Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz Rundschreiben Allgemeine Rechtsfragen R3_07-17 24.02.2017 Bundestag verabschiedet Reform der Insolvenzanfechtung Forderungen der Bauwirtschaft berücksichtigt Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 16.02.2017 die Reform der Insolvenzanfechtung in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Dabei wurden alle zentralen Forderungen der Bauwirtschaft berücksichtigt. Insbesondere die Situation bei nach Vertragsabschluss zu Gunsten des AG gewährten Zahlungserleichterungen (z. B. Ratenzahlung, Stundung) wird sich verbessern. Künftig wird gesetzlich vermutet, dass Gläubiger, die ihren Schuldnern entsprechende Zahlungserleichterungen einräumen, zu diesem Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannten. Diese Maßnahme trägt der nachhaltigen Kritik und den Forderungen der Bauwirtschaft Rechnung. Künftig haben danach Insolvenzverwalter zu beweisen, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit kannte und das Rechtsgeschäft der Insolvenzanfechtung unterliegt. Bislang musste der Gläubiger seine Unkenntnis schlüssig darlegen. Zudem ist zukünftig die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit das maßgebliche Kriterium für die Anfechtbarkeit. Bislang reichte die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit für eine Anfechtung aus. Erfreulich ist weiter, dass eine Verkürzung der Anfechtungsfrist von derzeit 10 auf künftig 4 Jahre vorgenommen wurde. Dies bietet für Gläubiger eine deutlich frühere Rechtssicherheit. Zudem verzichtet das Gesetz auf die noch im Gesetzentwurf vorgesehene Privilegierung von Fiskus und Sozialkassen. Weitere Einzelheiten können Sie der in der Anlage beigefügten Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz entnehmen. Das Gesetz wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Ihr Ansprechpartner: Thomas Weiler Telefon (0261) 30407-0
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