltliche Abgrenzung vom Kutschenführerschein A durch
gewerbespezifische Themen (Personentransport, Arbeitsschutz für
Mensch und Tier)
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Kutschenführerschein B – Gewerbe
Rahmenbedingungen
 Gültigkeit: 5 Jahre, für eine Verlängerung müssen in diesem
Gültigkeitszeitraum 8 LE-Fortbildung nachgewiesen werden
 Übergangsregelung für Inhaber des FA 5 und einer § 11 I Nr. 8 c) TSchG
– Erlaubnis oder des Zertifikats für Personenbeförderung durch die
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) oder des APO–Gespannführers
(Sachsen)
 Übergangsfrist beträgt 1 Jahr
 ansonsten analoge Abwicklung zum KFS A - Privatperson
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Voraussetzungen zu für die Zulassung zum Lehrgang zum
Kutschenführerschein B - Gewerbe
 Besitz des Kutschenführerscheins A – Privatperson oder (sofern vor
Inkrafttreten des Kutschenführerscheins A abgelegt) Besitz des FA 5
bzw. DFA IV und einschlägiger fahrerischer Erfahrung
 Vollendung des 18. Lebensjahres
 einwandfreie charakterliche Haltung und Führung sowie Vorlage eines
erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
 Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen
am Unfallort“ (9LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt
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Besitzstandswahrung
 Inhaber des FA 5 und einer gem. § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes
von der zuständigen Behörde erteilten Erlaubnis zur Unterhaltung eines
gewerbsmäßigen Fuhrbetriebes, die vor dem 01.06.2017 erteilt wurde
oder
 des FA 5 und des Zertifikats zur Personenbeförderung der
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VbG) oder
 des APO-Gespannführers können sich einen Kutschenführerschein
Klasse B – Gewerbe auf Antrag ausstellen lassen.
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Ausschnitte der Lehrinhalte aus dem APO-Merkblatt für Prüfer und
Lehrgangsleiter Kutschenführerschein B – Gewerbe (38 LE)
Theorie (6 LE):
 Anforderungen an Pferde und Fahrer, Arbeitsschutz, Einhaltung
ausreichender Pausen für die Pferde; Lösen des inneren Strangs beim
Stand
 Sicherheit und Pferdeschonung, Überprüfung des Zustandes der Pferde
 technische Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und
Kutschen für Personentransport und Güterverkehr (elektrische
Beleuchtung bei Planwagen)
 Sicherheitsaspekte bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport,
jährliche TÜV-Abnahme
 Passagiersicherheit und Ladungssicherung
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Kutschenführerschein B - Gewerbe
 Begleit- und Sicherheitspersonal, Beifahrer, sachkundige Helfer
 Verkehrsverhalten bei Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern
 Verhalten bei besonderen Situationen am Gespann (z.B. bei Pannen,
Absicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung gewerblicher
Aspekte, Passagiere, Ladung)
 organisatorische Besonderheiten bei Brauchtumsveranstaltungen und
Festumzügen
 Verkehrsrecht, Vorschriften Fahren im Straßenverkehr sowie Feld und
Wald, BG-Vorschriften, Versicherung
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Kutschenführerschein B - Gewerbe
Organisation, Umwelt und Sicherheit (4 LE)
 Ausbildung und Gewöhnung von Fahrpferden an ihren gewerblichen
Einsatz
 Vorbereitung und Durchführung von Ausfahrten (Vorbereitung,
Ausrüstung, Gewöhnung, Streckenplanung, Streckenlänge und
Fahrtzeit, Pausenstationen)
Pferdehaltung und Veterinärkunde (6 LE)
 Veterinärkunde unter besonderer Berücksichtigung gewerblicher
Aspekte
 Beurteilung der Fahrtüchtigkeit des Pferdes
 Vertiefung der Kenntnis des Tierschutzgesetzes
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Kutschenführerschein B - Gewerbe
Praxis (22 LE):
 Gespannkontrolle
 Fahren mit Arbeits- und/oder Planwagen, Anfahren am Berg und bergab
 Fahren mit Spielwaage im schwerem Zug
 Fahren mit Anhänger im Güterverkehr, Anhänger nur mit Auflaufbremse
 Übungsfahrten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften
 Transport von Personen und Sicherung von Transportgütern
 Pflege und Wartung von Geschirren, Geschirrkunde, Arbeitsgeschirre
 Halskoppel und Zugausgleich, Fahrzaum mit und ohne Blendklappen
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Umsetzungsmanagement
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Umsetzungsmanagement
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Umsetzungsmanagement
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Zusatzmodul Sicherheit im Gespannfahren
für Lehrgangsleiter und Prüfer
 Beginn der 8 LE-Sicherheitsfortbildungen (Multiplikatorenschulungen) ab
Februar 2017
 Leitung der Module durch festgelegte Fahrexperten
 Schulung beinhaltet praktische Bezüge
 Bescheinigung der Teilnahme (FN-Zertifikat)
 Empfehlung der Anerkennung von 8 LE durch die FN für die
Verlängerung der Trainerlizenzen
 nach der Teilnahme an der Fortbildung können Lehrgangsleiter und
Prüfer Kutschenführerschein-Lehrgänge und FA 5-Lehrgänge (zukünftig
mit Station „Sicherheit“) leiten und prüfen
 Trainer C, B, A können sich nach der Teilnahme an dieser Fortbildung ab
dem 01.06.2017 den Kutschenführerschein B – Gewerbe ausstellen
lassen
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Besondere Zielgruppen
 Routinierte Fahrer (ab 65 Jahren) erhalten eine Sicherheitsschulung mit
abschließendem Prüfungsgespräch, sie bekommen nach diesem
Gespräch den Kutschenführerschein A – Privatperson ausgestellt
 Sicherheitsschulungen werden durch die Landesverbände
eigenständig organisiert
 Schulungsmaßnahme Sicherheitstraining mit Überprüfung für
gewerbliche Fahrer (8 LE), die aus bestehenden Fuhrunternehmen
kommen: diese bekommen nach erfolgreicher Teilnahme den
Kutschenführerschein B – Gewerbe ausgestellt (Nachweis eines
Angestelltenverhältnisses erforderlich)
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Kutschenführerschein-Scheckkarte
Besitzstandswahrung:
 Bewerber, die unter die Besitzstandsregelungen fallen, können ab dem
1.06.2017 per Formblatt und Nachweis die Ausstellung des
Kutschenführerscheins beantragen
Beantragung des Kutschenführerscheins:
 Absolventen des Kutschenführerscheins beantragen per Formblatt und
Nachweis der bestandenen Prüfung den Kutschenführerschein zentral in
Warendorf
 Controlling in Warendorf
 Der Kutschenführerschein gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis
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Kutschenführerschein-Scheckkarte
Max Mustermann
Musterstraße 1
48231 Warendorf
Geburtsdatum:
05.06.1978
Kutschenführerschein
A - Privatperson
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Gesellschaftspolitische Verankerung:
• Informationen an sämtliche zuständigen Landesbehörden mit Bitte um
Unterstützung (Innen-, Verkehrsministerien)
• Absprache und Kommunikation mit/über ADAC, AvD und
Verkehrswacht
• Einbindung der KFZ- Fahrschulverbände (Versorgung mit
Informationsmaterial)
 Flyer
 Lehrfilm
• Unterstützung durch Berufsgenossenschaften und Versicherungen
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 Kaffeepause
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Kutschenführerschein A - Privatpersonen
 Die „Achenbach-Frage“
 APO §§ 3121 ff.
 Bitte nehmen Sie die Texte zur Hand
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Kutschenführerschein B - Gewerbe
 APO §§ 3128 ff.
 Bitte nehmen Sie die Texte zur Hand
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Vorbereitungslehrgang
 FN-Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer (Kutschenführerschein A)
 Bitte nehmen Sie die Texte zur Hand
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Vorbereitungslehrgang
 FN-Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer (Kutschenführerschein B)
 Bitte nehmen Sie die Texte zur Hand
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Vorbereitungslehrgang
 Praktischer Teil (bitte warm anziehen):
 Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen
• Verschiedene Geschirrarten, Schwachstellen
• Wagen, Fahrer, Pferde
 Aufschirren und Anspannen
 Aufsteigen und Anfahren
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Vorbereitungslehrgang
 Reflexion des praktischen Teils
 Detailfragen
 Beurteilung der Verkehrstauglichkeit des/der Pferde; Betonung des
Werts desensibilisierender Vorbereitung (Bodenarbeit)
 aber: Ausbildung der Pferde ist nicht Gegenstand des Lehrgangs
zum Kutschenführerschein und der Prüfung
 Besonderheiten des schweren Zugs (Planwagen, Lastentransport)
 Beifahrerfrage
 Berg- und Talfahrt
 Sichtbarmachung des Gespanns (Pferde, Wagen und Fahrer):
Pferdegespann als „schwächerer Verkehrsteilnehmer“
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Vorbereitungslehrgang
 Detailfragen
 Verkehrsunterricht (StVO, StVZO), ggf. in Kooperation mit örtl. (Kfz-)
Fahrschulen
 Zeichengebung: Allgemeinverständlichkeit, Winkkelle
 Spielwaage, schwerer Zug
 Verhalten bei Pausen, Wohlbefindensprüfung der Pferde
 Passagiersicherheit, Ladungssicherung
 Verhalten bei Pannen oder Unfällen
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Vorbereitungslehrgang
 Detailfragen
 Übungsfahrten im Vorbereitungslehrgang und in der Prüfung
• Vorausschauendes Fahren
• Erkennen von Gefahrpunkten
• Fahren mit verschiedenen Wagen incl. Anhänger
• Fahrt- und Streckenplanung
 Bei aller Wichtigkeit der technischen und formalen
Sicherheitsaspekte: gutes Fahren ist der beste Tierschutz und
der wichtigste Beitrag für Sicherheit (auch) im Straßenverkehr!
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Vorbereitungslehrgang
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Trainerfortbildung
 Vorbereitung der Pferde für den Straßenverkehr
 Vorbereitende Bodenarbeit (Vertrauen und Gehorsam)
 Simulation von Verkehrssituationen im vertrauten Umfeld
(Begegnung mit Autos, Motorrädern, Treckern, Güllefässern,
Mähdreschern, Kinderwagen etc. auf Hof oder Fahrplatz)
 Verkehrsgewöhnung im Zweispänner
 Die Wichtigkeit des Stehens und Stehen-Bleibens
 Vorbereitung der Fahrer für den Straßenverkehr
 Korrektes Fahren mit ruhiger Hand auch auf dem Fahrplatz und auf
ruhigen Wald- und Wirtschaftswegen
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Sicherheit
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Finale
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit –
Rad- und Deichselbruch!
Dieter Lauterbach
[email protected]
Tel. 0171 - 852 69 69
Rolf Schettler
[email protected]
Tel. 02366 – 10 94 12
Bei der FN (Abt. Breitensport, Vereine):
Anna-Sophie Röller
[email protected]
Tel. 02581 – 6362 538
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