Bundestag verabschiedet Reform der Insolvenzanfechtung

Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz
Rundschreiben
Allgemeine Rechtsfragen
R3_07-17
24.02.2017
Bundestag verabschiedet Reform der Insolvenzanfechtung
Forderungen der Bauwirtschaft berücksichtigt
Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 16.02.2017 die Reform der Insolvenzanfechtung in
2. und 3. Lesung verabschiedet. Dabei wurden alle zentralen Forderungen der Bauwirtschaft
berücksichtigt. Insbesondere die Situation bei nach Vertragsabschluss zu Gunsten des AG
gewährten Zahlungserleichterungen (z. B. Ratenzahlung, Stundung) wird sich verbessern.
Künftig wird gesetzlich vermutet, dass Gläubiger, die ihren Schuldnern entsprechende
Zahlungserleichterungen einräumen, zu diesem Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit des
Schuldners nicht kannten. Diese Maßnahme trägt der nachhaltigen Kritik und den
Forderungen der Bauwirtschaft Rechnung. Künftig haben danach Insolvenzverwalter zu
beweisen, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit kannte und das Rechtsgeschäft der
Insolvenzanfechtung unterliegt. Bislang musste der Gläubiger seine Unkenntnis schlüssig
darlegen. Zudem ist zukünftig die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit das
maßgebliche Kriterium für die Anfechtbarkeit. Bislang reichte die Kenntnis der drohenden
Zahlungsunfähigkeit für eine Anfechtung aus.
Erfreulich ist weiter, dass eine Verkürzung der Anfechtungsfrist von derzeit 10 auf künftig 4
Jahre vorgenommen wurde. Dies bietet für Gläubiger eine deutlich frühere Rechtssicherheit.
Zudem verzichtet das Gesetz auf die noch im Gesetzentwurf vorgesehene Privilegierung von
Fiskus und Sozialkassen.
Weitere Einzelheiten können Sie der in der Anlage beigefügten Beschlussempfehlung und dem
Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz entnehmen.
Das Gesetz wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Ihr Ansprechpartner:
Thomas Weiler
Telefon (0261) 30407-0