Kutschenführerschein Multiplikatoren-Schulung für Richter, Prüfer und Lehrgangsleiter Dieter Lauterbach & Rolf Schettler Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) Oberursel-Bommersheim, am 25. Febr. 2017 Ihre Referenten: Dieter Lauterbach, Dillenburg Pferdewirtschaftsmeister, Trainer A (Fahren), Bundesjugendtrainer Rolf Schettler, Haltern/Westf. Trainer A (Fahren), Trainer B (Reiten), Vorsitzender Fachgruppe Fahren in Deutschen Reiter- und Fahrer-Verband 2 Zusatzmodul Sicherheit im Gespannfahren Neue Zusatzqualifikation im Rahmen der Einführung des Kutschenführerscheins Zertifikat nach Teilnahme an 8 LE-Pflichtfortbidlung Zertifikat ist Voraussetzung für Lehrgangsleitung Kutschenführerschein A (mind. Trainer C) und B (mind. Trainer B) Tätigkeit als Richter, Richter Breitensport oder Prüfer Breitensport Fahren bei Prüfungen zum Kutschenführerschein A und B Tätigkeit als Richter beim FA 5 Zusatzqualifikation zugleich anerkannte Trainer- und Richterfortbildung 3 Kutschenführerschein – wie alles begann Auftakt am 6. April 2016 beim ADAC in Dortmund Gemeinsamer Workshop „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ ADAC, FN incl. Landesverbände, Westf. Fahrlehrerverband und Deutscher Reiter- und Fahrer-Verband 4 www.pferd-aktuell.de Kutschenführerschein – wie alles begann Rolf Schettler, Haltern Kutschenführerschein – wie alles begann Statistikdilemma Was sind „Kutschenunfälle“? Erfassung als sonstige Unfälle, Unfälle mit landw. Fahrzeugen und Maschinen Zu geringe Zahl, um in Unfallstatistik separat erfasst zu werden Problem: unpräzise Unfallaufnahme 6 Verkehrsunfälle mit Pferdegespannen 7 Verkehrsunfälle mit Pferdegespannen 8 Kutschenführerschein – wie alles begann 9 Kutschenführerschein – wie alles begann 10 Kutschenführerschein – wie alles begann Unterteilung der Fahrer in drei Risikogruppen Sport-/Turnierfahrer Hobbyfahrer, die nicht turniersportlich engagiert sind und gelegentlich den Schützenkönig oder eine Hochzeit fahren Gewerbliche Kutscher und Fahrer 11 Kutschenführerschein – wie alles begann Ursachenanalyse Risikosphäre Gespannfahrer: Ausrüstungs-/Anspannungsmängel technische Mängel am Fahrzeug Ausbildungsmängel (Pferde und Fahrer) Fahren ohne Beifahrer mangelnde Sichtbarkeit (Pferdegespann wie stehendes Hindernis) Leichtsinn, Alkohol 12 Kutschenführerschein – wie alles begann Ursachenanalyse Risikosphäre Kfz-/Motorradfahrer: fehlende „Pferdekenntnis“ unzureichende Abschätzung von Sicherheitsabständen und Zwischenräumen Rücksichtslosigkeit Konsequenz: Intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit in allgemeinen Medien, Social Media, bei Auto- und Motorradfahrern, (Kfz-) Fahrlehrern und Verbänden 13 Blick ins Ausland BHS / Horse & Hound: Road safety campaign could reach millions of drivers 14 Blick ins Ausland 2010 – 2015 in Großbritannien über 2000 Verkehrsunfälle mit Pferden dabei 36 menschliche Todesopfer 181 tödlich verunglückte Pferde/Ponys ¾ der Unfälle infolge zu geringer Seitenabstände und überhöhter Geschwindigkeit überholender Fahrzeuge „Dead Slow (= Schneckentempo) Campaign“: Zeitungsanzeigen und Zapfsäulenaktion in 96 Großtankstellen erreichen 9,2 Mio. Auto- und Motorradfahrer – Appell, mit max. 15 mph (= ca. 25 km/h) Pferde und Pferdegespanne zu überholen 15 Wirkungsanalyse Wirkung in der Öffentlichkeit: „Kutschefahren ist gefährlich!“ PETA-Aktivitäten Vermengung von Sicherheits- und Tierschutzaspekten „Der Kutscher ist immer schuld!“ Akzeptanz des Pferdesports insgesamt gefährdet! 16 Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) Berlin 2016 Online-Petition gegen Pferdekutschen in Berlin 19 Koalitionsvereinbarung Landesregierung Berlin 20 Auszug aus dem Berliner Koalitionsvertrag „ Die Koalition wird in Berlin ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einführen und unterstützt die Schaffung des Verbandsklagerechts auf Bundesebene im Tierschutzgesetz.“ „Das Amt des Tierschutzbeauftragten Berlin wird hauptamtlich besetzt.“ „Es wird ein Tierschutzbeirat eingerichtet, in dem Tierschutzverbände und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses vertreten sind.“ „In der Berliner Innenstadt sollen keine Pferdekutschen mehr fahren dürfen“ (Koalitionsvertrag, S. 150) 21 Reaktion der Ersteller der Online-Petition 22 Oktoberfest 2016 23 Umfrage zum Fahrsport von Horse Future Panel Problem: unpräzise Unfallaufnahme 24 Ziel Warten auf den Gesetzgeber? Besser: proaktives Handeln mit sachlich fundierten Maßnahmen, bevor Aktionismus und Populismus den Fahrern bürokratische Regeln überstülpen 25 Ziel Unfallprophylaxe nachhaltig erhöhen weniger angreifbar werden das Fahren muss das Natürlichste der Welt bleiben Rückhalt für das Fahren in möglichst breiten Teilen der Bevölkerung sichern durch ... 26 Ziel ... einen von der FN geforderten und angebotenen Kutschenführerschein Häufiges Missverständnis: FN-Kutschenführerschein als Pflicht? Keine gesetzliche Pflicht, aber moralische Verpflichtung und nachdrückliche Forderung Qualifizierungsangebot für alle 27 Meilensteine • Sitzung des Lenkungskreises „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ (Abteilungen Breitensport, Vereine und Betriebe, Ausbildung und Wissenschaft, Veterinär, Marketing und Kommunikation), Bildung und Besetzung weiterer Arbeitskreise (AG Kutschenführerschein A und B, AG Richtlinien Kutschenbau, AG Politik, AG Fahrschulen/Lehrmaterial) • Sitzung zur Einführung des Kutschenführerscheins mit Abteilung Ausbildung und Wissenschaft, Verankerung in der APO • Sitzung der AG Kutschenführerschein, Konzeptausarbeitung für den Kutschenführerschein, Festlegung der weiteren Vorgehensweise • Einbindung des APO Arbeitskreises Fahren und des APO Arbeitskreises Abzeichen in das Konzept Kutschenführerschein • Zusendung aller erforderlichen Informationen zum Kutschenführerschein an die Landesverbände, viel positives Feedback 28 Meilensteine • AG Kutschenbau, Überarbeitung der Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge • 04.10.2016 Vorstellung und Vereinbarung des Konzepts Kutschenführerschein bei der AG Landesverbände in Warendorf • Gespräch mit Friedel Thiele, dem 1. Vorsitzenden des Fahrlehrer – Verbandes Westfalen e.V. • 07.12.2016 Beschluss der Einführung des Kutschenführerscheins durch den Beirat Sport • Versendung der Informationen an sämtliche zuständige Bundes- und Landesbehörden mit Bitte um Unterstützung (Innen-, Verkehrs- und Landwirtschaftsministerien) • die konkrete Umsetzung des Kutschenführerscheins A und B soll zum 01.06.2017 starten 29 30 Blick ins Ausland 31 Kutschenführerschein A – Privatperson „nicht-organisierte“ Fahrer: • Auf Grundlage der Inhalte des APO-Fahrpasses tritt der Kutschenführerschein an die Stelle des bisherigen Fahrpasses • Thema „Sicherheit beim Gespannfahren im Straßenverkehr“ wird auf 8 LE (1 Tag) ausgebaut 32 Kutschenführerschein A - Privatperson „organisierte“ Fahrer: • Sport wird nicht gestört keine eigenständige Kutschenführerschein-Prüfung für FA 5- Bewerber • auf Grundlage der Inhalte des APO - Fahrabzeichens 5 wird das Thema „Sicherheit beim Gespannfahren im Straßenverkehr“ auf 8 LE (1 Tag) ausgebaut 33 Kutschenführerschein A - Privatperson Besitzstandswahrung • Inhaber des Fahrpasses, des FA 5 oder des DFA IV bzw. des Trainerscheins C, B, A (Fahren) oder FN-Gespannführer (gem. APO) können sich den Kutschenführerschein A - Privatperson auf Antrag ausstellen lassen • ohne weitere Prüfung 34 Mindestalter für eigenverantwortliches Gespannfahren Ausstellung des Kutschenführerscheins A – Privatperson nach bestandener Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres junge, unter 16- jährige Fahrer müssen in Begleitung eines erwachsenen Beifahrers (mindestens Inhabers des Kutschenführerscheins A mit 2 jähriger Fahrpraxis) im öffentlichen Raum fahren. FA 5 – Prüflinge jeden Alters müssen den 8 LE Block „Sicherheit“ absolvieren und erhalten automatisch ab Vollendung des 16. Lebensjahres den KFS A Jugendsport wird nicht gestört! 35 Ausschnitte der Lehrinhalte aus dem APO-Merkblatt für Prüfer und Lehrgangsleiter Kutschenführerschein A – Privatperson (45 LE) Station Sicherheit (8 LE): Merkmale und Eigenschaften eines verkehrsgeeigneten Pferdes; Gehfreudigkeit/Bewegungsdrang Pferdeverhalten, vorausschauendes Erkennen/Fühlen von Pferdereaktionen und fahrerische Maßnahmen Sicherheitsbestimmungen von Wagen, richtiges Beladen und korrekte Gewichtsverteilung im Wagen Sichtbarmachung von Wagen, Erkennen von Wagen im Straßenverkehr Radstand (Breite, Länge) Bremsverhalten 36 Sicherheit Fahren im Straßenverkehr auf Landes- und Kreisstraßen und im Gelände Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen besondere Verkehrssituationen am Gespann (z.B. bei Pannen, Absicherungsmaßnahmen) 37 Kutschenführerschein A - Privatperson Theorie (15 LE): Grundkenntnisse des Fahrens (Sitz des Fahrers, Hilfen, Fahrlehrgerät, Erlernen verschiedener Griff- und Verkürzungstechniken) Sichere Grundhaltung (beide Leinen in einer Hand) als unverzichtbare Voraussetzung Einwirken auf Pferde und Wagen in richtiger Reihenfolge bedarfsgerechte Hilfengebung Geschirrkunde, Wagenkunde, Fahrphysik, Ausrüstung, Anspannungen Verhaltensweisen für die Umweltverträglichkeit des Fahrens im Straßenverkehr und im Gelände Rechtsvorschriften: Tierhalterhaftung- und Versicherung, StVO, StVZO, Tierschutzgesetz 38 Kutschenführerschein A - Privatperson Praxis (22 LE): Aufschirren und Anspannen, Gespannkontrolle Halten aus Schritt und Trab im Zusammenspiel der Hilfengebung, sicheres Stehen und ruhiges Anfahren, auch am Berg Übungsfahrten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, vorausschauendes Fahren im Straßenverkehr auf Landes- und Kreisstraßen Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen Links/rechts abbiegen, überqueren von Kreuzungen und Brücken, Straßenüberquerung Versorgen des Pferdes bei Rast, Überprüfung des Gespanns 39 Kutscheführerschein B - Gewerbe 40 Kutschenführerschein B – Gewerbe Als Grundlage und Orientierung für den Kutschenführerschein B – Gewerbe für Personen die gewerblich pferdebespannte Fuhrwerke im Straßenverkehr bewegen dient der Niedersächsische Kutschenerlass aus dem Jahr 2004 (aktuell in der Bearbeitung). Mindestalter: Vollendung des 18. Lebensjahres auf Grundlage des APO - Gespannführers entwickelt klare inhaltliche Abgrenzung vom Kutschenführerschein A durch gewerbespezifische Themen (Personentransport, Arbeitsschutz für Mensch und Tier) 41 Kutschenführerschein B – Gewerbe Rahmenbedingungen Gültigkeit: 5 Jahre, für eine Verlängerung müssen in diesem Gültigkeitszeitraum 8 LE-Fortbildung nachgewiesen werden Übergangsregelung für Inhaber des FA 5 und einer § 11 I Nr. 8 c) TSchG – Erlaubnis oder des Zertifikats für Personenbeförderung durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) oder des APO–Gespannführers (Sachsen) Übergangsfrist beträgt 1 Jahr ansonsten analoge Abwicklung zum KFS A - Privatperson 42 Voraussetzungen zu für die Zulassung zum Lehrgang zum Kutschenführerschein B - Gewerbe Besitz des Kutschenführerscheins A – Privatperson oder (sofern vor Inkrafttreten des Kutschenführerscheins A abgelegt) Besitz des FA 5 bzw. DFA IV und einschlägiger fahrerischer Erfahrung Vollendung des 18. Lebensjahres einwandfreie charakterliche Haltung und Führung sowie Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt 43 Besitzstandswahrung Inhaber des FA 5 und einer gem. § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes von der zuständigen Behörde erteilten Erlaubnis zur Unterhaltung eines gewerbsmäßigen Fuhrbetriebes, die vor dem 01.06.2017 erteilt wurde oder des FA 5 und des Zertifikats zur Personenbeförderung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VbG) oder des APO-Gespannführers können sich einen Kutschenführerschein Klasse B – Gewerbe auf Antrag ausstellen lassen. 44 Ausschnitte der Lehrinhalte aus dem APO-Merkblatt für Prüfer und Lehrgangsleiter Kutschenführerschein B – Gewerbe (38 LE) Theorie (6 LE): Anforderungen an Pferde und Fahrer, Arbeitsschutz, Einhaltung ausreichender Pausen für die Pferde; Lösen des inneren Strangs beim Stand Sicherheit und Pferdeschonung, Überprüfung des Zustandes der Pferde technische Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen für Personentransport und Güterverkehr (elektrische Beleuchtung bei Planwagen) Sicherheitsaspekte bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport, jährliche TÜV-Abnahme Passagiersicherheit und Ladungssicherung 45 Kutschenführerschein B - Gewerbe Begleit- und Sicherheitspersonal, Beifahrer, sachkundige Helfer Verkehrsverhalten bei Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern Verhalten bei besonderen Situationen am Gespann (z.B. bei Pannen, Absicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung gewerblicher Aspekte, Passagiere, Ladung) organisatorische Besonderheiten bei Brauchtumsveranstaltungen und Festumzügen Verkehrsrecht, Vorschriften Fahren im Straßenverkehr sowie Feld und Wald, BG-Vorschriften, Versicherung 46 Kutschenführerschein B - Gewerbe Organisation, Umwelt und Sicherheit (4 LE) Ausbildung und Gewöhnung von Fahrpferden an ihren gewerblichen Einsatz Vorbereitung und Durchführung von Ausfahrten (Vorbereitung, Ausrüstung, Gewöhnung, Streckenplanung, Streckenlänge und Fahrtzeit, Pausenstationen) Pferdehaltung und Veterinärkunde (6 LE) Veterinärkunde unter besonderer Berücksichtigung gewerblicher Aspekte Beurteilung der Fahrtüchtigkeit des Pferdes Vertiefung der Kenntnis des Tierschutzgesetzes 47 Kutschenführerschein B - Gewerbe Praxis (22 LE): Gespannkontrolle Fahren mit Arbeits- und/oder Planwagen, Anfahren am Berg und bergab Fahren mit Spielwaage im schwerem Zug Fahren mit Anhänger im Güterverkehr, Anhänger nur mit Auflaufbremse Übungsfahrten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften Transport von Personen und Sicherung von Transportgütern Pflege und Wartung von Geschirren, Geschirrkunde, Arbeitsgeschirre Halskoppel und Zugausgleich, Fahrzaum mit und ohne Blendklappen 48 Umsetzungsmanagement 49 Umsetzungsmanagement 50 Umsetzungsmanagement 51 Zusatzmodul Sicherheit im Gespannfahren für Lehrgangsleiter und Prüfer Beginn der 8 LE-Sicherheitsfortbildungen (Multiplikatorenschulungen) ab Februar 2017 Leitung der Module durch festgelegte Fahrexperten Schulung beinhaltet praktische Bezüge Bescheinigung der Teilnahme (FN-Zertifikat) Empfehlung der Anerkennung von 8 LE durch die FN für die Verlängerung der Trainerlizenzen nach der Teilnahme an der Fortbildung können Lehrgangsleiter und Prüfer Kutschenführerschein-Lehrgänge und FA 5-Lehrgänge (zukünftig mit Station „Sicherheit“) leiten und prüfen Trainer C, B, A können sich nach der Teilnahme an dieser Fortbildung ab dem 01.06.2017 den Kutschenführerschein B – Gewerbe ausstellen lassen 52 Besondere Zielgruppen Routinierte Fahrer (ab 65 Jahren) erhalten eine Sicherheitsschulung mit abschließendem Prüfungsgespräch, sie bekommen nach diesem Gespräch den Kutschenführerschein A – Privatperson ausgestellt Sicherheitsschulungen werden durch die Landesverbände eigenständig organisiert Schulungsmaßnahme Sicherheitstraining mit Überprüfung für gewerbliche Fahrer (8 LE), die aus bestehenden Fuhrunternehmen kommen: diese bekommen nach erfolgreicher Teilnahme den Kutschenführerschein B – Gewerbe ausgestellt (Nachweis eines Angestelltenverhältnisses erforderlich) 53 Kutschenführerschein-Scheckkarte Besitzstandswahrung: Bewerber, die unter die Besitzstandsregelungen fallen, können ab dem 1.06.2017 per Formblatt und Nachweis die Ausstellung des Kutschenführerscheins beantragen Beantragung des Kutschenführerscheins: Absolventen des Kutschenführerscheins beantragen per Formblatt und Nachweis der bestandenen Prüfung den Kutschenführerschein zentral in Warendorf Controlling in Warendorf Der Kutschenführerschein gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis 54 Kutschenführerschein-Scheckkarte Max Mustermann Musterstraße 1 48231 Warendorf Geburtsdatum: 05.06.1978 Kutschenführerschein A - Privatperson 55 56 Gesellschaftspolitische Verankerung: • Informationen an sämtliche zuständigen Landesbehörden mit Bitte um Unterstützung (Innen-, Verkehrsministerien) • Absprache und Kommunikation mit/über ADAC, AvD und Verkehrswacht • Einbindung der KFZ- Fahrschulverbände (Versorgung mit Informationsmaterial) Flyer Lehrfilm • Unterstützung durch Berufsgenossenschaften und Versicherungen 57 Kaffeepause 58 Kutschenführerschein A - Privatpersonen Die „Achenbach-Frage“ APO §§ 3121 ff. Bitte nehmen Sie die Texte zur Hand 59 Kutschenführerschein B - Gewerbe APO §§ 3128 ff. Bitte nehmen Sie die Texte zur Hand 60 Vorbereitungslehrgang FN-Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer (Kutschenführerschein A) Bitte nehmen Sie die Texte zur Hand 61 Vorbereitungslehrgang FN-Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer (Kutschenführerschein B) Bitte nehmen Sie die Texte zur Hand 62 Vorbereitungslehrgang Praktischer Teil (bitte warm anziehen): Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen • Verschiedene Geschirrarten, Schwachstellen • Wagen, Fahrer, Pferde Aufschirren und Anspannen Aufsteigen und Anfahren 63 Vorbereitungslehrgang Reflexion des praktischen Teils Detailfragen Beurteilung der Verkehrstauglichkeit des/der Pferde; Betonung des Werts desensibilisierender Vorbereitung (Bodenarbeit) aber: Ausbildung der Pferde ist nicht Gegenstand des Lehrgangs zum Kutschenführerschein und der Prüfung Besonderheiten des schweren Zugs (Planwagen, Lastentransport) Beifahrerfrage Berg- und Talfahrt Sichtbarmachung des Gespanns (Pferde, Wagen und Fahrer): Pferdegespann als „schwächerer Verkehrsteilnehmer“ 64 Vorbereitungslehrgang Detailfragen Verkehrsunterricht (StVO, StVZO), ggf. in Kooperation mit örtl. (Kfz-) Fahrschulen Zeichengebung: Allgemeinverständlichkeit, Winkkelle Spielwaage, schwerer Zug Verhalten bei Pausen, Wohlbefindensprüfung der Pferde Passagiersicherheit, Ladungssicherung Verhalten bei Pannen oder Unfällen 65 Vorbereitungslehrgang Detailfragen Übungsfahrten im Vorbereitungslehrgang und in der Prüfung • Vorausschauendes Fahren • Erkennen von Gefahrpunkten • Fahren mit verschiedenen Wagen incl. Anhänger • Fahrt- und Streckenplanung Bei aller Wichtigkeit der technischen und formalen Sicherheitsaspekte: gutes Fahren ist der beste Tierschutz und der wichtigste Beitrag für Sicherheit (auch) im Straßenverkehr! 66 Vorbereitungslehrgang 67 Trainerfortbildung Vorbereitung der Pferde für den Straßenverkehr Vorbereitende Bodenarbeit (Vertrauen und Gehorsam) Simulation von Verkehrssituationen im vertrauten Umfeld (Begegnung mit Autos, Motorrädern, Treckern, Güllefässern, Mähdreschern, Kinderwagen etc. auf Hof oder Fahrplatz) Verkehrsgewöhnung im Zweispänner Die Wichtigkeit des Stehens und Stehen-Bleibens Vorbereitung der Fahrer für den Straßenverkehr Korrektes Fahren mit ruhiger Hand auch auf dem Fahrplatz und auf ruhigen Wald- und Wirtschaftswegen 68 Sicherheit 69 Finale Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit – Rad- und Deichselbruch! Dieter Lauterbach [email protected] Tel. 0171 - 852 69 69 Rolf Schettler [email protected] Tel. 02366 – 10 94 12 Bei der FN (Abt. Breitensport, Vereine): Anna-Sophie Röller [email protected] Tel. 02581 – 6362 538 70
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