Europäische Kommission - Pressemitteilung EU-Kommission fordert beschleunigte Umsetzung des Migrationspartnerschaftsrahmens und weitere Maßnahmen entlang der zentralen Mittelmeerroute Brüssel, 2. März 2017 Im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates in der nächsten Woche haben die Kommission und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin den dritten Bericht über Fortschritte im Rahmen des Migrationspartnerschaftsrahmens vorgelegt und über erste Schritte zur Durchführung von Maßnahmen entlang der zentralen Mittelmeerroute berichtet. Im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates in der nächsten Woche haben die Kommission und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin den dritten Bericht über die Fortschritte im Rahmen der Migrationspartnerschaftsrahmens vorgelegt und über erste Schritte zur Durchführung von Maßnahmen entlang der zentralen Mittelmeerroute berichtet, die im Einklang mit der Erklärung von Malta vom 3. Februar und der Gemeinsamen Mitteilung vom 25. Januar eingeleitet wurden. Deutliche Fortschritte wurden in Bezug auf die fünf prioritären afrikanischen Länder Äthiopien, Niger, Nigeria, Mali und Senegal erzielt, aber es bedarf noch größerer Anstrengungen, um konkrete Ergebnisse zu erzielen. Mit den Maßnahmen, die entlang der zentralen Mittelmeerroute in Angriff genommen werden, soll Folgendes erreicht werden: Verbesserung der Migrationssteuerung, Rettung von Menschenleben, wirksamere Bekämpfung von Schleusern und und Menschenhändlern, Schutz von bedürftigen Migranten sowie Förderung der Neuansiedlung und freiwilligen Rückkehr unter uneingeschränkter Einhaltung des humanitären Ansatzes der EU und der Achtung der Menschenrechte. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, Federica Mogherini, erklärte dazu: „Partnerschaft ist in allen Politikbereichen der Europäischen Union von zentraler Bedeutung: Nur zusammen mit unseren Partnern können wir die wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit bewältigen. Mit der Partnerschaftsrahmenvereinbarung und den in der Erklärung von Malta vorgesehenen Schritten haben wir eine wirklich umfassende Migrationspolitik eingeführt, die auf Partnerschaft basiert und mit den erforderlichen Investitionen und Ressourcen ausgestattet ist, die es uns ermöglichen werden, weiterhin zusammenarbeiten, um Leben zu retten, kriminelle Netze zu zerschlagen und den Menschen bessere Perspektiven zu bieten. So können wir gemeinsam eine nachhaltige, respektvolle und menschenwürdige Steuerung der Migrationsströme gewährleisten.“ Beschleunigte Umsetzung der im Partnerschaftsrahmen vorgesehenen Maßnahmen Seit der Einführung des Partnerschaftsrahmens im Juni 2016 wurden eine Reihe wichtiger Ergebnisse erzielt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels und zur Unterstützung von Migranten haben konkrete Gestalt angenommen. So hat sich zum Beispiel in Niger die Zahl der Migranten, die in den von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) betriebenen Zentren Unterstützung erhalten, 2016 auf über 15 000 verdoppelt. Fast 5000 Menschen erhielten Hilfe bei der freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsgemeinschaften, und mit neun aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika finanzierten Projekten wurde die Entwicklung Nigers insgesamt gefördert. Mit Nigeria wurden Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen aufgenommen, das im Juni 2017 abgeschlossen werden soll. Mit weiteren Projekten sollen in Senegal und Mali die Wiedereingliederung und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten gefördert werden. In Vorbereitung sind außerdem Programme zur Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften in Äthiopien. Außerdem wurden in alle fünf prioritären Länder europäische Verbindungsbeamte für Migration entsandt. Im Dezember 2016 wurden im Rahmen des Treuhandfonds für Afrika 42 neue Programme im Wert von 587 Mio. EUR aufgelegt, sodass bis jetzt insgesamt 106 Projekte mit einem Gesamtwert von mehr als 1,5 Mrd. EUR angenommen wurden. Der EU-Treuhandfonds kommt in 26 Ländern zum Einsatz und stellt Finanzmittel in Höhe von mehr als 2,5 Mrd. EUR bereit, einschließlich der bisherigen Zusagen von EU-Mitgliedstaaten und anderen Gebern in Höhe von 152 Mio. EUR. Maßnahmen entlang der zentralen Mittelmeerroute Die Maßnahmen zur Umsetzung der Partnerschaftsrahmenvereinbarung werden durch eine verstärkte Fokussierung auf die zentrale Mittelmeerroute ergänzt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit der Kommission, der Hohen Vertreterin und den Mitgliedstaaten durch einen Umsetzungsplan des maltesischen Vorsitzes des Europäischen Rates vorangebracht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Steuerung der Migrationsströme entlang der zentralen Mittelmeerroute; dies wird 2017 mit 200 Mio. EUR für migrationsbezogene Projekte insbesondere in Libyen unterstützt. Ziel ist die Senkung der Zahl der Überfahrten und die Fortsetzung der Rettung von Menschenleben auf See, die verstärkte Bekämpfung von Schleusern und Menschenhändlern, der Schutz der Migranten, die Neuansiedlung und die Förderung der begleiteten freiwilligen Rückkehr sowie die Steuerung des Zustroms von Migranten über die südliche Grenze Libyens. Die Koordinierung mit internationalen Partnern wie dem UNHCR und der IOM wurde verstärkt. So wurde u. a. die IOM im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika mit der humanitären Rückführung und Wiedereingliederung von zunächst 5000 Migranten in Libyen beauftragt. 2017 wurde bislang 560 gestrandeten Migranten Unterstützung bei der Rückkehr angeboten. Die fortgesetzte und verstärkte Zusammenarbeit mit Ägypten, Tunesien und Algerien, auch durch regionale Initiativen wie das „ Seahorse-Netzwerk Mittelmeer“, ist von entscheidender Bedeutung. GSVP-Operationen und Missionen insbesondere die EUNAVFOR Med Operation Sophia und die EUBAM Libyen spielen bei der Umsetzung eine maßgebliche Rolle. Die Operation Sophia hat den ersten Schulungsblock zur Ausbildung von 93 Angehörigen der libyschen Küstenwache und Marine abgeschlossen und mit einem zweiten Schulungsblock begonnen. Ergänzend dazu stellt die Kommission im Rahmen des „Seahorse“-Mittelmeernetzes zusätzliche Experten-Schulungen für die libysche Küstenwache und die libysche Marine bereit, für die bis Juli 2017 insgesamt 15 neue Fortbildungskurse vorgesehen sind. Nächste Schritte Die EU wird weiterhin im Rahmen der Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit Drittländern zusammenarbeiten und dabei alle zur Verfügung stehenden Strategien und Instrumente nutzen, darunter die Rückführungspolitik, legale Migration und operative Instrumente einschließlich des verstärkten Einsatzes von EU-Agenturen, europäischen Verbindungsbeamten für Migration und Finanzierungsinstrumenten. Die Synergien zwischen dem Partnerschaftsrahmen und den neuen Initiativen im Zusammenhang mit der Erklärung von Malta werden in den kommenden Monaten, insbesondere in der Sahelzone und an der südlichen Grenze Libyens, weiterentwickelt, auch um die rasche unterstützte freiwillige Rückkehr in Libyen gestrandeter Migranten zu erleichtern. Im JuniBericht soll dann eine Bestandsaufnahme des ersten Umsetzungsjahres des Partnerschaftsrahmens vorgelegt werden. Hintergrund Seit der Einführung des Partnerschaftsrahmens im Juni 2016 haben sich die Organe der EU und die Mitgliedstaaten – in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern – mit Nachdruck für eine wirksamere Steuerung der Migration in allen ihren Formen eingesetzt. Ergänzende Arbeit wird parallel dazu im Rahmen regionaler Initiativen durchgeführt, wie zum Beispiel im Khartum- und im RabatProzess, sowie durch Umsetzung der politischen Erklärung und des Aktionsplans von Valletta. Das Treffen hochrangiger Beamter in Valletta am 8. Februar bot Gelegenheit zu einer Bewertung der bisher erzielten Ergebnisse. Mit der Europäischen Migrationsagenda hat die EU einen umfassenden Ansatz zur wirksameren Steuerung der Migration und zur Bekämpfung ihrer Ursachen eingeführt, in dem die interne Dimension der Migration mit den Anstrengungen verknüpft wird, die in diesem Bereich gemeinsam mit den Drittländern unternommen werden. Der Bericht steht somit auch in engem Zusammenhang mit dem erneuerten Aktionsplan für eine wirksamere Rückführungspolitik und mit der Empfehlung über die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie, die heute ebenfalls angenommen wurden. Weitere Informationen Dritter Fortschrittsbericht zum Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda. Anhang F&A Informationsblatt: Migrationspartnerschaftsrahmen Informationsblatt: Mali Senegal Äthiopien Niger Nigeria Beziehungen EU-Libanon Informationsblatt: EU-Treuhandfonds für Afrika IP/17/402 Kontakt für die Medien: Nabila MASSRALI (+ 32 2 296 92 18) Esther OSORIO (+32 2 296 20 76) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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