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02.03.2017
Baumesse HAUS im Zeichen des Baubooms
Freistaat fördert Eigentumserwerb von Familien und barrierefreies
Wohnen
Innenstaatssekretär Dr. Michael Wilhelm hat heute in Dresden die Baumesse
HAUS – die größte regionale Baumesse Deutschlands – eröffnet. Die
Messe steht unter der Schirmherrschaft von Staatsminister Markus Ulbig.
Staatssekretär Dr. Wilhelm hat die Baumesse als Erfolgsgeschichte „Made
in Saxony“ bezeichnet.
Der Umsatz im Bauhauptgewerbe hat in Sachsen von Januar bis November
2016 gegenüber dem Jahr 2015 um 7,5 Prozent zugelegt. Mit einem Plus von
14,5 Prozent geht der stärkste Zuwachs auf den Wohnungsbau zurück. Die
Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in Sachsen hat sich in den
Jahren 2012 bis 2015 nahezu verdoppelt. 2012 wurden Genehmigungen für
5.720 und 2015 für 11.388 Wohnungen erteilt.
Staatssekretär Dr. Wilhelm: „Bauen im Freistaat boomt. Das ist gut
so. Mit 34 Prozent durchschnittlicher Wohneigentumsquote hat Sachsen
noch Nachholbedarf. Der Bundesdurchschnitt beträgt 46 Prozent, der
europäische Durchschnitt liegt bei etwas über 70 Prozent. Mit unseren
neuen Förderprogrammen schaffen wir neue Möglichkeiten für den
Eigentumserwerb, gerade auch für Familien.“
Förderprogramme:
Vor wenigen Tagen hat die Staatsregierung die Richtlinie „Familienwohnen“
beschlossen. Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können
ab Mitte März 2017 diese Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank
– Förderbank - (SAB) beantragen, wenn sie ein Eigenheim oder eine
Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten. Das Darlehen hat
familienfreundliche Konditionen und gibt nanzielle Planungssicherheit. So
ist der günstige Zinssatz von 0,75 Prozent pro Jahr über die gesamte Laufzeit
von 25 Jahren festgeschrieben. Gleichzeitig wird die Gesamtnanzierung
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dadurch erleichtert, dass das Darlehen geringeren Anforderungen bei der
grundbuchrechtlichen Absicherung unterliegt.
Eine weitere Richtlinie, deren Umsetzung für diesen Sommer geplant
ist, fördert den barrierefreien bzw. barrierearmen Bau und Umbau von
Wohnungen. Der Anteil von Menschen über 65 Jahre steigt bis zum Jahr 2030
auf ca. 30 Prozent. Aber auch für Menschen mit Behinderungen und für
Familien werden mehr barrierearme Wohnungen benötigt.
Die Richtlinie zur Förderung von Wohnraumanpassungen für
mobilitätseingeschränkte Mieter und Eigentümer ist in Vorbereitung und
soll ebenfalls in diesem Sommer in Kraft treten. In Planung ist außerdem
eine Richtlinie zur Förderung von altersgerechtem Mietwohnungsumbau.
Die Förderung soll sicherstellen, dass die seniorengerechten Wohnungen
gerade auch von einkommensschwächeren Senioren bezahlt werden
können.
Ein dritter Schwerpunkt ist die Förderung von mietpreisund belegungsgebundenen Wohnungen. Die Richtlinie gebundener
Mietwohnraum wurde Ende 2016 in Kraft gesetzt. Hiernach werden
Zuschüsse bei der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem
Mietwohnraum
in
Gemeinden
mit
Wohnungsengpässen
im
Niedrigmietbereich ausgereicht. Hierzu müssen die Städte bestimmte
Kriterien erfüllen, wie z. B. sehr geringer Leerstand und
überdurchschnittliche Mieten. Das Innenministerium befragt seit
2012 jährlich alle sächsischen Kommunen, ob Interesse an
belegungsgebundenem Wohnraum besteht.
Damit sich auch in diesen Städten Menschen mit geringem Einkommen
eine Wohnung leisten können, erfolgt dort ab diesem Jahr eine Förderung
des sozialen Wohnungsbaus im klassischen Sinne, d. h. mit Mietpreis- und
Belegungsbindungen. Die Richtlinie gebundener Mietwohnraum wurde Ende
vergangenen Jahres in Kraft gesetzt. Erste Anträge sind bereits eingegangen.
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