Mit einer Familienstiftung das eigene

Mit einer Familienstiftung das eigene Unternehmen sichern
Keyfacts über Familienstiftung
- Familienstiftungen gewinnen an Bedeutung
- Der Erfolg hängt von der Vorbereitung ab
- Sie eignen sich nicht als Steuersparmodell
02. März 2017
Dieter Fuchs hat seine Nachfolge geregelt. Im vergangenen Jahr übertrug der 88-jährige
Gründer der Fuchs-Gewürze-Gruppe die Mehrheit seiner Anteile an die gemeinnützige DieterFuchs-Stiftung. Zwar wirken seine Kinder teilweise in Leitungsfunktionen im Unternehmen mit.
Eine Stiftungsgründung erschien ihm aber als beste Lösung, um sein Erbe zu regeln und damit
Gutes zu tun.
Nach Angaben des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) steht im Zeitraum von 2014
bis 2018 in rund 135.000 Familienunternehmen die Übergabe an. Dies entspricht jährlich ca.
27.000 Nachfolgen in Familienunternehmen. Doch immer mehr Familienunternehmen haben
Nachwuchssorgen. Einen Firmenchef in den eigenen Reihen zu finden, ist oft schwer.
Gleichwohl soll der Nutzen des Unternehmens aber für die Familie erhalten bleiben, um ihre
finanzielle Versorgung zu sichern. Ein Dilemma.
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135.000
Für so viele Unternehmen steht laut IfM bis 2018 die Übergabe
an
Familienstiftungen gewinnen an Bedeutung
Die Folge: So wie Dieter Fuchs übertragen Familienunternehmer immer häufiger ihre
Gesellschafteranteile in eine Familienstiftung – und wollen so ihr Erbe über Generationen vor
einem Verkauf bewahren. Auch die oft leidige Nachfolgefrage ist damit vom Tisch.
„Mit einer Stiftung können Familienunternehmer den dauerhaften Bestand ihres Unternehmens
sichern und nach ihren Wertvorstellungen über Generationsgrenzen für die Familie erhalten.
Dabei gibt es keine bestimmte Größe, ab der eine Familienstiftung in Frage kommt. Ist etwa die
Zahl der begünstigten Familienmitglieder klein, kann eine Stiftung bereits für kleinere und
mittlere Unternehmen ein geeignetes Mittel sein. Wie erfolgreich die Familienstiftung am Ende
ist, hängt jedoch stark von der Vorbereitung im Vorfeld der Gründung ab“, sagt Dr. Jens Escher,
Stiftungs-Experte bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law).
Rechtzeitig planen, vorausschauend gestalten
Essentiell ist, dass sich Unternehmer – wenn eine Familienstiftung in Frage kommt – zum einen
so früh wie möglich Gedanken über die Gründung machen. Voraussetzung für die Errichtung
einer Stiftung ist nämlich, dass ein sogenanntes Stiftungsgeschäft vorliegt, das idealerweise zu
Lebzeiten des Stifters erstellt wird.
Zum anderen setzt der langfristige Erfolg der Familienstiftung auch eine maßgeschneiderte
Gestaltung nach den individuellen Bedürfnissen des Unternehmers und seiner Familie voraus.
„Andernfalls droht das Risiko, dass die Familienstiftung zu (Rechts-)Streitigkeiten führt, die das
Unternehmen und damit die finanzielle Absicherung der Familie behindern oder komplett
blockieren – vom Reputationsschaden für Unternehmen und Familie ganz zu schweigen“, so
der KPMG Law-Experte.
Die Fragen, auf die es ankommt, wenn Unternehmen eine Familienstiftung einrichten wollen,
umfassen vor allem drei Bereiche: Wie weit soll der Einfluss der Familie in der Stiftung gehen?
Wie gestaltet sich das Verhältnis der Stiftung zum Unternehmen? Und unter welchen
Voraussetzungen kann die Stiftung aufgelöst werden? Hierzu Dr. Jens Escher: „Die
Unternehmer sollten sich im Vorfeld mit den Familienmitgliedern über die Rahmenbedingungen
der Stiftung abstimmen und idealerweise einen Spezialisten hinzuziehen, der die
Stiftungsgründung umsetzt.“
Die Familienstiftung ist kein Steuersparmodell, hat aber trotzdem Vorteile
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Fakt ist: Wenn Vermögenswerte auf eine Stiftung übertragen werden – also vor allem bei der
Gründung der Stiftung – wird wie bei einer Übertragung an natürliche Personen potenziell
Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer fällig. Steuern sparen, beziehungsweise ganz
vermeiden, können Unternehmer mit einer Familienstiftung also nur bedingt. Zwei Vorteile hat
dieses Modell jedoch trotzdem:
Sollen durch eine Familienstiftung etwa nur der Ehegatte sowie die Abkömmlinge des Stifters
begünstigt werden, kommt für die Errichtung die günstige Erbschaftsteuerklasse I zum Tragen.
Eine normale Privatstiftung fällt hingegen unter die ungünstige Steuerklasse III.
Für Übertragungen auf eine Stiftung gelten die üblichen Verschonungsmöglichkeiten für
unternehmerisches Vermögen, sodass – auch nach der jüngsten Erbschaftsteuerreform –
insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen in vielen Fällen eine weitgehende
Steuerbefreiung möglich sein kann.
Eine Familienstiftung kann wesentlich dazu beitragen, dass ein Unternehmen erhalten bleibt
und die Unternehmerfamilie langfristig finanziell abgesichert ist. Allerdings ist das Modell kein
Selbstläufer: „Wenn Unternehmer die genannten Punkte von vorneherein beachten, kann die
Familienstiftung zum Erfolg werden und ihre Zwecke erfüllen“, resümiert Dr. Jens Escher.
Zusammengefasst
»Mit einer Stiftung können Familienunternehmer den dauerhaften Bestand ihres Unternehmens
sichern und nach ihren Wertvorstellungen über Generationsgrenzen für die Familie erhalten.«
Immer häufiger übertragen Familienunternehmer ihre Gesellschafteranteile in eine Familienstiftung – und
wollen so ihr Erbe über Generationen vor einem Verkauf bewahren. Auch die oft leidige Nachfolgefrage ist
damit vom Tisch. Eine frühe Vorbereitung und eine maßgeschneiderte Gestaltung der Familienstiftung
sind die Voraussetzung für ihren langfristigen Erfolg. Die Fragen, auf die es dabei ankommt: Wie weit soll
der Einfluss der Familie in der Stiftung gehen? Wie gestaltet sich das Verhältnis der Stiftung zum
Unternehmen? Und unter welchen Voraussetzungen kann die Stiftung aufgelöst werden?
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Dr. Jens Escher
Senior Manager
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