Mit einer Familienstiftung das eigene Unternehmen sichern Keyfacts über Familienstiftung - Familienstiftungen gewinnen an Bedeutung - Der Erfolg hängt von der Vorbereitung ab - Sie eignen sich nicht als Steuersparmodell 02. März 2017 Dieter Fuchs hat seine Nachfolge geregelt. Im vergangenen Jahr übertrug der 88-jährige Gründer der Fuchs-Gewürze-Gruppe die Mehrheit seiner Anteile an die gemeinnützige DieterFuchs-Stiftung. Zwar wirken seine Kinder teilweise in Leitungsfunktionen im Unternehmen mit. Eine Stiftungsgründung erschien ihm aber als beste Lösung, um sein Erbe zu regeln und damit Gutes zu tun. Nach Angaben des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) steht im Zeitraum von 2014 bis 2018 in rund 135.000 Familienunternehmen die Übergabe an. Dies entspricht jährlich ca. 27.000 Nachfolgen in Familienunternehmen. Doch immer mehr Familienunternehmen haben Nachwuchssorgen. Einen Firmenchef in den eigenen Reihen zu finden, ist oft schwer. Gleichwohl soll der Nutzen des Unternehmens aber für die Familie erhalten bleiben, um ihre finanzielle Versorgung zu sichern. Ein Dilemma. 1/4 135.000 Für so viele Unternehmen steht laut IfM bis 2018 die Übergabe an Familienstiftungen gewinnen an Bedeutung Die Folge: So wie Dieter Fuchs übertragen Familienunternehmer immer häufiger ihre Gesellschafteranteile in eine Familienstiftung – und wollen so ihr Erbe über Generationen vor einem Verkauf bewahren. Auch die oft leidige Nachfolgefrage ist damit vom Tisch. „Mit einer Stiftung können Familienunternehmer den dauerhaften Bestand ihres Unternehmens sichern und nach ihren Wertvorstellungen über Generationsgrenzen für die Familie erhalten. Dabei gibt es keine bestimmte Größe, ab der eine Familienstiftung in Frage kommt. Ist etwa die Zahl der begünstigten Familienmitglieder klein, kann eine Stiftung bereits für kleinere und mittlere Unternehmen ein geeignetes Mittel sein. Wie erfolgreich die Familienstiftung am Ende ist, hängt jedoch stark von der Vorbereitung im Vorfeld der Gründung ab“, sagt Dr. Jens Escher, Stiftungs-Experte bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law). Rechtzeitig planen, vorausschauend gestalten Essentiell ist, dass sich Unternehmer – wenn eine Familienstiftung in Frage kommt – zum einen so früh wie möglich Gedanken über die Gründung machen. Voraussetzung für die Errichtung einer Stiftung ist nämlich, dass ein sogenanntes Stiftungsgeschäft vorliegt, das idealerweise zu Lebzeiten des Stifters erstellt wird. Zum anderen setzt der langfristige Erfolg der Familienstiftung auch eine maßgeschneiderte Gestaltung nach den individuellen Bedürfnissen des Unternehmers und seiner Familie voraus. „Andernfalls droht das Risiko, dass die Familienstiftung zu (Rechts-)Streitigkeiten führt, die das Unternehmen und damit die finanzielle Absicherung der Familie behindern oder komplett blockieren – vom Reputationsschaden für Unternehmen und Familie ganz zu schweigen“, so der KPMG Law-Experte. Die Fragen, auf die es ankommt, wenn Unternehmen eine Familienstiftung einrichten wollen, umfassen vor allem drei Bereiche: Wie weit soll der Einfluss der Familie in der Stiftung gehen? Wie gestaltet sich das Verhältnis der Stiftung zum Unternehmen? Und unter welchen Voraussetzungen kann die Stiftung aufgelöst werden? Hierzu Dr. Jens Escher: „Die Unternehmer sollten sich im Vorfeld mit den Familienmitgliedern über die Rahmenbedingungen der Stiftung abstimmen und idealerweise einen Spezialisten hinzuziehen, der die Stiftungsgründung umsetzt.“ Die Familienstiftung ist kein Steuersparmodell, hat aber trotzdem Vorteile 2/4 Fakt ist: Wenn Vermögenswerte auf eine Stiftung übertragen werden – also vor allem bei der Gründung der Stiftung – wird wie bei einer Übertragung an natürliche Personen potenziell Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer fällig. Steuern sparen, beziehungsweise ganz vermeiden, können Unternehmer mit einer Familienstiftung also nur bedingt. Zwei Vorteile hat dieses Modell jedoch trotzdem: Sollen durch eine Familienstiftung etwa nur der Ehegatte sowie die Abkömmlinge des Stifters begünstigt werden, kommt für die Errichtung die günstige Erbschaftsteuerklasse I zum Tragen. Eine normale Privatstiftung fällt hingegen unter die ungünstige Steuerklasse III. Für Übertragungen auf eine Stiftung gelten die üblichen Verschonungsmöglichkeiten für unternehmerisches Vermögen, sodass – auch nach der jüngsten Erbschaftsteuerreform – insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen in vielen Fällen eine weitgehende Steuerbefreiung möglich sein kann. Eine Familienstiftung kann wesentlich dazu beitragen, dass ein Unternehmen erhalten bleibt und die Unternehmerfamilie langfristig finanziell abgesichert ist. Allerdings ist das Modell kein Selbstläufer: „Wenn Unternehmer die genannten Punkte von vorneherein beachten, kann die Familienstiftung zum Erfolg werden und ihre Zwecke erfüllen“, resümiert Dr. Jens Escher. Zusammengefasst »Mit einer Stiftung können Familienunternehmer den dauerhaften Bestand ihres Unternehmens sichern und nach ihren Wertvorstellungen über Generationsgrenzen für die Familie erhalten.« Immer häufiger übertragen Familienunternehmer ihre Gesellschafteranteile in eine Familienstiftung – und wollen so ihr Erbe über Generationen vor einem Verkauf bewahren. Auch die oft leidige Nachfolgefrage ist damit vom Tisch. Eine frühe Vorbereitung und eine maßgeschneiderte Gestaltung der Familienstiftung sind die Voraussetzung für ihren langfristigen Erfolg. Die Fragen, auf die es dabei ankommt: Wie weit soll der Einfluss der Familie in der Stiftung gehen? Wie gestaltet sich das Verhältnis der Stiftung zum Unternehmen? Und unter welchen Voraussetzungen kann die Stiftung aufgelöst werden? 3/4 Dr. Jens Escher Senior Manager © KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 4/4
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