STADT ZOSSEN

STADT ZOSSEN
BESCHLUSS-NR. 012/17
VORLAGE
öffentlich
von: Bauamt
Bürgermeister Rechts- und
Personalamt
Kämmerei
Bauamt
Wirtschaftsförderung
Ordnungsamt
für
Beratungsfolge:
Gremium
Datum Sitzung
Zuständigkeit
Abstimmung
(J/N/E)
TOP
Ausschuss für Bau, Bauleitplanung
und Wirtschaftsförderung der Stadt
Zossen
01.03.2017
Beratung und
Empfehlung
Ö
Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Zossen
29.03.2017
Entscheidung
Ö
Betreff:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Bahnhof" für das Flurstück 1517
der Flur 3 der Gemarkung Wünsdorf
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt die Befreiung von der Festsetzung
der III-geschossigen Bauweise mit der Änderung für dieses Objekt auf VI Geschosse.
Mitwirkungsverbot gem. § 22 KVerf
X
besteht nicht
besteht für
Bestätigung nach Beschlussfassung
Bestätigung nach Beschlussfassung
Bürgermeisterin
Vors. d. Stadtverordnetenversammlung
00036131
Begründung:
An der Straße „Zum Bahnhof“ soll der, seit nun vielen Jahren leerstehende und dem Verfall preisgegebene „Russenwürfel“ – so in der Begründung zum Bebauungsplan genannt, saniert und umgebaut
werden. Entstehen sollen mehrere kleine und bezahlbare Wohnungen u.a. für Senioren.
Bereits in der Begründung zum Bebauungsplan werden die bestehenden 5-geschossigen Würfel als
leistungs- und ausbaufähig beschrieben. Diese prägen schon bedeutend das Stadtbild und sollten auf
jeden Fall erhalten werden. Um dem Block einen interessanten und modernen Anblick zu verschaffen, soll ein zusätzliches Staffelgeschoss aufgesetzt werden, was aber in keiner Weise aufdringlich
oder vordergründig erscheint.
Der Umbau, die Änderung in eine VI-geschossige Bebauung ist an dieser Stelle städtebaulich vertretbar und fügt sich harmonisch in die Umgebung ein.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Nein
Ja
Nein
X
Gesamtkosten:
Deckung im Haushalt:
Finanzierung:
Finanzierung aus der Haushaltsstelle:
Anlage:
Lageplan
Ausschnitt Bebauungsplan
Ansicht des Vorhabens (Vorher – Nachher – Gegenüberstellung)
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